10 Ergebnisse für „haftbefehl gewerbsmäßig schaden strafe“

Leserforumvon Soltan | Strafrecht | 20 Antworten | 10.01.2012 20:34
Wenn ein Mensch z.B. in 6 Fällen des schweren Betruges angeklagt wird und die Taten als gewerbsmäßig angesehen werden wie wird dann am Ende eine Strafe gebildet ?? ... Oder gibt es für die höchste Schadenssumme z.B. 12 Monate und für die abnehmenden Schäden geringe Maße ? ... Schöffengericht Er ist bereits einmal wegen änhlichen Delikten ( Schaden 4stellig) rechtsgültig verurteilt worden zu 12 Monaten auf Bewährung - das war aber vor der Anklage hier. ----------------- "" Deshalb war ich auch überrascht, dass überhaupt kein Haftbefehl ergangen ist als die Anklage erhoben wurde.
Leserforumvon teresa19842007 | Strafrecht | 25 Antworten | 05.07.2013 11:06
Ich weiß jetzt nicht was für eine strafe auf ihn zukommt und da er ja irgendwie krank im kopf ist. ... Wie hoch die Strafe für den letzten Fall ausfallen wird, hängt vom Umfang des Betruges ab. ... "Besonder schwer" bezieht sich dann zB darauf, ob das es in mit einer Bande oder gewerbsmässig durchgeführt wurde.
Leserforumvon go316923-80 | Strafrecht | 4 Antworten | 03.10.2011 15:26
hallo, ja ich weiß garnicht wo ich anfangen soll. bin momentan ziemlich fertig. habe mich mit 19 selbstständig gemacht mit internethandel und hatte auch ein ladengeschäft. alles lief super aber dann bin ich mit 10 auf einen betrüger rein gefallen und der hat schön auf meinen namen abgezockt. dann ging alles den berg runter und hatte im eneffekt 148 anzeigen wegen betrug am hals und eine schadensumme von 148000 euro. ich wurde im dezember letzten jahres zu 2 jahren auf bewährung verurteilt. ich saß ab oktiber in uhaft weil ich umgezogen war aber mich nicht umgemeldet hatte und deswegen wurde haftbefehl erlassen und ich wurde bei einer verkehrskontrolle verhaftet. als ich letztres jahr raus kam wollte ich eigentlich ganz normal wieder malern. aber leider hatte ich dann das problem das meine verlobte in der zeit wo ich in uhaft saß was mit ihrem arbeitskollegen gehabt und es hörte auch nicht auf als ich aus dem knast wieder da war. nach der uhaft war es verdammt schwer wieder fuß zu fassen mit den ganzens chulden und ohne konto. ich hatte mich noch 4 monate mit malerarbeiten über wasser gehalten bis ich anfing zu betrügen. ich dachte wenn ich meiner velobten merh bieten kann hört sie auf mit dem anderen aber das war leider dumm das zu denken. ich war blind vor liebe und habe wegen ihr wieder neue straftaten begangen um wohnung und co zu finanzieren. meine frage richtet sich dahingehend mit was für einer strafe ich rechnen muss. die neuen straftaten dieses jahr umfassen 80 geschädigte und ca 25000 euro schaden. es wird als gewerbsmäßig angesehen und ich bin wiederholungstäter in der bewährung. ich weiß, ich war zu blauäugig. vor 2 monaten habe ich mich entschlossen nach brasilien zu gehen. meine verlobte wollte zu mir kommen aber jetzt ist sie mit einem anderen durch gebrannt. so ich würde gerne wieder zurück nach deutschland. aber ich würde vorher gerne ungefähr wissen mit welcher strafe ich zu den 2 jahren bewährung noch rechnen muss. die 2 jahre bewährung war meine erste verurteilung. ich weiß im moment einfach nicht weiter. ob ich hier in brasilien bleibe und die verjährung abwarten soll oder zurück und dafür grade stehen. 20 jahre nicht deutschland wäre auch nicht schön. und ich würde auch gerne dazu stehen und ich bereue das auch sehr das ich wieder ******* gebaut habe. achso die bewährung wurde nach jugendstrafrecht verhängt da ich zum tatzeitpunkt noch 20 war. jetzt bin ich 23 bei den neuen taten. mit wieviel muss ich ungefähr rechen wenn ich mich der ganzen sache stelle?
Leserforumvon joyce | Strafrecht | 16 Antworten | 05.08.2003 17:15
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, Weil gewerbsmäßig wird mir ja vorgeworfen! ... Wenn Du -wie Du schreibst- bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten bist, und wirklich wegen "schwerem" Betrug verurteilt werden solltest, kannst Du auf jeden Fall damit rechnen, daß die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn Du vollumfänglich geständig bist, die Tat bereust, und versuchst den Schaden wieder gut zu machen. ... Auch wnen ich nicht wirklich schuld bin werde ich den Schaden natürlich so schnell wie möglich wieder gutmachen!
Leserforumvon traurig2005 | Strafrecht | 31 Antworten | 08.08.2005 11:38
Wie hoch fällt die Strafe aus? ... Haftbefehl laut Polizist. ... Welche Strafe ist zu erwarten?
Leserforumvon Cybermarkus | Strafrecht | 17 Antworten | 05.07.2003 20:10
Die meisten Leute werden doch aus Schaden klug und lassen nach dem Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens schnell solche Dummheiten bleiben. ... Natürlich ist das Vorgehen gewerbsmäßig? ... Ist es denn richtig, dass man einen Haftbefehl wg.
Leserforumvon heinrich01 | Strafrecht | 21 Antworten | 14.07.2004 20:07
werde nun zu diesen anschuldigen eine anwaltliche aussage treffen. bin 23 jahre alt. habe vor einem haftbefehl angst... ... Steht so etwas evtl. schon in der Anklage (Wörter wie „gewerbsmäßig" oder besonders schwerer Fall?) ... Ebay Betrug und dann noch 50.000,-€ Schaden.
Leserforumvon Nati1987 | Strafrecht | 23 Antworten | 14.06.2021 22:28
Steht diese Strafe also noch im Bundeszentralregister drin? ... War in dem Fall halt Gewerbsmäßig der Betrug. ... Das wären dann am Ende ca 20 Fälle mit einem Schaden von knapp 16000 Euro.
Leserforumvon Sonne00 | Strafrecht | 13 Antworten | 27.10.2017 00:17
Schaden kann so eine Aussage sicher nicht, aber ich würde mir keine Hoffnung machen das dies einen großen Unterschied machen würde. ... Kaution: Schon theo. nur denkbar, wenn der Haftbefehl ausschliesslich mit Fluchtgefahr begründet ist. ... Minder schwerer Fall: Da wäre auch eine Strafe unterhalb von 2 Jahren möglich.
Leserforumvon Lastnight | Strafrecht | 32 Antworten | 22.12.2019 09:49
Möglicherweise gibt es auch noch eine Reststrafe aus der vollstreckten Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. ... Schaden wird erheblich sein. Aufgrund der kriminellen Karriere und der deshalb zu erwartenden Strafe ein Fall für eine Pflichtverteidigung.
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