664 Ergebnisse für „geldstrafe person freiheitsstrafe“

Leserforumvon go638098-76 | Strafrecht | 6 Antworten | 05.07.2023 23:49
Wie hoch schätzt ihr die Chancen für H. ein, dass dieser keine Freiheitsstrafe bekommt. ... Da die Mindeststrafe im minder schweren Fall 3 Monate beträgt, könnte diese nach § 47 durchaus durch eine Geldstrafe ersetzt werden. ... Denn dann hätte erst er selbst die für diesen Vorwurf notwendige, dritte Person ins Spiel gebracht.
Leserforumvon fb550694-91 | Strafrecht | 3 Antworten | 01.07.2020 02:15
Die Person hält sich nun seit einem Jahr in Irland auf. ... Zitat (von fb550694-91):und der ist doch erst ab einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe möglich, oder liege ich da falsch? ... Bei der Strafvollstreckung ist eine freiheitsentziehende Sanktion von mindestens 4 Monaten, bzw. 120 Tagessätzen Geldstrafe (120 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) notwendig.
Leserforumvon Maya18 | Strafrecht | 7 Antworten | 25.02.2014 16:44
Hallo, wenn während einer laufenden Bewährung eine Geldstrafe verhängt wird, heißt es dann dass die Bewährung widerrufen wird oder wird die Geldstrafe einfach parallel bezahlt und die Bewährungsstrafe bleibt unangetastet? ... Bei einer Geldstrafe ist er unwahrscheinlicher als bei einer Freiheitsstrafe; und bei einer solchen mit Bewährung unwahrscheinlicher als bei einer ohne Bewährung. ... Bspw. eine Person mit einem bereinigten Nettoeinkommen hat einen Tagessatz in Höhe von EUR 40,00.
Leserforumvon Tongo20 | Strafrecht | 8 Antworten | 04.05.2023 09:13
[/quote] Hallo muemmel, Person X ist 23. ... Wie sehen Sie die Wahrscheinlichkeit einer Freiheitsstrafe an? ... Und übrigens - wenn ich "Geldstrafe" schreibe, meine ich offensichtlich keine Freiheitsstrafe, weswegen die Nachfrage überflüssig ist.
Leserforumvon Hunter3030 | Strafrecht | 18 Antworten | 26.05.2008 23:33
Ich muss auch eine Geldstrafe bezahlen. ... Ich muss auch eine Geldstrafe bezahlen. kann ich nur eine Geldstrafe erwarten, oder ?
Leserforumvon Usersame123 | Strafrecht | 10 Antworten | 21.06.2019 02:13
Im schlechtesten Fall würde es wohl auf eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung hinauslaufen. -- Editiert von !!... Wenn ich mir den von mir verlinkten Artikel anschaue, dann wird es wohl bei einer Geldstrafe bleiben. ... Zitat: Wenn ich mir den von mir verlinkten Artikel anschaue, dann wird es wohl bei einer Geldstrafe bleiben.
Leserforumvon Frank52 | Strafrecht | 25 Antworten | 23.05.2003 16:47
Ich kann und möchte die Geldstrafe jedoch nicht bezahlen. Ich würde alternativ einen Monat Freiheitsstrafe über mich ergehen lassen. ... Ah Oder sollte MicHHael vielleicht denken, daß Bob und Bobo ein und diesselbe Person sind???
Leserforumvon coupe_monk | Strafrecht | 14 Antworten | 19.05.2008 12:22
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. ... An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe (s.o.). ... Wie sicher ist eine Geldstrafe wenn das Gericht weiss, dass die auf keinen Fall gezahlt werden kann gegenüber einer Freiheitsstrafe ?
Leserforumvon Ralph1962 | Strafrecht | 3 Antworten | 05.05.2019 11:36
Vorbestraft ist die Person nicht. ... Wenn das Gericht tatsächlich verminderte Schuldfähigkeit feststellt, bewegt er sich von "Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe" zu "Geldstrafe bis 3 Jahre und 9 Monate Freiheitsstrafe". ... Was jedoch in Frage kommt ist, dass diesmal keine Geldstrafe mehr verhängt wird, sondern eine Freiheitsstrafe (ggf. per § 47 StGB), da die Geldstrafen den Täter offensichtlich nicht beeindrucken. -- Editiert von !!
Leserforumvon christian beier | Strafrecht | 6 Antworten | 16.08.2004 22:15
Wenn eine über 18 jährige Person Sex mit einer minderjährigen Person hat, ist es Verführung Minderjähriger, oder? ... Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre. § 180 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren 1. durch seine Vermittlung oder 2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt. (2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar § 182 StGB Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Leserforumvon WissenistMacht | Strafrecht | 5 Antworten | 16.07.2007 11:31
Im ersten Fall gab es einer Summe von ca. 15.000€ eine Geldstrafe. ... StGB: ...wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein." ... Person geäußert.
Leserforumvon Hibernia | Strafrecht | 8 Antworten | 26.11.2020 18:25
(Freiheitsstrafe) Wird denn in solch einer eigentlich weiter untersucht, ob die Person für andere gemeldete Diebstähle in dessen Wohnraum in Frage kommt? ... (Freiheitsstrafe) Siehe oben. ... (Freiheitsstrafe) Siehe oben.
Leserforumvon mecksi | Strafrecht | 2 Antworten | 17.09.2013 19:10
Person A kaufte eine Katze bei Person B welche nach 5 Tagen an Katzenschnupfen erkrankte. ... 'suche Leute die vorkurzen eine Katze oder Kitten aus xxxx kauften, welche kurze Zeit später erkrankten, wäre schön wenn ihr euch per Email meldet' Person B erkannte sich wohl in dem Text wieder und drohte Person A mit einem Anwalt worauf Person A aber nicht reagierte. ... Siehe dazu: Strafgesetzbuch § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ----------------- ""
Leserforumvon Jeherna22 | Strafrecht | 3 Antworten | 06.04.2019 23:50
Was kann Person A und Person C hier drohen, wenn man Person B und D glaubt? ... 3 Monate Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätze Geldstrafe. ... 3 Monate Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätze Geldstrafe.
Leserforumvon assdasdasd | Strafrecht | 19 Antworten | 16.01.2017 10:10
Was kommt auf Person X zu? ... Ich gehe von ca. 5000,- Euro Gesamtschaden aus und nicht 5000,- Euro pro Angebot und würde daher noch von einer Geldstrafe ausgehen und nicht von einer Freiheitsstrafe. ... Ich gehe auch von einer Geldstrafe aus.
Leserforumvon samuel1980 | Strafrecht | 24 Antworten | 02.03.2005 14:17
Am 2.3.2005 von JuR Ungeachtet des Sachverhaltes hier dann die allgemeinen Informationen: § 249 - Raub (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. § 223 - Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. ... E. auch eine Geldstrafe denkbar. ... Es ging darum, dass ein Raub oder raubähnliches Delikt eher mit eine Freiheitsstrafe geahndet wird, anstatt mit einer Geldstrafe.
Leserforumvon schokokuss | Strafrecht | 7 Antworten | 09.10.2007 17:53
Die müsste sich ja dann zusammensetzten aus der Geldstrafe und der Bewährungsstrafe!! ... Während der Bewährungszeit wird die Person nun wegen Tat B angezeigt und zu 30 Tagessätzen verurteilt. ... Also wird die Bewährung bestehen bleiben oder muss die Person dann in Haft??
Leserforumvon guest-12317.07.2009 10:00:04 | Strafrecht | 4 Antworten | 01.06.2009 18:54
Am 1.6.2009 von recht55 § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen (1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. (3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (4) Der Versuch ist strafbar. (5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. (6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Leserforumvon fb521634-67 | Strafrecht | 7 Antworten | 03.08.2019 11:57
Was wäre jetzt die klügste Reaktion der Person A ? ... Am 3.8.2019 von guyfromhamburg Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe => Anwalt! Am 3.8.2019 von NikSeib Zitat (von guyfromhamburg):Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe => Anwalt!
Leserforumvon InstagramRufmord? | Strafrecht | 3 Antworten | 07.08.2019 12:05
Schönen Tag liebes 123recht Team ich wollte euch fragen ob es eine Straftat ist wenn man in seiner Instagram Story über eine andere Person lästert bzw unwahres erzählt aber dabei nie den Namen der Person erwähnt (Wenn man dann aber von irgendwen angeschrieben wird sagt man denen den Namen) Zählt das schon als Rufmord? ... Berry Am 9.8.2019 von M1TTERNACHTS Es gilt als üble Nachrede. "§ 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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