235 Ergebnisse für „führungszeugnis gericht rechnen verfahren“

Leserforumvon efthymio | Strafrecht | 11 Antworten | 25.03.2018 09:22
- Mit welcher Strafe soll ich rechnen? ... - Mit welcher Strafe soll ich rechnen? ... Nicht vom Gericht--》 dann war sicher kein Strafbefehl oder?
Leserforumvon Lilabirdy82 | Strafrecht | 26 Antworten | 24.07.2003 19:14
Und das erläßt in Deutschland immer noch die Judikative (=Gericht) und nicht die Polizei (=Executive). ... Woher weiß ich denn ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht???? ... Führungszeugnis sind in diesem Fall 7 Jahre (5+2). [§ 34, Abs.1, N
Leserforumvon Dannie | Strafrecht | 7 Antworten | 30.12.2003 15:03
Kann ich eventuell mit einer Verfahrenseinstellung rechnen? ... Das Verfahren wurde hier eingestellt, jedoch wurde mir eine Geldstrafe von 300 DM verhängt. ... Dieses alles kam dann zur anklage und vor gericht...dort war ich natürlich auch geständig und sehr einsichlich.Ich habe dort sozialstunden und eine drogenberatung als urteil bekommen....diese alles habe ich absolviert und letztendlich wurde das verfahren eingestellt.
Leserforumvon Alex-C | Strafrecht | 7 Antworten | 10.01.2015 14:22
Meine Fragen lauteten: -In wieweit muss ich damit rechnen, das der Fall vor Gericht geht ? ... -Falls das Verfahren eingestellt wird, habe ich dann immer noch ein "sauberes" polizeiliches Führungszeugnis ?! ... Falls das Verfahren eingestellt wird, habe ich dann immer noch ein "sauberes" polizeiliches Führungszeugnis ?!
Leserforumvon 77sonnenschein | Strafrecht | 11 Antworten | 03.11.2003 17:10
In diesem Fall wäre diese Sache ins BZR, aber nicht ins Führungszeugnis eingetragen worden. ... Bei diesem Fall hört es sich doch an, als ob beide Verfahren eingestellt wurden, hat man dann trotzdem nen Eintrag im BZR? ... Ja, genau. im ZStV wird jedes Verfahren -unabhängig vom Ausgang- erfaßt.
Leserforumvon Kuschel04 | Strafrecht | 27 Antworten | 01.04.2005 18:34
Gruss Kuschel Am 2.4.2005 von JuR Guten Tag Kuschel, Sie müssen mit Auswirkungen rechnen wenn, wie bereits erwähnt, Einträge in Ihre Register vorgenommen werden. ... Nur dabei bleiben wie es war, und hoffen daß das Gericht zu der Überzeugnung kommt, daß nicht zumindest bedingter Vorsatz vorlag. ... Auch wenn eine Einstellung eines Verfahrens vor Gericht durchgeführt wird, so muss, wie bereits erwähnt, auch die Staatsanwaltschaft zustimmen.
Leserforumvon tintenkleks | Strafrecht | 71 Antworten | 14.12.2003 14:28
Hallo Wer kann mir helfen , ich habe erneut ein Verfahren wegen Betruges . ... Ich würde mich an das halten, was die RPflg'in gesagt hat, die nominell für Dein Verfahren zuständig ist. ... kann das vor Gericht sinnvoll
Leserforumvon kellogs | Strafrecht | 5 Antworten | 18.07.2007 17:29
Ich musste heute wegen Fahrraddiebstahls vor Gericht, ich habe dort angegeben das ich vorhatte das Fahrrad am Folgetag auf der Wache abzugeben. ... Muss ich jetzt auch noch mit einem Verfahren wegen Falschaussage rechnen? ... Da ich davon ausgehe das mir auch weiterhin nicht geglaubt wird, womit müsste ich im Falle einer Verurteilung rechnen, abgesehen von einem Eintrag ins Führungszeugnis?
Leserforumvon Peter0000 | Strafrecht | 18 Antworten | 08.10.2003 18:59
4.wie wirkt sich das Verfahren auf das polizeiliche Führungszeugnis aus? ... Ins Führungszeugnis kommen nur Geldstrafen ab 91 Tagessätze. ... "Einstellung unter Auflage" heißt, daß das die StA oder das Gericht das Verfahren vorläufig einstellt, und Dir eine Auflage (meistens eine Geldzahlung an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung) macht.
Leserforumvon raik1973 | Strafrecht | 24 Antworten | 16.02.2005 08:42
Als ich da heute im Gericht angerufen, dort machte mir ein Mann deutlich klar, das weinen und jammern nichts hilft, ich solle was tun. ... Als ich da heute im Gericht angerufen, dort machte mir ein Mann deutlich klar, das weinen und jammern nichts hilft Der gute Mann hat Recht. ... am 16.02.2005 12:10:56 Am 16.2.2005 von Tobias2005 Ab welcher Schadenshöhe muss man eigentlich mit einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen rechnen?
Leserforumvon Arnoldo21 | Strafrecht | 3 Antworten | 31.08.2004 14:27
Es wird wohl ein Verfahren vor dem Jugendrichter geben. ... Wird es einen Eintrag ins Führungszeugnis geben? Werde ich vor Gericht geladen?
Leserforumvon scarlet.n | Strafrecht | 5 Antworten | 10.09.2008 13:25
und wann wird die anzeige aus dem führungszeugnis gelöscht? ... -holt man mich vor das gericht? ... Ich würde davon ausgehen, dass das Verfahren von allein, vermutlich gegen Sozialstunden eingestellt wird, vor Gericht wird das beim ersten Verfahren jedenfalls eher nicht landen.
Leserforumvon Peterstaler | Strafrecht | 14 Antworten | 29.09.2015 21:16
Nun würde ich gerne wissen, mit was für einer Strafe ich in etwa zu rechnen habe, bzw ob der spätere Arbeitgeber das nachprüfen kann und ob es ein Eintrag ins Führungszeugnis geben wird? ... Zitat:Nun würde ich gerne wissen, mit was für einer Strafe ich in etwa zu rechnen habe, möglicherweise wenn du glück hast gar keine wenn du pech hast gibt das wieder eine Geldstrafe Zitat: ob der spätere Arbeitgeber das nachprüfen kann in normalfall nein Zitat: ob es ein Eintrag ins Führungszeugnis geben wird? ... Ist es eher wahrscheinlich oder unwahrscheinlich, das das Verfahren eingestellt werden könnte?
Leserforumvon Badman | Strafrecht | 16 Antworten | 01.07.2004 19:12
Mit welcher Höhe sollte ich da rechnen. ... Mit welcher Höhe sollte ich da rechnen. ... wurde aber nach jugendstrafrecht verurteilt, daher steht nichst im führungszeugnis. also fällt mich die möglichkeit weg, dass das verfahren eingestellt wird oder?
Leserforumvon karlo21 | Strafrecht | 10 Antworten | 18.01.2004 23:44
Jetzt steht derzeit noch ein Verfahren gegen mich an, in dem es um einen Betrug wegen 55 Euro geht. ... Mit welchem Strafmaß muss ich für die "aktuelle" Tat rechnen? ... Aus dem Auftreten vor Gericht können aber Rückschlüsse gezogen werden.
Leserforumvon go519803-85 | Strafrecht | 26 Antworten | 15.03.2023 01:25
Am 16.3.2023 von Zuckerberg [quote]Eine Schuld wird erst vor Gericht festgestellt[/quote]Aha! ... Aber allgemein darf man sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen, solange das Führungszeugnis sauber ist. Und eingestellte Verfahren tauchen im Führungszeugnis nicht auf.
Leserforumvon Simone_A | Strafrecht | 3 Antworten | 11.12.2003 23:14
Sie müssen nicht vor Gericht. ... Sie können mE mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen, sofern Sie Ersttäterin sind. ... Wird das Verfahren eingestellt, so wird es in kein Führungszeugnis eingetragen.
Leserforumvon JenniJen | Strafrecht | 5 Antworten | 22.10.2019 17:33
Was bedeutet das jetzt für mich, mit welcher Strafe muss ich rechnen und vorallem, wird das in meinem Führungszeugnis stehen? ... Ins Führungszeugnis kommt beides nicht. ... Weder noch - das entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft, die halt entweder das Verfahren einstellt oder beim Gericht einen Strafbefehl beantragt.
Leserforumvon MaximusMuc | Strafrecht | 10 Antworten | 10.03.2008 16:01
Ich vertiefe mal ein wenig: Es ist richtig, dass die erste Sache (als eingestelltes Verfahren) weder im Bundeszentralregister noch im Führungszeugnis auftaucht. Es ist daher keine 'Vorstrafe' und Sie gelten vor Gericht als Ersttäter. ... sprich ich muss mit mind. 91 tagessätzen rechnen, also ca 1000-1500 euro rechnen?
Leserforumvon KR83 | Strafrecht | 8 Antworten | 06.12.2004 18:47
Es spricht einiges dafür, dass Du diesmal vielleich vor Gericht "darfst" und wenn es Jugendrecht wird, einige Stunden gemeinnützig arbeiten darfst,, Dein Führungszeugnis macht noch keine Probleme. ... Wenn das Verfahren eingestellt wurde, wurden keine Eintragungen in Ihr Führungszeugnis oder Bundeszentralregister vorgenommen. Sollten Sie diesmal verurteilt werden, das Verfahren somit nicht eingestellt werden, so müssen Sie mit einem Eintrag in Ihr Bundeszentralregister rechnen (siehe Ausführungen des Vorschreibers).
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