1.255 Ergebnisse für „diebstahl polizei sache“

Leserforumvon andijo | Strafrecht | 0 Antworten | 15.04.2016 16:58
Hallo, Ich soll als als Kassierer folgende Straftat gegangen haben: Ich soll eine Sache verkauft haben, sie nachher storniert haben und das Geld hinterher wiederrechtlich aus der Kasse genommen haben. ... Nun ist ein Anhörungsbogen der Polizei gekommen. ... Ich will in dieser Sache keinen Anwalt einschalten, was ist dann die beste Strategie?
Leserforumvon bratapple | Strafrecht | 4 Antworten | 21.07.2015 15:20
U.A. hat er mich wegen Diebstahl und Unterschlagung angezeigt. ... In diesem Punkt habe ich bei der Polizei wahrheitsgemäß ausgesagt! ... Ich will die sache echt vom Tisch haben.
Leserforumvon Kessy2 | Strafrecht | 62 Antworten | 26.11.2009 19:52
Daraufhin rief er die Polizei an. ... Diebstahl mit Waffen... ... Mit diesem Hang zum Stehlen ist das so eine Sache.
Leserforumvon fischersfritze | Strafrecht | 3 Antworten | 15.05.2009 20:05
Ein paar Wochen später kommt dann eine Vorladung von der Polizei wegen einer Anhörung zur Tat - Diebstahl. ... Da im vorliegenden Fall die Tat wohl ohne größere Schwierigkeiten bewiesen werden kann, wäre es vielleicht sinnvoll, bei der Polizei zu erscheinen, die Sache zuzugeben, Reue zu zeigen und einen guten Eindruck zu hinterlassen. Dann wird die Sache nicht so wild.
Leserforumvon tommx | Strafrecht | 12 Antworten | 12.05.2004 22:53
Roenner - Am 13.5.2004 von tommx also mein bekannter war nun bei der polizei und hat folgendes ausgesagt: er wusste nicht dass die hose gestohlen war (polizei hat gesagt ok du bist da per vertrag abgesichtert und er kann die hose behalten) und mit den beiden boss-shirts habe er absolut nichts zu tun... die polizei hat dann gemeint dass des wahrscheinlich vor gericht kommt und dann aussage gegen aussage... was haltet ihr davon? ... Ich weiß nicht inwiefern es Dir etwas bringt, wenn eine Sache nach deutschem Recht so oder so aussieht, aber nach österreichischem ganz anders. ... Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon Maultier | Strafrecht | 1 Antwort | 05.01.2005 18:43
Danach hat er diese Sache in einen Mülleimer geschmissen, Herr B wurde aber bei seinen Handeln gesehen und gestellt, (nicht von der Polizei) darauf hin hat Herr B. diese Sache wieder anmontiert, und ist noch ca. 2 Stunden am Tatort verblieben, nichts ist passiert. Tage später bekam Herr B. besuch von der Polizei, es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen Diebstahl. ... Herr B. ist der Meinung keinen Diebstahl begangen zuhaben, da er die Sache noch nicht in seinen Besitzt hatte.
Leserforumvon Duke754 | Strafrecht | 1 Antwort | 16.02.2009 19:30
Hallo, ich wurde bei einem Einbruch in einer Firma von der Polizei gefasst. ... Mir wird vorgeworfen (Geständnis) einen schweren Diebstahl in der o.g. ... Bei der ganzen Sache wird mir auch vorgeworfen gewerbsmäßig gehandelt zuhaben.
Leserforumvon guest-12322.12.2016 09:41:29 | Strafrecht | 5 Antworten | 22.12.2016 03:23
Ich bin 23 Jahre alt und hatte noch nichts mit der Polizei zu tun. ... Vorladung durch Polizei oder Staatsanwalt? ... Allerdings ist Absatz 2 noch zu beachten: "... ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht."
Leserforumvon Steininger Lara | Strafrecht | 8 Antworten | 21.03.2004 00:54
Ich bin gleich nach dem Diebstahl von der Polizei vernommen worden, habe aber bis jetzt noch keinen Bescheid zugeschickt bekommen. Es war also noch nichts in der ersten Sache. ... Dieser blöde Diebstahl war mein bisher einziges Delikt.
Leserforumvon silverstar84 | Strafrecht | 7 Antworten | 14.03.2010 17:52
Der Ladendetektiv hatte es bemerkt, mittlerweile ist die Sache beim Gericht. ... Die Polizei hat allerdings an die Ausländerbehörde weitergegeben, dass es genau € 15 gewesen wären (mein Mann ist Nigerianer, momentan läuft sein Einbürgerungsverfahren nach ERMESSEN, die Sache ist auch noch genau an dem Tag passiert, wo er den Antrag abgegeben hat ), und in dem Schreiben, das heute vom Gericht gekommen ist, war der Betrag plötzlich € 19,98. ... Was für einen Grund kann es haben, dass zuerst die Polizei den Wert der "gestohlenen" Gegenstände um ein paar Euro erhöht hat, und nun auch noch das Gericht?
Leserforumvon jimmyyy | Strafrecht | 4 Antworten | 08.07.2005 11:53
soll ich mich bei der polizei zum sachverhalt äussern? ... wie lange kann sich die ganze sache hinziehen? ... Versehentlich einen Schlüssel aus einer Wohnung mitnehmen und dann unverzüglich wieder zurückbringen das ist meiner Ansicht nach kein Diebstahl.
Leserforumvon DM2006 | Strafrecht | 4 Antworten | 04.12.2006 17:58
Nun wurde gegen mich und meinen Kollegen eine Anzeige wegen Diebstahl gestellt. ... Die Polizei wird ermitteln. ... Kann man ihnen den vorgeworfenen Diebstahl nicht beweisen, wird die Sache eingestellt.
Leserforumvon Sebaken | Strafrecht | 7 Antworten | 09.03.2015 16:11
Die Zueignung ist auch dann strafbar, wenn der Pfandbetrag den Wert der Sache übersteigt. ... Unterschlagung ist nämlich irrelevant, ob der Eigentümer der Sache in der rechnerischen Summe geschädigt wurde oder nicht. ... Bei dem bekannten großen bayerischen Volksfest im Herbst ist Diebstahl von Maßkrügen ein Standardproblem, die Polizei hält von sich aus die Augen offen und wird aktiv. ----------------- "Meine persönliche Meinung"
Leserforumvon Dussel | Strafrecht | 14 Antworten | 27.09.2004 23:30
Werde ich nun von der Polizei vorgeladen? ... Das mit den Sicherheitsleuten ist so eine Sache für sich, du hättest vielleicht auf der Arbeit anrufen sollen und deine Lage kurz schildern sollen, dann hättest du auf das Eintreffen der Polizei warten können. ... In diesem Fall ist der Diebstahl vollendet, sobald die Sache in der Gewahrsamsenklave des Täters ist.
Leserforumvon micha_1978 | Strafrecht | 7 Antworten | 03.05.2004 09:11
Das bedeutet, man muss die Sache, die man weggenommen hat, dem Opfer entgültig entziehen. ... Aber meiner Meinung nach hast du weder einen räuberischen Diebstahl, noch einen Diebstahl begangen. ... Prinzipiell wollte er die Sache nur geklärt haben und das Fussballspiel schauen, nachdem er von dritten Informiert wurde das eine Unterschrift einer Anzeige gleichkommen würde hat er dies wie erwähnt verweigert und wurde daraufhin von der Polizei auf die Stadionwache geführt.
Leserforumvon Berliner2013123 | Strafrecht | 3 Antworten | 26.07.2013 14:38
Guten Tag, womit muss man bei einer Falschaussage bei einem Diebstahl rechnen? ... Wenige Wochen später findet sich der Gegenstand durch einen ehrlichen Finder bei der Polizei wieder auf. ... Was war eigentlich der Zweck der Sache?
Leserforumvon tommx | Strafrecht | 7 Antworten | 22.02.2004 17:38
Die Polizei hat diesen Artikel sichergestellt und meint ich hätte das Recht den Artikel einfach zu kaufen! ... Bei der Polizei mußt Du Dich nicht entschuldigen, die hast Du ja nicht bestohlen. ... Du "einigst" Dich mit dem Opfer und die Sache wird strafrechtlich nicht weiter verfolgt.
Leserforumvon nc201202 | Strafrecht | 16 Antworten | 14.12.2005 12:15
Begehte ein Arzt, der unbefugt einem Bewusstlosen, der einen Unfall hatte Blut entnimmt, um dies der Polizei zu geben, einen Diebstahl am Blut? ... Denke eher, dass es am Diebstahl selber scheitert... 242§ (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn Blut nicht als bewegliche Sache qualifiziert wird muss hier etwas anderes greifen als Diebstahl.
Leserforumvon goldeneananas | Strafrecht | 3 Antworten | 07.05.2003 09:50
Guten Tag, nach einem Ladendiebstahl vor 5 Monate habe ich eine Vorladung zur Polizei erhalten. ... Ich möchte nun gar nicht erst schreiben, dass mir der Diebstahl natürlich sehr leid tut, ich es wirklich nie wieder tun werde, usw. ... Ansonsten werden Sie dort zur Sache befragt.
Leserforumvon zjaka | Strafrecht | 5 Antworten | 07.09.2004 15:37
Hallo, mein Freund hat vor einem jahr einen Fahrrad für 150 euro in Flohmarkt gekauft. es geht um einen mountbike in ganz gutem zustand. vor einigen tagen ist er mit diesem fahrrad auf der strasse von einem Bekannten des ursprunglichen besitzers "erwischt worden" und erfuhr, dass der fahrrad vor einem jahr gestohlen wurde. sofort sind die polizei und eigentümer gekommen. natürlich hat mein freund früher nichts von dem diebstahl gewusst und für ihm ist jetzt auch unangenehm ohne verschulden unter Verdacht im diebstahl zu stehen und dabei den fahrrad oder jeweils die bezahlte 150 euro zu verlieren . der besitzer will noch die schadenersatz für nutzung seines fahrrads verlangen und dass die sache sich nicht mehr in besherigen zustand befindet . Mein freund hat bis zur zeit keine probleme mit polizei gehabt. ich wollte gerne wissen, wie kann er aus der sache mit polizei und besitzer zu recht kommen, er hat doch nichts getan. er ist auch ein opfer in diese situation. ich danke alle in voraus für ihre hilfe!!! ... Am 7.9.2004 von Klagdichreich Muß er denn die Rahmennummer wirklich vorher angegeben haben bei der Polizei?
123·15·30·45·60·63