83 Ergebnisse für „bob polizei zeug“

Leserforumvon sonicht123 | Strafrecht | 15 Antworten | 21.12.2007 15:31
Gebühren nach RVG) werden Sie Ihren Anwalt also selber zahlen müssen. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Manche machen es - manche nicht. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Aber vermutlich haben Sie auch gar keinen Weihnachtsbaum, weil der Sie bestimmt permanent an einen uniformierten Staatsterroristen erinnert und der Weihnachtsmann ist sowieso eine rote Kommunistensau, die gefälligst das Zeug rausrücken soll.
Leserforumvon Nofear21 | Strafrecht | 10 Antworten | 01.12.2009 19:58
Tom ----------------- " " Am 3.12.2009 von Nofear21 Hi Bob, hi Tom, ja richtig das Zeug heißt "smoke" und ist ein Spice Nachfolger. ... Die wollen das Zeug schliesslich verkaufen. Und wenn man gerade Ärger mit der Polizei wegen solch einem Zeug hatte, sollte man vielleicht erst mal die Finger davon lassen, oder aber sich halt bewußt sein, dass man im Zweifel eine Straftat begeht, wenn man es nicht läßt.
Leserforumvon Wolke66 | Strafrecht | 3 Antworten | 09.07.2004 09:57
Verlassen kann mansich aber nicht darauf, daß es nicht doch passiert, weil die Polizei z.B. ... Wenn er -im Falle eines Falles- aussagen würde, daß es sein Zeug ist, würde Dir nichts passieren. ... Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 9.7.2004 von Wolke66 hallo bob vielen dank für ihre antwort. muss ich in solch einem fall (hd mit fund von thc) beweisen dass ich nicht kiffe (z.b. urintest o.ä.) oder reicht die aussage meines freundes, dass es sein zeug ist ?
Leserforumvon daimoss | Strafrecht | 9 Antworten | 06.07.2005 01:46
Einige Zeit später wurden sie von der Polizei überrascht. ... Tatsächlich war das die Polizei. ... Es ist wohl absolut unerheblich, ob der Motor des Autos am Waldrand aus war, während das Zeug konsumiert wurde.
Leserforumvon minimi | Strafrecht | 9 Antworten | 21.06.2004 14:55
. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Das wird einem -gerade von der Polizei- gerne suggeriert, trifft aber nicht zu. ... Im übrigen kann ich Bob nur zustimmen.
Leserforumvon Eyehategod | Strafrecht | 4 Antworten | 18.11.2004 21:22
Uns wurde das Zeug abgenommen und mussten Angaben zu Personalien etc. machen. ... Ruhig Blut, nicht zur Aussage, abwarten. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)" Am 18.11.2004 von JuR Hallo Bob, mal ganz allgemein, ich denke, wir sollten uns hier mit konkreten Ratschlägen, wie sich die Beschuldigten genau verhalten sollen, um bei der Polizei usw. günstiger aus den Ermittlungen herauszukommen, etwas zurückhalten.
Leserforumvon lenox22 | Strafrecht | 4 Antworten | 19.12.2006 09:51
Habt ihr zugegeben, daß Zeug aus Holland eingeführt zu haben, oder wurdet ihr beim Grenzübertritt? ... Allerdings könnte man hier wohl einen 'minderschweren Fall' des §30 annehmen, so daß die Mindeststrafe bei 3 Monaten liegt. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... ...muß da natürlich noch hin. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon Mr. Pong | Strafrecht | 20 Antworten | 27.08.2004 05:31
Nein, nichts davon gehört, Bob. ... Wenn du dir das mal genauer durchlesen würdest, würdest du merkten, dass es nicht mein Zeug war.... Am 28.8.2004 von wastl Mir scheint, die Polizei will erstmal herausfinden, wer das Zeug in der Hand gehabt hat.
Leserforumvon Bremen123 | Strafrecht | 3 Antworten | 30.12.2007 07:58
Hallo, ich wurde gestern nacht nach einem spazierganz auf der disko meile in bremen von der polizei kontrolliert. es wurden 3 tüten (jeweils ca. 0.6-0.7 gramm)sichergestellt, die ich in meiner hosentasche hatte, da ich sie kurz vorher von einem freund der in die disko gehen wollte genommen hatte. ... Wenn es sich bei dem sichergestellten Zeug um Kokain handelt (geht aus der o.g. Beschreibung nicht hervor) werden mit großer Sicherheit führerscheinrechtliche Maßnahmen folgen, da bei harten Drogen (anders als bei Cannabis) alleine der Besitz ausreichend ist, um solche einzuleiten. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon zeroninenine | Strafrecht | 2 Antworten | 31.10.2005 08:50
Das Zeug lag offen im Fußbodenbereich der Rücksitzbank und gehört nicht mir.... Einer von denen hat es im Suff verloren] Ich selbst konsumiere nicht [Drogentest der Polizei bestätigte dies auch]und besitze keinerlei Vorstrafen, was allerdings wohl aber nichts daran ändert, dass ich wegen BTM-Verstoss angzeigt werde. ... Wenn man es Ihnen nicht glaubt, ist eine Einstellung nach § 31a BtmG möglich, oder aber auch eine kleine Geldstrafe. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon Carlos67 | Strafrecht | 8 Antworten | 13.05.2008 18:49
Bin über 30 also kein Jugendstrafrecht.Hab die Nase voll und pack das Zeug nicht mehr an ! ... Es wird daher wohl (auch wegen der BTM-Vorbelastung) eine Geldstrafe im Bereich um die 30 Tagessätze geben (vielleicht auch 5 mehr oder weniger) ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)" Am 13.5.2008 von Carlos67 Hallo Bob, erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort ! ... Da mich die Polizei in meinem PKW erwischt hat, könnte das konsequenzen auf meinen Führerschein haben ?
Leserforumvon Daphie | Strafrecht | 5 Antworten | 20.06.2005 19:44
Ein paar tage später haben wir beide eine Vorladung zur Polizei bekommen, zu der wir auch nicht hingegangen sind. ... Haben die BGS'ler das Zeug dann bei der Nachsuche gefunden und ausgesagt, daß sie gesehen haben, wie er es weggeschmissen hat, oder wie? Denn für "nix gefunden" kann es normalerweise keinen Strafbefehl geben. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb.
Leserforumvon ArmerTropf | Strafrecht | 12 Antworten | 21.01.2008 13:34
Die Polizei hat aber zum Glück die Täter fassen können. ... Die von Bob vorgeschlagene Variante scheint mir der beste Weg zu sein. ... Die wurden ja sichergestellt, nur so langsam sollte ich das Zeug wieder haben.
Leserforumvon Franz Hammberger | Strafrecht | 5 Antworten | 11.10.2009 19:39
Heute bekam ich einen Brief von der Polizei wg. ... ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)" Am 11.10.2009 von Franz Hammberger ich bin 25, gruss ----------------- "" Am 11.10.2009 von !!... Warum hast du dich dann nicht wenigstens nächsten Tag bei der Taxiinnung oder der Polizei gemeldet, um deine Fahrt zu bezahlen, deinen Ausweis zu bekommen und die Sachlage zu klären?
cannabis übers handy? 2 von 5 Sterne
Leserforumvon Hubsl555 | Strafrecht | 11 Antworten | 15.10.2007 18:34
Heute morgen stand die Polizei (oder Kripo?) ... Die Polizei schrieb alles auf und verabschiedete sich. ... Hab von mehreren Fällen gehört, dass trotz Beschlagnahmung von geringen Mengen keine Reaktion mehr von der Polizei kam (kein Brief, keine Anklage oder ähnliches) Das käme allenfalls in Frage, wenn die Polizei zu der Sache gar keinen Vorgang angelegt hätte (wie es in Großstädten schon mal vorkommt, wo man den Leuten einfach das Zeug wegnimmt, im nächsten Gulli versenkt und das wars - keine Schreibarbeit - ist natürl. ungesetzlich) Hier wurde aber offiziell ein Verfahren eingeletitet und Sie werden in Beschuldigteneigenschaft vernommen.
Leserforumvon Balu | Strafrecht | 10 Antworten | 05.11.2003 10:40
Jetzt hab ich praktisch 2x mit Unterschrift vor der Polizei gelogen! ... Das Zeug ist wohl wirklich von dem, den ich angeblich beim Deal gesehen habe. ... In *Wirklichkeit* war ich *nicht anwesend* und Mr.Y hat das Zeug von Mr.
Leserforumvon Karl Hajo | Strafrecht | 12 Antworten | 27.01.2008 17:59
Sie müßten schon den Tatplan Ihres Kumpels gebilligt haben, z.B. indem Sie vorher verabredet haben, dass er das Zeug einsteckt und sie es dann gemeinsam austrinken. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Wird die Polizei eingeschaltet? ... Richtig Bob?
Leserforumvon Robertm82 | Strafrecht | 12 Antworten | 07.07.2004 09:46
Habe dort etwas erworben(habe 40€ abgegeben und einen Beutel erhalten). kurze zeit später kam die polizei in mein zelt und durchsuchte es. im polizeizelt wurde dann vorab gewogen. 13,6g!!!! ... Ich hatte nichts mit auto oder verkehr zu tun, hatte bis dahin nie kontakt zu der polizei(noch nicht einmal ausweis zeigen). bin 21, student und habe eine feste lebensplanung. was kann mir da passieren? ... Falls man Dein Zeug wirklich analysieren sollte (was -wie gesagt- in diesem Gewichtsbereich nicht die Regel ist) kannst Du nur hoffen, daß es von schlechter Qualität ist, so daß die 10g Grenze zu Deinen Gunsten verschoben werden kann.
Leserforumvon ThomasK001 | Strafrecht | 16 Antworten | 30.05.2005 16:33
Dabei ist es eine für die Polizei noch eine weitgehend "unbekannte" Schmuggelmethode. ... Aber so bist Du immer noch gezwungen, daß Flugzeug irgendwo landen zu lassen und das Zeug zu holen. ... Wenn der Zoll/die Polizei mitbekommt, daß da so ein Ding über die Grenze schwirrt, interessieren die sich auch dafür, wo es hin schwirrt.
Leserforumvon steffen_koenig | Strafrecht | 7 Antworten | 09.06.2005 13:49
-Was soll ich sagen, wo ich das Zeug her hab? ... -Was soll ich sagen, wo ich das Zeug her hab? ... Die Bongs könnten höchstens eine Rolle spielen, wenn die Polizei die Führerscheinstelle über das Ermittlungsverfahren informiert (wozu sie eigentl. gehalten ist).
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