hallo erstmal ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich habe für einen kollegen eine falsche aussage vor 2 polizisten abgegeben, meine personalien wurden dabei aufgenommen. ich war an der sache selbst beteiligt (beide betrunken in seinem auto unterwegs er als fahrer und blechschaden am auto, haben ausgesagt das wir nicht gefahren sind...ich weiss ich könnte mir dafür immernoch in den allerwertesten beissen) zu meiner frage: was kann auf mich zukommen falls ich/wir überführt werde/n?
(Meine Aussage wurde vom Staatsanwalt angefordert, ich muss also aussagen) Vielen Dank schon mal Am 29.8.2019 von charlyt4 Zitat (von D.86):Muss ich den Namen meines Kumpels bei der Polizei nennen? ... Irgendwann kamen X und Y mit dem Auto von Y (Y fuhr). ... Irgendwann kamen X und Y mit dem Auto von Y (Y fuhr).
Er steht auf, steigt ins Auto und fährt los. ... Die zeugen bleiben so bei ihrer Aussage. ... [/quote]Bei der Frage was Angeklagter X geäußert hat, kann ein Sachverständiger regelmäßig nicht helfen.
Laut Aussage von Person A hat die Anwältin nichts hinterfragt. ... Zitat:Laut Aussage von Person A hat die Anwältin nichts hinterfragt. ... Person A hatte nicht die Gelegenheit zu erzählen das sie an diesem Tag lediglich Gegenstände vom Auto in den Keller getragen hat.
Er ist mit 3 Freunden mit unserem Auto gefahren. ... Nun weiss ich aber das der 17 jährige hier losgefahren ist und den anderen das Auto fahren beibringen wollte. ... Wenn sie sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten würden, hätten sie das Recht nach §55 StPO die Aussage zu verweigern, damit hätten sie aber quasi zumindest die Beihilfe (also z.B.
Hallo, ich hätte auch eine Frage an euch, hoffe ihr könnt mir helfen... ... Der Kollege ist dem anderen Auto hinterher gefahren. ... Ich hoffe ihr könnt mir helfen, schon mal vielen Dank im Vorraus.
Bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen! ... Dort wurde ich nochmal durchsucht und hatte die Möglichkeit eine Aussage zu machen. ... Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Als ich die Hälfte der Straße überquert hatte, kam ein Auto aus sehr weiter Entfernung mit "Dauerhupen" an, worauf ich ohne hinzuaschauen, den "Stinkefinger" gezeigt habe. ... Die Beamten nahmen keine Aussage von mir auf. ... Womit muss ich rechnen, danke im vorraus Am 6.4.2009 von CvD Die 1,2 Promille helfen dir jedenfalls nicht strafmildernd, falls du das meinst.
Falls Dein Sohn als Beschuldigter identifiziert sein sollte, er kann die Aussage verweigern und sollte das tun. ... Falls Dein Sohn als Beschuldigter identifiziert sein sollte, er kann die Aussage verweigern und sollte das tun. ... Und sollte ich Ihn direkt bei der Aussage von mir mit auf die Wache nehmen oder sollte ich ihn gar nicht erst erwähnen?
Zwei Passanten haben sich wohl bedroht gefühlt und haben nachdem sie Ihr Auto erreicht haben und ausparken wollten einen herbeifahrendes Auto übersehen und somit einen Unfall gebaut. ... Es steht auch Aussage gegen Aussage aber ich habe das Gefühl das ich die ganze SAche verlieren werde. ... Hoffe mir kann hier jemand helfen, bzw.
Hi liebe Community, vielleicht könnt ihr mir helfen. ... Ich stieg wieder in mein Auto. ... Wenn Du Dich bei einer wahrheitsgemäßen Aussage selbst belasten würdest, dann kannst Du die Aussage verweigern.
Man kann eine neue Aussage machen, die die alte Aussage nicht aus der Welt schafft. ... Betrunken Auto fahren ist kein Antragsdelikt. ... Wenn Sie einfach Ihre Aussage zurücknehmen könnte, würde sie das ja nie begreifen um sich helfen lassen.
[size=16px][/size] hallo freunde. vll kann mir jemand helfen: habe für eine freundin eine aussage als zeuge vor 2 jahren gemacht. sie hatte einen autounfall, selbst nicht schuld. ich habe so gut es ging ausgesagt, doch nun soll ich nach 1 jährigem warten, dann aussage, jetzt noch ein jahr um, nochmal zum gericht aber diesmal als angeklagter, weil aus dem gutachten wohl raus kam, daß wir beide eine falsch aussage gemacht hatten. ich hatte am unfalltag ein paar bier getrunken. kann ich irgendwie beweisen, daß ich nicht gelogen habe, sondern nach bestem gewissen ausgesagt habe? ... Barnaby)" Am 3.8.2010 von guest-12305.08.2010 09:42:05 --- editiert vom Admin Am 3.8.2010 von notnail es ging um einen schaden am gegner auto von etwa 1000euro. am eigenen auto von etwa 500euro. es liegt nur der vorwurf der falschaussage vor. da ich als zeuge ausgesagt habe, geht sicher das hauptaugenmerk auf mich. das gutachten kam wohl dazu, daß der unfall so wie von mir und meinem fahrer nicht passiert sein könnte. schwierige situation. was tut man nun am besten? die aussage wiederholen wie vor einem jahr kann ich nicht, habe besseres zu tun als mir sowas zu merken. gar nichts sagen ist denk ich mal auch keine gute idee. zu sagen daß es mittlerweile zu lang her ist um sich an alle einzelheiten zu erinnern ist denk ich mal auch nicht gut. also werde ich nun wohl zivilrechtlich belangt, obwohl ich nach besten wissen und gewissen ausgesagt habe!?
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. ... Es wurde eine Aussage gemacht, das die Jugendlichen zu dieser späten Uhrzeit sich draußen befanden. ... Die hätten ihr Auto angezündet und den Zeugen krankenhausreif geprügelt.
Am 1.7.2016 von guest-12311.07.2016 05:55:47 Bist du Auto gefahren? ... Er könnte sicherlich helfen. ... Er könnte sicherlich helfen.
Auf jeden Fall hatten wir halt einen schlimmen Wortwechsel, worauf hin sie die Kinder packte und sie ins Auto setzte und die Türe verschlossen hat um mich nicht mehr zu verabschieden sie setzte sich ins Auto und ich stellte mich vor die Tür damit sie nicht geschlossen werden konnte, da ich mich ja nur verabschieden wollte von den Kindern, aber sie sagte ich sollte von der Tür weg gehen was ich nicht tat uns sie mich weg schupste und ich wieder zurück ging und sie mir die Tür in rücken drückte und mich wieder wegschupste und ich fast umgefallen währe und mich halt an ihrer Strickjacke festgehalten habe an ihren arm also nicht am arm, sondern nur an ihrer Jacke am arm war halt eine Reflexbewegung, habe ihr Körperlich nichts Gehtann, ich würde nie handgreiflich werden. ... Habe demnächst eine vorladjung, soll ich außage machen oder nicht wie soll ich mich verhalten kann mir einer bei dieser Sache helfen oder alles zum Rechtsanwalt geben.
ER meinte : Ja aber sein Auto ist Schrott. ... Hoffe ihr könnt mir helfen. ... WENN etwas vorgeworfen wird: Aussage verweigern.
Hoffe ihr könnt mir helfen. ... Könnt ihr mir helfen? ... Im Schreiben der Polizei steht: Vorladung zur Aussage wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
----------------- "gruß azrael" Am 12.1.2010 von sonix112 danke dachte schon ich wäre der einzige der das so sieht kann den keiner helfen? ----------------- "" Am 12.1.2010 von justice005 quote:kann den keiner helfen? ... person B hatte dann ein termin zur aussage bekommen,da er aber sofort nach eingang des briefes aus allen wolken gefallen ist,ist er sofort zu polizei gefahren um die sache zu klären und um zu gucken ob ein missverständis vorliegt,da wurde dann das MSN protokoll gezeigt,und man wurde schon realtiv als schuldig angesehn.worauf person B die aussage verweigert hat daer nicht mehr sagen könnte als das es ein scherz war,und er das auto nicht angezündet hat.` ist das noch keine anklage?
Ich habe das Ignoriert, ich ging zur Polizei und habe meine Aussage gemacht, die Sache kam auch dann vorgericht. ... Ich habe das Ignoriert, ich ging zur Polizei und habe meine Aussage gemacht, die Sache kam auch dann vorgericht. ... Er hat sich einen besorgt der eine falsch Aussage gemacht hat und behauptet hat der Wagen sei einschrotthaufen.