6 Ergebnisse für „arbeitgeber freiheitsstrafe gericht liege“

Bundeswehr - Vorstrafen 2 von 5 Sterne
Leserforumvon Taake | Strafrecht | 21 Antworten | 12.03.2007 18:05
Und das Erziehungsregister darf ausser von ermittelnden Beamten und/oder zust�ndigem (Amts-)Gericht nicht eingesehen werden, oder liege ich falsch? ... Und auf ein ein Jahr Freiheitsstrafe kommen Sie auch nicht - da wird Ihnen Ihre staatsbürgerliche Pflicht wohl nicht erspart werden. ... Antwort: Nein Letztere Frage (die eigentlich nur 'normale' Arbeitgeber stellen) wird Ihnen bei der Bundeswehr aber nicht gestellt werden.
Leserforumvon guest-12310.09.2010 10:33:27 | Strafrecht | 15 Antworten | 09.09.2010 07:09
Ich liege keinem groß auf der Tasche und sonstiges. ... Abgesehen davon: selbst WENN der offene Vollzug in Frage KÄME, bedeutet das nicht, dass du am Tag nach Einrücken bei deinem jetzigen Arbeitgeber morgens um 8°° auf der Matte stehen kannst. ... Hier in diesem Forum sollte man niemand um irgendeinen Rat fragen, da man ja eh nur alles nochmal vorgehalten bekommt was vor Gericht schon alles entschieden wurde.
Leserforumvon webcasi | Strafrecht | 4 Antworten | 05.07.2003 23:19
Diese Verurteilungen bis zu einschließlich 90 Tagessätzen erscheinen jedoch in behördlichen und polizeilichen Führungszeugnissen und würden selbstverständlich auch in jedem neuen Strafverfahren dem zuständigen Gericht bekannt. ... Aber wenn ich mir das BZRG durchlese, denke ich dass der RA das nicht korrekt geschrieben hat, oder liege ich falsch?? ... Verurteilungen, durch die auf a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, 6.
Leserforumvon milka_lakritz | Strafrecht | 23 Antworten | 18.04.2020 21:22
Von diesem Emailkonto schrieb er seinem Arbeitgeber und ließ seinen Unmut über die derzeitige Kurzarbeit aus. ... Der Staatsanwalt oder das Gericht müsste ja dann theoretisch "in Auftrag" geben, dass der Provider den richtigen Standort (bzw. ... Zitat (von user08154711):§ 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Leserforumvon sylvia_65 | Strafrecht | 40 Antworten | 07.05.2003 22:34
. § 170 StPO (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Leserforumvon guest-12325.04.2010 12:31:35 | Strafrecht | 15 Antworten | 06.09.2008 11:46
Sie werden doch z.Bsp. auch im BZR oder ähnlichen Sammelwerken aufgeführt, die heutzutage jeder Arbeitgeber anfordern kann, wenn man sich bewirbt. ... Das Polizeiliche Bührungszeugiss was Sie sicher meinen fordert nicht der Arbeitgeber an sondern SIE selbst. ... Vollständige Auskunft aus dem BZR zu erhalten ist gar nicht so einfach und ein Arbeitgeber erhält da nicht so hoppla hopp mal Auskunft. quote:...
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