Im "normalen" Führungszeugnis, daß jeder Arbeitgeber ohne besondere "Einsichtsrechte" verlangen kann sind beide Verurteilungen eingetragen (bis 2005) plus einer Sperrfrist von einem Jahr. ... Eine unbeschränkte Auskunft können nur ganz bestimmte Behörden verlangen, z.B. die Rechtsanwaltskammer! Eine eingeschränkte Auskunft würde auch der Arbeitgeber bekommen, der nicht zur öffentlichen Hand zählt.
A Ist im Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde"... (1) ... der obiger Vorfall vermerkt? ... (2) Wenn der Betrag Ende Monat Y im Jahr 0X gezahlt wurde, wie lange hat es dann vermutlich gedauert, bis das Verfahren tats. eingestellt wurde (=> Abschätzung des Löschungszeitpunktes)? ... ergänzend zu B: Ob ggf. eine Mitteilung an Ihren jetzigen Arbeitgeber erfolgt, hängt davon ab, wer das ist (öffentlicher Dienst oder was vergleichbares???)
Weiß jemand, wie es nun ist und im polizeilichen Führungszeugnis noch steht??? Im Bundeszentralregister bleibt es länger stehen, dass weiß ich, aber wie ist es mit dem "kleinen Zeugnis" für einen Arbeitgeber? ... Bundeszentralregister: Im Bundeszentralregister ist es -unter den selben Voraussetzungen (keine weitere Freiheits-/Jugendstrafe)- bis Mai 2015 -sichtbar- enthalten und wird dann zunächst zur Auskunft gesperrt, also "unsichtbar".
welche arbeitgeber können das "sehen"? ... "(4) Die Auskunft nach den Absätzen 1 bis 3 wird nur auf ausdrückliches Ersuchen erteilt. ... oder sind nur die 340€ relevant, die pro monat auf mein konto kommen?
Und vor Studienbeginn wollte die Universität kein Führungszeugnis haben? ... Wenn du einen Arbeitgeber findest, geht das. ... Schichten. 14 Tage im Monat, ich habe im Moment noch eine Klausur dann habe ich das erste Semester beendet.
Hier kannst Du es selber nachlesen: § 32 BZRG (1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. (2) Nicht aufgenommen werden 5. ... Auszug der Seite www.bundeszentralregister.de Hinweise zur Aufnahme von Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen in das Führungszeugnis Vielfach werden Führungszeugnisse als fehlerhaft beanstandet, weil die Empfänger meinen, eine Verurteilung zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen sei generell nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen. ... Außerdem steht bei Dir einer Löschung entgegen, daß der 2te Eintrag ja gerade erst aus diesem Monat stammt.
Einen Eintrag im Führungszeugnis hast Du aufgrund des ersten Diebstahls vor vier Jahren garantiert nicht; allerdings ist er mit Sicherheit im Bundeszentralregisterauszug vermerkt (für Arbeitgeber nicht einsehbar), was sich auf Deine aktuelle Anzeige sicherlich negativ auswirken wird. ... Schwierigkeiten könntest Du nur bekommen, wenn Dein zuküftiger Arbeitgeber eine Stelle ist, die lt. BZRG Auskunft aus dem BZR erhält (Justiz, Polizei, Verwaltung ab einer gewissen Laufbahn oä.).
Er sagte bei der Polizei aus, ich natürlich auch. ca. ein Monat später trafen wir uns bei einem Herrn, weiß leider nicht mehr wie das heißt Jugendgericht, denke ich nicht. ... BZRG § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen -------------------------------------------------------------------------------- (1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung 1. nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder 2. zu tilgen ist. (2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, kann der Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls er hierüber belehrt wird. ... Andererseits: Ist ein Bewerber offen und berichtet von einem vor immerhin sechs Jahren durchgeführten TOA, zeigt das eine Offenheit, die einen künfitgen Arbeitgeber erfreuen sollte.
Ich bin Student und verfüge nur über 600,- EUR im Monat (Unterhaltszahlung meiner Eltern). ... Weniger als 80 TGS werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen (insoweit es keinen weiteren BZR-Eintrag gibt[vgl.§32(5)BZRG], wohl aber ins BZR. ... Völlig richtige Auskunft.
Jedoch erhält Ihr Arbeitgeber wegen Ladendiebstahl wohl kaum eine Mitteilung (soweit ich weiß). ... Wer kann einem denn wohl bezüglich des Arbeitgebers eine sichere Auskunft geben? ... Wer kann einem denn wohl bezüglich des Arbeitgebers eine sichere Auskunft geben?
Ladendiebstahl --> Strafe?!
4 von 5 Sterne
...doch hätte ich nicht gedacht, dass man mich erwischt... und an die folgen habe ich noch viel weniger gedacht... fakt ist: - ich habe artikel im wert von ~85 € geklaut - ich habe meine tat gestanden - ich bin gerade 19. geworden - ich bin noch schüler und habe somit kein eigenes einkommen, außer meine taschengeldes von 30€ pro monat - ich werde einen entschuldungsbrief an die filialleitung verfassen 1. soll ich in dem entschuldigungsbrief auch auf den tatvorgang eingehen oder meine gründe oder reicht es, wenn ich meine schuld eingestehe und beteure, dass ich sie bereue? ... Das Urteil wird im Erziehungsregister eingetragen, nicht aber im Bundeszentralregister und schon gar nicht im Führungszeugnis. ... (Ins Führungszeugnis jedoch wohl kaum - das seh ich auch so) Die Möglichkeit des Abarbeitens durch Sozialstunden und keinen Eintrag ins BZR trifft bei Jugendstrafrecht (bis einschl. 17 Jahre) zu.