25 Ergebnisse für „anwalt strafbar verleumdung geldstrafe“

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Leserforumvon Problemkind92 | Strafrecht | 4 Antworten | 03.01.2014 14:33
Kann der Therapeut mich wegen Verleumdung anzeigen, auch wenn ich die Bewertung nun abgeschwächt habe? ... Ist es strafbar, dass ich den Therapeuten auf mehreren Portalen bewertet hab? ... Geldstrafe?
Leserforumvon Angst80 | Strafrecht | 39 Antworten | 10.05.2023 19:58
Daher kam die erste Anzeige wegen Verleumdung, doch diese Verleumdung habe ich nicht begangen, er hat mich wirklich so genannt. ... Mir wird aber jetzt zweifache Verleumdung vorgeworfen. ... Aber diese zweifache Verleumdung habe ich nicht begangen.
Leserforumvon Dandibby | Strafrecht | 18 Antworten | 19.01.2004 09:37
Eine vorsätzliche Falsche Verdächtigung ist gemäß §164 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... Eine Verleumdung wäre es... ... Nach Rücksprache mit einem Bekannten der Anwalt ist, würde es im schlimmsten Fall Aussage gegen AUssage ausgehen und danach kann man Schritte wegen Verleumdung nachgehen.
Leserforumvon Robertrobert | Strafrecht | 6 Antworten | 17.06.2015 16:48
Die Aussagen sind aber alle nicht korrekt und es wurde somit Falschaussage an Eides Statt sowie Verleumdung begangen. ... Oder nur eine Geldstrafe, oder das Verfahren wird gegen Geldauflage eingestellt, oder es wird zu dem Ergebnis gelangt, dass A sich nicht strafbar gemacht hat. ... A und B sollten jeder für sich und im eigenen Interesse gut darauf Acht geben, von einem Rechtsanwalt vertreten zu werden.
Leserforumvon frasa | Strafrecht | 17 Antworten | 09.07.2004 19:40
Ein guter Anwalt kann da bestimmt einen Blackout rausmachen? ... Ist es eigentlich strafbar auch Fakes zu schreiben? ... Ist es eigentlich strafbar auch Fakes zu schreiben?"
Leserforumvon Yogi1 | Strafrecht | 20 Antworten | 19.04.2016 23:13
Aber jetzt sollen Polizei und Staatsanwaltschaft klären, wie strafbar das war, was der gemacht hat. ... Wär das üble Nachrede oder schon Verleumdung? ... Wegen Verleumdung.
Leserforumvon slowhands | Strafrecht | 10 Antworten | 18.08.2005 16:55
Hallo, als eigentlich eher harmoniebedürftiger Mensch habe ich mich entschlossen einer Beleidigung+Verleumdung zu entgegnen. Den Fall schildere ich nicht weiter, es geht mir nur um verfahrenstechnisches, da ich keinen Anwalt beauftragen möchte. ... Beleidigungen sind nach diesem Gesetz auch ohne Öffentlichkeit strafbar.
Leserforumvon Klaus_aus_der_Pfalz | Strafrecht | 16 Antworten | 22.07.2005 17:21
Prinzipiell ist das Strafmaß für Betrug Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe. ----------------- "da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia Gruß,Bob(SozArb. ... Georg Hentschel Am 15.1.2007 von Mareike123 war nur als Prozesspartei und deshalb sind ihre Taten nicht strafbar Nicht wegen §153 StGB, aber doch wohl wegen §263 StGB, oder? ... Bzgl. der Antragsdelikte Verleumdung und übler Nachrede bestehl allerdings eine Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Kenntnis der Tat.
Leserforumvon Atzel | Strafrecht | 2 Antworten | 12.11.2017 03:40
Ist es Zeit für Person A einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren und bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen? ... Den Strafantrag würde ich daher in diesem besonderen Fall erst nach Beratung bei einem Rechtsanwalt in Betracht ziehen. ... Ich selber würde in diesem Fall vermutlich nicht wegen (dieser einen) Verleumdung vorgehen.
Leserforumvon fb472650-69 | Strafrecht | 5 Antworten | 16.08.2017 20:49
Strafbar als Beleidigung gemäß §§ 185, 194 StGB. ... Selbst bei einer Verurteilung (auch vor Gericht ist ja immer noch eine Einstellung z.B. wegen geringer Schuld möglich) zu einer Geldstrafe wg. ... Wird das abgelehnt, kannst Du nur alleine in die Verhandlung gehen, oder eben selbst einen Anwalt mandatieren, wenn Du Dich damit besser fühlst.
Leserforumvon Tweety1980 | Strafrecht | 42 Antworten | 13.02.2019 08:18
Denkbar wäre eine geringe Geldstrafe oder eine Einstellung eines etwaigen Verfahrens. ... Denkbar wäre eine geringe Geldstrafe oder eine Einstellung eines etwaigen Verfahrens. ... Geike Rechtsanwalt[/quote): Vielen lieben Dank, doch ich denke sie haben hier etwas missverstanden.
Leserforumvon amy220777 | Strafrecht | 8 Antworten | 01.07.2005 08:51
Wir wollen nun das Jugendamt einschalten, eine Anzeige wegen Verleumdung erstatten und auch ihre Schule einschalten, damit der Direktor sie auf Konsequenzen aufmerksam macht. ... Also mein Rat besser ggf. einen Anwalt aufsuchen und/ oder eine psychologische Beratungsstelle, als eine Lawine ins rollen zubringen die nicht mehr gestoppt werden kann. Was soll eigentlich eine Anzeige wegen Verleumdung bringen?
Leserforumvon Micka333 | Strafrecht | 11 Antworten | 11.02.2005 13:25
Der hat einen Anwalt beauftragt, will Schmerzensgeld und dass ich das zukünftig zu niemandem mehr sage - ich überlege noch, ob ich ihn anzeige.... ... Ansonsten kommen §§ 186, 187 StGB in Frage. § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist , mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... Das ist nur strafbar wenn es "wider besseren Wissens" geschieht.
Leserforumvon NoJoDoBo | Strafrecht | 32 Antworten | 09.09.2022 21:10
Neuer Anwalt vielleicht? ... [/quote] Das ist als Verleumdung strafbar - wird allerdings nur auf Antrag des Verleumdeten verfolgt. ... Warum die Staatsanwaltschaft nicht als Verleumdung angeklagt hat, überrascht etwas.
Leserforumvon Angst80 | Strafrecht | 30 Antworten | 18.01.2022 18:01
[/quote] Ich sehe da noch Geldstrafe oder Bewährung. ... Du solltest dich auf eine Geldstrafe einstellen. ... Ist das auch volksverhetzung,bei der anderen Anzeige, wenn gar niemand dabei war, oder ist das dann eher Beleidigung oder Verleumdung/üble Nachrede?
Leserforumvon La Luna | Strafrecht | 26 Antworten | 04.11.2015 13:22
(es wurde behauptet ich hätte mich auf einen VV nicht beworben=laut SGB II strafbar (-30% des Existenzminimums). ... Wem gegenüber wurde denn was genau behauptet, dass eine Verleumdung darstellen soll? ... Noch mal wenns dumm glaufen wäre hätte die Verleumdung meine Existenz gefährtet.
Leserforumvon Tesla117 | Strafrecht | 19 Antworten | 26.10.2019 16:08
"..mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." ... Einen "besonders schweren Fall" gibt es juristisch bei Verleumdung (§187 StGB) und Übler Nachrede (§186 StGB) nicht. ... "..mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Leserforumvon ThiloDD | Strafrecht | 36 Antworten | 24.04.2007 17:03
Ich habe alle angezeigt, nun auch wegen Verleumdung. ... Bleibt er bei seiner Falschaussage, macht er sich wegen (un)eidlicher Falschaussage sowie falscher Verdächtigung strafbar. ... Er macht sich also in jedem Fall strafbar.
Leserforumvon otto12341234 | Strafrecht | 35 Antworten | 19.04.2016 20:28
Jetzt die Frage: Hat Herr X sich Strafbar gemacht? ... Wäre nett, wenn jemand mal auf meinen Ursprungspost eingehen würde, wenn er schon anmeldet, dass er sich "nicht" strafbar gemacht hat. ... (Ansonsten hätte sich übrigens auch die 14-jährige wegen des "einem anderen verschaffen" strafbar gemacht.)
Leserforumvon distance | Strafrecht | 15 Antworten | 18.04.2015 08:46
Naja, heimlich aufgenommene Sachen sind nicht nur schwerer verwetbar, sondern durchaus auch strafbar. ... Beides gleichermassen strafbar.
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