13 Ergebnisse für „anwalt arbeit brandstiftung polizei“

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Leserforumvon castilla | Strafrecht | 8 Antworten | 05.04.2002 15:39
hallo, ich bin gerade ein wenig evrzweifelt, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen... gestern ist meine wohnung ausgebrannt (was an sich ja schon ärgerlich genug ist), nun hat das gutachten der polizei ergeben, dass mit 95%iger wahrscheinlichkeit mein heizstrahler daran schuld war... eigentlich ist der schon seit über einem monat ausgeschaltet bzw. der stecker steck nicht mehr in der steckdose, gestern morgen funktionierte mein telefon nicht und ich stellte fest, dass ich versehendlich den stecker herausgezogen hatte, dann habe ich ihn wieder eingesteckt, des telefon ging wieder, und bin zur arbeit und da bekam ich dann den anruf, dass es bei mir brennen würde... inzwischen frage ich mich, ob ich vielleicht, den stecker des heizstrahlers auch wieder mit in die steckdose gesteckt habe... wenn die polizei recht hat, dann muss es ja wohl so gewesen sein.... ehrlich gesagt, bin ich völlig durcheinander und weiß nichts mehr... nun aber meine frage: a) was kann mir im schlimmsten fall passieren b) ist es sinnvoll, dass ich mir einen anwalt nehme, da der beamte bei der polizei mir sagte, dass gegen mich wegen brandstiftung ermittelt wird c) soll ich bei der polizei das, was ich euch eben geschildert habe so zu protokoll geben d) was ist der unterschied zwischen fahlässiger und grob fahrlässiger brandstiftung? ... Um Ihre Frage nach Ihrer Einlassung bei der Polizei zu beantworten, kann ich Ihnen nur raten sich einen Anwalt zu nehmen, dem Sie die Sache noch einmal persönlich erklären sollten. ... Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet.
Leserforumvon rudi23 | Strafrecht | 27 Antworten | 10.06.2016 00:08
Einen Rechtsanwalt mit meinen Interessen habe ich ebenfalls beauftragt. ... Aber es muss natürlich begründet sein, die Polizei sah das so: Ich wurde an der Einsatzstelle vorläufig festgenommen aufgrund des Tatverdachts der Brandstiftung. ... (Ich habe die Information erhalten, und habe mich dann auf den weg zur Einsatzstelle gemacht, um dort meine Arbeit aufzunehmen.)
Leserforumvon kennedy85 | Strafrecht | 17 Antworten | 13.02.2009 12:13
Zumal wegen der Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung (wie hoch war die Strafe und wann?)... Am 13.2.2009 von kennedy85 Die Strafe wegen schwerer Brandstiftung betrug 2 jahre auf bewährung. ... Am 15.2.2009 von Rechtsanwältin Elke Zipperer Wenn die anderen Bedingungen stimmen (Arbeit, Wohnung, ...) wüßte ich nicht, weshalb keine Bewährung mehr gegeben sollte - immer vorausgesetzt, das die Sache nicht während einer laufende Bewährung passierte, nicht einschlägig war und die Sachverhaltsdarstellung stimmt.
Leserforumvon Kultrenner83 | Strafrecht | 8 Antworten | 12.09.2023 14:17
Des Weiteren war er damals wegen schwerer Brandstiftung angeklagt. ... Die Polizei beschlagnahmte das Smartphone von Herrn A. ... Herr A fragte, warum er dies tun solle, und der Kripo-Beamte sagte "Sie waren ja schon mal auffällig wegen einer Brandstiftung und so haben wir Ihre DNA gespeichert, wenn es nochmal in Ihrer Nähe eine Brandstiftung oder eine Sexualstraftat gibt".
Leserforumvon Jasmin Phoenix | Strafrecht | 12 Antworten | 14.08.2017 19:26
Auch besuchte der Beamte die Befragten direkt auf Arbeit. ... Anwalt beauftragen. ... Zitat (von drkabo):Anwalt beauftragen.
Leserforumvon berndt45 | Strafrecht | 9 Antworten | 22.03.2009 08:52
Am nächsten Morgen fährt er, in der fälschlichen Annahme wieder nüchtern zu sein, mit dem PKW zur Arbeit und wird mit Restalkohol erwischt. ... Ein Zeuge, der bei der Polizei falsche Angaben macht, sich bei Gericht durch weitere Zeugenaussagen herausstellt, dass diese nicht haltbar sind, kommt ungeschoren davon? ... Der selbst gezahlte Vorschuß kann dann vom Anwalt zurückgefordert werden (wenn es keine diesbezüglichen Sonderverinbarungen mit dem Anwalt gab).
Leserforumvon KosLasachos | Strafrecht | 34 Antworten | 09.09.2019 11:59
Anwalt kann man sich schenken, es sei denn man hat zuviel Geld. ... Gut, dann begründet die Polizei das Eindringen in die Wohnung nicht mit Gefahrenabwehr, sondern als Maßnahme der Strafverfolgung (mögliche Brandstiftung, oder schlicht deswegen weil einer der Feuerwehrleute das Zeug gesehen hat und der Polizei Bescheid gesagt hat). ... Verdacht auf Brandstiftung kann ich dann hoffentlich ausschließen.
Leserforumvon Bullrot | Strafrecht | 15 Antworten | 07.02.2007 15:34
wurde wegen schwerer angezeigt Wegen schwerer... ...räuberischer Erpressung ...Körperverletzung ...Brandstiftung ...Untreue Eine 'Falschaussage' im strafrechtlichen Sinn kannst Du bei der Polizei nicht gemacht haben, da dieser Tatbestand nur bei Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle gemacht werden kann. Die Polizei ist keine solche Stelle. ... Wenn Du noch nicht großartig strafrechtlich vorbelastet bist, wird es wohl eine Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG mit Auflage von einigen Stunden gemeinnütziger Arbeit geben.
Leserforumvon rechtsbeifall | Strafrecht | 23 Antworten | 29.02.2016 15:22
So richtig freut man sich bei der Polizei natürlich, wenn man während der Arbeit mit irgendwelchen Märchengeschichten zugemüllt wird. ... Zitat:So richtig freut man sich bei der Polizei natürlich, wenn man während der Arbeit mit irgendwelchen Märchengeschichten zugemüllt wird. ... Jedoch kommt die Anzeige ja nicht einfach so, Anwalt könnte Akteneinsicht beantragen...
Leserforumvon Kassy | Strafrecht | 59 Antworten | 08.09.2005 19:59
Dafür gibt es verschiedene Gründe: das Geld ist mehr als knapp und ich muss jeden Tag super gestylt zur Arbeit kommen, bin Friseurin. ... Auf dem Formular von der Polizei (auf dem ich ankreuzen musste, ob ich Angaben machen möchte, keine Angaben oder nur mit meinem Anwalt) stand ganz oben "Schwerer Diebstahl" drauf. Kann das die Polizei so entscheiden oder macht das der Staatsanwalt?
Leserforumvon spev | Strafrecht | 38 Antworten | 11.09.2007 18:16
Sein Anwalt unterhält sich nicht mit Ihm. ... Ein Verbrechen ist übrigens eine Tat, für die es eine Mindeststrafe von einem Jahr oder mehr gibt; Beispiele dafür sind Raub und Brandstiftung. ... Die ganze Familie, die Arbeit, die kleinen Kinder..alle leiden darunter...übrigens hat Er mir heute Abend erzählt das Er eine pyschologische Beratung wahrnimmt.
Leserforumvon Opaterny77 | Strafrecht | 71 Antworten | 07.10.2021 17:09
Mit der Übergabe des Handys an die Polizei hätten Sie der Polizei gleichermaßen die Inhalte [u]verschafft[/u] wie durch den Mailversand. ... Natürlich können Sie sich das Geld für den Anwalt auch sparen und abwarten, was als nächstes passiert. ... Also ab zum Anwalt und den Profi machen lassen!
Leserforumvon alalio86 | Strafrecht | 35 Antworten | 09.04.2014 16:24
Ich habe das ohne Anwalt gemacht, falls ich verurteilt werde, werde ich einen nehmen ZWecks Beratung bezüglich Berufung, die Frage ist eher ob die Angebote des Staatsanwaltes sinnvoll waren oder ob es korrekt war dies nicht anzunehmen Ich habe aus dem Verfahren glernt und das bei keienr Frau seit dem mehr gemacht, der Fall war über ein jahr her, aber ich möchte mich für so einen kleinen "pfurz" nunmal nciht kriminalisieren lassen und auch ungern zahlen, 100 euro hätte ich tatsächlich bezahlt aber das wurde ja nicht angenommen, weil ich das als Ok empfand, 50 euro für jede der Frauen, was für ne 18 Jährige für so einen "pfurz" immerhin ein schönes wochenende bedeuten würde und ich das fair fände -- Editiert alalio86 am 09.04.2014 16:39 Am 9.4.2014 von Dirrly "...aber ich möchte mich für so einen kleinen "pfurz" nunmal nciht kriminalisieren lassen und auch ungern zahlen..."
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