Normalerweise nimmt die Polizei deine Anzeige sofort auf. ... Folglich hätte er das Pfefferspray in Notwehr einsetzen können! ... Folglich hätte er das Pfefferspray in Notwehr einsetzen können!
Eine sonderbare Frage - glauben Sie, die Polizei lügt Ihnen etwas vor über eine gar nicht existierende Anzeige? ... Von einem gegenwärtigen Angriff kann man da meiner Meinung nach erstmal nicht mehr sprechen. ... Zitat (von Hafenlärm):Von einem gegenwärtigen Angriff kann man da meiner Meinung nach erstmal nicht mehr sprechen.
Wer Pfefferspray nutzt ist immer Täter. ... Aber wenn dann eine Anzeige kommt, muss man ja irgendwie reagieren. ... Nach der Schilderung ist aber davon auszugehen, daß nicht ein Angriff abgewehrt wurde, sondern mit Pfefferspray "nachgesetzt" wurde.
Nun mache ich mir keine Sorgen darum, einen Angriff von Herrn Sueffel physisch zu ueberstehen ... ... Auch Pfefferspray dürfte geeignet sein, einen Angriff auf Dich zu beenden. ... Pfefferspray ist sowieso nur als Tierabwehrspray zulässig, sonst fällt es unter das WaffG.
Guten Abend, ich musste heute leider in einer Notwehrsituation Pfefferspray einsetzen. ... Ich hatte sehr große Angst und da ich zufällig vom letzten Parkspaziergang Pfefferspray dabei hatte und andere Maßnahmen nicht fruchteten (Deeskalieren, Weggehen), musste ich Pfefferspray einsetzen, um den unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren. ... Aber wenn hier tatsächlich Anzeige erstattet wird, steht eine gefährliche Körperverletzung im Raum (dass es Notwehr war, weiß die Polizei da ja noch nicht).
Ich halte Pfefferspray auch für angemessen und geeignet, den Angriff zu beenden. ... Ich halte Pfefferspray auch für angemessen und geeignet, den Angriff zu beenden. ... Im übrigen ist der Einsatz von Pfefferspray auch nicht das mildeste Mittel den "Angriff" abzuwehren.
Nun meine Frage wie weit darf ich im Verteidigungsfall gehen (Pfefferspray o.ä ? ) und wozu rät man mir ( das Verfahren wegen unserem ersten Aufeinandertreffen läuft natürlich noch -> Körperverletzung gegenseitig Anzeige) Am 4.1.2006 von Mister XYZ Notwehr ist in § 32 StGB geregelt. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. der Verwendung von Pfefferspray. ... Wie schätzen Sie denn meine Chancen ein, wenn ich den Fall zur Anzeige bringe? ... Was käme auf mich zu, wenn ich sie anzeige?
Waere dann Pfefferspray erlaubt ? ... Da brauchst du nichtmal dran denken die Polizei zu holen und schon garnichts brauchst du auf die Idee zu kommen, ihn mit Pfefferspray oder einem Schlag niederstrecken zu dürfen und das dann noch als Notwehr zu bezeichnen! ... Waere dann Pfefferspray erlaubt ?
Dieser rechtswidrige Angriff ist m.M.n. durch die Freiheitsberaubung erfüllt, da die Voraussetzungen der Fluchtgefahr und nicht feststellbaren Identität, die für eine Jedermann-Festnahme erforderlich sind, nicht mehr gegeben waren. ... Zumal das Abwarten in dieser Situation den Erfolg der Notwehr nicht bedroht. ... Erfolg der Notwehr verringert.
Sie wollen das Geschehen nur noch um einen rechtswidrigen Angriff auf Sie ergänzen. ... Vermutlich geht es nicht nur um Notwehr, die du als armes Opfer ins Felde führst. ... [quote=Gott123]ich habe mich in einer Notwehrsituation verteidigen müssen[/quote][quote=Gott123]Bei dem, was man mir vorwirft, ist die Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsentzug[/quote] Dann vergiss die Notwehr.
Fremde Person mit Gewalt von Grundstück entfernen?
3 von 5 Sterne
Vorallem wenn der Störer unbekannt ist, bringt eine Anzeige eh nichts.. ... Der Angriff auf das geschützte Rechtsgut ist noch gegenwärtig (der Betreffende ist noch auf dem Grundstück). ... Einen "Rasenbetreter" zu erschießen ist in meinen Augen keine Notwehr.
Die Anzeige gegen ihn wurde fallen gelassen. ... Jedenfalls wäre es keine Notwehr, wenn man den "Stalker" der Schwester zu Hause besucht (oder zufällig in der Stadt trifft) und bei der Gelegenheit verprügelt, da es in dem Fall keinen "gegenwärtigen Angriff" gibt, der abzuwehren wäre. ... Jedenfalls wäre es keine Notwehr, wenn man den "Stalker" der Schwester zu Hause besucht (oder zufällig in der Stadt trifft) und bei der Gelegenheit verprügelt, da es in dem Fall keinen "gegenwärtigen Angriff" gibt, der abzuwehren wäre.
Notwehr bzw. ... Notwehr ist das nicht, aber Nothilfe, § 34 StGB. ... Das Pfefferspray war deshalb m.E. ok.