Schon durch die Verurteilung zu den 10 Monaten in 2018 kam die BTM Sache ins Führungszeugnis. ... Oder könnte es ein Fehler sein Am 21.5.2020 von drkabo Sie müssten verraten, wier hoch die 2005er Strafe war. ... In dem Moment, wo die BtM-Geldstrafe im Führungszeugnis gelöscht wurde, hätte auch die 2005er Strafe gelöscht werden sollen - wenn nicht die beiden Bewährungen dazugekommen wären.
Strafe 10 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung. ... Strafe erlassen mit Wirkung vom 15.5.1999. 2. 06/2005 Amtsgericht xy: Rechtskräftig seit Juni/05. ... Oder ist es schon im Juni/10 sauber?
Die Geldstrafen hatten jeweils eine Tilgungsfrist von 10 Jahren im BZR (statt der üblichen 5 Jahre bei Geldstrafen unter 90 TS) - da parallel Freiheitsstrafe im Register stand. ... Die Geldstrafen hatten jeweils eine Tilgungsfrist von 10 Jahren im BZR (statt der üblichen 5 Jahre bei Geldstrafen unter 90 TS) - da parallel Freiheitsstrafe im Register stand. ... Die Geldstrafen hatten jeweils eine Tilgungsfrist von 10 Jahren im BZR (statt der üblichen 5 Jahre bei Geldstrafen unter 90 TS) - da parallel Freiheitsstrafe im Register stand.
Die Polizei hat heute eine Anzeige gegen mich geschrieben, da ich einen Warenkreditbetrug im Jahre 2005 begangen haben soll. ... Abgesehen natürlich von der Rechnung die ich ganz offensichtlich 2005 erhalten, aber nicht bezahlt habe... ... Die neue Strafe würde alleine im Führungszeugnis auftauchen.
Dienst - ist im Januar 2005 wg. ... Wie lange bleibt jetzt diese Strafe im polizeilichen Führungszeugnis und im Bundeszentralregister bestehen? ... Am 2.1.2008 von Andreas.Hauser 10 J.
Hallo allerseits, ich bin der Christian und wende ich mich heute an Ihnen wegen einer Frage: Wegen eine Handlung (Fahren ohne Farherlaubnis) die ich im Jahr 2004 (etwas im Juni) begangen habe bin ich anfang 2005 (etwas märz) zu einer Geldstrafe von 200 Eur (20 Tagessätzex 10 Eur) verurteilt worden. Das Geld könnte ich aber erst in November 2005 bezahlen. ... Die erste Strafe wurde nicht eingetragen ( ----------------- "" Am 9.6.2010 von !!
Demnach (lt dem was ich weiß): Juni 2005 (Strafe) - 5 Jahre Tilgung + 9 Monate ursprüngliche Strafe = März 2011 sauberes FZ. ... Strafe 10 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung. ... Beide Strafen werden also bis März 2011 (Juni 2005 + 5 Jahre + 9 Monate) im Führungszeugnis stehen.
Ich wurde im August 2005 vom Amtsgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährungszeit wegen Verstoss gegen das BtMG (2kg Haschisch) verurteilt. Allerdings war die Straftat Ende 2003 und ich war nur 10 Tage in U-Haft. ... Ich hab in einem anderen Forum gelesen, dass unter Úmständen bei BtMG , wenn die Strafe nicht über 2 Jahre ist und auf Bewährung ausgesetzt wird, nichts im Führungszeugnis steht.
Ich wurde vor gut 10 Jahren mal zu einer Jugendstrafe verurteilt von 1 Jahr steht sowas drin? ... Eine Strafe ohne Bewährung würde nach 3 Jahren ausgetragen. ... Mal abgesehen davon, dass es nicht um ein "erweitertes Führungszeugnis" geht, sondern um ein Führungszeugnis für Behörden, steht überhaupt keine "Anklage" dort drin, sondern -wenn dann- nur eine Verurteilung.
Moin allerseits, ich habe im Juli 2016 mein Führungszeugnis erhalten, es sind 3 Eintragungen enthalten. 1. 07/2002 4 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, Bewährungszeit bis 07/2005, Strafe erlassen 09/2005 Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis 2. 03/2011 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung , Bewährungszeit bis 03/2013, Strafe erlassen 05/2013 Tür eingetreten um meinen Fernseher rauszuholen der Richter sah den Tatbestand als Wohnungseinbruchsdiebstahl als erfüllt an. 3. 02/2015 40 Tagessätze zu 10 € Geldstrafe, Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (15g Cannabis), Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen. 1. Frage Warum ist die Strafe von Punkt 1 noch im Führungszeugnis enthalten, wenn zwischen 1 und 2 über 6 Jahre vergangen sind aber "nur" 4 Monate Bewährungsstrafe die ich nicht verbüßt habe? ... Wir sprechen von einem ganz normalem polizeilichem Führungszeugnis.
Wie lange sie im Bundeszentralregister stehen, kommt auf die Höhe der ausgeurteilten Strafe an, jedoch max. für 10 Jahre. ... Für Geldstrafen unter 90 Tagessätze für 3 Jahre, sonst 5 Jahre. quote: Wie lange sie im Bundeszentralregister stehen, kommt auf die Höhe der ausgeurteilten Strafe an, jedoch max. für 10 Jahre. ... Letztendlich standen hier beide Sachen bis 2005 im BZR, da der Strafbefehl in diesem Fall eine Frist von 10 Jahren hatte (1994 + 10 Jahre + 1 Jahr Auskunftssperrfrist).
Bin wegen versuchter diebstahl zu 40 tagessetze a 20 DM in 2001 verurteil worden und in 2002 wegen schwarzfahren zu 10 tagessetze a 10 euro . ... Im "normalen" Führungszeugnis, daß jeder Arbeitgeber ohne besondere "Einsichtsrechte" verlangen kann sind beide Verurteilungen eingetragen (bis 2005) plus einer Sperrfrist von einem Jahr. ... Verurteilungen, durch die auf a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist Wenn im "Register" (=Bundeszentralregister) keine weitere Strafe eingetragen ist.
Hallo zusammen , Folgender Fall : Im Jahr 2005 wurde ich zu 10 Monaten Bewährung auf 3 Jahre verurteilt und zu einer Geldstrafe von 1500€ ( leidet kenne ich die Tagessätze nicht mehr ) Netto Gehalt damals ca 1500€ Wegen Beihilfe zu bewaffnetem raub und Hehlerei ! ... Jetzt habe ich eine neue Arbeitsstelle und der Chef will ein Führungszeugnis! ... Das steht nicht mehr im Führungszeugnis. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums" Am 1.12.2011 von Airconditioner Ihr Wort in Gottes Ohr Dann musste nach meiner Rechnung das seid 2010 sauber sein oder ?
Vorzeitige Löschung eines Eintrags im Führungszeugnis
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Dort ist die Strafe (4Monate) wegen Diebstahls eingetragen. ... Ich wurde am 07.10.2004 zu einer Strafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt, diese Strafe wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. ... Seit 10 Monaten arbeite ich und meine Firma wollte ein polizeiliches Führungszeugnis was ich bis heute nicht abgegeben habe, ich habe zwar eins beantrag im August 2008 aber hatte zu große Angst, es abzugeben, da dieser Eintrag natürlich kein besonderes gutes Licht auf mich wirft.
Strafe 10 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung. ... Strafe erlassen mit Wirkung vom 15.5.1999. 2. 06/2005 Amtsgericht xy: Rechtskräftig seit Juni/05. ... Strafe erlassen mit Wirkung vom 15.5.1999. 2. 06/2005 Amtsgericht xy: Rechtskräftig seit Juni/05.
Meine Fragen: a) - taucht die Verurteilung im Führungszeugnis auf b) - wenn ja, stellt sie einen Grund für die Versagung der Konzession dar c) - wann würde die Eintragung gelöscht werden ----------------- "MfG Texania" Am 24.9.2004 von DanielB Soweit ich das Bundeszentralregistergesetz richtig versehe: a) ja b) keine Ahnung, aber Bewährung bedeutet ja eigentlich, dass man animmt, dass Du keine weiteren Taten begehst. c) Wenn ich mich nicht täusche, dürfte die Strafe sofern die Bewährung nicht widerrufen wird, im Führungszeugnis bis 2005 (3 Jahre) und im Zentralregister bis 2012 (10 Jahre), auf letzteres sollte das Ordnungsamt nach §41 BZRG keinen Zugriff haben. ... Sollte Jemand Erfahrung mit der Erteilung einer Gaststättenkonzession gemacht haben, in Verbindung mit einer Eintragung im Führungszeugnis , wäre ich für weitere Beiträge sehr dankbar. ----------------- "MfG Texania" Am 24.9.2004 von DanielB @Rechtspfleger: Was heißt eigentlich, dass die Frist nicht abläuft? ... Der besagt, daß eine Strafe nicht getilgt werden kann, obwohl die Frist abgelaufen ist, aber die Vollstreckung noch nicht erledigt ist.
Es geht u folgenden Sachverhalt: 2005 Geldstrafe 30 TS a 20€ 2006 Geldstrafe 30 TS a 10€ Nun meine Frage: Sind diese Strafen jetzt nach 10 Jahren getilgt oder nach 5 Jahren, gerechnet ab der letzten Strafe (2006)?! ... Im Führungszeugnis: 3 Jahre Im Bundezentralregister: 5 Jahre + 1 Jahr Überliegefrist. ----------------- "Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums" Am 12.3.2012 von Tinchen553 Ja, ich habe die Pargraphen auch gelesen und kam zu derselben Schlussfolgerung. Jedoch habe ich nun schon vermehrt gelesen, dass 2 Geldstrafen 10 Jahre eingetragen bleiben.
Ich wurde im August 2005 zu einem Jahr verurteilt. ... Erst wenn die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit in 2010 formal erlassen ist (darüber kommt dann ein Gerichtsbeschluß) fällt die Strafe aus dem Führungszeugnis heraus. Im Zentralregister (=BZR) steht die Strafe bis 2016 ( 10 + 1 Jahr(e) ), wobei sie im letzten Jahr *unsichtbar* ist. § 46, Abs. 1, Nr. 2b iVm. § 45, Abs. 2 BZRG -- Editiert von !!
Wenn HerbertB jetzt zu einer neuen Strafe verurteilt würde, würde diese für wenigstens 3 die alte für 5 weitere Jahre im Führungszeugnis erscheinen (wonach richtet sich eigentlich die Tilgung bei Verwarnungen mit Strafvorbehalt, das werden doch wohl nicht ernsthaft 15 Jahre sein???) ... Und dort ist die zeitlich am längsten aufzunehmene in 06/2005 zu tilgen. ... Das Führungszeugnis ist sauber.
Liebe Forengemeinde, in dem inzwischen bekannten Umfangverfahren wurde ein erstes Urteil gesprochen. 5 Jahre 10 Monate, der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. ... Thema offener Vollzug: Ich habe jetzt nicht alle Einweisungs- und Vollstreckungspläne aller Bundesländer präsent, aber mit einer Strafe von 5 Jahren und 10 Monaten in den 'offenen' zu kommen, halte ich -in jedem Bundesland- für ausgeschlossen. ... Es gibt keine gesetzliche Handhabe, die Strafe auszusetzen (dh. nicht zu vollstrecken).