472 Ergebnisse für „übernehmen vereinbarung“

Leserforumvon Blueman75 | Mietrecht | 13 Antworten | 08.04.2008 21:52
War die mündliche Vereinbarung vorher, wurde sie durch die schriftliche überholt. ... (Von der Beweisbarkeit einer mündlichen Vereinbarung mal ganz abgesehen). ... Was ist denn mit der Formulierung, dass ich eine renovierte Wohnung übernehmen würde....
Leserforumvon ClaraSprudel | Mietrecht | 1 Antwort | 28.02.2007 20:54
Der Text der schriftlichen Vereinbarung könnte folgendermaßen lauten: Sehr geehrter Vormieter A, wie telefonisch besprochen, bestätige ich Ihnen, dass ich die Wohnung in der XY-Straße zum 15.03. wie gesehen übernehmen möchte. ... Auch die Renovierung soll nun auch - laut Vermieter C - der Vormieter A übernehmen. Wie sieht es nun mit der schriftlichen Vereinbarung zwischen Vormieter A und Nachmieter B aus?
Leserforumvon Tidbit | Mietrecht | 12 Antworten | 05.01.2022 20:44
Ist diese Vereinbarung als Individualvereinbarung zu sehen und rechtens? ... [/quote]Gingen dieser Vereinbarung Verhandlungen voraus? ... [/quote] Würde ein Nachmieter die Wohnung als "frisch gestrichen" übernehmen, bzw. den MV so unterschreiben?
Leserforumvon Jonas92 | Mietrecht | 2 Antworten | 04.02.2020 12:14
Lediglich die Einbauküche, die eigentlich Schrott ist, wollte ich übernehmen und ihm dafür einen Abschlag von 240 Euro zahlen. ... Grüße Jonas Am 4.2.2020 von AltesHaus Das käme darauf an, wie ihre schriftliche Vereinbarung aussieht.
Leserforumvon winzhuhn | Mietrecht | 40 Antworten | 11.03.2012 11:28
Ich habe mich dann aber mit den Vormietern getroffen und mit ihnen vereinbart,dass ich die Renovierung übernehmen würde (Wände streichen,ggf.Heizkörperlack ausbessern)und dafür schon im März in die Wohnung könnte,ohne dafür Miete zu zahlen. ... Meines Wissens nach,muss doch eigentlich jeder Schaden einzeln durchgegangen und aufgeführt werden und dann mit mir abgeklärt werden, ob ich bereit bin,diesen zu übernehmen. ... In keinem der beiden Dokumente steht um was für Mängel es sich handelt bzw was genau ich zu übernehmen hätte. die Frau von der Stiftung hat sowohl die Wohnung und die Schäden gesehen,als auch die Aussagen der Vormieterin gehört und war bei der Vereinbarungsunterzeichnung dabei. ----------------- "" Am 11.3.2012 von Spezi-2 quote:und dem Hinweis,dass eine Vereinbarung getroffen wurde.
Leserforumvon Keniaki87 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.06.2020 13:31
Frage: Kann ich mich auf die Vereinbarung zwischen uns als Vormieter und den Nachmietern berufen? ... Im Anschluss wollen wir dann auf Grundlage der Vereinbarung von dem Nachmieter die anteilige Miete anfordern. ... Dass er zu diesem Zeitpunkt die Wohnung noch nicht übernehmen konnte ist ja nicht Euer Problem.
Leserforumvon Nia123 | Mietrecht | 7 Antworten | 18.05.2012 11:33
Mit der neuen Vermieterin habe ich vereinbart ihre Genossenschaftsanteile zu übernehmen. ... Sollte ich die Vereinbarung schriftlich widerufen? ... Nein, natürlich bin ich die neue Mieterin - die Vereinbarung habe ich mit der Vormieterin getroffen.
Leserforumvon trixi87 | Mietrecht | 5 Antworten | 26.03.2015 17:13
Vom Vormieter wollte ich die Küche übernehmen/abkaufen für 300€. ... Ich möchte nun nicht mehr die Küche übernehmen und der Vormieter soll diese ausbauen bis zum 31.03. ... Am 26.3.2015 von Harry van Sell Ohne die genaue Vereinbarung zu kennen, wird man wohl nicht zielführend diskutieren können.
Leserforumvon guest-12320.06.2018 11:29:56 | Mietrecht | 27 Antworten | 21.09.2017 08:03
" §9 Diese Vereinbarung ist aufschiebend bedingt und wird erst wirksam, wenn der Mietvertrag über den in §4 genannte Wohnung mit dem Käufer zustande kommt" Am 21.9.2017 von AltesHaus Ich verstehe jetzt Ihr Problem nicht, er will doch die Möbel abholen. ... Zitat (von Alexalex11):§9 Diese Vereinbarung ist aufschiebend bedingt und wird erst wirksam, wenn der Mietvertrag über den in §4 genannte Wohnung mit dem Käufer zustande kommt" Dann hätte in meinen Augen neben der aufschiebenden auch noch eine auflösende Bedingung vereinbart werden müssen. gruß charly was passiert in dem Fall wenn keine auflösende Bedingung vereinbart wurde? ... Die Vereinbarung über das Entgelt ist unwirksam, soweit dieses in einem auffälligen Mißverhältnis zum Wert der Einrichtung oder des Inventarstücks steht.
Leserforumvon guest-12318.11.2020 05:35:50 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.06.2010 19:18
zum tausendsten male. aber ich verstehe diesen ganzen ****** nicht. wir ziehen nach genau 13 monaten wieder aus (mietbeginn 01.06.2009, mietende 30.06.2010). unser nachmieter möchte die wohnung ganz genau so übernehmen, wie sie ist. hellgelbe bzw weisse wände in der gesamten wohnung. dazu im schlafzimmer eine rote wand. fanden die nachmieter super. ebenso das verlegte laminat. auch das möchten die nachmieter gern behalten. die genossenschaft sagt aber, jede wand müsse weiss sein, laminat muss entfernt werden. wenn die nachmieter gern andere farben haben möchten, dann bitte nach der übernahme mit den geweissten wänden. schliesslich sollen die nachmieter, wenn sie irgendwann mal ausziehen, die wohnung auch geweisst zurück geben. muss das so sein??? bitte helft uns, da wir in ein paar tagen ja raus müssen. vielen dank an alle. hier mal die vertragsklausel: Nr. 5 Schönheitsreparaturen a) das mitglied verpflichtet sich, die während der nutzungszeit erforderlichen schönheitsreparaturen innerhalb der wohnung auf seine kosten durchzurühren, soweit sie auf seinem gebrauch zurückzuführen sind. die schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen, wenn und soweit eine renovierung nach dem zustand der jeweiligen teile des wohnraums notwendig ist; der ablauf der unter buchstagen c) genannten fristen gibt einen anhaltspunkt für die erforderlichkeit einer renovierung. b) die schöheitsreparaturen umfassen nur die arbeiten innerhalb des wohnraums, nämlich das rapezieren, anstreichen der wände und decken, heizkörper einschließlich heizungsrohre, versorgungsleitungen, der innentüren sowie der fenster und außentüren von innen und das reinigen der füßböden. c) üblicherweise werden schönheitreparaturen in den mieträumen in folgenden abständen erforderlich sein: - in feucht- bzw. nassräumen (küchen, bäder, duschen) dabei sind die innenanstriche der fenster sowie die anstriche der türen, heizkörper und heizungsrohre alle sechs janre durchzuführen---alle drei jahre--- - in wohn- und schlafräumen, fluren, dielen und toiletten---alle fünf jahre--- - in anderen nebenräumen---alle sieben jahre--- die frist beginnt mit dem einzug des mitgliedes zu laufen. d) soweit die ausführung von schönheitsreparaturen erforderlich ist, hat das mitglied sei spätestens zum ende des nutzungsverhältnisses nachzuholen. dem mitglied bleibt es unbenommen, den nachweis zu führen, dass es die nach dem vorstehenden fälig gewesenen schönheitsreparaturen fachgerecht ausgeführt hat. führt das mitglied diesen nachweis, so erfolgt die weitere abwicklung des mietverhältnisses auf der basis eines anteiligen kostenausgleiches gemäß dem nachstehenden buchstaben e). kommt das mitglied der vorgenannten verpflichtungen nicht nach, so ist die genossenschaft nach vergeblicher mahnung und fristsetzung, ohne dass es einer ablehnungsanordnung bedarf, berechtigt, die notwendigen arbeiten auf kosten des mitgliedes durchführen zu lassen oder schadenersatz in geld zu verlangen. mahnung und fristsetzng sind auch schon zum ende des mietverhältnisses zulässig, wenn sich bei einer vorbesichtigung die notwendigkeit von schönheitsreparaturen ergeben hat. e) endet das nutzungsverhältnis vor eintritt der erstmaligen verpflichtung zur durchführung von schönheitsreparaturen oder vor erneuter fälligkeit der schönheitsreparaturen gemäß obiger ziffer 5 buchstagen a) und c), so ist das mitglied verpflichtet, die anteiligen kosten für die (noch nicht fälligen oder noch nicht wieder fälligen) schönheitsreparaturen auf der grundlage eines kostenvoranschlages eines von der genossenschaft auszuwählenden malerfachbetriebs nach folgendem prozentualen schlüssel zu zahlen: liegen die letzten schönheitsreparaturen für die feucht- und nassräume während der nutzungszeit länger als ein jahr zurück, so zahlt das mitglied 33%, liegen sie länger als zwei jahre zurück, 66% der veranschlagten kosten. liegen die letzten schönheitsreparaturen für die wohn- und schlafräume, flure, dielen und toiletten während der nutzungsszeit länger als ein jahr zurück, so zahlt das mitglied 20% der kosten des kostenvoranschlages, liegen sie länger als zwei jahre zurück, 40%, länger als drei jahre 60% und länger als vier jahre 80% der veranschlagten kosten. die berechnung des anteiligen prozentualen ausgleichsanspruchs richtet sich nach dem zustand der jeweiligen teile des wohnraums bei beendigung des nutzungsverhältnisses im verhältnis zur nutzungsdauer durch das mitglied seit dem zeitpunkt der letzten schönheitsreparaturen. eine basis für die ermittlung der renovierungsquote folgt aus den unter buchstaben c) genannten fristen. renoviert das mitglied die räume freiwillig bei bertragsbeginn bzw. früher, als dies gemäß obiger ziffer 5 buchstagen a) und c) erforderlich ist, so kann es der genossenschaft dies seiner am zeitpunkt der letzten schönheitsreparaturen während der nutzungsdauer ausgerichteten abgeltungsverpflichtung bei ende des nutzungsverhältnisses nicht entgegenhalten, dem mitglied bleibts es unbenommen, der prozentualen abgeltung der schönheitsreparaturen durch einen malerfachbetrieb durchführen lässt oder diese in eigenarbeit fachgerecht ausführt. dem mitglied steht der nachweis offen, dass der genossenschaft geringere kosten entstanden sind, als im kostenvoranschlag aufgeführt. f) die geltendmachung weiterer schadenersatzansprüche der genossenschaft, insbesondere eines nutzungsausfallschadens, bleibt von den vorstehenden vereinbarungen unberührt. soooooo, endlich fertig. langer text und ich verstehe nur bahnhof. wir bitten euch um euren rat. danke. ----------------- "" Am 3.6.2010 von guest-12323.06.2010 10:27:41 --- editiert vom Admin Am 3.6.2010 von seuterjung danke für die schnelle antwort. bedeutet also für mich, dass ich mit dem nachmieter eine vereinbarung unterzeichne, in dem festgelegt wird, das ER dafür verantwortlich ist, die wohnug bei seinem auszug in einwandfreiem zustand zu übergeben? ----------------- "" Am 4.6.2010 von HeHe Du kannst mit dem Nachmieter keine wirksame Vereinbarung treffen, wenn die Genossenschaft nicht will.
Leserforumvon lebes | Mietrecht | 15 Antworten | 20.03.2007 10:31
Hallo, ich ziehe ab Mai in eine neue Wohnung und habe mich mit dem Vermieter darauf verständigt die Wohnung unrenoviert zu übernehmen. ... Die haben mir folgenden Passus vorgeschlagen: Sonstige Vereinbarung: §12 & 13 sind gegenstandslos (das sind die Abschnitte zum Thema Schönheitreperaturen).
Leserforumvon luxx123 | Mietrecht | 18 Antworten | 19.08.2023 13:02
Im Mietvertrag des jetzigen Mieters steht das der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen hat, in etwa alle 3, 5 bzw. 7 Jahre Bad, Küche, Schlafzimmer/Wohnzimmer etc. ich solle also als Gegenleistung für den Vormieter diese Renovierung übernehmen. ... Wenn ich da beim Mietvertrag nichts außergewöhnliches lese und soweit alles okay ist, dann zahlt es doch nur beim Übergabeprotokoll zu schreiben: unrenoviert, Vereinbarung zwischen Vormieter und Nachmieter: Renovierungübernahme dafür einige Möbel, 4 Wochen etwa freies Wohnen vor offiziellem Einzug (Gas, Strom, internet etc exklusive). ... Am 19.8.2023 von Solan196 [quote=luxx123]Im Mietvertrag des jetzigen Mieters steht das der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen hat, in etwa alle 3, 5 bzw. 7 Jahre Bad, Küche, Schlafzimmer/Wohnzimmer etc. ich solle also als Gegenleistung für den Vormieter diese Renovierung übernehmen.
Leserforumvon Trixi123 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.08.2021 21:59
Dieser kam erst zum 31.07. aus seiner Wohnung wollte aber wenn man sich einig wird die Wohnung schon zum 01.07. übernehmen. ... Beweisen müsste man den Inhalt der vertraglichen Vereinbarung. ... Ihr müsst also die Vereinbarung gar nicht beweisen.
Leserforumvon TabeaWolf | Mietrecht | 1 Antwort | 08.10.2015 17:46
Muss ich nun trotz dieser Feststellungen die Kosten übernehmen?
Leserforumvon MiselMasel | Mietrecht | 4 Antworten | 21.09.2019 13:03
Er hat mir eine Alternative angeboten: er würde ein Dokument unterschreiben, dass ihn in 3 Monaten verpflichtet, sämtliche Zahlungen diese Wohnung betreffend zu übernehmen. ... Die Vereinbarung auf ein Blatt Papier schreiben und beide unterschreiben das. ... Aber wie wäre es mit folgender, ähnlicher Idee: Wir könnten eine Vereinbarung aufsetzten, die ihn verpflichtet, die Kündigung zu einem Stichtag (zB in 2 Monaten) zu unterschreiben.
Leserforumvon der entnervte | Mietrecht | 2 Antworten | 05.12.2006 00:17
Unser Hauptmieter hat hier bis September gewohnt, hat mit uns mündlich vereinbart bis Oktober eine saubere Kündigung bei der Verwaltung einzureichen, sodass wir die Wohnung, nachdem er dafür gesorgt hat, dass die Wohnung in ordentlichem Zustand ist (Im Bad ist Schimmel, der bis Oktober entfernt werden sollte und immer noch da ist), übernehmen können. ... Wir haben ihm gesagt, dass wir die Wohnung nur dann übernehmen, wenn der Schimmel und einige andere Schäden beseitig sind.
Leserforumvon Asmodeus85 | Mietrecht | 39 Antworten | 02.05.2017 22:29
Diese sagten uns bei der Besichtigung zu, dass wir die vorhandene Küche für 400 Euro übernehmen können. ... Mündlich oder gab es dazu ein Schriftstück, also due in der Überschridt genannre "Vereinbarung"? ... Mündlich oder gab es dazu ein Schriftstück, also due in der Überschridt genannre "Vereinbarung"?
Leserforumvon Fischi | Mietrecht | 3 Antworten | 21.11.2004 15:29
. - Vereinbarung mit dem Nachmieter zum Einzugs am 01.11. - Vereinbarung mit dem Nachmieter das ich keine Renovierung machen muss, da er diese übernehmen will, Vermieter ist auch informiert. - Übergabeprotokoll am 30.10. mit allen Beteiligten (Vermieter, Mieter, Nachmieter) --> alles ok, habe Kaution auch schon wieder Aber nun kommts: Die Miete soll ich nun auch fuer November zahlen, da ja im Gegenzug vereinbart wurde, das der Nachmieter die Renovierung macht. ... Im Prinzip nix dagegen, aber leider sah die Wohnung nicht so schlimm aus, dass es eine Monatsmiete wert gewesen wäre, das ist das Problem, der Nachmieter sagt logischerweise, das er die Miete nicht uebernehmen will, gibt aber auch zu, das N I C H T über die Miete verhandelt wurde, sondern nur ueber die Renovierung. ... Nach den vorliegenden Informationen läßt sich die Vereinbarung mit Ihrem Nachmieter nur dahingehend auslegen, dass Sie ihm unentgeltlich die Mietwohnung zum 1.11.2004 zur Verfügung stellen und im Gegenzug von der Durchführung der Schönheitsreparaturen entbunden sind.
Leserforumvon vossy2104 | Mietrecht | 6 Antworten | 06.10.2010 17:27
mein ex mann und ich haben uns vor knapp 2 jahren getrennt. er ist durch schriftliche vereinbarung aller beteiligten ( vermieter , er und ich) aus dem gemeinsamen mietvertrag entlassen worden. in der vereinbarung verzichtet er ausdrücklich auf seinen anteil der kaution. jetzt wo ich aus der wohnung 2 jahre später ausziehe will er nun doch die hälfte der damaligen kaution zurück. muß ich ihm den anteil ausbezahlen ? Am 6.10.2010 von guest-12307.12.2010 09:31:39 --- editiert vom Admin Am 6.10.2010 von dem User continually known as Mortinghale quote:in der vereinbarung verzichtet er ausdrücklich auf seinen anteil der kaution. ... ----------------- "" Am 6.10.2010 von vossy2104 in der vereinbarung steht wörtlich das die kaution nebst angefallenen zinsen nur noch mir zusteht sowie zuviel gezahlte nebenkosten. für den fall einer nebenkosten nachzahlung muß ich die auch alleine übernehmen. er wurde also sofort, ohne kündigungsfrist, auf seinen wunsch hin aus dem mietvertrag entlassen. er hat das unterschrieben, der vermieter und ich auch.
Leserforumvon Maddinprof | Mietrecht | 6 Antworten | 17.08.2023 12:59
Der Vermieter könnte in den Mietverträgen, welche den Winterdienst übernehmen, explizit eine Reduktion der Miete aufnehmen. ... Auch ich ging von einer mietvertraglichen Vereinbarung aus. ... Der Gesetzgeber läßt die Vereinbarung eines Umlagenschlüssel ausdrücklich zu.
123·5·10·15·20·24