21 Ergebnisse für „vertrag problem nachweis formulierung“

Leserforumvon Aion | Mietrecht | 2 Antworten | 13.12.2005 10:38
Gruß Aion Wie detailliert muss der Nachweis sein? ... Daher sehe ich kein Problem in der für den Mietvertrag genutzten Formulierung. Auch die Formulierung zur stillschweigenden Verlängerung halte ich für gültig.
Leserforumvon Myterms | Mietrecht | 4 Antworten | 05.01.2017 17:25
Problem: Wie könnte die angesprochene Firma den Nachweis führen, falls das angebotene Objekt vorab bereits bekannt war ? Welche Formulierung in einem vorab zu schließenden Vertrag wäre sinnvoll ? ... Genau das ist das Problem.
Leserforumvon Schwibb | Mietrecht | 15 Antworten | 24.06.2016 16:45
PS: Ohne die genaue Formulierung im Maklervertrag zu kennen, wird die Frage aber eh keiner beantworten können. ... Am 25.6.2016 von Michael32 Oder halt die 6 Monate warten, das sollte doch kein Problem sein, oder ? ... Ich verstehe auch nicht, wo das Problem ist.
Leserforumvon AntonW | Mietrecht | 25 Antworten | 14.07.2008 17:44
Formulierung "zum 31.XX.XX". ... Da könnt Ihr den Vertrag auch zum 21. eines Monats enden lassen. Wenn Ihr Euch einig seid ist das kein Problem.
Leserforumvon danysahne01 | Mietrecht | 19 Antworten | 15.10.2013 19:49
Mein Vertrag ist schon 11 Jahre alt und ich bin mir nicht ganz sicher, welche Klauseln in meinem Vertrag gültig sind und welche nicht. ... Problem ist auch, dass in meinem Vertrag auch die Klausel steht, dass durchgeführte Renovierungen zu beweisen sind? ... Der Kaufbeleg wäre ein Nachweis dafür, dass Du Farbe gekauft hast, aber nicht, was Du mit der Farbe gemacht hast.!
Leserforumvon Tschousi | Mietrecht | 36 Antworten | 21.01.2017 18:41
Das Problem ist, dass in dem 5qm Zimmer keine Heizung verbaut ist. ... Wir haben selbst dort gewohnt und es war nie ein Problem. ... Diese Formulierung ist weit entfernt davon, ein gültiger Zeitmietvertrag zu sein.
Leserforumvon Besucher2008 | Mietrecht | 14 Antworten | 03.02.2008 11:47
Trotzdem wäre vielleicht die genaue Formulierung mal interessant... ... Dein Problem, einen MV zu unterschreiben, ohne vorher die Sicherheit des Jobs in Händen zu haben. ... Er stellt sich an, uns den Original-Vertrag und den Nachweis der Kaution zuzuschicken.
Leserforumvon Caro88 | Mietrecht | 33 Antworten | 08.09.2010 17:42
Ist für mich nicht unbedingt eine klare Formulierung und unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Vermieters. ... Ich sehe nicht was an der Formulierung unklar sein soll ----------------- "" Am 8.9.2010 von Caro88 Das was ich heute Mittag geschrieben habe war nur kurz verfasst jetzt habt ihr alles was Ihr wissen müsst. ... Der Vertrag kommt mir doch sehr komisch vor, wenn du nichts wichtiges weggelassen hast, würde ich mit diesem Vertrag zu einem Fachanwalt gehen und ihn mir erklären lassen (ich hätte diesen Vertrag allerdings so nicht unterschrieben) ----------------- "" Am 8.9.2010 von kathi2008 Der Vertrag ist seltsam.
Leserforumvon Hirschi | Mietrecht | 12 Antworten | 30.06.2004 18:55
. §652 Abs.1 Satz 1: „ Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages einen Maklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt." Aus dieser Formulierung ist zu erkennen, dass den Makler grundsätzlich keine Tätigkeitspflicht trifft. ... Kein Vertrag ist zwischen den Hausbesitzer und Makler ist jemals unterzeichnet worden. 3.Zwischen den Makler und mir ist auch keinen Vertrag unterzeichnet worden.
Leserforumvon Cat30 | Mietrecht | 27 Antworten | 09.09.2008 12:52
Problem wird also die Beweisführung sein....saß nämlich auch ihr Mann dabei und ich war alleine. ... Am 9.9.2008 von hh Der Nachweis, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelt, dürfte der vermieterin trotz des Umstandes, dass sie ihren Mann als Zeugen benennen kann, schwer fallen. ... Am 10.9.2008 von guest123-2122 --- editiert vom Admin Am 10.9.2008 von Cat30 weiterer Punkt:...die Formulierung lautet: " sobald und soweit der Austausch der bodenbeläge ansteht, trägt die Kosten hierfür der Mieter.Der Vermieter kann für den Austausch der Bodenbeläge nicht belangt werden."
Leserforumvon louspetal | Mietrecht | 20 Antworten | 25.10.2018 22:41
Die Formulierung ist ok. ... Dieser Vertrag steht in viel zu engem Zusammenhang mit dem Mietvertrag, würde ich sagen. ... So ohne Fristsetzung und Nachweis wird es zur Vorbereitung einer Klage auch nicht taugen.
Leserforumvon Michael32 | Mietrecht | 24 Antworten | 17.07.2008 06:50
Dann kommt es auch noch auf die Formulierung an. ... Nach meiner Einschätzung ist in diesem Fall auszuschließen, dass der Vermieter so einen Nachweis führen kann. ... Am 18.7.2008 von SueCologne haha, Du glaubst also wirklich, dass ein Vermieter seine Hauptpflicht aus dem Vertrag heraus auf seinen Mieter abwälzen darf???
Leserforumvon Janet1188 | Mietrecht | 31 Antworten | 01.05.2018 09:00
Hallo zusammen, Ich habe ein Problem und vielleicht könnt ihr mir den einen oder anderen Rat geben. ... Folgendes Problem: Ich habe mich ende September 2017 von meinem damaligen Freund getrennt und brauchte schnellstens eine Wohnung. ... Mein Problem ist jetzt das mein „neuer" Freund bei mir mit einzieht ab 1.7. und wir seine Küche die erst 2 Jahre alt ist bei mir einbauen lassen für 2200euro, also wir lassen es professionell vom Küchenbauer alles nach Maß umbauen.
Leserforumvon Luciferorlando | Mietrecht | 18 Antworten | 08.06.2022 20:28
Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass die Mietsache (noch) nicht Renovierungsbedürftigt ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis offen, dass bei einem entsprechenden Renovierungsbedarf im Einzelfall kürzere Renovierungsintervalle angemessen sind. ... Wenn ich den Vertrag richtig verstehe, müsste ich diesen nach einer Zeit auf meine Kosten erneuern, ist das Richtig?
Leserforumvon guest-12321.03.2022 17:40:03 | Mietrecht | 76 Antworten | 07.03.2020 13:20
Der neue Vertrag mit der Heizungsfirma wird wohl auf einer ähnlichen Basis abgeschlossenen worden sein (Vermutung). -- Editiert von Alter Sack am 07.03.2020 14:57 Am 7.3.2020 von Liane46 Zitat (von Alter Sack):Der neue Vertrag mit der Heizungsfirma wird wohl auf einer ähnlichen Basis abgeschlossenen worden sein (Vermutung). ... Der Mieter wird nun wegen Verletzung von "Treu- und Glauben" den Vertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.06 (er muss sich auch erst einmal etwas Neues suchen), ersatzweise zum Ende des Kündigungsverzichtes zum 31.12 kündigen.
Leserforumvon bombie | Mietrecht | 32 Antworten | 30.05.2012 18:13
Die ungünstige vertragliche Vereinbarung ist das Problem des Vermieters. ... Oder steht da vielleicht im Vertrag etwas von jährlichen Abrechnungen und Anpassungen? ... Wenn es keine Anpassungsklausel-formulierung gibt, IST es eine ewig gültige Pauschale. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon NickyF | Mietrecht | 62 Antworten | 07.04.2011 22:31
Ein weiteres Problem war damals auch, dass ich wegen der Schwangerschaft enorm stressanfällig war wegen der Befürchtung, bald ohne Gas und Wasser dazustehen. ... Der Nachweis der Voraussetzungen sollte möglich sein, Vm. wird natürlich alles abstreiten. ... Der Nachweis der Voraussetzungen sollte möglich sein, Vm. wird natürlich alles abstreiten.
Leserforumvon go470990-29 | Mietrecht | 50 Antworten | 24.07.2017 18:17
Sonst findet man im Vertrag nur die Standard Klauseln laut Gesetzt....irgendwas mit.... ... Sonst findet man im Vertrag nur die Standard Klauseln laut Gesetzt....irgendwas mit.... ... Am 24.7.2017 von go470990-29 Also habe den Vertrag vor mir.....Dort finde ich einen §2 Zustand der Mieträume.
Leserforumvon Bernd39 | Mietrecht | 135 Antworten | 10.10.2017 09:53
Es steht nichts im Vertrag oder es wurde sonst irgendeine Vereinbarung getroffen. ... Die richtige Formulierung stand schon in #1. ... Das ist dann das Problem des Vermieters wenn er sich nicht ordentlich kümmert.
Leserforumvon Ximinez | Mietrecht | 63 Antworten | 05.04.2018 11:50
Einen Mieter wurde geantwortet, dass bei mehr als 25% "der vorhandenen Mieter" - was immer auch diese Formulierung genau aussagen soll - die Heizkosten nicht abgelesen werden konnten.
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