117 Ergebnisse für „vertrag auszug wg kündigungsfrist“

Leserforumvon sh0rty | Mietrecht | 3 Antworten | 03.03.2008 11:37
Ein WG-Vertrag oder ähnliches wurde nie geschlossen, aber es wurde mal mündlich besprochen, das wir eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbaren (entfällt,wenn ein Nachmieter gefunden wird), falls jemand ausszieht. ... Wir hatten aber, wie gesagt, bei der WG-Grüdnung uns nur mündlich auf eine 3-monatige Kündigungsfrist geeinigt. ... Ein fehlender schriftlicher Vertrag stellt für den Mieter einen Vorteil dar.
Leserforumvon AnamCara | Mietrecht | 2 Antworten | 24.03.2012 13:38
Ich habe lt Vertrag 3 Monate Kündigungsfrist, habe es aber wegen ihres Zustandes nicht mehr dort ausgehalten. ... Ich habe für eine WG eine relativ hohe Kaution hinterlegt (1100) und bin mir nicht mal sicher ob in einer WG eine Kündigungsfrist von 3 Monaten überhaupt rechtlich sein kann... ... Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate - laut Vertrag und für 3 Monate müssen Sie auch Miete bezahlen, wie auch die vertraglich vereinbarten Nebenkosten.
Leserforumvon minqus | Mietrecht | 1 Antwort | 14.05.2013 19:05
Zu meiner Frage: Ich wohne in einer WG und es ist so das kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinen Mitbewohnern bzw. dem Vermieter besteht. ... Muss ich mich an die dreimonatigen Kündigungsfrist halten wenn ich ausziehen möchte?
Leserforumvon guest-12327.12.2018 10:08:41 | Mietrecht | 10 Antworten | 10.07.2018 12:39
Hallo zusammen, ich werde demnächst aus meiner jetzigen WG ausziehen. ... Daher habe ich auch Zweifel an der angegebenen Kündigungsfrist. ... Zwei Mitbewohner treten zum 31.10. aus der WG und dem Mietvertrag aus.
Leserforumvon cawero2 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.02.2011 16:57
X möchte aus einer 3er WG (X,Y,Z) ausziehen, in der X, Y,Z alle im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen sind. Im Mietvertrag ist nur von der "normalen" Kündigungsfrist von drei Monaten die Rede. ... Angenommen der Vermieter stellt sich quer und Y und Z auch, bedeutet dies, das X nie aus dem Vertrag raus käme.
Leserforumvon karpfen | Mietrecht | 2 Antworten | 08.07.2008 10:21
Ich wohne in einer 2er-WG und das Klima ist nicht mehr zu retten. ... Am 8.7.2008 von Jotrocken 1) Steht doch im Vertrag: Wenn Uneinigkeit besteht, kann nur gemeinsam gekündigt werden. ... Im Zweifel werden also wohl die gesetzlichen Fristen gelten, also 3 Monate Kündigungsfrist. 3) Gar keine. ----------------- "Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leserforumvon milkahase | Mietrecht | 8 Antworten | 26.01.2006 01:42
Hallo, wir sind eine 3er WG. ... Diese Regelung gilt auch, wenn Untermieter und Hauptmieter k e i n e n schriftlichen Vertrag geschlossen haben. (!) ... Übrigens: Ohne (schriftlichen) Vertrag kann der Hauptmieter seinen Untermieter auch nicht verpflichten, sein Zimmer beim Auszug zu renovieren.
Leserforumvon Leopold Bloom | Mietrecht | 1 Antwort | 08.01.2013 16:04
Wir sind eine 3er WG und haben einen Vertrag, bei dem wir alle drei als gemeinsame Hauptmieter eingetragen sind. ... Wir wohnen bereits sechs Jahre in der WG, mit der Unterschrift würde unsere Kündigungsfrist anscheinend wieder auf drei Monate herabsinken. ... Ist der alte Vertrag mit dem Auszug des Mitbewohners erloschen?
Leserforumvon Ratlos268 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.09.2016 18:53
Am 19.9.2016 von Anitari Ist B immer noch laut Vertrag Mieter der Wohnung? ... Vielmehr möchte einer der beiden Mieter den anderen zum Auszug bewegen. ... Kündigungsfrist für die Mieter sind 3 Monate.
Leserforumvon Rüdiger1985 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.08.2008 16:07
Mieter A und Mieter B ziehen zusammen in eine Wohnung und eröffnen eine WG. ... Jedoch steht nichts von einer Wohngemeinschaft im Vertrag. ... Mieter B hat jedoch noch eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Leserforumvon SandrineKlein | Mietrecht | 4 Antworten | 26.10.2007 23:29
Die WG X besteht schon seit 15 Jahren. ... Welche Rolle kann nun der Vermieter haben, da ihm ja wohl das Recht auf eine 3-Monatige Kündigungsfrist zusteht? ... Wenn jeder einen eigenen Mietvertrag hat, die Ausziehenden; wenn alle drei einen gemeinsamen Vertrag haben, alle.
Leserforumvon lulu22 | Mietrecht | 3 Antworten | 07.06.2005 23:35
Hallo, ein Freund von mir will aus der WG ausziehen und es wurde nichts abgesprochen und auch nichts schriftlich festgehalten über Auszug und Malerarbeiten, o,ä.... DANKE an alle fleissigen Bienchen noch was vielleicht wichtiges: es besteht kein schr. vertrag,aber es ist sozusagen ein untermietsverhältnis-miete wird komplett von meinem kumpel überwiesen.nun hat er was anderes gefunden und "sein"Hauptmieter will jetzt kündigen-das heisst mein kumpel muss aus der whg,will aber nicht die kündigungsfrist des hauptmieters einhalten,weil er es nicht einsieht. ist er da im recht und kann zum monatsende ausziehen?... Wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Leserforumvon Stelenaje | Mietrecht | 17 Antworten | 16.11.2009 12:10
Feb 2004 per Zeit-Vertrag über 5 Jahre vermietet. ... Zeit-Vertrag tritt danach die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft. ... Abgesehen davon müsste man dann doch auch wg.
Leserforumvon Homer23 | Mietrecht | 6 Antworten | 06.10.2004 09:57
Alle 3 Personen stehen als Hauptmieter im Vertrag. ... Das Mietrechtsverhältnis bleibt von dem Auszug unberührt. ... Der Auszug stellt keine Pflichtverletzung dar.
Leserforumvon pandapower | Mietrecht | 18 Antworten | 19.11.2019 01:33
Hallo zusammen, ich habe bei Auszug meiner langjährigen Mitbewohnerin den Hauptmietvertrag unserer 2er WG übernommen. ... DIese unwirksame Kündigungsfrist hat der VERMIETER für SEINE Kündigung in den Vertrag aufgenommen. ... Und es scheint einen Unterschied zu machen wg der Teilmöblierung.
Leserforumvon fd | Mietrecht | 21 Antworten | 24.10.2007 09:01
Am 24.10.2007 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 24.10.2007 von fd @mortinghale vereinbart wurde jederzeit mit einer 3-monatigen kündigungsfrist! ... Allerdings sind 3 Monate etwas mehr als die gesetzliche Kündigungsfrist. ... laut vertrag müßte ich also bis ende november zu ende feb. kündigen wg. der 3-monatigen kündigungsfrist; laut gesetzt aber bis 5. dec zu ende feb., weil am dritten werktag zum ablauf des übernächsten monats Am 25.10.2007 von guest123-1299 --- editiert vom Admin Am 25.10.2007 von fd ok, alles klar!
Leserforumvon Schnurbi | Mietrecht | 9 Antworten | 13.10.2010 22:28
Ich wohne seit November 2009 mit einer Freundin zusammen in einer Art WG. ... Am Sonntag ist ein gemeinsames Treffen mit dem Vermieter geplant um den Vertrag zu ändern. ... Ich will ja nur wissen wie es innerhalb einer WG ist und ob es da gesonderte Regelungen gibt?
Leserforumvon dumichauch18 | Mietrecht | 30 Antworten | 04.03.2008 10:58
Den scheint gar nicht zu interessieren, wer in der WG noch wohnt und wer nicht. ... Was sollte jetzt geschehen, wenn ich kurzfristig ausziehe, aber noch keinen Nachmieter vor dem Auszug gefunden habe? ... Oder bin ich nach einer bestimmten Zeit raus aus dem Vertrag?
Leserforumvon inics | Mietrecht | 4 Antworten | 18.11.2014 13:33
Gruß, Daniel Am 18.11.2014 von cobold64 Wann genau würde denn das Mietverhältnis bei Einhaltung der Kündigungsfrist enden? ... Ich finde es als Entgegenkommen der Gesellschaft euch per 15.12. aus dem Vertrag zu entlassen.
Leserforumvon guest-12320.06.2018 13:11:59 | Mietrecht | 6 Antworten | 20.09.2017 19:37
Hallo zusammen, ich bin am Sonntag in ein WG Zimmer eingezogen. ... So oder so ist hier ein Mietvertrag zustande gekommen und die Kündigungsfrist ist einzuhalten. Ganz egal, ob der Vertrag unterschrieben wurde und ganz egal, ob der Vertrag vor oder nach dem Einzug kam.
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