80 Ergebnisse für „vermieterin schlüssel schlüsselübergabe wohnung“

Leserforumvon Jackson1983 | Mietrecht | 3 Antworten | 23.02.2020 18:54
Vermieter konnte bis vor 2 Wochen nicht erreichen um die Wohnung und Schlüssel zu übergeben, also hab ich mich an Ihrem Anwalt gewendet (im Januar) mit der bitte die Vermieter zu kontaktieren und sich ggbs. bei mir melden damit ich die Wohnung übergeben kann. ... Dann kam es zu der Schlüsselübergabe. Ich hatte alle Schlüssel auf die Ablage gelegt und es in dem Schlüsselübergabe-Protokoll vermerkt.
Leserforumvon Alminho | Mietrecht | 3 Antworten | 17.04.2019 17:31
A und B mussten zum 15. die Schlüssel übergeben, haben dementsprechend einige Tage vorher die Wohnung renoviert. ... Die Vermieterin hat nachdem sie die oben genannten Mängel gesehen hat die Schlüsselübergabe gemacht und sämtliche Schlüssel abgenommen. Die Vermieterin hat weder bei der Schlüsselübergabe zum Einzug, noch zum Auszug ein Übergabeprotokoll gefertigt.
Leserforumvon xmel.krs | Mietrecht | 40 Antworten | 25.01.2024 15:14
Die Vermieterin übergab uns den Schlüssel erst mit übergabe der Kaution, heisst die Schlüssel haben wir erst um den 12. ... Mein Mann möchte Miete aber erst ab Schlüsselübergabe zahlen[/quote] Wenn die Vermieterin eine frühere Schlüsselübergabe verweigert hat, dann ist die Miete frühestens ab Schlüsselübergabe zu zahlen. ... [/quote] Die Schlüsselübergabe wurde somit von der Vermieterin verweigert.
Leserforumvon Soulcologne | Mietrecht | 4 Antworten | 25.10.2016 20:06
Habe der Vermieterin seither wegen einer Schlüsselübergabe/Wohnungsübergabe hinterhertelefoniert und zuletzt auch geschrieben. ... Bei denen hatte ich mich ja auch zuerst gemeldet wegen der Übergabe die haben mir mitgeteilt das meine Vermieterin seit 5 Jahren die " Bettreuung" selbst übernimmt. ... Keine Reaktion Habe ihr dann mittgeteilt/ vorgeschlagen das ich gerne am 03. oder 04.10.16 die Übergabe machen würde da ich vorher gerne noch den MAler in die Wohnung lassen würde zum streichen und ich mittlerweile ja eine Anreise von 220km zu der Wohnung hätte und das somit gerne in einem Auwand erledigen würde. 15 Tage später am 01.10 kam dann von ihr per SMS die Antwort das sie die Schlüsselübergabe erst machen könne wenn die wohnung ok sei.
Leserforumvon Sashbe | Mietrecht | 25 Antworten | 27.08.2010 18:00
Wir haebn am 20.07. den unterschriebenen Mietvertrag erhalten und ihn in der selben Woche von uns unterschrieben zurück geschickt.Letzten Sonntag wurde mein Freund nach einer älteren Mietsache gefragt und den daraus angeblich entstandenen Mietschulden.Eigentlich sollte morgen die Schlüsselübergabe erfolgen, aber vor etwas über einer Stunde sagte uns der Vermieter, dass wir die Schlüssel für das Mietobjekt nicht erhalten würden, aufgrund dieser Sache.Geplanter Einzugstermin wäre somit am Mittwoch 01.09.2010 gewesen, bzw. haben wir auch nur bis zu dem Tag das Mietrecht in der alten Wohnung.Und jetzt so schnell eine neue Wohnung zu fnden ist nahezu unmöglich!!... Vielen Danke an alle für die Antworten... gglg ----------------- "" Am 27.8.2010 von dem User forever known as Mortinghale In einer Mieterselbstauskunft wird allgemein nach Mietschulden gefragt, die spätere Frage bezog sich auf die konkreten Mietschulden, von der die Vermieterin inzwischen erfahren hatte. ----------------- "" Am 27.8.2010 von guest-12330.08.2010 10:31:02 --- editiert vom Admin Am 28.8.2010 von guest-12330.08.2010 11:39:06 --- editiert vom Admin Am 28.8.2010 von Sashbe Aber eine beglaubigte Kopie hat doch mehr Wert wie eine einfache Kopie oder etwa nicht? ----------------- "" Am 28.8.2010 von guest-12330.08.2010 10:31:02 --- editiert vom Admin Am 28.8.2010 von guest-12330.08.2010 11:39:06 --- editiert vom Admin Am 28.8.2010 von Sashbe Ah ja gut.Das Original bleibt dann bei mir, wenn es nun doch zur Schlüsselübergabe kommt, bekommen die dann eben noch ne Kopie, falls sie nochmals nach dem Mietvertrag fragen. ;-) Wir telefonieren dann morgen, wann es nun zur Schlüsselübergabe kommen soll.Wäre es denn dann trotzdem sinnvoll, die Kaution am Montag zu überweisen, sonst könnte man ja sagen, dass sie uns die Schlüssel wegen fehlender Kaution nicht überreicht haben,Da im Mietvertrag steht, dass die KAution zum Mietbeginn beim Vermieter sein muss... ----------------- "" Am 28.8.2010 von Sashbe @Blockwart was verstehst du unter berechtigterweise?
Leserforumvon guest-12317.11.2010 22:49:45 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.11.2010 18:30
Ich bin in eine Mietwohnung gezogen, bei der Schlüsselübergabe fehlte jedoch einer der vorgesehenen 3 Schlüssel zu Haus und Wohnung (Schließanlage). Die Vermieterin wollte ihn mir schnellstmöglich zukommen lassen. ... Ich habe das in dieser Wohnung auch getan- kann ja jeder 3 Schlüssel bekommen haben, sich selber noch 6 nachnmachen und dann wieder 3 abgegeben haben.
Leserforumvon Amely-B | Mietrecht | 10 Antworten | 15.06.2020 23:24
Der Auszug erfolgte am 13. und die Schlüsselübergabe ist für den 28. geplant. ... Jede dieser Personen könnte noch über Schlüssel zur Wohnung verfügen. ... Nun gut, nun kann man ja immer noch das Schloss den Schließzylinder austauschen (ca. 5€, bei Übergabe den alten wieder einbauen) und die Vermieterin dahingehend informieren, dass man die Wohnung rechtskonform am 01.07. morgens übergeben wird. car4000 -- Editiert von car4000 am 16.06.2020 08:36 Am 16.6.2020 von philosoph32 Zitat (von car4000):und die Vermieterin dahingehend informieren, dass man die Wohnung rechtskonform am 01.07. morgens übergeben wird.
Leserforumvon Chrissi077 | Mietrecht | 3 Antworten | 08.01.2018 22:47
Auf meiner Anfrage ALLE Schlüssel zu bekommen meinte sie das könne sie nicht machen da sie selbst einen Satz Schlüssel zur Wohnung braucht-eben um im Falle nach dem Rechten zu sehen! ... Bezüglich der Schlüssel hätte man die Vermieterin auf Heausgabe der Schlüssel verklagen können oder alternativ das Schloss austauschen können. ... Zitat (von Chrissi077):da sie selbst einen Satz Schlüssel zur Wohnung braucht-eben um im Falle nach dem Rechten zu sehen!
Leserforumvon snooky1988 | Mietrecht | 39 Antworten | 03.11.2017 14:09
Bereits seit der Kündigung vor 3 Monaten hatte die Vermieterin einen Schlüssel zum Keller vom Garten aus, durch diesen man jedoch auch in die Wohnung konnte. ... Im Begleitschreiben würde ich nur kurz darauf hinweisen, dass du mit Rückgabe der Schlüssel die Wohnung zurückgibst. ... Wann machen wir die Schlüsselübergabe.
Leserforumvon senoreseppel | Mietrecht | 28 Antworten | 15.08.2010 14:00
Da sagte die Vermieterin, dass bei Schlüsselübergabe das Paket in der Wohnung stehen wird. ... Malerpaket steht pünktlich zur Schlüsselübergabe und Mietvertragsbeginn zum 1.9. in der Wohnung. ... Und sieh es mal so: Hättest du die Schlüssel erst zu Vertragsbeginn bekommen, was durchaus üblich ist, dann hättest du genauso Anfang September in eine unrenvovierte Wohnung ziehen müssen.
Leserforumvon becci | Mietrecht | 118 Antworten | 18.03.2008 17:40
Sie ist mit der Vermieterin und einer Freundin die Wohnung durchgegangen! Die Vermieterin hat nix gesagt oder beanstandet und hat sich die Schlüssel geben lassen! ... (Ich hab sie grad angerufen) Sie hat seit der Schlüsselübergabe keinen Zustritt mehr zur alten Wohnung!
Leserforumvon venni | Mietrecht | 2 Antworten | 29.01.2007 15:07
hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen. ich habe zum ersten dezember meine wohnung gekündigt und seit dem erreiche ich meine vermieterin nichtmehr. weder konnte ich ihr die offenstehende miete für den letzten monat übergeben (in bar, wie immer) noch gab es bis dato eine schlüsselübergabe. von meiner kaution ganz zu schweigen. ich habe sie unzählige male versucht telefonisch zu erreichen, doch sie wimmelte mich ständig ab. leider weiss ich, dass sie insolvent ist, und mir höchstwahrscheinlich meine kaution, die ich ihr damals auch in bar geben musste (ein girokonto besitzt die dame nicht) nicht zurückzahlen kann. und ich habe noch immer den schlüssel im nacken. was kann ich in diesen fall tun? ist ein schreiben, in dem ich sie auffordere (mit terminvergabe) eine schlüsselübergabe und auch die kaution zu verlangen,noch sinnvoll, oder soll ich gleich zum mieterverbund?! ... Am 29.1.2007 von hh Solange Du den Schlüssel noch nicht abgegeben hast, ist die Wohnung nicht korrekt zurückgegeben.
Leserforumvon Lasso1963 | Mietrecht | 9 Antworten | 22.07.2009 10:57
Wir haben die Schlüssel nie gesehen und die Vermieterin ist mittlerweile nickelig geworden. ... Wir vermuten, dass die Vermieterin sauer auf uns ist, weil wir einen Tag zu früh in der Wohnung waren. ... Im Grunde genommen konnte die Vermieterin davon ausgehen, dass die Wohnung erst am 15.7. und nicht vorher "bezogen" wird.
Leserforumvon Pladde | Mietrecht | 3 Antworten | 21.03.2018 19:28
Ich ziehe dieses Wochenende aus, zum 31.03. werde ich die Schlüssel übergeben Jetzt hat meine Vermieterin angerufen, ich solle für kommende Woche einen Besichtigungstermin mit ihr machen, damit sie die Wohnung ins Internet stellen kann. ... Beziehungsweise darf ich ihr den 31.03. als Termin vorschlagen, wenn wir sowieso in der Wohnung sind zur Schlüsselübergabe? ... Am 22.3.2018 von Osmos Zitat (von Pladde):darf ich ihr den 31.03. als Termin vorschlagen, wenn wir sowieso in der Wohnung sind zur Schlüsselübergabe Klar darfst Du das.
Leserforumvon xina | Mietrecht | 9 Antworten | 20.09.2017 13:12
Das ganze kreiert aber durchaus auch für dich das Problem, dass du deine Schlüssel deiner Vermieterin zurückgeben musst. ... Und streng genommen musst du die Schlüssel deiner Vermieterin oder einer von dieser beauftragten Person übergeben. ... Wenn nein, musst du halt irgendwie deine Vermieterin ausfindig machen und ihr die Schlüssel übergeben.
Leserforumvon JuanaG. | Mietrecht | 13 Antworten | 29.11.2020 20:06
Heute lief nun die Kündigungsfrist aus und die Vermieterin teilte mir mit, dass sie schockiert über den Zustand der Wohnung sei: der Teppich sei derart "ruiniert", dass man die Wohnung nicht mehr vermieten könne. ... Ich dagegen wies darauf hin, dass ich die Wohnung seit knapp 3 Monaten nicht mehr betreten habe und dass sie (die Vermieterin) darüber Bescheid wusste. ... Was kümmert es Dich ob und an wen die Vermieterin die Wohnung vermietet.
Leserforumvon N.123mitglied | Mietrecht | 7 Antworten | 07.04.2015 17:26
Nur is die vermieterin zum übergabetermin nicht gekommen und somit ist der schlüssel noch im besitz der "Mieterin"!! ... Die Mieterin ist zudem aus dem MV verpflichtet, alles zu tun, damit die Vermieterin den Schlüssel bekommt. ... Die Pflicht zur Schlüsselübergabe hat die Mieterin jedenfalls erfüllt.
Leserforumvon xAnwellx | Mietrecht | 14 Antworten | 23.12.2016 12:01
Die Vermieterin hat für die Vermietung etc. eine Immobilienverwaltung beauftragt. ... Die Vermieterin hat für die Vermietung etc. eine Immobilienverwaltung beauftragt. ... Lediglich der Teil mit der Schlüsselübergabe hat der TE erfüllt, mehr nicht.
Leserforumvon kim1357 | Mietrecht | 23 Antworten | 16.12.2022 12:29
Also sie hatte alle meine Schlüssel als ich weg war. ... Wohnungs-und Schlüsselübergabe der vermieteten Wohnung. ... Ja, die Schlüsselübergabe war nur dafür, dass die Vermieterin dem Untermieter den Schlüssel geben kann und nichts mehr.
Leserforumvon KeineAhnung101112 | Mietrecht | 9 Antworten | 14.09.2015 12:55
Wobei ich mich frage: Wie kommt die Vermieterin an den Schlüssel für die Wohnung? ... Also woher sie den Schlüsse hat keine Ahnung, zumal sie behauptet keinen Schlüssel für diese Wohnung zu besitzen!! ... Solange keine Schlüsselübergabe vom Mieter erfolgt ist, muss der Mieter auf jeden Fall noch Miete zahlen.
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