619 Ergebnisse für „vermieter mieter zustimmung schriftlich“

Leserforumvon Ratlos88123 | Mietrecht | 2 Antworten | 05.05.2019 17:16
Dieser wurde sofort bei Eintritt schriftlich angezeigt und auch mehrmals angemahnt. ... Anzeige, dass Miete nur noch unter Vorbehalt (nach 11 Monaten) wurde ebenfalls angezeigt (erneut wurde Handwerker vorbei schickt, ebenfalls ohne Beseitigung des Mangels) und nun wurde die Mietminderung schriftlich dem Vermieter vorgelegt. ... Gleichzeit verlangt der Vermieter nun eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung.
Leserforumvon derDavid123 | Mietrecht | 4 Antworten | 09.07.2018 15:39
Wir haben dem Vermieter schriftlich auf dem Fehler hingewiesen und um eine Übersendung der korrekten Mieterhöhung gebeten. ... Letztendlich erhielten wir vom Vermieter Mitte Mai - und damit weit über der vom Vermieter gesetzten Frist für die Zustimmung - endlich die korrigierte Mieterhöhung. ... Im Internet habe ich recherchiert, dass dem Mieter eine Frist von 2 Monaten zur Abgabe der Zustimmung gegeben werden muss.
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 7 Antworten | 13.01.2013 18:11
Meines Wissens nach kann man als Vermieter trotzdem auf einer schriftlichen Zustimmung beharren und diese sogar einklagen, aber wer macht das schon? ... LG Berlin, ZMR 2007, 196: "Vermieter kann schriftliche Zustimmung verlangen"), entspricht aber der wohl herrschenden Meinung, wonach die mehrmalige Zahlung der erhöhten Miete als konkludente Zustimmung zu einer Mieterhöhung zu werten ist. Maßgeblich ist hierbei aber immer, ob der Vermieter die Zahlung tatsächlich als Zustimmung des Mieters verstehen darf.
Leserforumvon c18xe16v | Mietrecht | 3 Antworten | 09.10.2013 08:37
Formular zur Zustimmung 01.07.2013 Widerspruch durch Mieter (Aufführung der Mängel an der Wohnung - mit Hinweis sollten Mängel beseitigt werden würde Zustimmung erfolgen) 03.07.2013 Schreiben des Vermieters, dass Mängel an der Wohnung kein Grund sind einer Mieterhöhung nicht zuzustimmen mit Hinweis, dass Erhebung einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erfolgen wird wenn nicht unverzüglich der Mieterhöhung zugestimmt würde (ohne Angabe wie die Zustimmung zu erfolgen hat) 04.07.2013 Schreiben des Anwalts des Vermieters (Frist bis Zustimmung 16.07.) 15.07.2013 Zustimmung per Mail (1 Mieter) unter Vorbehalt 16.07.2013 (Poststempel 17.07.2013) Ablehnung einer Zustimmung unter Vorbehalt seitens des Vermieters mit Hinweis, wenn nicht unverzüglich die Zustimmung erfolgen sollte würden rechtliche Schritte eingeleitet werden (Anlage Kopie des Mieterhöhungsschreibens vom 19.04.2013 mit Aufforderung dieses zu unterzeichnen) 25.07.2013 Zustimmung per Mail (geschrieben von 1 Mieter) 25.07.2013 Hinweis per Mail vom Vermieter, dass eine ZUstimmung per mail nicht ausreicht und eine schriftliche Zustimmung vorliegen muss 25.07.2013 Hinweis Mieter per Mail, dass urlaubsbedingt eine schriftliche Zustimmung erst später (frühestens Mitte August) erfolgen kann 26.07.2013 Hinweis Vermieter, dass Zustimmung unverzüglich erfolgen muss 26.07.2013 Mieter zustimmung per Telefon und Hinweis nach dem Urlaub erfolgt auch die schriftliche Zustimmung 30.08.2013 Vermieter Klage eingereicht beim Amtsgericht (Einschreiben 07.09. zugestellt Briefkasten) [Streitwert=12*32,90=394,80€] 09.09.2013 Mieter aus dem Urlaub zurück 12.+16.+17.+18.09.2013 Mieter versucht mit Vermieter Kontakt aufzunehmen 19.09.2013 Zustimmung schriftlich an Vermieter (3 Mieter unterschrieben) 19.09.2013 Antwort / Schreiben ans Amtsgericht: Hinweis Zustimmung wurde bereits erteilt : 15.7. mit Vorbehalt, 25.7. vorbehaltslos 25.09.2013 Schreiben vom Amtsgericht: Verfügung: Die Beklatenseite wird daraufhingewiesen, dass die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nicht unter Vorbehalt erklärt werden kann. ... Am 26.07.13 teilte Mister Mieter X telefonisch dem Vermieter mit, dass wir (alle Mieter) mit der Mieterhöhung einverstanden sind, aufgrund eines Urlaubs jedoch frühestens Mitte/Ende August noch zusätzlich schriftlich zustimmen können. ... Der Mieter kann schriftlich, mittels Textform (z.
Leserforumvon Rotello | Mietrecht | 15 Antworten | 16.12.2019 16:16
Hallo zusammen, wie der Titel schon verrät, plant der Vermieter in einem Zimmer die komplette Fensterfront auszutauschen, um sie schalldichter machen und möchte dazu eine schriftliche Zustimmung vom Mieter (tatsächlich wären schalldichtere Fenster auch von Mieterseite aus wünschenswert). ... Am 16.12.2019 von Anami Man kann als Mieter doch schriftlich zustimmen unter dem Vorbehalt, dass diese Modernisierung keine Mieterhöhung nach sich zieht. ... Am 16.12.2019 von Rotello Zitat (von Anami):Man kann als Mieter doch schriftlich zustimmen unter dem Vorbehalt, dass diese Modernisierung keine Mieterhöhung nach sich zieht.
Leserforumvon Gromac80 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.04.2014 09:30
Laut Gesetz ist vorher die Zustimmung des Vermieters einzuholen was wir auch getan haben und der Vermieter vorbehaltlich zugestimmt hat. ... Der Vermieter schreibt meiner Freundin folgendes: „Die Zustimmung erteile ich vorbehaltlich eines Beitritts ihres Lebensgefährten zu allen Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag. ... Wichtig also, daß das sowohl der Vermieter, als auch der Neu-Mieter unterschreibt, noch besser auch der Alt/Mit-Mieter, jeder erhält eine Durchschrift.
Leserforumvon Ficusia | Mietrecht | 3 Antworten | 23.03.2013 10:23
Hallo Forumsgemeinde, angenommen ein Vermieter hat in jungen Jahren eine WOhnung vererbt bekommen und hatte vor 10 Jahren im jugendlichen Leichtsinn einfach eine Mieterhöhung von den Mietern verlangt ohne schriftliche Zustimmung seitens des Mieters zu verlangen. Der Mieter zahlt auch seit 10 Jahren die erhöhte Miete, allerdings stimmte er der Mieterhöhung NIE schriftlich zu. ... Seitdem hat der Vermieter die Miete nie wieder ehöht, hat aber wie gesagt keine schriftliche Zustimmung seitens des Mieters.
Leserforumvon AndieGerechtigkeit | Mietrecht | 6 Antworten | 29.04.2013 15:52
Oder die Zustimmung vom alten Vermieter fuer einen Mietvertrag? ... Das Haette alles schriftlich niedergelegt werden muessen? ... Waere ich dann bei Zustimmung des Vermieters der Hauptmieter?
Leserforumvon TJDab | Mietrecht | 6 Antworten | 31.01.2006 14:34
topic_id=22140 Am 1.2.2006 von hh Ein Mieter lässt sich nur durch Zustimmung der anderen Vertragsparteien durch einen neuen Mieter ersetzen. Dies sollte schriftlich durch eine Mietvertragsänderung festgehalten werden. Ohne so eine Zustimmung kann ein einzelner Mieter gar nicht kündigen.
Leserforumvon unheiliger | Mietrecht | 6 Antworten | 30.03.2014 15:24
Am 30.3.2014 von Liane46 quote:Darf ein Mieter einen Zaun abbauen, Wenn der Zaun vom Vermieter aufgestellt wurde, dann hat der Mieter den gefälligst stehen zu lassen. quote:damit er einfacher zum Nachbarn auf die Terasse kommt weil auf einmal eine grosse Freundschaft entstanden ist. ... Wenn eine Vereinbarung besteht, dass der Mieter z.B. ein Tor anbringen darf, dann mache das am besten schriftlich. ... Auch ein Abbau ist nur mit Zustimmung möglich. ----------------- "Chylla" Am 30.3.2014 von hh quote:Darf er dann auch noch darauf bestehen, dass der Vermieter diese abgebauten Zaunteile "gefälligst nicht auf dem gemieteten Grundstück bzw auf dem Dach der vermieteten Garage lagert", weil die Garage ja mitgemietet wurde.
Leserforumvon ferni | Mietrecht | 15 Antworten | 26.11.2010 09:54
Da ich nur Mieter bin musste ich die Zustimmung durch den Vermieter/ Verwalter einholen. ... Die Kostenübernahme und Garantie liegen dem Vermieter/ Verwalter schriftlich vor. ... Also schriftlich auffordern und Frist setzen!
Leserforumvon Ahnungslos03 | Mietrecht | 4 Antworten | 21.03.2012 21:07
Baugenossenschaft V (Vermieter) informiert seine Mieter per Rundbrief über das Ende des analogen TV-Betriebes. ... Frage: - Weshalb wurden die Mieter nicht nach einer Zustimmung gefragt? ... R.M. " Am 25.3.2012 von Ahnungslos03 Der Vermieter teilte schriftlich mit: "Die Kosten für den Betrieb des rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses stellen nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 15) umlagefähige Betriebskosten dar.
Leserforumvon Colognechaser | Mietrecht | 3 Antworten | 26.05.2019 19:13
Mit freundlichen Grüßen Am 26.5.2019 von Harry van Sell 1) Besichtigungstermine sind mit angemessener Frist anzukündigen, idealerweise schriftlich. ... Der Mieter darf alle Räumlichkeiten sicheheitshalber verschließen und nur jeweils einen Raum zur Besichtigung freigeben. 4) Makler (wenn entsprechend bevollmächtigt) oder Vermieter dürfen bei der Besichtigung anwesend sein. 5) Die Verbreitung von Fotos vom Mietereigentum sind ohne Zustimmung durch den Mieter nicht erlaubt. ... Das gilt für Vermieter, Makler und Interessenten. 6) Mieter müssen nicht extra aufräumen oder sonst wie die Besichtigung vorbereiten.
Leserforumvon jeschin | Mietrecht | 4 Antworten | 30.06.2013 09:46
Meines Wissens ist dies eine Vertragsänderung, der ich meine Zustimmung geben muß. ... Winter und Putzdienst kann der Vermieter durchaus auf Kosten der Mieter durchführen lassen auch wenn die Mieter eigentlich laut Vertrag dazu verpflichtet wären. Dazu müsste der Vermieter aber erstmal die Verfehlungen der Mieter dokumentieren und abmahnen. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon yvonne29 | Mietrecht | 13 Antworten | 25.11.2008 20:34
muss das nicht schriftlich -per post-passieren? ... Geht den Mieter eigentlich mal gar nichts an, und es kommt drauf an was der Eigentümer aushandeln konnte. ... Sie kann dem Vermieter schriftlich untersagen, künftig ihre persönlichen Daten an Dritte/Fremde ohne ihre Zustimmung weiter zu leiten.
Leserforumvon Silke70 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.11.2004 09:41
Ihre Zustimmung kann der Vermieter auch nicht mit Serienbriefen erzwingen. ... Die Schaffung neuer Betriebskostenarten, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, stellt eine einseitige Vertragsänderung dar, die nur mit Zustimmung der Mieter möglich wäre. ... Es reicht aus, wenn Sie Ihren Standpunkt einmal schriftlich darlegen.
Leserforumvon amz607431-53 | Mietrecht | 4 Antworten | 28.04.2022 17:57
Mieter C und D möchten zum 01.05. ausziehen. ... Der Vermieter ist über alle Untervermietungen unverzüglich zu informieren. ... Kann man auf die Zustimmung irgendwie sinnvoll hinwirken?
Leserforumvon Sabina Klein | Mietrecht | 2 Antworten | 24.02.2005 09:29
Man könnte versuchen, mit dem Vermieter schriftlich zu vereinbaren, daß der eine Mieter aus dem Mietvertrag entlassen wird. Der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, darauf einzugehen. Sonst bleibt nur die Möglichkeit, vom anderen Mieter die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung der Wohnung zu verlangen und erforderlichenfalls einzuklagen.
Leserforumvon angie69 | Mietrecht | 3 Antworten | 04.12.2006 15:56
Nun sollen neue Möbel angeschafft werden und der Vermieter (Whng Gesellschaft der Stadt)wurde gebeten den Teppichboden zu erneuern .Der Vermieter bzw. ... Ferner, wenn man Miete mindert wegen Mängel und gleichzeitig aber auch noch den Wohnwert durch verlegen von Laminat erhört - kann man dann auch durch die Wohnwertaufwertung nochmals 10% mindern weil Mieter Kosten trägt? Am 4.12.2006 von SueCologne Die korrekte Vorgehensweise ist: der Vermieter muss schriftlich auf den Mangel hingewiesen werden und eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden.
Leserforumvon katja987 | Mietrecht | 6 Antworten | 22.06.2016 15:35
Oder gibt es irgendeine Vereinbarung mit dem Vermieter, außer der Zustimmung bzw. ... Aber der Mieter hat die Maßnahmen akzeptiert/genehmigt/geduldet. ... Nö, ohne das es schriftlich fixiert war kein Recht, im Gegenteil der Vermieter kann wie schon oben erwähnt, den Rückbau verlangen, oder eben auch das ein Mietonjekt in brauchbarem Zustand verbleibt, also wenn z.B.
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