258 Ergebnisse für „vermieter mieter rechnung abrechnen“

Leserforumvon KathiM234 | Mietrecht | 14 Antworten | 28.11.2021 09:37
Die Umsatzsteuer darf der Vermieter seinen Mieter jedoch nicht in Rechnung stellen. ... [/quote] Wem will denn der Vermieter eine Rechnung ausstellen? ... [/quote] Die Nebenkostenabrechung ist eine Rechnung an den Mieter.
Leserforumvon Samy08 | Mietrecht | 13 Antworten | 31.12.2012 13:42
Darf der Vermieter jetzt plötzlich die Kosten für den Schornsteinfeger abrechnen. ... Auch Mieter haben doch wohl ihre Rechte. ... Bei mir entsteht auch einigen Zeilen der Eindruck das immer der Mieter klein beigeben soll.
Leserforumvon supermonteur | Mietrecht | 11 Antworten | 02.06.2005 09:48
kann man auch komplett nach verbrauch abrechnen?? ... Kaufpreis werden den Mietern anteilig in Rechnung gestellt. ... Soweit mir bekannt ist, arbeiten alle gewerblichen Vermieter so.
Leserforumvon Ripoli | Mietrecht | 8 Antworten | 17.02.2013 18:59
Jetzt möchte ich gerne nach Vorrauszahlung abrechnen, damit ich mit der Nachzahlung nicht alleine sitze. leider habe ich nur einen Wasser und Gaszähler im Haus an dem wir alle angeschlossen sind. ... Ganz ehrlich, dadurch dass die Mieter sich dann schlechterstellen, wären sie doof, dem zuzustimmen. ... Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Leserforumvon Deven | Mietrecht | 4 Antworten | 26.05.2010 11:34
Diese arbeiten machte immer der Vermieter. ... Muss ich die Gartenarbeiten zahlen oder muss der Vermieter eine Rechng. oder ähnliches vorlegen? ... Und selbst bei 12,-€ die Stunde würden die Mieter (6 Parteien) wohl günstiger fahren hm?
Leserforumvon Grosche | Mietrecht | 11 Antworten | 04.12.2019 10:07
Eine Umstellung auf einen, durch den Vermieter gewählten Stromanbieter inklusive Pauschalverrechnung ist meiner Meinung nach gegen den Widerstand der Mieter nicht möglich. ... Eine Umstellung auf einen, durch den Vermieter gewählten Stromanbieter inklusive Pauschalverrechnung ist meiner Meinung nach gegen den Widerstand der Mieter nicht möglich. ... Hier kann ich ihnen sagen, dass wenn man das nicht macht es zwar dauert, die Rechnung aber irgendwann kommen wird.
Leserforumvon naddel1234 | Mietrecht | 103 Antworten | 23.12.2010 13:55
Somit müsste normalerweise der Vermieter diese Rechnung (Strom ausgeschlossen) übernehmen. oder was sagt ihr? ... Rechnet der Wasserversorger unmittelbar mit dem Mieter ab, fallen beim Vermieter keine Wasserkosten an, der Vermieter rechnet keine Wasserkosten ab und der Mieter zahlt keine Wasserkosten an den Vermieter. ----------------- "" Am 23.12.2010 von Mr. ... Um dem Mieter eine Rechnung über die Wasserkosten zu erteilen, müssten also 5 Wasseruhren vorhanden sein, ----------------- "Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."
Leserforumvon MieterInFranken | Mietrecht | 7 Antworten | 16.11.2019 12:30
Sie macht es sich sehr einfach und sagt, das alle Kosten durch 4 geteilt werden, weil es 4 Parteien im Haus gibt (Vermieter und drei Mieter). ... Wir haben nun erfahren, dass ein Vermieter die Anschaffungskosten für eine Sat-Schüssel nur in dem Jahr abrechnen kann, in dem die Schüssel auch angeschafft worden ist. ... Zitat (von MieterInFranken):Wir haben nun erfahren, dass ein Vermieter die Anschaffungskosten für eine Sat-Schüssel nur in dem Jahr abrechnen kann, in dem die Schüssel auch angeschafft worden ist.
Leserforumvon dasMartin | Mietrecht | 2 Antworten | 06.03.2018 18:52
Jetzt will der VM die Rechnung neu erstellen lassen und hat mich schon mal drauf eingestellt, das ich von 4 Jahren 4x120 € nach zu zahlen habe. ... Am 6.3.2018 von cauchy Ich zitiere § 556 (3) BGB:Zitat:Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.(...) ... Abrechnen kann er nur noch für 2017.
Leserforumvon hisdudness | Mietrecht | 45 Antworten | 07.04.2009 12:18
Heute kam dann noch ein Brief vom Vermieter, in dem er uns im Rahmen der Kleinreparaturklausel das Ersatzteil und seine Arbeitszeit in Rechnung stellt. ... Dazu meine Fragen: Kann der Vermieter einfach so selber handwerklich tätig werden und uns diese Arbeitszeit in Rechnung stellen, auch wenn er nicht vom Fach ist? ... Dafür muss der Mieter den Vermieter nicht auch noch bezahlen.
Leserforumvon starker-Mieter | Mietrecht | 13 Antworten | 31.05.2010 22:48
Abwasser befestigte Fläche, Abgeleitetes Schmutzwasser Schornsteinfeger, Treppen- Kellerlicht / Strom, Wasser in einem Mehrfamilienhaus auch nach Personen abrechnen kann wenn im Mietvertrag kein Verteilungsschlüssel speziell vereinbart ist? ... Egal, ob m², Miteigentumsanteile oder Personen, der Unterschied dürfte wahrscheinlich bei 20 Euro im Jahr liegen. ----------------- "" Am 2.6.2010 von guest-12303.06.2010 08:33:49 --- editiert vom Admin Am 2.6.2010 von starker-Mieter habe den entsprechenden Paragraphen gefunden: § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. (2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Leserforumvon shuling | Mietrecht | 6 Antworten | 06.10.2015 18:10
Falls der Mieter Schönheitsreparaturen, wie z.B. das Bestreichen der Wände übernehmen muss, kann der Hauptmieter einfach über den Kopf von den Untermietern entscheiden das von einer Firma zu machen, statt es selbst zu machen, und dann die Rechnung an die Untermieter stellen? ... Aber das muss der andere Mieter im Einzelnen prüfen. ... Oder was meinst du dann genau mit "über die Kaution abrechnen"?
Leserforumvon VonInteresse | Mietrecht | 2 Antworten | 18.04.2004 08:38
Jetzt möchte der vermieter 400 € zzgl mwst. + nebenkosten von 60 € zzgl. wasser + heizung + strom gesondert abrechnen. wie kann ich kündigen? ich möchte nun zum 30.06.04 kündigen. hier gilt doch eine überlegungsfrist. reicht es dann wenn dem vermieter die kündigung zum 3. ... Weisst diese der Vermieter dann auch in einer Rechnung aus und darf er dieselbe ausweisen?
Leserforumvon Dinsche | Mietrecht | 14 Antworten | 28.05.2008 11:25
Wäre auch machbar, aber sie will nach Stunden abrechnen und lässt sich nicht auf eine Pauschale ein. ... Eine Rechnung habe ich nicht, weil ich die billiger bekommen habe... ... Wie sollte ich das aber heute meinem Mieter umlegen, so ohne Rechnung..?
Leserforumvon dadom | Mietrecht | 3 Antworten | 21.04.2022 11:08
Diese hat aber keinen Zähler zur verbrauchsabhängigen Rechnung. Bedeutet diese Heizung wird auf alle Mieter umgelegt. ... [/quote]Seit wann bist du dort Mieter und seit wann ist dir das mit der Hobbyraumbeheizung bekannt?
Leserforumvon willijansen | Mietrecht | 25 Antworten | 02.08.2009 15:01
Der Mieter setzt in dieser Rechnung seine Stundensätze mit € 25,00 an, was mir ziemlich hoch erscheint. ... Der Abschluss der Renovierung wird zwischen Vermieter und Mieter als Zusatz zu diesem Mietvertrag schriftlich bestätigt. ... Auf Rechnungen/Quittungen angesprochen, meinte mein Mieter, er hätte uns ja schließlich jeweils am Ende des Jahres eine Rechnung ausgestellt, das müsse als Nachweis reichen.
Leserforumvon longman202 | Mietrecht | 6 Antworten | 14.02.2010 23:05
Strom mit aufgeführt ist, so gehe ich davon aus, dass die Mieterin eine Nebenkosten-Vorauszahlung jeden Monat erbringt, anderweitig müsste der Vermieter ja auch nicht über Nebenkosten abrechnen. ... Vermieter A kann aber von der Heizkostenabrechnung, Kosten auf den Mieter umlegen.Die Kosten für NK Abrechnung muss er selbst zahlen.Jetzt bekommt Mieter B einen eigenen Stromzähler,Jahresgebühr 90 Euro,voher über Vermieter A ,Jahresgebühr 30 Euro. Jetzt müsste man mir erklären wie der Mieter B Kosten spart.
Leserforumvon druglipol | Mietrecht | 5 Antworten | 19.11.2015 20:21
Mein Vermieter hat seine Gebäudeversicherung 2013 und auch andere umlagefähige Gebäudekosten des Jahres 2013 erst im Jahr 2014 gezahlt (nachgezahlt) und diese mir in seiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 in Rechnung gestellt mit der Begründung, erst im Jahr 2014 eine finanzielle Belastung gehabt zu haben. ... Wenn dem Vermieter/Verwalter die Rechnung für 2013 schon vorlagen, dann hätte er sie m.E. in die Abrechnung 2013 einstellen können ... und müssen - selbst wenn sie noch nicht bezahlt waren. ... Rechnung [b]für [/b]2014, Rechnungs[b]datum[/b] Dezember 2013 Am 21.11.2015 von Lolle könnte ja - aber es ist nicht zwangsläufig bei allen Vermieter/Objekten/Versicherern so, dass das Versicherungsjahr immer zufällig genau dem Kalenderjahr entspricht.
Leserforumvon velo23 | Mietrecht | 39 Antworten | 29.07.2022 19:03
Und alles vor 2021 kann er nicht mehr wirksam abrechnen. ... Und alles vor 2021 kann er nicht mehr wirksam abrechnen.... Am 30.7.2022 von reckoner Hallo, [quote]Der Vermieter hat keine fremde Rechnung bezahlt, sondern hier hat der Mieter fremden Strom genutzt[/quote]Ja.
Leserforumvon HamptieV | Mietrecht | 8 Antworten | 01.06.2015 10:47
Oder kann man das individuell für diesen Mieter abrechnen? ... Auch die Rechnung des Anwalts? Der Mieter hatte die Mangelverursachung durch die geöffnete Fenster (nur gegenüber dem Vermieter) angekündigt.
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