106 Ergebnisse für „vermieter klausel hausordnung mieter“

Leserforumvon BubbleGum | Mietrecht | 29 Antworten | 27.01.2015 14:43
Die Klausel ist ungültig, da die Geräte vom Vermieter zu stellen sind. 3. ... Zu Harry van Sell: quote:Die Klausel ist ungültig, da die Geräte vom Vermieter zu stellen sind. ... ALLE (Wohnungs)Mieter haben den gleichen Mietvertrag mit der gleichen schwammigen Klausel bzgl.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 47 Antworten | 12.03.2015 05:13
An welchen Teil der Hausordnung halten sich die Mieter denn nicht? ... Der Vermieter möchte das einseitig bestimmen. ... Dieser Vermieter glaubt halt noch an das Gute im Menschen.
Leserforumvon Skypia | Mietrecht | 9 Antworten | 13.02.2020 09:41
Schlimmstenfalls könnte es für den Vermieter richtig teuer werden, wenn der Mieter deswegen ausziehen muss. ... Bei der Wohnraummiete setzt die wirksame Vereinbarung einer Hausordnung nach § 305 Abs. 2 BGB voraus, dass der Vermieter den Mieter bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist und dem Mieter die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Demnach muss der Vermieter dem Mieter den Text der Hausordnung vor Vertragsabschluss aushändigen.
Leserforumvon Carmen Pörzgen | Mietrecht | 15 Antworten | 11.02.2008 12:44
Im Zweifel hast du ne lustige Klausel im Vertrag, wonach du dich Änderungen an der Hausordnung unterwirfst. ... Am 11.2.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 11.2.2008 von HeHe Um auf die Frage zurück zu kommen, ob der Mieter die neue Hausordnung unterschreiben muss: Das muss er doch nicht, außer es wäre die von ah_xy genannte Klausel im Vertrag !? Am 11.2.2008 von guest-12321.12.2010 11:06:01 Zustimmung Hausordnung kenne ich ohne Klausel nicht...
Leserforumvon MieterinHH123 | Mietrecht | 11 Antworten | 14.06.2018 18:10
Hallo, angenommen Mieter (A) erhält einen Mietvertrag in diesem steht "Verstößt der Mieter gegen die Hausordnung, so ist der Vermieter unter den Voraussetzungen der §§543 und 569 BGB berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. ... Am 14.6.2018 von MieterinHH123 "Verstößt der Mieter gegen die Hausordnung, so ist der Vermieter unter den Voraussetzungen der §§543 und 569 BGB berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. ... Die Unwirksamkeit der ersten Klausel tut dem Vermieter nicht weh.
Leserforumvon automat123 | Mietrecht | 7 Antworten | 04.05.2011 12:58
Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung abzuändern oder zu ergänzen. ... In dieser Zeit ist der Mieter also selber so eine Art Hundehalter … und Hundehaltung kann mietvertraglich oder in der Hausordnung verboten werden. ... Der Vermieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Mieter nur mit Personen befreundet ist, die keine Hunde halten.
Leserforumvon Rakshasa | Mietrecht | 8 Antworten | 31.03.2013 16:55
Nun habe ich soweit schon mal gelesen, dass er die Hausordnung nicht einseitig ändern kann, wenn sie die Rechte der Mieter einschränkt. ... Auf diese Klausel wir man sich daher nicht berufen können. ... Falls ja, heißt das, dass die Klausel in der Hausordnung eh hinfällig ist?
Leserforumvon Marc84 | Mietrecht | 23 Antworten | 31.10.2020 21:27
Danke für euer Feedback Am 31.10.2020 von fdl_db Der Vermieter kann, genau so wie der Mieter, eine ordentliche Kündigung aussprechen. ... Es gibt jedoch gewisse Gründe, wenn ein Vermieter einen Mieter ordentlich kündigen kann, z.B. Eigenbedarf, Wirtschaftlichkeit, nicht an Hausordnung gehalten, usw.
Leserforumvon Mampfred123 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.09.2020 15:26
Die Zusatzvereinbarung / Anlage wurde nochmals gesondert von Vermieter und Mieter unterschrieben. ... Welche Vorschläge stammten ursprünglich vom Vermieter und welche vom Mieter? ... Alleine die Behauptung, die Klausel sei verhandelt worden reicht jedenfalls dann nicht, wenn diese Behauptung vom Mieter bestritten wird.
Leserforumvon Andreas4 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.06.2004 08:51
Warum soll ich für etwas zahlen, was andere Mieter Verursachen, schließlich mache ich meine Hausordnung regelmäßig. ... Ein Vermieter aus Magdeburg vergaß seinen Mieter zu fragen, ob künftig eine Reinigungsfirma für ihn das Treppenhaus reinigen dürfte. ... Und selbst wenn es im Vertrag steht, kann es Vermieter aufgrund der Nichtigkeit der Klausel einseitig ändern.
Leserforumvon Magnus1980 | Mietrecht | 6 Antworten | 03.01.2010 18:51
Das kann durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag selbst oder in der Hausordnung erfolgen. ... Enthält die Hausordnung eine Klausel, nach der Vermieter berechtigt sein soll, die Hausordnung einseitig zu ändern, so muss er in jedem Fall die Mieter von der Änderung in vollem Umfang benachrichtigen. Diese Klausel macht es für den Mieter schwierig, zu erkennen, welche Klausel der Hausordnung nun gerade und ab welchem Zeitpunkt gilt.
Leserforumvon Dali88 | Mietrecht | 9 Antworten | 04.04.2024 14:12
Vielleicht gibt es ja doch irgendwo im Mietvertrag oder in einer Hausordnung eine Regelung. ... Viele Vermieter fordern auch eine Hausrat-Versicherung mit Leitungswasserschaden-Klausel. ... Mein Text bezog sich auf---keine Klausel zu Verbot.
Leserforumvon Sandy1962 | Mietrecht | 43 Antworten | 27.12.2021 12:25
Daran halten sich etliche Mieter nicht. ... Eher um Faulheit einiger Mieter. ... Viele HV und Vermieter machen es ganz anders.
Leserforumvon Pfanners | Mietrecht | 12 Antworten | 11.09.2021 13:03
Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung zur Regelung der Benutzung und Reinigung gemeinsam benutzter Räume des Hauses und zur Regelung von Ruhe und Ordnung im Hause zu erlassen und sie, soweit erforderlich, abzuändern, sofern dem Mieter dadurch nicht einseitig neue Pflichten auferlegt werden. ... Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung zur Regelung der Benutzung und Reinigung gemeinsam benutzter Räume des Hauses und zur Regelung von Ruhe und Ordnung im Hause zu erlassen und sie, soweit erforderlich, abzuändern, sofern dem Mieter dadurch nicht einseitig neue Pflichten auferlegt werden. ... Sie wären eine überraschende Klausel und daher unwirksam.
Leserforumvon kokon | Mietrecht | 13 Antworten | 14.08.2009 20:33
In den meisten "neueren" Mieterverträgen steht eine Klausel, die dem Vermieter ermöglichen neue Betriebskostenpositionen einzuführen. ... Praxistipp: Wälzt der Vermieter den Winterdienst auf den Mieter in der Hausordnung ab, muss die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags sein. ... Eine einseitige Änderung der Hausordnung in dieser Hinsicht ist nur zulässig, sofern sich der Vermieter eine derartige Änderung bereits im Wortlaut der Hausordnung von vornherein vorbehalten hat.
Leserforumvon icicle | Mietrecht | 17 Antworten | 19.05.2008 23:02
Sie sei Bestandteil der geltenden Hausordnung und die Hausordnung ist lt. ... Und zwar für alle Mieter. ... Für vom Vermieter vorformulierte Mietverträge gilt das AGB-Recht, nach dem durch verwendete Klauseln der Mieter nicht unangemessen benachteiligt werden darf.
Leserforumvon kaffeetante | Mietrecht | 13 Antworten | 27.03.2012 22:47
Der Mietvertrag enthält eine Klausel für den "Garten 180m² hinter dem Haus zur alleinigen Nutzung durch den Mieter". ... Wenn im Mietvertrag steht quote:Garten 180m² hinter dem Haus zur alleinigen Nutzung durch den Mieter dann heißt das für mich, dass nur dieser Mieter den Garten benutzen darf. ... Da sie auf normalem Wege anscheinend keine Mieter bekommt, erwägt sie, sich "Mieter vom Amt" schicken zu lassen.
Leserforumvon Gomezhatrecht | Mietrecht | 12 Antworten | 02.11.2009 14:38
Der Vermieter nennt sich Liegenschaftsmanagement und regelt dort Probleme der Mieter oder setzt seine Bestimmungen durch. ... Ich habe mir dann die Hausordnung und meinen Mietvertrag geschnappt und nach geforscht. ... ABER ich habe keine einzige Klausel gefunden, die besagt, was und was nicht auf den Balkons und in der Küche zu stehen hat.
Leserforumvon Henry Müller | Mietrecht | 1 Antwort | 21.04.2006 00:33
- Auf das Folgende bezieht sich die Klausel. (der Mieter) die zur gemeinsamen Nutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen zu reinigen, die Schneebeseitigung und das Streuen bei Glatteis entsprechend der ortspolizeilichen Vorschriften und entsprechend der Hausordnung durchzuführen, weil die Miete diese Leistungen nicht deckt. Die Klausel: Der Vermieter behält sich das Recht vor, die oben genannten Verpflichtungen auf einen Dritten zu übertragen.
Leserforumvon R2H | Mietrecht | 5 Antworten | 28.01.2021 11:34
Laut dem Anwalt-Online : Der Vermieter muss es dulden, dass sein Mieter Besucher hat. ... zweite Klausel: "...12§ Sonstige Vereinbarungen... ...4. ... Hausordnung?
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