22 Ergebnisse für „vermieter abrechnung widerspruch verwalter“

Leserforumvon fb451320-28 | Mietrecht | 7 Antworten | 02.01.2018 08:25
Nun hat der vorherige Hausverwalter die NK Abrechnung falsch erstellt dagegen muss ich Widerspruch einlegen nur wohin mit dem ? Noch zum "Alten" Verwalter oder direkt zur neuen Verwaltung? ... Nö, an den Vermieter.
Leserforumvon MizzDevil | Mietrecht | 3 Antworten | 03.05.2010 20:28
S. der Betr.KV als Vorauszahlung (siehe auch § 5 des Mietvertrages) erhoben 50,00 EURO pauschale Vorauszahlung Gas + Wasser 120,00 EURO Insgesamt sind vom Mieter zu zahlen: 820,00 EURO § 5 Betriebskosten-Vorauszahlung 1) Sind Vorauszahlungen vereinbart, so werden über diese jährlich einmal durch den Verwalter oder Vermieter abgerechnet........ Darf der Vermieter eine Abrechnung machen? ... Kann der Vermieter auch ohne Zähler abrechnen?
Leserforumvon naghan | Mietrecht | 27 Antworten | 21.05.2008 21:51
Als Verwalter wollte er irgendwas bei 650€ für die Zeit haben und hat dies auf die Mieter aufgeteilt. ... Den Widerspruch bekam er auch nochmal schriftlich von mir ausgehändigt. ... Bei Widerspruch sogar bis zu einem Jahr ?!
Leserforumvon Vermieter123456 | Mietrecht | 15 Antworten | 25.07.2013 11:53
Sollte der Vermieter nicht besser mit einer korrigierten Abrechnung reagierten ? ... Die Heiperiode geht in die normale Abrechnung mit ein, die umfasst vom 1.1. bis 31.12, die Heizkosten sind dann da mit drinne, gemäss Heizperiode, soweit uns der Verwalter das erklärt hat. ... Wir hatten vor drei Jahren mal einen Widerspruch ohne Unterschrift und der war gemäss Verwalter trotzdem gültig, das mal so am Rande als Frage.
Leserforumvon Zorro88 | Mietrecht | 17 Antworten | 16.01.2023 11:27
Widerspruch? ... [/quote] Gegeneine formell und inhaltlich korrekte Abrechnung legt man natürlich keinen Widerspruch ein. ... [u]ICH[/u] würde den Widerspruch an den Vermieter bzw. die bevollmächtigte HV schriftlich und nachweisbar versenden und zeitnah eine korrekte BK-Abrechnung fordern.
Leserforumvon maxihupp | Mietrecht | 19 Antworten | 02.08.2023 17:06
Der Vermieter mus sich dessen Fehler und Verspätungen nicht zuschreiben lassen (sprich Abrechnung auch nach Frist möglich). 2) Eine verspätete Abrechnung durch den Verwalter alleine rechtfertigt nicht eine verspätete Nebenkostenabrechnung. ... In diesem Fall hier wird es aber vermutlich eh schon daran scheitern, dass spätestens nach der Erhalt der Abrechnung durch den Verwalter der Vermieter wirklich unverzüglich abrechnen muss. ... Wenn ein Vermieter sich auf den Verwalter verläßt, ist dies sein Problem.
Leserforumvon Mabra41 | Mietrecht | 30 Antworten | 17.04.2009 18:45
Am 18.4.2009 von Eirene113 Die NK-Abrechnung von 2007 ist zu zahlen, da die NK-Abrechnung im Dez. 2008 kam!!!!!!!! ... Mal Abwarten was jetzt passiert Am 20.4.2009 von PeraXue Ich habe auch eine frage zu meiner Nebenkostenabrechnung. am 16.10.2007 bekam ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.06 - 31.12.06 zugesandt ich legte aufgrund von Unstimmigkeiten in der Abrechnung Widerspruch ein. am 18.04.2009 erhielt ich dann ein Mahnbescheid mit der Zahlungsaufforderung in höhe von 328,51 Euro die Hauptforderung der NK 252,16 würde es sich lohnen hier Widerspruch einzulegen oder was soll ich tun. ... Nix Verwalter - Brechstange!
Leserforumvon 19raffialb71 | Mietrecht | 4 Antworten | 22.10.2021 16:28
Jetzt zum ersten Problem: Wir haben zu Ende Juli einen Übergabetermin mit dem Verwalter vereinbart! ... Damit sind wir aber garnicht einverstanden und haben auch schon Widerspruch eingelegt! ... [/quote] Zum einen muss der Vermieter euch rein gar nichts erklären.
Leserforumvon 8bit | Mietrecht | 9 Antworten | 28.02.2012 16:09
Ohne in die Akte zu sehen, riet mir der Mitarbeiter, einen Widerspruch einzulegen. ... Dort sagte man mir, dass an der Abrechnung etwas nicht stimmt und ich mich an den Verwalter oder an die Vebraucherzentrale wenden sollte. ... Aber: hier handelt es sich nicht um eine Abrechnung durch den Vermieter, denn Fernwärme wird wie Strom direkt mit dem Versorger abgerechnet, so kenne ich das jedenfalls von hier.
Mauhverfahren 5 von 5 Sterne
Leserforumvon DiWe | Mietrecht | 21 Antworten | 14.08.2011 12:00
Hallo an alle 123rechlter, seit Januar 2010 streiten wir uns mit unserem Vermeieter/Verwalter, wegen der falschen und zu hohen Betriebskosten 2009, kurz der Inhalt, welcher falsch/zu hoch ist/war: 1. ... Laut Vermieter müssen die Fenster im Keller Tag und Nacht offen stehen, wegen Schimmel, geht sicher auch auf Heizkosten zu Mieterlasten. ... Immer wieder haben wir Widerspruch einegelegt, Gesetze und Paraggraphen vorgelegt, nun bekommen wir einen Brief mit Drohung der Einleitung eines Mahnverfahrens, wenn wir nicht innerhalb von 11 Tagen den Restbetrag zahlen.
Leserforumvon Gabi B. | Mietrecht | 11 Antworten | 26.07.2013 17:19
Wenn dem Vermieter bekannt wird, dass dort Gegenstände rumstehen, muß er den Weg räumen. ... Ob der zweite Mieter, den es ebenso betrifft diese Rückzahlung der NK erhält ist fraglich, weil er ja keinen Widerspruch einlegte...... ----------------- "" Am 31.7.2013 von Gabi B. so: VM möchte wg. dem berechtigten Mieter-Widerspruch keine neue NK Abrechnung erstellen,hat aber per Telefon zugesagt, den geschätzten Betrag zu erstatten. ... Ich kenne genügend Vermieter/Verwalter, ich kann mich dazu zählen, die ursprünglich sehr tolerant waren, die aber von Mietern irgendwann sehr nachhaltig kuriert wurden. ----------------- ""
Leserforumvon WissenistMacht | Mietrecht | 16 Antworten | 10.12.2019 15:05
Zur Information: ich wohne in einer gemieteten Eigentumswohnung und der Vermieter reicht einfach die Abrechnung der Verwaltung an mich weiter. Ich werde in den nächsten Tag den unstrittigen Betrag überweisen und dem Vermieter ein entsprechendes Einschreiben (Widerspruch) zusenden, keine Sorge ich bin noch in der Frist. ... Dein Vermieter /Verwalter rechnet nach der BetrKV ab.
Leserforumvon Moonix | Mietrecht | 47 Antworten | 11.12.2016 19:00
Was sagt der Vermieter dazu? ... Was sagt der Vermieter dazu? ... Der Widerspruch sollte schriftlich mit Zustellungsnachweis (Einwurf/Einschreiben zB) erfolgen.
Leserforumvon Rico_S | Mietrecht | 8 Antworten | 16.08.2016 19:01
Vor ca. 3 Wochen haben wir einen Mahnbescheid aufgesetzt, wogegen heute von Alt und Kelber Widerspruch eingereicht wurde. ... Der Vermieter könnte die Kaution somit zur Deckung einer Nachzahlung mindestens teilweise einbehalten. ... Es wurde Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, was uns nochmal aufhorchen lies, und wo wir dann nach einigem erlesen herausfanden, das wir es lediglich mit dem Verwalter zu tun hatten (Leider nicht 100% den Mietvertag vorab gelesen und vor allem gewußt das der Eigentümer ja die Kaution verwaltet und nicht der Verwaltet...
Leserforumvon Lilex | Mietrecht | 19 Antworten | 16.11.2016 11:49
Das legt doch der Vermieter bestimmt fest, oder? ... Mir ist der Widerspruch auch aufgefallen. ... Kann man natürlich auch trennen, aber Pflicht ist das nicht, und daher scheuen manche Vermieter/Verwalter diesen zusätzlichen Aufwand.
Leserforumvon Fachwirt84 | Mietrecht | 11 Antworten | 07.09.2014 21:04
Ich (Vermieter) habe da ein Problem. ... Viele Grüße Malte ----------------- "" Am 7.9.2014 von tina1988 Hallo Malte, nach Zugang der Abrechnung hat der Mieter 1 Jahr um in Widerspruch einzulegen. http://www.nebenkostenabrechnung.com/widerspruchsfrist-nebenkostenabrechnung/ ----------------- "" Am 8.9.2014 von Anitari Verteh ich irgend wie nicht. ... Im zweiten Telefonat sagte der Verwalter dann zu mir, dass er soeben die Aussage von Haus & Grund bekommen hat, dass die Frist 3 Jahre beträgt.
Leserforumvon guest-12322.08.2021 19:06:24 | Mietrecht | 19 Antworten | 20.01.2015 13:30
Vermieter rechnet zu spät ab. - Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. - Abgerechnet am 29-12-2014 (Datum Anschreiben) - Zugang bei Mieter laut Anwalt "Nach dem 31-12-2014". - Anwalt schreibt Widerspruch am 16-01-2015 - Nachweis hat der Vermieter nicht wann das Schreiben abgeschickt wurde. ... Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Vermieter die Abrechnung selbst erhalten hat. ... Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Vermieter die Abrechnung selbst erhalten hat.
Leserforumvon sunnygirl | Mietrecht | 37 Antworten | 07.08.2009 14:19
Dafür bekommst Du ja eine NK Abrechnung. ... Inwieweit der Verwalter berechtigt ist, in diesem Punkt irgendwelche Zugeständnisse zu machen, weiß ich nicht. ... Solltest Du diesbezüglich einen anderslautenden Bescheid haben, sollte dagegen umgehend Widerspruch eingelegt und eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht erwirkt werden.
Leserforumvon guest-12325.06.2023 11:42:52 | Mietrecht | 41 Antworten | 26.05.2023 18:06
Hallo an Alle, Unser Vermieter (Verwalter im Auftrag) hat uns heute Mai 2023 die Änderung des Verteilschlüssels der Heizkosten für 2022 angekündigt. ... 2022 ist vorbei, jedoch noch keine Abrechnung. ... Danke, da werd ich mal Widerspruch einlegen.
Leserforumvon Reinhard123 | Mietrecht | 18 Antworten | 29.11.2023 09:31
Die Abrechnung wurde mit Gradtagszahlen erstellt. ... Meine Frage nun: Ist die Abrechnung so korrekt? ... Alles in allem würde ich unbedingt die Belege und Verträge (mit dem Abrechnungsunternehmen) einsehen und vorsorglich Widerspruch gg die HK-Abrechnung einlegen.
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