Hallo zusammen, kurze Frage: ist in irgendeinem Gesetz geregelt, dass der Vermieter / Verwalter dem Mieter einen Nachweis über die Zählerablesung des Wassers zur Nebenkostenabrechnung beifügen muss? ... Mir geht's darum, ob ihm dies mit der Aushändigung der NK-Abrechnung bereits zugehen muss und in welchem Gesetz das geregelt ist. ... Eine formal ordnungsgemäße Abrechnung kann nicht einfach pauschal zurück gewiesen werden.
Guten Morgen zusammen, folgender Sachverhalt: Ich habe gegen November 2005 die NK-Abrechnung für 2004 bekommen. ... Ihr habt aber das Recht, dass innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der NK-Abrechnung die Rechnungen beim Vermieter eingesehen werden können bzw. er gegen Entgelt Kopien anfertigt. ... Eine Frage aber: Warum gibt es dann den Widerspruch gegen die NK-Abrechnung?
Im übrigen muss der Vermieter weder einen schriftlichen Nachweis haben, noch einen vorlegen. ... Am 22.4.2023 von dj1uc Also ich hatte definitiv eine Belegeinsicht, weil mir mein Vermieter Kopien der Belege zu allen Punkten der NK-Abrechnung ausgehändig hat und für die Gehwegreinigung war eben kein Nachweis dabei, deswegen will ich das auch nicht zahlen, zumal er in den Jahren davor auch nie eine Reinigung berechnet hat. ... Ohne jeden Nachweis, das und in welchem Umfang die Leistung erbracht wurde, wird der Vermieter keine Forderungen für eigene Leistungen einklagen können.
Verlange einen Nachweis, dass er die Abrechnung per Post verschickt hat. ... Wenn du sie zahlen möchtest, dann ist es OK Ändert aber nichts daran, dass der Vermieter dann trotzdem eine vernünftige Abrechnung zustellen sollte. ... Bitte legen Sie mir einen Nachweis vor, dass sie versendet wurde oder versenden Sie die Abrechnung erneut.
Viele Grüße, Moony Am 15.9.2011 von joebeuel Den Nachweis der rechtzeitigen Erstellung muß der Vermieter ja nur dann bringen, wenn der Mieter die Zahlung für 2009 wegen 'Nichtzustellung' verweigert und der Vermieter ihn verklagt. ... Als Mieter würde ich sofort vom Vermieter eine Kopie der Abrechnung für 2009 einfordern, damit ich weiß, um welche Beträge es eigentlich geht. ... ----------------- "" Am 15.9.2011 von moony09 "Den Nachweis der rechtzeitigen Erstellung muß der Vermieter ja nur dann bringen, wenn der Mieter die Zahlung für 2009 wegen 'Nichtzustellung' verweigert und der Vermieter ihn verklagt.
Wenn der VM z.B. nur auf seine Hausgeldabrechung die an ihn adressiert ist in der NK Abrechnung verweist und dort den Gesamtbetrag der umlagefähigen Kosten nennt, ist das ok? ... Ja, den Nachweis von Leistungen gem. § 35a EStG der als Anlage zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung beigefügt wird. quote:Wenn der VM z.B. nur auf seine Hausgeldabrechung die an ihn adressiert ist in der NK Abrechnung verweist und dort den Gesamtbetrag der umlagefähigen Kosten nennt, ist das ok? ... Sie sind für den Vermieter ein durchlaufender Posten und 2. nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten, die dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden können.
Diese Abrechnung hat der Mieter nie bekommen, so dass eigentlich die vielzitierte 12 Monats Frist greifen würde - der Vermieter behauptet jedoch (nicht wahrheitsgemäß) - die Zustellung der Abrechnung wäre am 30.06.2002 erfolgt. ... Wie gesagt es ist nie zu einer Abrechnung gekommen - diese wird nur behauptet. ... (Zusätzlich macht der Vermieter noch die vorletzte Abrechnung geltend, diese ist eingegangen aber schon 24 Monate alt) Dank für Eure Hilfe Chris
Die 2012-NK-Abrechnung habe ich mir mal sehr genau angesehen und neu durchgerechnet. ... Nein, für 2012 fordere ich neue NK-Abrechnung. ... Anpassung auf die tatsächliche Personalzahl womöglich darauf an, ab wann der Vermieter davon wissen musste - wann also die schriftliche Mitteilung mit Nachweis der Wohnsitzabmeldung dem Vermieter zugegangen ist.
Kann man dann vom Vermieter einen Nachweis fordern (jaja, HVS, fordern kann man das natürlich.....), dass er die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat ?? ... Was soll passieren, wenn der Vermieter den Nachweis nicht erbringt? ... Am 27.12.2019 von philosoph32 Zitat (von cauchy):Was soll passieren, wenn der Vermieter den Nachweis nicht erbringt?
Der Mieter kann vom Vermieter einen Nachweis darüber verlangen, dass dieser die Kaution ordnungsgemäß angelegt hat. Verweigert der Vermieter den Nachweis, dann darf der Mieter die laufende Miete bis zur Höhe des Kautionsbetrages zurückhalten. ... Bestandteil der BK-Abrechnung ist sie aber nicht.
Gibt es einen Nachweis über die Barzahlung der Kaution? ... Aus diesem Nachweis muss ja zwangsläufig die Höhe der Kaution ergeben. ... Gibt es einen Nachweis über die Barzahlung der Kaution?
Als Nebenkosten berechnete der Vermieter 1,02 EUR/qm zusätzlich. ... Anfangs sagte er 1200, dann 990 und nun in der Abrechnung standen 1045. Kann ich einen offizielleren Nachweis fordern, z.B. an Hand von Plänen?
Wollte den NAchweis gerne haben. Kann ich von meinem Vermieter fordern, dass er ihn von der Bank besorgt? Durfte er wirklich die restliche Kaution einbehalten, bis er die Abrechnung fertig hatte?
Gut die Nebenkostenabrechnung habe ich nicht bekommen, auch wurde mit seitens VM oder RA kein Nachweis diesbezüglich erbracht. ... Um Nachforderungen in diesem Sinne handelt es sich aber begrifflich nur, wenn der Vermieter nach Ablauf der zwölfmonatigen Abrechnungsfrist einen Betrag verlangt, der eine bereits erteilte Abrechnung oder, falls er eine rechtzeitige Abrechnung nicht erstellt hat, die Summe der Vorauszahlungen des Mieters übersteigt . ... Es ist ja höchst ungewöhnlich das es keine Abrechnung gibt....
Hallo, Das ein Vermieter zur Abrechnung von vereinbarten Betriebskosten verpflichtet ist wissen wir . ... Aufbereitung und Einlagerung sowie Bedienung vornehmen müssen Wohnberechtigte sehen dich auf Grund Alter und Gesundheit dazu nicht mehr in der Lage, was ist dem Eigentümer der 30 km entfernt wohnt zuzumuten, zu was kann dieser verpflichtet werden Weiterer Punkt Gartenpflege Strassenreinigung Muss der Wohnberechtigte Nachweis erbringen das er nicht mehr in der Lage ist Vielen Dank für Erläuterungen Am 11.12.2020 von hh Zitat:Das ein Vermieter zur Abrechnung von vereinbarten Betriebskosten verpflichtet ist wissen wir . ... Außer der Vermieter wohnt selbst mit im, ist hier ja nicht der Fall, und es wurde vertraglich bzgl. der Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten was anderes vereinbart.
Ich denke, dass a) 10 Euro für einen Nachweis übertreuert sind und b) dass der V dem M ja eigentlich mit dem Verbot der persönlichen Rücksprachen die Einsicht verweigert... ... Der Antrag auf Einsicht bezieht sich natürlich nicht auf die Abrechnung des Vermieters sondern auf die Warmkostenabrechnung einer vom Vermieter beauftragten Firma, die er zur Abrechnung verwendet hat. ... Es gibt also keine Vorvorjahr ;-) Die jetzige Abrechnung ist für 2006, das heißt dass die Frist für den Vermieter zum 31.12.07 abgelaufen ist, erhalten habe ich die Abrechnung natürlich Ende Dezember - mit zwei inhaltlichen Fehlern, die inzwischen korrigiert wurden.
Ich hatte mehrfach über unseren Vermieter berichtet. ... Am 12.3.2020 von AltesHaus Das ist kein Argument, wenn er den Zugang nachweisen kann, dann sind sie, so die Abrechnung korrekt ist, in der Pflicht. ... Hier wird es nicht ausreichend sein zu sagen, dass der Vermieter schon einmal eine Frist vertan hat.
Ich würde den aktuellen Vermieter darauf aufmerksam machen, dass du eine solche Abrechnung erhalten hast. ... Sofern du damals eine Barkaution bezahlt hast, macht es wohl auch Sinn, vom neuen Vermieter einen Nachweis der Anlage der kompletten Kaution zu fordern. ... Am 5.10.2015 von Anjuli123 Kann das im Kaufvertrag geregelt werden, dass der alte Vermieter noch die BK-Abrechnung für die Zeit, als es noch ihm gehörte, erstellt?
Seit der letzten NK-Abrechnung fordert der VM fast 100 € nach. ... Erstellt ein VM gar keine NK-Abrechnung, kann der Mieter als Druckmittel zukünfitge NK-Zahlungen stoppen. Welche Druckmittel habe ich als Mieter, wenn der VM zwar NK-Abrecnungen erstellt, den Nachweis der einzelnen Kostenpositionen aber verweigert?
Na ist ja kein Wunder, das es dem Verwalter so guuuut geht.....da kann man ja nicht mal in Ruhe kontrollieren :-( Am 24.1.2006 von himbeere19 Hi Merline, Zur Überprüfung der NK-Abrechnung kannst Du vom Vermieter (gegen Kostenerstattung)die Zusendung von fotokopierten Belegen & Rechnungen verlangen. ... Solange der Vermieter den Mieteranspruch auf Zusendung nicht erfüllt, ist die NK-Abrechnung nicht fällig.