12 Ergebnisse für „schlafzimmer mieter abrechnen mietvertrag“

Leserforumvon sogni | Mietrecht | 6 Antworten | 05.01.2010 14:34
Hallo zusammen, nach nur gut einem halben Jahr haben meine Mieter wieder gekündigt. ... Nein. quote:Im Mietvertrag ist dieser Fall leider nicht berücksichtigt... ... Der nächste Mieter hat wieder einen anderen Geschmack, will z.B. lieber wieder Teppich im Schlafzimmer statt Laminat oder die Farbe gefällt ihm nicht...
Leserforumvon Robert Braunschweig | Mietrecht | 5 Antworten | 11.09.2003 12:37
sind wir ausgezogen aus einer Wohnung mit neuem Teppich im Schlafzimmer. ... Mieter und Vermieter waren sich einig: Da nach seinem Auszug ein Umbau der Räume geplant war, wären die laut Mietvertrag fälligen Schönheitsreparaturen unsinnig. ... Der Vermieter darf nicht pauschal eine Abnutzungsgebühr mit dem Mieter abrechnen.
Leserforumvon JayEl | Mietrecht | 9 Antworten | 14.12.2015 12:00
Warum hat es eigentlich durchs Dachfenster ins Schlafzimmer getropft? ... Das ist erstmal ein Argument, welches der Mieter vortragen kann. ... Zitat (von Lehrling): Warum hat es eigentlich durchs Dachfenster ins Schlafzimmer getropft?
Leserforumvon szaros | Mietrecht | 6 Antworten | 05.09.2012 16:29
Hallo, ich habe letztes Jahr im September eine Wohnung besichtigt ( war noch vermietet) und eine woche später den Mietvertrag unterschrieben.Mietbeginn wäre der 15.10.2011 gewesen. ... Du solltest auch bedenken, dass, wenn du jetzt mit weiteren finanziellen Forderungen an die VM herantrittst, die dann plötzlich keine Lust mehr auf euch als Mieter haben und ein Grund zur Kündigung wird sich früher oder später finden. ... Du kannst das abrechnen was vereinbart war.
Leserforumvon fb464766-95 | Mietrecht | 20 Antworten | 29.04.2017 14:34
Wir heizen seit wir eingezogen sind fast ausschließlich das Wohnzimmer und Schlafzimmer. ... Ohne diese Abrechnung und den Mietvertrag zu sehen, ist eine Antwort nur Kaffeesatzleserei. ... Zitat:Wir heizen seit wir eingezogen sind fast ausschließlich das Wohnzimmer und Schlafzimmer.
Leserforumvon Aining | Mietrecht | 42 Antworten | 05.01.2015 12:47
Alles wunderbar soweit, nur hab ich dummerweise bei Mietvertrag wohl nicht richtig hingeschaut und bin etwas ratlos was ich jetzt genau machen soll? ... Aus meiner Sicht muß hier der Mieter zwar insgesamt erst mal 420 € monatlich voraus zahlen, aber lediglich für Heiz-/Warmwasserkosten, Frisch-/Abwasser und Müllentsorgnung. ... Der Mieter muss daher z.B. keine Kaution hinterlegen.
Leserforumvon 2471 | Mietrecht | 25 Antworten | 16.01.2024 07:18
Zusätzlich: In der NK-Abrechnung ist unsere Wohnung mit 108.1 qm angegeben, während sie im Mietvertrag mit "ca. 94 qm" beschrieben ist. ... [quote=2471]In der NK-Abrechnung ist unsere Wohnung mit 108.1 qm angegeben, während sie im Mietvertrag mit "ca. 94 qm" beschrieben ist.... Schließlich ist das die erste Abrechnung für diesen Mietvertrag.
Leserforumvon guest-12324.01.2017 20:39:49 | Mietrecht | 21 Antworten | 01.08.2016 13:18
Ein Vermieter muss seine Mieter nicht fragen, an wen er vermietet. ... Was besagt denn der Abrechnungsschlüssel, was steht im Mietvertrag, wie wird was abgerechnet? ... Ich sehe keinerlei Grund, warum man nicht weiterhin ordentlich abrechnen könnte.
Leserforumvon Kleines Ich | Mietrecht | 17 Antworten | 12.01.2017 20:50
Beginn bisher ungewiss (angedacht ist 13.01.17 aktuell) Wir bewohnen 110m² mit zwei Wohn- und zwei Schlafzimmer.
Leserforumvon Morcheeba | Mietrecht | 69 Antworten | 19.01.2012 17:28
Sie ist im Monat deutlich weniger als drei Wochen pro Monat in der Wohnung, da sie fortbildungsbedingt seit Beginn des Mietverhältnisses monatlich immer ca. 10 Tage an einem anderen Ort lebt und meint deshalb ohnehin schon viel weniger Heizung und Wasser zu brauchen, als "normale" Mieter, die immer da sind. ... Der VM möchte morgen ein Gespräch und beim Mieterbund sei erst Ende nächster Woche ein Beratungstermin möglich. ----------------- "" Am 19.1.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 Du solltest dich hier mal durchkämpfen: VIII ZR 212/05 Die in einem Mietvertrag enthaltene Vereinbarung einer Bruttowarmmiete ist - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt - gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden, weil sie den Bestimmungen der Heizkostenverordnung widerspricht.
Leserforumvon Akkarin | Mietrecht | 165 Antworten | 12.01.2017 21:52
Danach bekommt der Mieter fast 1.000€ zurück und V senkt die Vorauszahlungen um 1/3. den 1.000der zahlt V aber nie aus. ... Der Mieter sieht den Kram als erledigt an und überweist ab Januar 2015 wieder die nun reduzierte Warmmiete. ... Begründung: Der Kläger war Mieter einer Wohnung in der Straße in Ort, der Beklagte war der Vermieter.
Leserforumvon HeikeGa | Mietrecht | 20 Antworten | 07.06.2007 15:09
Im Schlafzimmer geht das Deckenlicht automatisch an, wenn ich den Staubsaugerstecker in die Steckdose stecke.
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