Ich bin Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses. ... Was ist wenn der Eigentümer nicht anwesend ist, er nicht informiert ist und Frost einsetzt und Schäden auftreten? ... Und Vermieter muss sich wegen der Schäden an den Mieter halten.
Schaden und Beweislast
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Dann sind alle Untermieter Eigentümer. ... Dies hat zur Folge, dass die Rechtsprechungspraxis insbesondere im Hinblick auf Schäden durch vom Mieter eingebrachte Sachen wie Waschmaschinen u. ä. einer Zufallshaftung zumindest nahe kommt. ... ... Beweislast Nimmt der Vermieter den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch bzw. hält er unter Berufung darauf aufrechnungsweise die Rückzahlung der Kaution zurück, so gilt im Streitfall: Der Vermieter muss nachweisen, dass der Schaden erst während der Mietzeit entstanden ist, und sämtliche Ursachen ausräumen, die aus seinem eigenen Gefahrenbereich herrühren.
Die Eigentuemer moechten Isolieren doch die Vermieter Firma scheut jede investition, aus Profitgruenden vermutlich. Muesse die Eigentuemer weiter in Schimmel und Kaelte Leben? ... Beim Schimmel gibt es keinen Beweis des ersten Anscheins, wonch der Mieter schuld ist udn sich entlasten müsste.
Person W hat sowohl den eigentlichen Mieter T als auch die Hausverwaltung auf eine Beschädigung des Carports angesprochen. ... Notfalls müsste er sich dann halt mal intensiver - notfalls auch gerichtlich - mit seinem Vermieter darüber auseinandersetzen. ... Müsste dann halt notfalls gerichtlich geklärt werden.
Der Fehlerstromschutzschalter funktioniert nun wieder, das Gehäuse des Herdes steht nicht mehr unter Spannung, alle Schäden sind behoben. ... Der Mieter weigert sich aber zu zahlen. ... Reparaturen mögen vielleicht im Verhältnis VermieterBetriebskostenverordnung abschliessend aufgeführt 14. die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden; Man weiss jetzt halt nicht, wie die Hausmeistertätigkeit in diesem Haus und die Betriebskostenumlage gestaltet ist.
Auf mein Schreiben oder Telefonate hat der Mieter nicht reagiert und gestern bekam ich den Brief von Mieter Verbund wo es mir geschrieben wurde, dass es so halt ist, einfach ein Fehler und den soll ich akzeptieren. ... Was macht man wenn er "blind" vom vorherigen Eigentümer und Mieter unterschrieben wurde und nicht eingehalten wurde? ... Zitat (von pacer05):dass es so halt ist, einfach ein Fehler und den soll ich akzeptieren.Das klingt so, als hätte der Mieter dort ebenso unwissend nur wiedergegeben, was er von dir gehört hatte.
Welche Möglichkeiten hat der Mieter hier? ... Eine Reinigung des Sandes braucht aus meiner Sicht keinen Beschluss der Eigentümer. ... [/quote] Es kommt erstmal auf die Menge an, von daher wäre ich doch zurückhaltend mit "Ist nicht teuer und zahlt halt selber".
Der Eigentümer kann dann seinem Geld beim Verursacher hinterherlaufen. ----------------- "" Am 4.4.2011 von unheiliger Und wenn der Eigentümer auch den Mieter schon gebten hat seinem Besuch klarzumachen, daß dieser seine Karre sonstwo lassen soll aber nicht einfach auf einem fremdn Grundstück. ... Damit kann der Eigentümer ohne großes Trallalla dem Besucher ein "Befahrverbot" erteilen. ... Nicht hingegen haftet er für Schäden, die ungebetene Besucher anrichten, denn diese hat er keinesfalls "eingeschaltet".
Der Eigentümer ist ein Makler . ... Eigentümer nach der Berechnung erkundigt. ... Wenn sich ein Vermieter an geltendes Recht hält, hat keiner einen Juristen als Mieter zu befürchten.
Sollte dir durch Fehler des Hauptmieters ein Schaden entstehen, so kannst du von ihm Schadensersatz verlangen. ... Hat der Hauptmieter Recht, so bleibst du halt bis zum Ende des Mietvertrages da wohnen. Hat der Hauptvermieter Recht, dann kannst du sämtlichen dir entstehenden Schaden vom Hauptmieter einklagen.
Neuen und den bisherigen Mietern tritt er als neuer Eigentümer entgegen. ... Und die noch verbliebenden Mieter zahlen mir aufgrund der Umstände keine Miete mehr, wodurch mir ein enormer finanzieller Schaden entsteht. ... Der Schaden, der jetzt ohne die Räumungsklage entsteht ist aber doch noch viel größer.
Wir wollen uns nicht weiter hinhalten lassen... dass eine Räumungsklage uns unserem Ziel nicht schneller nahe bringen wird, wissen wir, aber dadurch, kann man zumindest die Sache auch zügig ins rollen bringen und wartet nicht noch hier eine Woche und da eine Woche und im Endeffekt bestimmt der Mieter - ohne Mietvertrag den Auszugstermin - und nicht wir als Eigentümer und Vermieter... ... In diesem Schreiben auch darauf hinweisen, dass er nach § 546 Abs. 2 BGB und § 571 BGB schadensersatzpflichtig ist für Schäden, die Euch durch das Vorenthalten der Mietsache entstehen. ... Aber weiß halt nicht, ob dies zulässig ist.
Darf dem neuen halt nur nicht ohne weiteres die Garage von innen zeigen. ... Den Schaden den der neue Mieter gegen mich geltend machen will, kann ich doch dann auch vom alten Mieter wiederholen. ... Den Schaden den der neue Mieter gegen mich geltend machen will, kann ich doch dann auch vom alten Mieter wiederholen.
Mieter entsperrt Strom selbst
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Diese würde bei Frost aber ggf. weitere Schäden auch am Eigentum der anderen Eigentümer (Rohrbruch/Wasserschaden) verursachen. ... Vermieter oder Mieter? ... Da kann einiges relevant werden, was der V für unrelevant hält. ----------------- "" Am 12.2.2011 von guest-12316.02.2011 09:41:24 Meine Zeugen sagen immer die Wahrheit.
Nur ist halt das Risiko sehr hoch, dass ein Richter die Wohnung nicht als "erkennbar aufgegeben" bezeichnet und dann die negativen Folgen drohen. ... Für ihn geht es seinen Schaden so gering wie möglich zu halten und so würde uch in demFall auch an die Sache herangehen. -- Editiert von der_böse_Vermieter am 16.01.2019 09:17 Am 16.1.2019 von wirdwerden Mein Vorschreiber schätzt die Situation ja ähnlich ein wie ich. ... Und, selbst wenn er Schadensersatz leisten müsste, durch neue Mieteinnahmen hält sich das wirtschaftliche Risiko doch sehr in Grenzen.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich für diesen Schaden als Mieter aufkommen muss? ... Am 17.2.2018 von 0815Frager Zitat (von perikarp):Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich für diesen Schaden als Mieter aufkommen muss? ... Nicht alles was kaputt geht ist der Mieter schuld, mitunter triftft es auch den Eigentümer der Immobilie.
Der Mieter ist Frührentner und schläft bis zu 13 St.... Erst mit Therapie (halt einem Beatmungsgerät, welches die Luft dann mit Überdruck in die Lunge bläst) findet man wieder einen ruhigen Schlaf. ... Schlimm zu sehen, wie Menschen sich selbst schaden.
Auch wenn es so wäre, [u]wo steht geschrieben, dass der Eigentümer das nicht darf[/u]? ... Auch wenn es so wäre, wo steht geschrieben, dass der Eigentümer das nicht darf? ... Der sorgt halt dafür, dass an den entsprechenden Stellen kein Schimmel mehr durch kommt.
Aber dazu muss ich es halt wissen... ... Inwieweit die entstandenen Kosten später an den Mieter weitergereicht werden können ist dann eine andere Frage. Der Mieter (Schadensverursacher?)
Wenn die Mieter Pleite sind, dann werden die Kosten der Räumungsklage bei der RSV hängenbleiben. ... Wenn bei Schuldner und Versicherung nichts zu holen wäre, ja dann bleibt man halt auf den Kosten sitzen.