372 Ergebnisse für „renovieren mieter zurück“

Leserforumvon LaBandita | Mietrecht | 12 Antworten | 23.12.2007 16:18
Hallo ihr da draußen, Ich habe mal wieder eine Frage zum leidigen Thema Renovieren. ... Sie brauchen dann beim Auszug nicht zu renovieren. ... Ich habe einfach die Befürchtung, dass unser VM uns unsere Kaution nicht zurück gibt.
Leserforumvon Flubbermaus | Mietrecht | 20 Antworten | 04.08.2008 10:03
Doch alles renovieren noch mal? ... Am 4.8.2008 von guest123-2033 --- editiert vom Admin Am 4.8.2008 von Flubbermaus Ich meinte ob jemand weiss ob ich renovieren muss bei Auszug oder nicht. ... Am 5.8.2008 von guest123-2125 --- editiert vom Admin Am 5.8.2008 von Flubbermaus Ja bis nächstes Jahr wirds dauern.Aber der Vermieter kann die kaution ja 6Monate zurück halten.Aber kann der das auch länger zurück halten als ein halbes Jahr?
Leserforumvon Therese | Mietrecht | 26 Antworten | 10.09.2015 12:05
Falls sie uns vorher mahnen müsste, es aber nicht tut und das mehr Geld fordert für die "fachmännische Renovierung" dürften wir diese dann pauschal ablehnen, weil sie uns hätte mahnen müssen und die Kaution entsprechend zurück fordern? ... Mich interessiert hier, was wäre wenn sie renovieren lässt. ... Das kann doch auch sein, dass dem Mieter das entgangen ist.
Leserforumvon vlad tepesch | Mietrecht | 4 Antworten | 30.10.2010 00:04
Die Frage ist nun, ob ich renovieren muss, oder ob ich mich durch die BGH-Urteile der letzten Jahre drücken kann. ... Endet das Mietuerhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts an den Vermieter wie folgt zu zahlen: Liegen die letzten fachgerechten Schönheitsreparaturen während der MieEeit in Küchen, Bädern und Duschen fänger als 1 Jahr zurück, sind 33,3 % des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, sind 66,6% des Kostenvoranschlages zu zahlen, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten länger als 1 Jahr zurück, sind 20 % der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger als 2 Jahre zurtick, sind 40% der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger als 3 Jahre zurück, sind 60% der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger als 4 Jahre zurück, sind 80% der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, in allen anderen Nebenräumen länger als 1 Jahr zurück, sind 14% der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger als 2 Jahrezurück, sind 28 % der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger afs 3 Jahre zurück, sind 42 % der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger als 4 Jahre zurück, sind 56% der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger als 5 Jahre zurück, sind 70% der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen, liegen sie länger als 6 Jahre zurück, sind 84 % der Kosten des Kostenvoranschlages zu zahlen. ... Legt der Mieter keinen Kostenvoranschlag vor, wird auf Grundlage des Kostenvoranschlages des Vermieters abgerechnet.
Leserforumvon go481954-10 | Mietrecht | 27 Antworten | 11.05.2019 22:48
Na da hat Vonovia natürlich das Recht, eine frisch renovierte Wohnung zurück zu bekommen..... ... Sorry falls es ne blöde frage ist, aber gegen den Vermieter fühlt man sich oft ausgeliefert, daher suche ich hier nach Argumenten wie ich es begründen kann das renovieren zu verweigern und trotzdem meine Kaution zurück zu bekommen. ... Möchte eigentlich nur ein beleg, dass ich die Schlüssel zurück gegeben habe.
Leserforumvon chroli | Mietrecht | 19 Antworten | 13.04.2007 10:45
Der Mieter führt auf eigene Kosten die Schönheitsreperaturen fachgerecht durch. ... Suind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreperaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten anteilig aufgrund eines KVA eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreperaturen während der Mietzeit Küchen, Bäder und Duschen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33% der Kosten, länger als zwei Jahre 66%. Liegen die letzten Schönheitsreperaturen für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten länger als ein JAhr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten, länger als zwei Jahre 40%, länger als drei Jahre 60%, länger als vier Jahre 80%.
Leserforumvon fb367463-2 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.05.2020 04:09
Nun steht nach 13 Jahren der Auszug an und die Frage ist, muß sie renovieren? ... Gibt der Mieter die Mietsache zur Unzeit zurück, hat er die Entschädigung für den vollen Monat zu leisten. ... PS: Zitat (von fb367463-2):Gibt der Mieter die Mietsache zur Unzeit zurück, hat er die Entschädigung für den vollen Monat zu leisten.Das ist unwirksam.
Leserforumvon kmoeller | Mietrecht | 29 Antworten | 23.09.2008 13:39
Nun habe ich mich etwas informiert und herausgefunden, dass ich im Falle von sogenannten "starren Fristen" überhaupt keine Pflicht habe zu renovieren bzw Schönheitsreparaturen vorzunehmen. ... Kosten des Voranschlags länger als 2 Jahre zurück =zwei Drittel lt. ... Der Fristenplan ist aber starr, und verpflichtet den Mieter auf jeden Fall zur Zahlung, ohne im die Möglichkeit zu lassen selber zu renovieren.
Leserforumvon Roland1977 | Mietrecht | 9 Antworten | 21.01.2006 17:27
Muss ich nach 20 Monaten renovieren? ... Der Mieter übernimmt die Schänheitsreparaturen während der Mietdauer auf eigene Kosten. ... Liegen die letzten Reparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Renovierungskosten, länger als 2 Jahre 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%.
Leserforumvon pal371353-99 | Mietrecht | 3 Antworten | 29.09.2015 17:13
Nun ist nicht ganz klar, was genau ich zu renovieren habe. ... Sind Schönheitsreparaturen nach diesem Zeitpunkt vom Mieter fachgerecht durch-' geführt worden, so beginnen die Fristen ab diesem Zeitpunkt neu zu laufen. c) Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Anstreichen und Tapezieren der Wände und Decken, die fachgerechte Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizungsrohre und Heizkörper, der Innentüren, der Fenster und Außentüre von innen. 2. a) Eine nach Ziff. 1. entstandene, aber nicht erfüllte Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen hat der Mieter bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. b) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen gemäß § 9a Ziff. 1, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen auf Grund eines unverbindlichen Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Maler-Fachbetriebes an den Vermieter in Höhe eines Betrages zu zahlen, der sich nach dem Verhältnis zwischen den vollen Fristen gem. ... Dies bedeutet: - Liegen im Falle von Ziff.lb) die Schönheitsreparaturen der Wände und Decken für die Nassräume (Küchen, Bäder, Duschen) während der Mietzeit zum Beispiel länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1 /5, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/5, länger als 3 Jahre, 3/5, länger als 4 Jahre, 4/5 der hierfür ausgewiesenen Kosten. - Liegen im Falle von Ziff.lb) die letzten Schönheitsreparaturen für die Wohn- und Schlafräume/Flure/Dielen und Toiletten während der Mietzeit zum Beispiel länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/8 der Kosten auf Grund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/8, länger als 3 Jahre 3/8, länger als 4 Jahre 4/8, länger als 5 Jahre, 5/8, länger als 6 Jahre 6/8. länger als 7 Jahre, 7/8 der ausgewiesenen Kosten. - Liegen im Falle von Ziff.lb) die Schönheitsreparaturen für Fenster, Türen, Heizkörper während der Mietzeit zum Beispiel länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/10 der Kosten auf Grund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/10, länger als 3 Jahre, 3/10, länger als 4 Jahre, 4/10, länger als 5 Jahre, 5/10, länger als 6 Jahre 6/10. länger als 7 Jahre, 7/10, länger als 8 Jahre, 8/10. länger als 9 Jahre, 9/10 der ausgewiesenen Kosten. - Liegen im Falle von Ziff.1 b) die Schönheitsreparaturen für übrige Nebenräume während der Mietzeit zum Beispiel länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 1/10 der Kosten auf Grund dieses Kostenvoranschlages an den Vermieter, liegen sie länger als 2 Jahre zurück, 2/10, länger als 3 Jahre, 3/10, länger als 4 Jahre, 4/10, länger als 5 Jahre, 5/10, länger als 6 Jahre, 6/10. länger als 7 Jahre, 7/10, länger als 8 Jahre, 8/10. länger als 9 Jahre, 9/10 der ausgewiesenen Kosten. c) Der Mieter ist berechtigt, die Zahlungen der Abnutzungsentschädigung durch fachgerechte Vornahme der Arbeiten abzuwenden. 3.
Leserforumvon J.H | Mietrecht | 11 Antworten | 04.08.2017 09:11
Laut BGH muss man nicht renovieren, wenn man die Wohnung unrenoviert übernommen hat. ... Decke streichen oder reicht es aus die Farbe wieder in eine neutrale Farbe zurück zu streichen ? ... Wenn das noch nicht der Fall ist und die Räumen objektiv normal abgenutzt sind, dann wären diese Wände theoretisch nicht zu renovieren.
Leserforumvon guest-12324.06.2018 09:59:55 | Mietrecht | 21 Antworten | 19.01.2017 19:00
(Original Text) Nun stelle ich mir die Frage, was muss ich renovieren oder muss ich überhaupt. ... Putzen hat nichts mit Renovieren zu tun. ... Zitat (von hh):Stelle Dich außerdem schon mal darauf ein, dass Du die Kaution nur mit anwaltlicher Hilfe zurück erhältst.
Leserforumvon Obbo | Mietrecht | 16 Antworten | 15.10.2010 11:04
Wenn Handwerker zum Renovieren kommen, muss ich die rein lassen? ... Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass in diesem 6-Parteien-Haus 4 Mieter Probleme mit Schimmel haben. ... Ich möchte nur in Ruhe ausziehen und meine Kaution zurück.
Leserforumvon Kraft-B | Mietrecht | 19 Antworten | 21.08.2009 22:04
Nun habe ich von einem BGH Urteil gelesen, wonach diese Verträge ungültig wwären und ich gar nicht hätte renovieren müssen - entegegn dem Schreiben der WG. Folglich könnte ich die REnovierungskosten auch jetzt noch, nach Jahren, zurück fordern. ... Die Mieter hättte in der Tat nicht renovieren müssen und der Mieter hätte auch in der Tat aufgrund des neuen Urteils einen Schadensersatzanspruch.
Leserforumvon Kolber | Mietrecht | 1 Antwort | 13.10.2008 10:58
Das Mietverhältnis ist fristgerecht vom Mieter zum 30.11. gekündigt. ... Wenn die Nachmieter schon zum 15. 10. in die Wohnung gehen zum renovieren, müssen sie dann bereits alle Schlüssel erhalten? ... Bzw. muss der Vermieter beweisen, dass die Schäden vom Mieter sind, damit er eine Entschädigung fordern kann?
Leserforumvon Jens1968 | Mietrecht | 5 Antworten | 15.05.2014 11:53
Guten Tag, ein Mieter hat seine Wohnung zum glück gekündigt. Der Mieter hatte die Wohnung verwarlost hinterlassen. - Teppich mit Hundefäkalien verziert - Bad und Gang wurde unterwasser gesetzt so das es in der Wohung drunter von der Decke lief - Mamor Fenstbrett gebrochen Der Mieter hat bereits eine neue Wohnung und bis Ende des Monats zeit die Wohnung zu renovieren, bisher aber nur leere Versprechungen. ... Der Mieter rechnet wohl damit das er keine Kaution zurück bekommt und will daher die letzte Miete mit der Kaution verrechnen.
Leserforumvon loswochos123 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.12.2023 14:28
Der Vermieter verlangt jetzt die Wohnung so zurück zu erhalten wie er sie übergeben hat, also renoviert. ... [/quote] "Die Schönheitsreparaturen trägt der der Mieter." Am 7.12.2023 von Harry van Sell [quote=loswochos123]"Die Schönheitsreparaturen trägt der der Mieter."
Leserforumvon Wiegand83 | Mietrecht | 12 Antworten | 18.09.2010 10:44
Kann ich als Mieter das Geld vorstrecken und ein Vertrag mit ihm machen wo ich das Geld zurück bekomme? ... Kann man das Geld dem Vermieter vorstrecken und holt es sich zum bei spiel von der Miete oder einen Vertrag zurück? ... Muss sich neuerdings der Vermieter dem Mieter gegenüber rechtfertigen, was und wie er in seiner Wohnung renoviert?
Leserforumvon tian | Mietrecht | 3 Antworten | 04.03.2013 17:52
Vermieter ist eine Privatperson und Mieter ihr Arbeitgeber. ... Sie zieht nun zum Ende des Monats aus der Wohnung aus und kehrt in ihr Heimatland zurück. ... Ich habe hier den starken Verdacht, dass die Vermieterin sich auf Kosten meiner Freundin die Wohnung renovieren lassen möchte.
Leserforumvon Hoppi75 | Mietrecht | 4 Antworten | 08.07.2004 20:13
Cats Schönheitsreparaturen Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. ... Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist, muss der Mieter renovieren. ... Zieht der Mieter vor Ablauf dieser Fristen aus, muss er gar nicht renovieren.
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