5 Ergebnisse für „nebenkostenabrechnung vermieter hausverwaltung verkauf“

Leserforumvon Julius21 | Mietrecht | 1 Antwort | 11.01.2016 16:43
Hallo, folgender Sachverhalt: Mein bisheriger Vermieter hat im Letzten Jahr inclusive Hausverwaltung eine Insolvenz hingelegt. ... Mein jetziger Vermieter (der Neue Vermieter) und die neue Hausverwaltung sagen, sie haben mein Mieterkonto und darauf wäre alles in Ordnung, da sind keine Forderungen zu erkennen. Eine neue Hausverwaltung (die von der alten gegründet wurde) hat mir jetzt im Namen meines Alten Vermieters die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen.
Leserforumvon pacer05 | Mietrecht | 37 Antworten | 12.11.2020 13:27
Etwaige Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (ob mündlich oder schriftlich geschlossen) bleiben nach dem Verkauf natürlich weiterhin gültig. ... Zitat (von vundaal76):Etwaige Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (ob mündlich oder schriftlich geschlossen) bleiben nach dem Verkauf natürlich weiterhin gültig.Der Mieter kann bisher nicht nachweisen, dass er mit seinem vorherigen Vermieter eine *Absprache* hatte, nach der die 590,- die Gesamtwohnkosten, waren. ... Es ist ja z.B. auch eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Leserforumvon alexa_nagold | Mietrecht | 39 Antworten | 26.12.2020 16:48
Allerdings hat der Vermieter keinen Anspruch auf Herausgabe des Schlüssels, denn ein jederzeitiger Zugang durch den Vermieter, darauf hat er keinen Anspruch. ... Da ist man als Vermieter echt dumm dran. ... Zitat (von alexa_nagold):Da ist man als Vermieter echt dumm dran.
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Leserforumvon guest-12312.02.2021 18:44:50 | Mietrecht | 15 Antworten | 31.03.2017 11:02
Die Nebenkosten werden ja erst von der Hausverwaltung abgerechnet und wenn da noch was raus kommt, dann überweise ich ihm das, aber das kann dauern. ... Das ist nun eher nicht die optimale Lösung für den Vermieter. ... Im Gegenzug verzichte ich auf die restlichen 2 Monatsmieten und auf Risiko keine gegenseitige Nebenkostenabrechnung, plus zusätzlich angefallener Kosten.
Leserforumvon Ani80 | Mietrecht | 38 Antworten | 29.11.2016 14:20
Muss der Eigentümer dies gegenüber dem Vermieter offenlegen und Berücksichtigen? ... Natürlich hat der Vermieter hinterher dauerhaft mehr Einnahmen als vorher. ... Und darf der Vermieter sich dann auch im Gegenzug seine gezahlten Steuern vom Mieter fordern?
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