309 Ergebnisse für „nebenkostenabrechnung vermieter abrechnung rückzahlung“

Leserforumvon Main1970 | Mietrecht | 4 Antworten | 05.01.2015 13:22
Hallo, habe bis jetzt noch keine Nebenkostenabrechnung für 2013 bekommen, obwohl ich mit Sicherheit eine Rückzahlung erwarte. ... ----------------- "" Am 5.1.2015 von Anjuli123 Uns erstmal darlegen, ob es denn sicher ist, dass du eine Abrechnung erhalten mußt, oder es sich evtl. um eine Pauschalmiete also Bruttomiete handelt. ----------------- "" Am 5.1.2015 von Main1970 Ja ist im Mietvertrag geregelt das ich nach Ablauf der Frist eine Abrechnung bekomme. ... Die Frist wäre der 31.12.2014 gewesen. ----------------- "" Am 5.1.2015 von Harry van Sell Dann wäre mal eine Erinnerung an den vergesslichen Vermieter nötig ... ----------------- "Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Leserforumvon FrauJemine | Mietrecht | 4 Antworten | 13.09.2007 20:25
Also habe ich postwendend meinen Vermieter angerufen um mal ganz höflich nachzufragen. ... Vor Ende des Jahres kannst Du gar nichts machen, da der Vermieter bis zum Jahresende Zeit hat für die Abrechnung. ... Ich kann meinen Vermieter also nicht jetzt auffordern, mir die Nebenkostenabrechnung zuzuschicken (ich weiß ja von den Nachbarn, daß sie bereits erstellt wurde) und mir den Betrag auf mein Konto zu überweisen?
Leserforumvon supergrobi123 | Mietrecht | 12 Antworten | 04.11.2008 14:03
Hallo, wir haben einen älteren Vermieter, der am Jahresanfang immer bei uns schellt, um uns dann die Nebenkostenabrechnung persönlich vorbeizubringen und die Rückzahlung bar mitbringt. ... Nur Bares ist Wahres Klar könnt ihr ihn auch bitten, die Rückzahlung zu überweisen oder euch einen Scheck zu überreichen. ... Der Vermieter kann die NK Abrechnung im Briefkasten wefen, Die Abrechnung muss die Vorschriften entsprechen, ist das der Fall?
Leserforumvon Julianka | Mietrecht | 4 Antworten | 08.09.2012 19:11
Bis wann hätte der Mieterin die Nebenkostenabrechnung spätestens vorliegen müssen? ... trotz Aufforderung schickt er einfach keine Abrechnung. ... Danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.
Leserforumvon mystify | Mietrecht | 8 Antworten | 19.04.2007 15:02
Kommt aber nicht und im April 2007 schreibt man den Vermieter an und fordert ihn auf, die Abrechnung zuzusenden. ... Der Vermieter kann diese Rückzahlung nur dadurch abwenden, dass er die Nebenkostenabrechnung erstellt. ... Ich hoffe ja eher, dass der Vermieter endlich die Abrechnung stellt und dann ist alles gut.
Leserforumvon Sanny123mitglied | Mietrecht | 4 Antworten | 04.01.2024 09:21
Ich habe eine Frage ich habe jetzt das erste mal eine Nebenkostenabrechnung bekommen ich wohne seit dem 01.10.2021 in der Wohnung die Wohnung ist eine Zweizimmerwohnung 40 Quadratmeter und habe jetzt eine Nebenkostenabrechnung vom 01.07.2021 bis 30.06.2022 bekommen die Rechnung wurde erstellt am 5.12.2023 muss ich diese Nebenkostenabrechnung jetzt nach bezahlen oder hat der Vermieter die Abrechnung nicht zu spät mir zukommen lassen und kann ich dagegen Widerspruch einlegen damit ich diese Abrechnung nicht bezahle der Vermieter möchte knapp 800 € Nachzahlung von mir Am 4.1.2024 von cirius32832 Hier ist das ganze gut erklärt: https://www.haufe.de/thema/nebenkostenabrechnung/#:~:text=Nebenkostenabrechnung%3A%20Verj%C3%A4hrung%20f%C3%BCr%20Vermieter%20und%20Mieter&text=Es%20gilt%20eine%20Verj%C3%A4hrungsfrist%20von,verj%C3%A4hrt%20also%20am%2031.12.2022. Am 7.1.2024 von hh [quote=Sanny123mitglied]muss ich diese Nebenkostenabrechnung jetzt nach bezahlen oder hat der Vermieter die Abrechnung nicht zu spät mir zukommen lassen[/quote] Die Abrechnung wurde zu spät zugestellt. ... Die Zustellung am 5.12.23 ist verspätet, es muss keine Nachzahlung geleistet werden, wohl aber eine Rückzahlung an den Mieter.
Leserforumvon onlineFever | Mietrecht | 4 Antworten | 25.09.2006 13:19
Nun meine Frage: Muss der Vermieter die NK-Vorauszahlung nicht reduzieren, wenn er anhand der NK-Abrechnung sieht, dass zuviel gezahlt wird?? ... Da Heizkosten von ca. 80€ im Durchschnitt über das ganze Jahr gerechnet nicht ungewöhnlich sind, kannst Du aus der Rückzahlung für Mai/Juni noch nicht einmal schließen, dass bei einer Abrechnung über volle 12 Monate auch eine Rückzahlung entstehen wird. ... Darauf muss sich der Vermieter nicht einlassen.
Leserforumvon stephan72 | Mietrecht | 4 Antworten | 28.08.2008 10:50
meine Bekannte hat folgendes problem: seit anfang 2006 bewohnt sie eine wohnung hat aber seit dem noch nicht eine einzige nebenkostenabrechnung bekommen.Nun hat sie die Vermieterin gebeten eine abrechnung zu schicken für 2006 und 2007.Diese hat dann gesagt das im falle das sie noch nachzahlen müsste sie dann auch verpflichet wäre zu zahlen.Weil sie nun mal die Rechnung anfordern würde.Meines wissen stimmt das so nicht da die Vermieterin wissentlich die frist verstreichen lies eine nachzahlung zu fordern.Meine Bekannte aber ja nicht wusste das sie zahlen muss.Ich meine mich auch an einen fall bei rtl diesem schuldnerberater errinnern zu können wo so ein fall war.Nur hatte da nicht der Mieter die rechnung angefordert.Da war keine zahlung mehr zu leisten weil frist rum.Liegt es tatsächlich so das wann man selbst die vom vermieter vernachlässigte abkostenrechnung verlangt die frist des einforderns sich erneuet für den vermieter?... Ich glaube nämlich viel eher das die Vermieterin noch was zurück zahlen muss.Die hat wohl mehrere häuser mit je 6 parteien wenn sie da überall drauf zahlen würde die ganz schnell rechnungen schreiben und wenn sie nicht fordert muss sie ja selbst die kosten tragen.Von daher denke ich die schickt keine abrechnung weil dann auch keine rückzahlung. ... Ich glaube nämlich viel eher das die Vermieterin noch was zurück zahlen muss.Die hat wohl mehrere häuser mit je 6 parteien wenn sie da überall drauf zahlen würde die ganz schnell rechnungen schreiben und wenn sie nicht fordert muss sie ja selbst die kosten tragen.Von daher denke ich die schickt keine abrechnung weil dann auch keine rückzahlung. kann irgent jemand was dazu sagen danke euch schon mal im vorraus gruss babs
Leserforumvon lebes | Mietrecht | 4 Antworten | 17.08.2007 11:30
Da ich wenig geheizt habe, gehe ich von einer schönen Rückzahlung aus. ... Bis wann ist der Vermieter denn verpflichtet mir die Abrechnung zukommen zu lassen? ... Du solltest Deinen Vermieter also schriftlich mit Fristsetzung auffordern, die Nebenkostenabrechnung 2005 zu erstellen.
Leserforumvon TripleB | Mietrecht | 18 Antworten | 21.12.2008 15:22
Hallo, ich habe von meinem ehemaligem Vermieter bisher immer noch keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2007 bekommen. ... Wenn er das bis dahin nicht gemacht hat, dann kannst Du ihn auf Rückzahlung der gesamten Nebenkostenvorauszahlung 2007 verklagen. Diese Rückzahlung kann der Vermieter nur durch Vorlage einer Nebenkostenabrechnung verhindern.
Leserforumvon Thomy26 | Mietrecht | 2 Antworten | 22.02.2007 17:05
Nach Rücksprache mit Vermieter soll die noch offene NK Abrechnung für 2003 bereits verjährt sein. ... Mieter erwartet ein grössere Rückzahlung aus der Abrechnung. ... Mietgesetz ist der Vermieter zur Abrechnung verpflichtet, es sei denn, es wurde eine Pauschalzahlung vereinbart.
Leserforumvon sagittarius79 | Mietrecht | 3 Antworten | 15.10.2006 14:16
Aufgrund der Höhe rechnen sie mit einer Rückzahlung, der Vermieter legt jedoch keine Abrechnung vor. ... Wenn der Vermieter dann nicht in der Lage ist, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, besteht auch die Möglichkeit, die geleisteten Nebenkosten zurückzufordern. Durch eine ordnungsgemäße Abrechnung kann der Vermieter diese Extre-Konsequenz noch abwenden.
Leserforumvon go618317-72 | Mietrecht | 7 Antworten | 15.10.2022 21:28
Hallo, ich bin 2021 umgezogen und habe vom vorigen Vermieter noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. ... Wenn im Mietvertrag vereinbart ist "der Vermieter hat unverzüglich die Abrechnung zu erstellen, sobald ihm die erforderlichen Unterlagen vorliegen" dann ist er u.U. auch mit der Abrechnung für 2021 schon in Verzug. ... Am 16.10.2022 von Harry van Sell [quote=go618317-72]habe vom vorigen Vermieter noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Leserforumvon suezzezicke | Mietrecht | 11 Antworten | 29.03.2009 18:42
Ich freue mich über Antwort Am 29.3.2009 von guest123-2214 --- editiert vom Admin Am 29.3.2009 von snoopylist Hallo, eine Betriebskostenabrechnung muss immer so angefertigt sein, dass der Mieter alle Posten überblicken kann, warum der Vermieter auf eine Nachforderung oder Rückzahlung kommt. ... Die Abrechnung hast du noch nicht gezahlt, oder? Ist es die erste Abrechnung von deinem Vermieter?
Leserforumvon TylerDurden23 | Mietrecht | 2 Antworten | 05.03.2018 15:50
Im August 2016 habe ich von dem Vermieter unaufgefordert die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten. ... Daraufhin war ich etwas enttäuscht, da ich mir von der Nebenkostenabrechnung 2016 eine hohe Rückzahlung versprochen habe, da ich von Januar bis August 2016 mit monatlich 190€ deutlich zu viel bezahlt habe und auf das Geld nicht so lange warten wollte. ... Kann ich die Angelegenheit ohne einen Anwalt klären, wenn sich der Vermieter weiterhin weigert mir zu antworten bzw. mir eine Abrechnung auszustellen?
Leserforumvon Silbermohnd | Mietrecht | 12 Antworten | 03.05.2006 17:06
Bei meinem Einzug vor 3 Jahren habe ich 2 Monatsmieten (kalt) gezahlt und nach meinem Auszug Ende April hat mir mein Vermieter nur 75% zurück überwiesen mit der Begründung, er müsse am Ende des Jahres erst die Nebenkostenabrechnung machen und dann mit dem Rest verrechnen. ... Am 3.5.2006 von Mietrechtsexperte Der Vermieter hat grundsätzlich das Recht einen angemessenen Teil der Kaution bis zur NK-Abrechnung einzubehalten. ... ergab eine Rückzahlung von 40 Euro vom Vermieter an uns!
Leserforumvon heartbeat21 | Mietrecht | 20 Antworten | 26.11.2008 23:58
Von dieser Rückzahlung behält der Vermieter € 100 ein falls es für den Folgezeitraum einen Nachforderung geben sollte (was unlogisch ist, wenn im Vorjahr € 500 erstattet wurden, aber ok). ... Der Vermieter hat genau bis zum 31.12.08 Zeit die Abrechnung zu erstellen, es sei denn, es liegen Gründe für eine Verspätete Abrechnung vor, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Kommt diese Abrechnung erst in 2009, bestehen keine Ansprüche vom Vermieter gegen dem Mieter.
Leserforumvon paps74 | Mietrecht | 7 Antworten | 24.09.2004 10:27
Natürlich muß der Vermieter eine korrekte Abrechnung beilegen. ... Ich dachte ja eigentlich, daß ich auch eine Rückzahlung erhalten müßte, da ich nur 4 der 6 Mietmonate auch tatsächlich noch in der Wohnung gewohnt hatte. ... Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen.
Leserforumvon engelschen | Mietrecht | 17 Antworten | 20.03.2007 20:27
Ich hab da mal eine Frage wegen der Nebenkostenabrechnung. ... Sollte der Vermieter die Abrechnung zu spät gemacht haben, kann er keine Ansprüche mehr geltend machen. ... Hier hat der Vermieter noch etwas Zeit.
Leserforumvon go512701-88 | Mietrecht | 7 Antworten | 08.04.2019 18:04
Für das halbe Jahr 2016 habe ich ca. 300€ Rückzahlungen erhalten, sodass ich auch für das Jahr 2017 eine Rückzahlung erwarte. ... Auf den Vermieter, der ist dein Vertragspartner nicht die HV. ... Im Verhältnis Vermieter was steht nun genau auf der Abrechnung für 2017, die man doch erhalten hat?
123·5·10·15·16