7 Ergebnisse für „nebenkostenabrechnung verjährung stromkosten fäll“

Leserforumvon ciccio76 | Mietrecht | 1 Antwort | 04.01.2010 14:12
Nebenkostenabrechnung Alle Jahre wieder kommt die wunderbare Nebenkostenabrechnung Da habe ich mehrere Probleme. ... würden in dem fall auch die 3 Jahre Verjährung eintreffen? ... Ist es trotzdem erlaubt die die Stromkosten für die Geräten in der Jahrenabrechnung zu berechnen?
Leserforumvon ciccio76 | Mietrecht | 0 Antworten | 31.12.2009 12:56
Alle Jahre wieder kommt die wunderbare Nebenkostenabrechnung Da habe ich mehrere Probleme. ... würden in dem fall auch die 3 Jahre Verjährung eintreffen? ... Ist es trotzdem erlaubt die die Stromkosten für die Geräten in der Jahrenabrechnung zu berechnen?
Leserforumvon velo23 | Mietrecht | 39 Antworten | 29.07.2022 19:03
Gibt es hier eine Verjährung der bezahlten Stromkosten? ... Aber ein Teil kann durchaus der Verjährung unterfallen oder auch der Verwirkung. ... [/quote]Klar, wir nennen Nebenkosten jetzt einfach Schadenersatz, und schon kippt die Verjährung.
Leserforumvon P.C. | Mietrecht | 19 Antworten | 07.02.2008 16:37
In diesem Fall solltest Du erst mal die Wohnung gründlichst messen/messen lassen. ... Am 8.2.2008 von hh Die reine Forderung nach einer Nachzahlung unterbricht die Verjährung nicht. ... In dem Fall wären sogar die Forderungen aus 2005 und 2006 verjährt.
Leserforumvon Kujo | Mietrecht | 16 Antworten | 18.07.2016 11:42
Ausserdem hat er in der Berechnung der Stromkosten meine monatliche Grundgebühr nicht berücksichtigt. ... Und ich habe schon von einem solchen Fall gehört, der sich wohl sehr stark hingezogen hat. ... Und das "verjährt" habe ich doch extra in Gänsefüßchen gestellt, um zu verdeutlichen, dass keine tatsächliche Verjährung gemeint ist.
Leserforumvon Bigboss26 | Mietrecht | 26 Antworten | 19.03.2009 12:09
Hallo, ich habe ein paar Fragen bezüglich meiner Nebenkostenabrechnung. ... Bis heute haben wir noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Doch wie ist in unserem Fall der Abrechnungszeitraum?
Leserforumvon Akkarin | Mietrecht | 252 Antworten | 13.05.2016 21:06
Folgender Fall: Vermieter (VM) und Mieter (M) schließen Ende 2011 einen Mietvertrag (MV) über Wohnraum ab 01.01.2012.
1