761 Ergebnisse für „mietminderung vermieter problem dort“

Leserforumvon jonas-sanoj | Mietrecht | 1 Antwort | 21.01.2019 17:27
Hätten wir im Schlafzimmer keine Tischlampe hätten wir dort gar kein Licht aber selbst die Tischlampe reicht nicht wirklich aus. ... Dieses Problem ist schon mal aufgetreten und wurde dann durch den Vermieter mehr oder weniger gelöst. ... Jetzt besteht die Frage ob und in dieser Situation eine Mietminderung zusteht bzw.
Leserforumvon gav | Mietrecht | 7 Antworten | 25.02.2007 22:22
Wir haben am 18.01.2007 Vermieter über undichte Fenster informiert. ... Am 25.2.2007 von justice005 ich würde sagen 10 - 20 % Am 25.2.2007 von Eirene113 Wenn du jetzt eine Mietminderung machst, ist das Problem noch immer nicht behoben. Also, ruf zuerst bei der Hausverwaltung an und mach dort druck.
Leserforumvon guest-12323.01.2017 13:50:50 | Mietrecht | 5 Antworten | 06.01.2016 15:55
Das Problem bzw. der Mangel habe ich der Hausverwaltung mitgeteilt. ... Das macht den Eindruck, sofern die Mietminderung schon mehrere Monate her ist, das der Vermieter der Mietminderung zugestimmt hatte, da ja keine Mahnung kam. Also einfach dem Vermieter eine Frist auf Rückzahlung setzen, denn der Mietminderung hätte er gleich widersprechen müssen, bei Ablauf der Frist, beim Amtsgericht den Mahnbescheid gegen den Vermieter einreichen, die Angestellten dort helfen beim Ausfüllen.
Leserforumvon mammacita | Mietrecht | 16 Antworten | 02.07.2021 18:56
Es halfen sich dort immer mehrere Tauben auf. ... Wenn den Vermieter das nicht interessiert, ist das nicht das Problem vom Mieter. ... Man könnte noch diskutieren, ob eine Mietminderung fair wäre, wenn der Vermieter sich ein Bein ausreißen und das Problem schnell gelöst hätte.
Leserforumvon tomcat66 | Mietrecht | 3 Antworten | 26.02.2010 19:18
Kann ich, auch wenn der Vermieter versucht, zwar immer nur mit der kostensparsamste Variante der Abdichtung (halbes Garagendach, dort wo das Wasser innen runterläuft, anstatt das ganze Dach zu machen) die Miete kürzen bis es richtig abgedichtet ist und kein Wasser mehr die Wände runter läuft. ... Gruß ans Forum Am 28.2.2010 von Bewährungshelfer Nein, die Versuche zur Schadensbeseitigung schließen eine Mietminderung nicht aus. ... Ob das von Ihnen geschilderte Problem allerdings generell zur Mietminderung berechtigt, läßt sich aufgrund Ihrer Schilderung nicht eindeutig beurteilen.
Leserforumvon platho | Mietrecht | 2 Antworten | 19.08.2006 01:38
Ich bin nun der letzte Mieter in dem Haus der dort noch wohnt , alle anderen Mieter haben im Nachbarhaus die Eigentumswohnungen von meinem Vermieter gekauft bzw. sind anstandslos woanders hin gezogen. ... http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/VeraeusserungderMietsache/vdma2-1.htm Setze ein Schriftstück aus zwecks Mietminderung. ... Vermieter?)
Leserforumvon go329082-59 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.02.2012 18:22
Ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. ... Dort steht unter Punkt 3 "Kosten für die Entwässerung". ... Meines Wissens nach bezieht sich eine Mietminderung jedoch auf die komplette Mietzeit und nicht nur auf einzelne Tage.
Leserforumvon mandy88 | Mietrecht | 42 Antworten | 05.05.2007 15:19
Die Eingangsfragen lauten: Wie lange wohnst Du schon dort, wann sind die Schäden aufgetreten und wie lange willst Du dort noch wohnen ? ... So einfach ist es für den Vermieter ja nun nicht. ... auf Teddys Vorschlag, die Mietminderung in exorbitante Höhen zu schießen.
Leserforumvon Gast | Mietrecht | 5 Antworten | 11.03.2003 11:15
Viele Grüße Am 9.6.2005 von patina hi, sieh auch mal unter Steuernetz.de nach, dort gibt es einen Punkt mir " Mietminderung von A - z " sehr interessant. ... Somit war das Problem gelöst. ... Am 9.6.2005 von altona01 Eine Mietminderung setzt zurecht voraus, dass dem Vermieter die Chance gegeben wurde, den Mangel zu beseitigen.
Leserforumvon spatenklopper | Mietrecht | 2 Antworten | 27.12.2013 12:28
Der Fernwärmeanschluss geht von der Straße aus in Haus 1, von dort aus weiter zu Haus 2 und 3. ... Der Vermieter (Wohnbaugenossenschaft) wurde mehrfach auf das Problem hingewiesen, hat aber bis Dato keine Abhilfe (z.B. durch unzugänglich Machung des Schiebers) geschaffen, so das aktuell wieder einmal Haus 3 ohne Heizung ist. ... Das wär doch viel weniger Aufwand als den Vermieter darum zu bitten oder gar Briefe wegen Mietminderung zu schreiben. ----------------- "Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d.
Schimmel; Mietminderung? 3 von 5 Sterne
Leserforumvon Faeran | Mietrecht | 8 Antworten | 15.11.2018 10:25
Zitat (von Faeran):an der gleichen Stelle (außen am Haus, Fassade), eine Etage über uns, das gleiche Problem! ... Was wurde denn dort gemacht? ... Mietminderung bis Februar?
Leserforumvon The-Driver | Mietrecht | 32 Antworten | 20.02.2009 10:24
K. ----------------- " Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab" Am 20.2.2009 von R.M. unabhängig von der Schuldfrage ist eine Mietminderung erst möglich, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist. ... Dazu muss ich sagen wir wohnen seit Februar dort und es fing erst im Juni an! ... quote:Dazu muss ich sagen wir wohnen seit Februar dort und es fing erst im Juni an!
Leserforumvon FrauLamsfuss | Mietrecht | 29 Antworten | 19.10.2007 15:12
Hallo Leute, Wir haben ein dickes Problem mit unserem Vermieter!... Also,wir haben eine Terasse die laut Mietvertrag schon im July gemacht werden sollte.Seit dem ist nichts passiert.Der Vermieter kommt jedes mal mit anderen Ausreden.Ausserdem gibt es einen Hühnerstall in unmitelbarer Nähe zu unserer Wohnung,dort wohnen neben Hühnern auch zwei Schreihälse(Hähne)!!!... Diese könnt ihr vom Betrag her sicherlich so hoch ansetzen wie die Mietminderung.
Leserforumvon misshekate | Mietrecht | 9 Antworten | 30.08.2009 14:53
Hallo ich bin im mai in meine jetzige Wohnung eingezogen. war auch sehr zufrieden damit. zudem wurde mir zugesichert das an der wohnung noch was getan werden müsste. da meine vermieterin und vermieter unter uns wohnen wäre das kein problem gewesen. die fensterscheiben waren so extrem verstaubt das ich erst beim putzen merkte das was nicht stimmt. im zweitenschlafzimmer ist die scheibe blind. ich dachte er es wäre von aussen aber in der tat von innen. und im schlafzimmer geht das fenster nciht zu. beim mietabschluss war das fenster geschlossen bzw. so angelehnt. es reicht aber nur ein kleiner windstoss und es ist ganz offen. das küchenfenster ist auch blind, wenn auch nicht so extrem und das wohnzimmerfenster ist zerkratzt. man konnte es wirklich erst nach den putzen sehen. zudem geht im flur die elektrik nicht. ich kann nur licht dort aus anmachen wenn ich dort strom abstelle oder anstelle. auch mit meiner wäsche habe ich meine Probleme. im keller kann ich sie nicht aufhängen weil es dafür ncihts gibt. nun mir wurde versichert im garten kann ich es machen. nun aber die großfamilie unten beschlagnahmt die leinen regelrecht. jetzt habe ich ein brief von einer bank erhalten mti kopie der mietabtretung unswerer vermieter. die wollen auch mein mietvertrag sehen wegen der höhe der miete. zudem hat meine vermieterin egsagt das sie schon insolvenz angemeldet hat. heisst ja das wir einen zwangsverwalter bekommen. muss ich dann nicht an ihm die miete zahlen? und wie mache ich das mit der mietminderung. der herbst und winter kommt und schon vor paar nächten ist mir der regen ins gesicht geprasselt beim schlafen. welche höhe wäre denn angebracht an minderung. muss ich die einbehaltene miete dann noch zurückzahlen obwohl wir soviele probleme hatten und haben? ... Und ich habe Sorge das wenn das Haus erst in die zwangsvollstreckung gerät, dass ich dann gar nichts mehr reapriert kriege. also möchte ich durch die Mietminderung wenigstens versuchen es mir selbst zu finanzieren. falls das überhaupt zulässig ist. gruss hekate ----------------- " " Am 31.8.2009 von guest-12315.09.2009 12:28:44 --- editiert vom Admin Am 31.8.2009 von guest-12326.10.2009 09:38:46 --- editiert vom Admin Am 31.8.2009 von guest-12315.09.2009 12:28:44 --- editiert vom Admin Am 31.8.2009 von misshekate also ich habe keine Ahnung welche Minderung überhaupt angemessen wäre. die wohnung in der ich lebe hatte schon Mängel gehabt die ich selber ausgebessert habe, bzw. handwerker bezahlt habe die nochmal gemauert haben. ich habe wirklich viel in dieser Wohnung reingesteckt weil sie eben potenzial hat. natürlich beschäftigt es mich auch wenn das haus verkauft wird und meine wohnung dann aufgrund von Selbstbedarf an den neuen Käufer geht. die wohnung ist auch nicht gearde billig. ich habe mit dem jetzogen vermieter immer wieder gesprochen.es ist noch nichts passiert wegen reparatur. auch die türen die komplett löcher hatten habe ich neu gemacht. aber jetzt etwas investieren wo alles so auf der kippe steht möchte ich auch nicht. daher meine frage auf mietminderung und was ein angemessener prozentsatz bei diesen Mangel wäre.
Leserforumvon Moni_Ca | Mietrecht | 8 Antworten | 29.03.2011 10:20
Hallo Liebe Forum-Gemeinde, ich habe im Moment folgendes Problem: Ich habe zum 01.11.2010 eine Wohnung angemietet. ... Wird dort z.B. festgehalten, dass es nur einen Haustürschlüssel gibt, bedeutet das, dass auch nur ein Haustürschlüssel zurückgegeben werden muss – führt aber nicht automatisch zu einem Mangel. ... Alles in allem ist daher eine Mietminderung gerechtfertigt, die jedoch nicht besonders umfangreich ausfallen kann (3% - 5%), da die Mängel eher gering sind.
Leserforumvon falk77 | Mietrecht | 6 Antworten | 09.07.2004 20:02
Nun kam post vom Anwalt der Vermieterin: Dort steht drin das 1.Wir lt. den beschuldigten Mietparteine die unruhe stifter sind. 2.Angeblich die Mietminderung nicht Rechtens ist. 3.Die Mietminderung notfalls gerichtlich zurückgefordert wird. 4.Lt gesprächen der Vermieterin mit den ganzen parteien nur wir uns beschweren würden und daher keine Lärmbelästigung stattfindet..... ... Lohnt sich ein Anwalt auch wenn wir alleine dastehen und die anderen Mieter tun als wenn das Problem nicht besteht? ... Hier einige Grundsätze zum Thema: Mindern können Sie die Miete sodann von dem Zeitpunkt ab, zu dem der Vermieter nachweislich von dem Mangel Kenntnis erhielt, bis zur Beseitigung des Mangels (§ 536 BGB Wurde die Miete gemindert und klagt der Vermieter auf volle Zahlung der Miete, dann müssen die Mieter/innen beweisen, dass die Wohnung mangelhaft ist und sie den Mangel dem Vermieter angezeigt haben.
Leserforumvon Sinan_05 | Mietrecht | 11 Antworten | 21.02.2011 01:09
Eine Mietminderung ist wie auf dieser Seite in Prozenten angegeben: http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Schimmel.html Dort steht, dass eine Mietminderung von 20 % bei Schimmelbefall in der Küche und 15 % bei Schimmelbefall in Wohnzimmer & Schlafzimmer möglich ist. ... Das Problem liegt nicht ans uns, da es sich um Baumängel handelt. ... Oder steht uns nur eine 20 % Mietminderung?
Leserforumvon BQNE | Mietrecht | 23 Antworten | 26.02.2007 21:14
Wir suchen ja auch schon längere Zeit aber unser Problem ist auch noch das wir ein Hund haben. ... Darin steht folgendes zur Dauer der Mietminderung: Dauer der Mietminderung Die Mietminderung kann ab Anzeige des Mangels bis zur Beseitigung desselben geltend gemacht werden. ... Weiterhin steht auch im Text: Viele Mieter verlangen vom Vermieter die Zustimmung zur Mietminderung oder „beantragen" diese beim Vermieter.
Leserforumvon Khorena | Mietrecht | 6 Antworten | 25.09.2017 13:34
Kommt immer drauf an, was für Trockner dort stehen und ob sie durchgehend oder nur temporär laufen. ... Nur die Höhe ist ein Problem. ... Von daher entsteht dem Vermieter normalerweise durch eine Mietminderung kein Nachteil.
Leserforumvon Mirum | Mietrecht | 7 Antworten | 22.03.2012 16:14
Am besten mal telefonisch genauer auf das Problem eingehen, um direkt einen Ansprechpartner zu haben. ... Mein Tipp: Nachbarn ansprechen, auf Hausordnung hinweisen, am besten mit befreundeten Nachbarn dort aufschlagen und ein freundliches Gespräch suchen. ... Meistens lärmt der Nachbar auch zu "normalen" Zeiten, jedoch ist die Lautstärke das Problem.
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