1.513 Ergebnisse für „mieter mieterhöhung“

Leserforumvon Ficusia | Mietrecht | 3 Antworten | 23.03.2013 10:23
Der Mieter zahlt auch seit 10 Jahren die erhöhte Miete, allerdings stimmte er der Mieterhöhung NIE schriftlich zu. ... Frage: ist die Mieterhöhung - trotz der langen Laufzeit und der Zahlung der erhöhten Miete vom Mieter und später auch von der ARGE (Hartz IV) jetzt nun rechtsgültig? ... Bzw.: nicht der Mieter erhöhte, sondern die ARGE, welche die erhöhte Miete seit Jahren überwiesen hat.
Leserforumvon HyperionOne | Mietrecht | 7 Antworten | 21.06.2016 13:13
Diese Erhöhung wurde vom Mieter auch akzeptiert! ... Im Februar 2016 habe ich dem Mieter schriftlich (per Einschreiben) eine Mieterhöhung um 5% (12,16 €/qm) zum 1.6.2016 angekündigt. Diese Mieterhöhung hat der Mieter auch zur Kenntniss genommen, jedoch mit folgender Begründung per E-Mail abgelehnt: "Sie haben beim Kauf der Wohnung eine Mieterhöhung über den 2014 aktuellen Mietspiegel vorgenommen.
Leserforumvon DerRitter | Mietrecht | 13 Antworten | 09.05.2008 18:03
Ein Satz lautet: '...bin ich berechtigt, vom Mieter die Zustimmung zu der Mieterhöhung zu verlangen.' ... Wenn die Mieterhöhung also gerechtfertigt ist, macht das die Sache für den Mieter nur teurer. ... Jeder andere Mieter im Hause will dann auch bei seiner Mieterhöhung mindestens den Rabatt haben, den schon der erste erhalten hat.
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 11 Antworten | 21.01.2008 10:39
Wusste der Mieter vorm Unterschreiben des MV von diesen Modernisierungsmassnahmen? ... 3) Wurde der Mieter schon im Mietvertrag über die Höhe der Mieterhöhung informiert? 4) Wann wurde der Mieter über die Modernisierung informiert?
Leserforumvon lukeskywalker | Mietrecht | 3 Antworten | 28.12.2006 17:13
Hallo, bringt es was der geplanten Mieterhöhung zu widersprechen - also Einspruch dagegen einzulegen? ... Wenn Du mit der Mieterhöhung nicht einverstanden bist, dann reicht es, ihr einfach nicht zuzustimmen. Eine Mieterhöhung wird erst mit Zustimmung des Mieter wirksam.
Leserforumvon Deal2909 | Mietrecht | 11 Antworten | 14.05.2008 19:23
Ist die Mieterhöhung somit unwirksam? ... Wenn der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen (Zugang bis zum 3. ... Nachzulesen hier: http://www.immopilot.de/Mieter/Mieterhohung/hauptteil_mieterhohung.html Am 14.5.2008 von mina37 Die Mieterhöhung und Vorauszahlungsanpassung (ist auch im Sinne des Mieters, da er ja später weniger nachzahlen muss - daher sogar einseitige Anpassunsaufforderung ob vom Mieter oder Vermieter wirksam!)
Leserforumvon angeldust | Mietrecht | 3 Antworten | 30.10.2008 00:00
Guten Abend, in unserer Mieterhöhung gibt es einen Posten "Schönheitsreparaturen" Da haben wir einen Aufschlag von 0.78 Cent pro qm bekommen. ... Die Position ist werder in der Mieterhöhung noch in der Nebenkostenabrechnung zulässig. ... Das führt dazu, dass die normalen Schönheitsreparaturen (Srteichen der Wände usw.) nicht vom Mieter, sondern vom Vermieter vorgenommen werden müssen. -- Editiert von hambre am 30.10.2008 18:09
Leserforumvon catwomanfeli | Mietrecht | 5 Antworten | 12.07.2010 23:41
Vor ein paar Tagen wurden ihm in der Kirche ein paar Unterlagen vorgelegt, die er unterschreiben sollte und auch 3 Blätter mit einer Mieterhöhung, die er auch sofort unterschreiben sollte. ... Vielleicht kann Jemand kurz sagen wir die Rechtslage da ist und ob er nicht auch etwas in der Hand braucht, auf dem die Mieterhöhung steht? ... Bei einer normalen Mieterhöhung derder Mieter zustimmen muss schuldet er den erhöhten Mietzins von dem Beginn des dritten Kalendermonats ab, der auf Zugang der Erhöhungserklärung folgt. ----------------- " " Am 13.7.2010 von catwomanfeli Also kann erst ab Oktober die höhere Miete verlangt werden, oder?
Leserforumvon spatzgel | Mietrecht | 2 Antworten | 28.02.2013 13:01
Hallo, ich habe eine Mieterhöhung von meinem Vermieter erhalten, sie beträgt 20 % Erhöhung der Grundmiete. Da ich in den letzten Jahren keine Mieterhöhung erhalten habe, habe ich mal nachgelesen. ... Weiterhin sind wie die einzigsten Mieter, die eine Mieterhöhung erhalten haben, ist also dazu noch reine Willkür des Vermieters, was daran liegt, dass es zwischen uns und dem Vermieter zu einem Rechtsstreit kam, welcher nun abgeschlossenen ist.
Leserforumvon kathi2008 | Mietrecht | 11 Antworten | 17.06.2009 11:43
Habe die Theorie, dass der Mieter, sollte er dann nächstes Jahr der Mieterhöhung nicht zustimmen, im nachhinein sein Insolvenzverfahren noch gefährden könnte. ... Alle anderen Mieter machen sie auch. ... Kommt man jemand entgegen mit einer Halbierung der Mieterhöhung und dann sowas.
Leserforumvon Jotrocken | Mietrecht | 4 Antworten | 19.05.2007 13:25
Nach einiger Zeit tritt der Vermieter an den Mieter heran und verlangt eine Mieterhöhung um 30 Euro (mündlich). Der Mieter stimmt zu. ... Kann darin eine konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung gesehen werden?
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 15 Antworten | 11.12.2007 12:08
b. sich die Mieter erhöhen wird? ... Auf was stützt sich die Mieterhöhung? ... Nicht, wenn der VM ein paar Monate Mieterhöhung 'schießen' läßt.
Leserforumvon H. Odensack | Mietrecht | 5 Antworten | 07.11.2019 20:18
Da gibt es folgende Varianten: 1) Die Mieterhöhung ist berechtigt und auch formell korrekt. ... Damit hätte man dann die Mieterhöhung verhindert. ... Dann hat der Mieter durch das Einschalten eines Anwaltes genau welchen Vorteil erreicht?
Leserforumvon checka | Mietrecht | 2 Antworten | 11.06.2006 23:22
hi, hab da ein paar fragen wegen formalitaet der mieterhoehung... mein fall: mein vermieter hat mir den brief ueber die mieterhöhung mit datum 30.04.2006 wohl per post zugesendet, jedoch ist dieser brief nie bei mir angekommen, keine ahnung was damit passiert ist. am 04.05.2006 hat er dann telefonisch bei mir nachgefragt. das war nun der zeitpunkt an dem ich zum ersten mal von dieser mieterhoehung gehoert habe. anschliessend hat er mir dann nochmals ne kopie des briefs geschickt, welchen ich nun in meinen haenden halte. allerdings hat er als grund nur die momentane mietdauer von 4 jahren angefuehrt und damit die erhoehung begruendet. keine vergleichsmiete, kein mietspiegel und kein gutachten. auch hat er die mieterhoehung mit beginn zum 1. juli angesetzt. meine fragen: 1. wird fuer die zustimmungsfrist das datum des eingangs beim mieter herangezogen? ... 2. wenn der brief bei mir angekommen waere, waere vom rechtlichen sinne die mieterhoehung eigentlich erst zum 1. august wirksam, oder?
Leserforumvon hexle5669 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.04.2012 22:21
Mieter zahlt jetzt 260€ Miete. Jetzt Mieterhöhung (Mündlich) um 200€. ... Jetzt Mieterhöhung (Mündlich) um 200€.
Leserforumvon Reinickedorf | Mietrecht | 6 Antworten | 01.09.2012 13:08
Wir haben unseren Mietern unter Wahrung der Fristen, Kappungsgrenzen und Verweis auf den Berliner Mietspiegel eine Mieterhöhung gestellt, der sie bis gestern hätten zustimmen müssen, was sie nicht getan haben. ... Nun wohnen die Mieter aber bereits seit 1986 drin und haben in den Jahren vor unserem Kauf des Hauses sehr viele Eigenleistungen gebracht. ... KLARE LINIE - entweder 10 % ohne Klage, oder eben 20% mit einer Klage Der Mieter hat somit die Wahl.... würde ich persönlich so handhaben...
Leserforumvon Hans Hoss | Mietrecht | 1 Antwort | 04.10.2013 14:42
Der Mieter M erhält 4 Monate vor der geplanten Erhöhung ein Schreiben seines Vermieters V, in dem eine Mieterhöhung mit Vergleichsmieten angekündigt wird. ... Der M soll binnen 2 Monaten, also 2 Monate vor der geplanten Mieterhöhung, die Zustimmung zurück senden. ... Wann kann der V den M frühestens auf Mieterhöhung verklagen, falls der M seine Zustimmung nicht versendet?
Leserforumvon sedabln | Mietrecht | 55 Antworten | 28.08.2010 01:52
Das heißt, er bittet dich um Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 50 Euro oder wieviel auch immer. ... Wir haben idR sehr langfristige Mieter drin. ... Ein neuer Mieter müsste das mitfinanzieren, was die anderen Mieter nicht mitfinanzieren.
Leserforumvon fb532840-60 | Mietrecht | 10 Antworten | 06.12.2019 12:34
Da heißt nicht für jeden Mieter 8 % Mieterhöhung. Am 10.12.2019 von Leo4 Zitat (von Anitari):Da heißt nicht für jeden Mieter 8 % Mieterhöhung. ... Am 10.12.2019 von Anitari Zitat (von Leo4):Zitat (von Anitari):Da heißt nicht für jeden Mieter 8 % Mieterhöhung.
Leserforumvon mudia | Mietrecht | 0 Antworten | 18.05.2014 22:53
Ein Vermieter möchte über einen Anwalt die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erlangen. Der Anwalt schreibt dem Mieter im März. Die Mieterhöhung soll im Juni fällig werden.
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