212 Ergebnisse für „kündigungsfrist untermietvertrag kündigen“

Leserforumvon AmelieXX | Mietrecht | 0 Antworten | 10.05.2009 17:23
In meinem Untermietvertrag wurde vom eigentlichen Mieter keine Kündigungsfrist angegeben. Meine Frage also: Bis wann kann ich das Zimmer kündigen bzw. welche Kündigungsfrist muss ich einhalten? ... Gilt das also auch für die Kündigungsfrist (3 Monate)?
Leserforumvon Unihopper | Mietrecht | 2 Antworten | 23.03.2017 08:41
Jetzt will er mir den Untermietvertrag kündigen weil er die Räume doch wieder selbst nutzen will und meine Kollege geht davon aus das er nur eine 3 monatige Kündigungsfrist hat. Ich dachte aber das er als Vermieter oder vielmehr Untervermieter auch nach §580a (2) BGB 6 Monate Kündigungsfrist für den Untermietvertrag hat wenn nichts anderes im Untermietvertrag vereinbart wurde. ... Grob gesagt beträgt hier die Kündigungsfrist mind. 6 Monate.
Leserforumvon Marco S.123 | Mietrecht | 6 Antworten | 26.03.2020 18:37
Im Untermietvertrag unter „Kündigung" eine Kündigungsfrist von zwei Wochen angegeben. ... Außer eine Lampe Hängt von mir drin Kann ich jetzt einfach so kündigen? ... Zitat (von Marco S.123):Kann ich jetzt einfach so kündigen?
Leserforumvon Riesenklein | Mietrecht | 7 Antworten | 29.12.2021 14:34
Weiter haben wir den Untermietvertrag zwischenzeitlich (Sommer 2017) neu aufgesetzt und es steht darin, dass der neue Untermietvertrag den alten Untermietvertrag aus 2016 ersetzt. ... Der Untermieter kann den Untermietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten aufkündigen. Der Hauptmieter kann den Untermietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten aufkündigen.
Leserforumvon PJT | Mietrecht | 8 Antworten | 20.12.2010 20:59
Kann ich ihm Kündigen? ... Auf welches Datum kann ich ihm kündigen? ... Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4.
Leserforumvon LilMandy | Mietrecht | 13 Antworten | 07.02.2008 17:43
Du kannst alternativ nach § 573a BGB kündigen, was aber bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängert. -- Editiert von hh am 07.02.2008 17:56:12 Am 7.2.2008 von LilMandy Ähm kurze Frage...ich dachte mir das schon... ... Dann hättest Du dem Untermieter noch zum 29.02.2008 kündigen können. So kannst Du leider nur zum 31.05.2008 kündigen, allerdings ohne Begründung.
Leserforumvon guest-12309.12.2016 10:23:30 | Mietrecht | 4 Antworten | 06.03.2014 15:52
Der Untermietvertrag hätte am 15. eines Monats begonnen, ansonsten wäre die Untermiete für einen Monat vollständig am Monatsanfang gezahlt worden. ... Für den 31.05. wäre das also gestern gewesen, siehe § 573c BGB. ----------------- "" Am 6.3.2014 von hh Wenn Du so großzügig warst und die Kündigungsfrist auf 2 Monate verkürzt hast, dann musst Du Dich daran jetzt auch halten. Du selbst könntest Dich jedoch nicht auf die Klausel berufen und dem Untermieter mit 2 Monaten Frist kündigen. quote:Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen um wirksam zu sein und dem Vermieter spätestens am 3.en Werktag des Monats zugehen.
Leserforumvon Gabries | Mietrecht | 8 Antworten | 27.04.2022 03:27
A möchte U nun kündigen. ... Ist eine Kündigung mit Kündigungsfrist von 6 Monaten wirksam? ... Wenn wirklich A,B und C als Vermieter im Untermietvertrag stehen und das auch nicht mit dem Einverständnis des Untermieters geändert wurde, dann müssen A,B und C gemeinsam diesen Untermietvertrag kündigen.
Leserforumvon guest-12327.03.2019 19:41:24 | Mietrecht | 4 Antworten | 19.02.2019 11:14
Ich habe einen Untermietvertrag für ein unmöbliertes Zimmer auf unbestimmte geschlossen mit dem Vermerk mindestens für 1 Jahr. ... Die Kündigungsfrist beträgt für mich 3 Monate und für den Hauptmieter nach den gesetzlichen Vorschriften und für möblierten Wohnraum bis zum 15ten zum Ablauf des gleichen Monates. Meine Frage: 1. ich möchte dort nicht mehr einziehen und sie pocht auf Erfüllung des Vertrages. zu wann kann ich frühestens kündigen?
Leserforumvon lautrerherzblut | Mietrecht | 4 Antworten | 02.12.2015 11:48
In meinem Untermietvertrag steht drin, dass die Kündigungsfrist 2 Monate beträgt. ... Dezember kündigen und bin ab dem 1. ... Soll ich dennoch auf die sichere Seite gehen und zum 31.1.16 kündigen oder es dann Hart auf Hart ankommen lassen und trotzdem zum 15. kündigen?
Leserforumvon Caea | Mietrecht | 7 Antworten | 23.07.2015 02:30
Im Vertrag steht das der Vermieter mich jederzeit 2 Wochen vorher kündigen kann, gibt es den Fall das man dies umkehren kann so das der Mieter 2 Wochen vorher kündigen kann? ... Am 23.7.2015 von Caea Der Vertrag ist der übliche Untermietvertrag von studays. ... Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. 2.
Leserforumvon Trixi55 | Mietrecht | 3 Antworten | 11.01.2013 01:47
Ist es rechten im Untermietvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zu vereinaren? ... Aber: vereinbaren kannst Du es, wenn es dann zum Knatsch kommt musst Du auf die 2 Monate kündigen und zusätzlich eben schreiben: Sollten Sie der Auffassung sein, daß in Ihrem Fall eine Kündungsfrist von drei Monaten gesetztlich vorgeschrieben ist, kündige ich zusätzlich zum 99.99.99.
Leserforumvon WillyWonka83 | Mietrecht | 3 Antworten | 28.07.2017 08:17
Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. 2.Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. ... Die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. ... Weiterhin ist der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Leserforumvon Marianne23 | Mietrecht | 45 Antworten | 31.05.2021 13:13
Und es wird behauptet, wir haben einen Untermietvertrag. ... Welche Kündigungsfrist wurde verwendet. ... [quote]Abweichend von den allgemeinen mietrechtlichen Regelungen gewährt § 1056 Abs. 2 BGB dem Grundstückseigentümer jedoch das Recht, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen.
Leserforumvon doktormatte | Mietrecht | 10 Antworten | 18.03.2018 22:52
Untermietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Sie würde diesen nun gerne so schnell wie möglich kündigen. ... Ist es möglich, den Untermietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen?
Leserforumvon PettyLeo | Mietrecht | 11 Antworten | 17.12.2014 10:37
Kann ich aus Gesundheitsgefährdung fristlos außerordentlich kündigen? ... In meinem Untermietvertrag sehe ich, dass ich diese alleine zahle. ... Deine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Leserforumvon coffee | Mietrecht | 4 Antworten | 08.11.2005 13:04
Ich habe einen Untermietvertrag in einer WG. ... Die Hauptmieterin kann dir zwar ohne Angabe von Gründen regulär kündigen, muss dabei aber die Kündigungsfrist einhalten. ... Aber tritt denn auch das BGB in Kraft, wenn in meinem Untermietvertrag nur ein Monat kündigungsfrist angegeben ist?
Leserforumvon Kagr | Mietrecht | 21 Antworten | 02.08.2010 12:48
September kündigen kann? ... September kündigen kann? ... Würde der Vermieter kündigen, gilt vermutlich hingegen die gesetzliche Kündigungsfrist, außer es liegt ein Untermietverhältnis nach § 573 c, Abs. 2 oder nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vor, was zu prüfen wäre.
Leserforumvon schlunze | Mietrecht | 4 Antworten | 26.03.2006 19:47
Meine Tochter möchte mit einem Bekannten einen Untermietvertrag schließen. ... In diesem Fall entspricht die Kündigungsfrist der Frist, in der die Miete zu zahlen ist. ... In diesen Fällen kann der Vermieter das Zimmer zum 15. eines jeden Monats zum Monatsende ohne Angaben von Gründen kündigen.
Leserforumvon Chibi | Mietrecht | 2 Antworten | 03.01.2018 19:05
Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. ... Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. ... Wenn überhaupt eine Kündigung möglich wäre, dann ist die Kündigungsfrist einzuhalten.
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