2.967 Ergebnisse für „kündigungsfrist mieter“

Leserforumvon Etxis88 | Mietrecht | 4 Antworten | 07.06.2018 12:30
Der Vermieter kündigt den Mieter freundlicher Weise schon 9 Monate zuvor, damit der Mieter was passendes findet und nicht 3 Monate davor wie die Kündigungsfrist es besagt Ab wann fängt nach dieser Kündigung die Kündigungsfrist an? Besteht die Kündigungsfrist 9 Monate oder erst die letzten 3 Monate zum 31.10.2018? ... Der Anwalt vom Mieter beruft sich darauf, dass die Dachgeschosswohnung in der Kündigungsfrist angeboten werden muss und deshalb die Frage, ob in diesen 2 Monaten überhaupt eine Kündigungsfrist stattgefunden hat.
Leserforumvon Berkano | Mietrecht | 2 Antworten | 30.12.2022 08:37
Hallo zusammen, wir haben in unserem Mietvertrag eine Kündigungsfrist für den Vermieter, als auch den Mieter von 6 Monaten angegeben. ... Normal wäre die Kündigungsfrist ja 3 Monate und soweit ich das bisher recherchiert habe darf der Mietvertrag keine Punkte enthalten, welche den Mieter gegenüber der gesetzlichen Regelung schlechter stellen. ... Für den Mieter gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Leserforumvon guest123-789 | Mietrecht | 3 Antworten | 10.12.2006 15:02
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hast. Die längeren Kündigungsfristen gelten m.E. auch nur für den Vermieter, denn der Mieter hat nach so langer Mietdauer ein besonderes Schutzbedürfnis (o.s.ä.). ----------------- "Wissen ist Macht! ... Danach hat der Mieter bis auf ganz seltene Ausnahmefälle immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Kündigungsfrist Mieter 4,33 von 5 Sterne
Leserforumvon Phaethon | Mietrecht | 4 Antworten | 20.02.2016 04:23
Ich habe auch schon mit den Leuten im Büro geredet, diese beharren aber strikt auf die Kündigungsfrist. ... Wörtlich heißt es im Mietvertrag: "Das Mietverhältnis kann vom Mieter vor Vertragsende, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten jeweils zum Ende eines Monats fristgerecht gekündigt werden. ... Die Kündigungsfrist ist ohnehin einen Monat kürzer, als gesetzlich vorgeschrieben.
Leserforumvon Batman-KM | Mietrecht | 13 Antworten | 28.02.2012 20:45
Welche Kündigungsfrist muss der Mieter beachten? ... Anbei ein Link wo ich den Auszug des Mietvertrages hoch gegeladen habe. http://s1.directupload.net/images/120229/yvo495op.jpg Also, nun 3 Monate oder 12 Monate Kündigungsfrist für den Mieter? Gruß Batman-KM ----------------- "" Am 29.2.2012 von guest-12322.08.2012 17:44:40 quote:Also, nun 3 Monate oder 12 Monate Kündigungsfrist für den Mieter?
Leserforumvon Kara_Hir | Mietrecht | 7 Antworten | 17.02.2011 13:33
Kann mir bitte jemand das folgende erklären , ich verstehe das mit der Kündigungsfrist nicht. 5. Es sind keine fortsetzungsberechtigten Mieter und keine eintrittsberechtigten Personen vorhanden In diesem Fall wird das Mietverhältnis mit dem oder den Erben fortgesetzt. ... Die Kündigungsfrist für diese außerordentliche Kündigung beträgt 3 Monate, und zwar für beide Seiten (Erben oder Vermieter) unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. ----------------- "" Am 17.2.2011 von guest-12318.02.2011 09:05:46 --- editiert vom Admin
Leserforumvon MadaJu | Mietrecht | 8 Antworten | 27.06.2019 20:30
Beträgt die Kündigungsfrist demnach 3 Monate, da die aktuellen Mieter erst seit 3 Jahren Hauptmieter sind oder zählt auch der Zeitraum der Untervermietung mit, in Summe also 6 Jahre, weshalb die Kündigungsfrist dann 6 Monate wäre? ... Gegen diese Unwägbarkeiten ist die Frage der Kündigungsfrist geradezu belanglos. ... Wenn die Mieter darauf nicht eingehen wollen, wisst Ihr zumindest schon mal Bescheid wo der Hase hin läuft.
Leserforumvon lafos71 | Mietrecht | 16 Antworten | 26.04.2005 21:14
Darin wohnt seit 1992 ein Mieter. ... Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate, wenn sie so im Mietvertrag vereinbart wurde. ... Am 27.4.2005 von fix Wenn die "alten" Kündigungsfristen im Vertrag wörtlich oder sinngemäß genannt sind, gelten die 12 Monate Kündigungsfrist auf jeden Fall, da sie günstiger sind als die jetzige gesetzliche Regelung.
Leserforumvon meen | Mietrecht | 6 Antworten | 13.12.2007 22:49
Nach bekannt gemachter (quasi angekündigter) Kündigung in der WG [kündigungsfrist ein Monat] gibt es jetzt ziemlichen stress, da von den Hauptmietern versäumt wurde, die Untermietverträge der beiden Untermieter anzugleichen (einer K.F. drei monate, einer K.F. einen monat). kann der mieter im nachhinein, nach abgeschlossenem mietvertrag, die untermieter zwingen, länger zu bleiben und miete zu zahlen (begründung: miete fehlt, müsste von den 2 hptmietern ausgeglichen werden)!? ... Bitte um schnelle antwort, da schnelles handeln hier notwendig ist... lgs, meen Am 13.12.2007 von Morthingale kann der mieter im nachhinein, nach abgeschlossenem mietvertrag, die untermieter zwingen, länger zu bleiben und miete zu zahlen Nein. ... [mietvertrag wird nichtig, gesetzl. kündigungsfrist tritt ein, ...]
Leserforumvon hh | Mietrecht | 0 Antworten | 25.01.2008 10:10
Der Mieter hat eine außer bei den ganz seltenen Individualvereinbarungen jetzt immer (außer siehe 2.)eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. 2. ... Das kann dazu führen, dass der Mieter im konkreten Fall nur zum 01.10. eines Jahres kündigen kann. Wenn dies der Fall wäre, kann der Mieter auch mit 3 Monaten Frist kündigen, allerdings jeweils nur zum 01.10.
Leserforumvon DerDaDort | Mietrecht | 5 Antworten | 15.01.2009 13:45
Allerdings habe ich darin keine Regelung zur Kündigungsfrist festgelegt. ... Meine Frage ist also, ob der Mieter auch bei keiner Regelung der Kündigungsfrist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss? ... Am 15.1.2009 von hh Für ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung gilt eine verkürzte Kündigungsfrist, wie von Scalar2 dargestellt. (§ 573c Abs. 3 BGB) Da der Mieter zwar ein möbliertes Zimmer gemietet hat, dieses sich jedoch nicht innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung befindet, muss er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Leserforumvon Eljot | Mietrecht | 2 Antworten | 29.08.2005 10:20
hallo, ist eine 4-wöchige Kündigungsfrist nach dem neuen Gesetz noch gültig wenn beide pateien einverstanden waren (Vertrag vom Dez 04) Am 29.8.2005 von fix Von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Kündigungsfristen sind nur wirksam, wenn sie für den Mieter günstiger sind. Das heißt: kürzere Kündigungsfrist für den Mieter und/oder längere Kündigungsfrist für den Vermieter.
Leserforumvon Piratina | Mietrecht | 1 Antwort | 05.02.2008 11:54
Wie ist die Kündigungsfrist für einen im Jahr 1998 abgeschlossen Mietvertrag.. Gilt hier für den Mieter die 3-monatige Kündigungsfrist oder ist noch die alte Kündigungsfrist, gestaffelt nach Vertragsdauer anzuwenden ?
Leserforumvon h.e.n.n.y | Mietrecht | 9 Antworten | 07.07.2004 13:49
Gelten diese 12 Monate Kündigungsfrist noch? ... Ja. 12 Monate Kündigungsfrist für Mieter gelten IN IHREM FALL (leider) noch. > Da ich mal etwas davon gehört habe, dass dies geändert wurde... ... Wenn die Fristen, nach denen die Verlängerungen stattfinden nicht explizit genannt werden gelten auch bei 'Altverträge' die neue Kündigungsfrist ( 3 Monate für Mieter, unabhängig von der Mietdauer ). > 2.
Leserforumvon RickD | Mietrecht | 2 Antworten | 01.02.2010 16:13
Wann könnte der Mieter kündigen? ... Soweit sich der Vermieter gemäß §564 Abs.2 BGB nicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist berufen kann, gilt auch für den Mieter die für den Vermieter geltende Kündigungsfrist. [...]
Leserforumvon jowacht | Mietrecht | 3 Antworten | 18.07.2004 10:46
Am 18.7.2004 von MichiM Wenn sich die Kündigungsfrist im Mietvertrag nur auf die gesetzlichen KF berufen (also keine genaue Angabe der Verlängerung der KF nach 5 Jahren usw), gelten die aktuellen gesetzlichen KF. Also 3 Monate für den Mieter. Gruss MichiM ----------------- "So dumm wie ich bin, sehe ich noch lange nicht aus " Am 19.7.2004 von estef64 Ich wäre mir da nicht so sicher, da der Mietvertrag vor September 2001 geschlossen wurde, sollte die Kündigungsfrist für den Mieter auch nach altem Recht gelten: 6 Monate.
Leserforumvon Sappho2001 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.03.2009 21:35
Ich hätte mal eine Frage zur Kündigungsfrist! ... Nun habe ich heute einen Anruf bekommen: Die Mieter würden gerne schon zum 15.4. ausziehen. ... Wann beginnt bzw. begann die 3-monatige Kündigungsfrist zu laufen?
Leserforumvon MirkoSch | Mietrecht | 7 Antworten | 19.06.2006 20:22
Diese Kündigungsfrist nach altem Recht gilt nur noch für den Vermieter. ... Im Regelfall (nicht immer) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. ... Unabhängig davon, was im Vertrag geregelt ist, gilt dann die Kündigungsfrist nach § 573c BGB und die beträgt immer 3 Monate für den Mieter.
Leserforumvon Dr-Kuulun | Mietrecht | 4 Antworten | 05.04.2005 16:38
Am 5.4.2005 von joku Hallo Markus, wenn Du jetzt kündigst, dann beträgt Deine Kündigungsfrist als Mieter 3 Monate. ... Es gibt zu diesem Thema zwar erneut entsprechende Verfahren, da im Moment umstritten ist, ob mit der Schuldrechtsreform zum 01.01.2003 nicht doch nur die 3-monatige Kündigungsfrist für den Mieter gilt. ... Die Länge der Kündigungsfrist richtet sich nach dem Zeitpunkt, an dem Du die Kündigung schreibst, nicht danach, zu welchem Termin Du ausziehen möchtest.
Leserforumvon rafcio | Mietrecht | 6 Antworten | 30.01.2007 01:26
Es gelten grundsätlich 3 Monate für den Mieter, es sei denn es ist ein Kündigungsverzicht für eine gewisse Zeit aus einem bestimmten Grund ausgeschlossen worden. ... Der Mieter kann immer mit 3 monatiger kündigungsfrist kündigen. ... Laut Mietvertragstext würde ja ansonsten inzwischen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten gelten.
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