443 Ergebnisse für „kündigung wg kündigungsfrist vermieter“

Leserforumvon peter7894 | Mietrecht | 7 Antworten | 26.08.2022 12:17
Aber wie sieht es wenn der Vermieter nicht mit in der WG wohnt? Kann der Vermieter dann gar nicht Kündigung oder beträgt die Kündigungsfrist dann drei Monate? ... Die Kündigungsfrist beträgt dann mindestens 3 Monate.
Leserforumvon Bijolak | Mietrecht | 3 Antworten | 13.06.2020 18:40
Hallo Liebe Experten, Meine Frage handelt sich um WG-Zimmer Mietvertrag Kündigung, Ich kann einfach nicht verstehen wie das mit meinem Mietvertrag geht weil ich so was nicht vorher bei anderen Verträge nicht erlebt habe, Können Sie bitte mir mit diesen Begriffe helfen? ... Seitens des Vermieters von einem Monat zum Monatsende 4.2 Die außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. 4.3 Die Kündigung bedarf der Scriftform. ... 2.Frage: Wohnt der Vermieter mit in der WG und wurde das Zimmer überwiegend möbliert vermietet?
Leserforumvon Mclmw | Mietrecht | 8 Antworten | 04.11.2009 17:13
Hallo zusammen, Ich wohne in einer WG mit 3(ehemals 4) Mietern. ... Nun meine Frage: Unterliegt er der 3-monatigen Kündigungsfrist? ... Vermieter) nicht.
Leserforumvon Boow | Mietrecht | 4 Antworten | 23.01.2014 19:01
Bitte um Hilfe :D Dankeee Boow ----------------- "" Am 23.1.2014 von Liane46 Die Kündigungsfrist in einer WG orientiert sich am Mietrecht. Und dort gilt für Vermieter eine Frist von 3 Monaten, die nicht verkürzt werden kann. ... Die Ausnahme von § 573 a BGB hilft dir vermutlich auch nicht weiter, da die Kündigungsfrist dann zu lang ist.
Kündigung an den Vermieter 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon fb484623-5 | Mietrecht | 5 Antworten | 20.02.2018 17:06
Ich habe eine Kündigung geschrieben die an meinen Vermieter gehen soll und werde sie als Einschreiben mit Rückschein schicken. Was kann ich tun wenn der Vermieter meine Kündigung nicht bestätigt? ... Ist es richtig dass es dann keine Kündigungsfrist gibt da ja jemand Übergangslos eingezogen ist?
Leserforumvon amz550924-2 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.07.2020 17:44
Ich bin Hauptmieterin einer WG. ... Dann gibt's bei der Kündigungsfrist jedoch einen Zuschlag von 3 Monaten, welche du bei deiner eigenen Kündigung gegenüber dem Vermieter berücksichtigen solltest. ... "zum Zweck der eigenen Kündigung" gehört nicht dazu Dir bleibt daher nur die "erleichterte" Kündigung nach BGB § 573a (eben mit um 3 Monate verlängerter Kündigungsfrist - d.h. wenn normal die Kündigungsfrist 3 Monate wäre, dann gelten hier 6 Monate).
Leserforumvon go526332-7 | Mietrecht | 8 Antworten | 23.09.2019 14:22
Natürlich haben wir eine dreimonatige Kündigungsfrist also zum 01.11. ... Der Vermieter? ... Der Vermieter ist ein Verein der voll hinterm dem Pflegedienst steht Am 23.9.2019 von Anami Zitat (von go526332-7):Natürlich haben wir eine dreimonatige Kündigungsfrist also zum 01.11.Dann zahlt man bis einschl.
Leserforumvon Homer23 | Mietrecht | 6 Antworten | 06.10.2004 09:57
Der Mietvertrag ist ein Einheitsmietvertrag mit einer Kuendigungsfrist von 3 Monaten. Im Mietvertrag ist eine WG nicht erwaehnt, aber allen Beteiligten war im voraus explizit klar, dass es eine WG ist. ... So aber hat sie ja nur einen Vertrag mit dem Vermieter.
Leserforumvon Stelenaje | Mietrecht | 17 Antworten | 16.11.2009 12:10
Jetzt haben wir einen Käufer für das Haus gefunden und der Mieter behauptet, dass für uns als Vermieter die gesetzliche Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, da der Mietvertrag länger als 5 Jahre besteht. Ist das korrekt oder kann man die Kündigungsfrist für uns als Vermieter doch noch irgendwie auf 3 Monate verkürzen ? ... Abgesehen davon müsste man dann doch auch wg.
Leserforumvon chu | Mietrecht | 12 Antworten | 29.11.2006 10:02
Ich wollte nun zum 1.3.07 ausziehen und habe fristgerecht eine ordentliche Kündigung dem Vermieter zugestellt. ... Ich habe noch nicht mit dem Vermieter gesprochen, ob er die Kündigung auch so annehmen würde (sehe aber da wenig Hoffnung auf Erfolg). ... Die Kündigungsfrist beginnt erst dann, wenn beide fristgerecht gekündigt haben.
Leserforumvon DerDaDort | Mietrecht | 5 Antworten | 15.01.2009 13:45
Nun hat mein Mieter mir die Kündigung geschickt und besteht darauf innerhalb von einem Monat ausziehen zu können. ... Ich bin der Hauptmieter, wohne aber derzeit nicht in der Wohnung, sondern ein weiterer Untermieter mit dem ich auch schon vorher zusammen in der WG wohnte. ... Am 15.1.2009 von hh Für ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung gilt eine verkürzte Kündigungsfrist, wie von Scalar2 dargestellt. (§ 573c Abs. 3 BGB) Da der Mieter zwar ein möbliertes Zimmer gemietet hat, dieses sich jedoch nicht innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung befindet, muss er eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten.
Leserforumvon TJDab | Mietrecht | 6 Antworten | 31.01.2006 14:34
Hallo, wir sind hier zu dritt in einer WG und stehen alle drei im Mietvertrag als Mieter drin. ... Hatte auch ganz normal 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn ihr jemand neuen aufnehmen wollt, geht ihr zum Vermieter und sagt dem das.
Leserforumvon kaifir | Mietrecht | 5 Antworten | 11.11.2015 02:37
Hallo, ich vermiete eine möblierte Wohnung als 2 Zimmer WG. ... Am 11.11.2015 von galabaer afaik würde das mit den zwei Wochen gelten, wenn das Zimmer teil der Vermieterwohnung wäre http://www.mietrecht.org/kuendigung/moeblierter-wohnraum-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/ Am 11.11.2015 von Anitari Unter folgenden Bedingungen hätte der Mieter recht: 1. ... Der Vermieter wohnt selbst mit in der Wohnung Trifft auch nur eine der 3 Bedingungen nicht zu gilt die 3monatige Kündigungsfrist.
Leserforumvon Syrious | Mietrecht | 10 Antworten | 08.09.2011 11:52
Hallo, ich habe folgendes Problem: Meine Mitbewohnerin ist nun ausgezogen und hat bis Ende Oktober noch Kündigungsfrist. ... In der WG hatten wir beide einzelne Mietverträge , so dass ich vermute, dass er das nicht kann, oder? ... Das ergibt sich selbsterklärend aus § 573a BGB, erleichterte Kündigung nur, wenn der " ...Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung .." ist.
Leserforumvon Corsa84 | Mietrecht | 14 Antworten | 04.08.2010 23:24
A ist Hauptmieterin in der WG. B hat einen Untermietvertrag (genehmigt vom Vermieter) für ein unmöbliertes Zimmer (Küchen+ Badmitbenutzung) mit A abgeschlossen. ... A hat leider auch schon alles versucht um noch einmal mit ihr zu reden, aber das endet stets in Vorwürfen, man könne die "gemeinsame WG" nicht einfach so auflösen und wie assozial diese Kündigung wäre.
Leserforumvon Versipellis | Mietrecht | 9 Antworten | 05.12.2019 22:47
Guten Abend liebes Forum, ich habe ein kleines Problem in meiner WG, in der mir mittlerweile offen von Seiten der Verwaltung mit Kündigung gedroht wird. ... Die WG wird von einer Verwaltungs-GmbH (gegründet vom Vermieter) verwaltet und ist voll möbliert. ... Der Vermieter hat trotz der Klausel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. zu B) Nein zu C) Keine Am 6.12.2019 von quiddje Ich stimme @hh zu.
Leserforumvon WG-Bewohner | Mietrecht | 31 Antworten | 03.04.2018 09:20
Was passiert, wenn ich jetzt meine Vermieter eine fristlose Kündigung schicke und ausziehe. ... Zitat (von WG-Bewohner):Was passiert, wenn ich jetzt meine Vermieter eine fristlose Kündigung schicke und ausziehe. ... Zitat (von WG-Bewohner):Was passiert, wenn ich jetzt meine Vermieter eine fristlose Kündigung schicke und ausziehe.
Leserforumvon go652892-90 | Mietrecht | 20 Antworten | 20.12.2023 19:27
Dann wäre ich mir nicht so sicher, ob eine gemeinsame Kündigung der ganzen WG eingeklagt werden kann. Wenn dagegen kein Recht auf Austausch des Hauptmieters besteht, dann sollte eine Kündigung der ganzen WG einklagbar sein. ... Am 21.12.2023 von Spezi-2 [quote]Wenn dagegen kein Recht auf Austausch des Hauptmieters besteht, dann sollte eine Kündigung der ganzen WG einklagbar sein.
Leserforumvon Ulrich von Hutten | Mietrecht | 3 Antworten | 09.11.2006 14:19
Ich habe als Zusatz geschrieben, dass, sobald er wieder hier ist, eine zweite Kündigung mit seiner Originalunterschrift nachkommt (die nun am 9.11. 'rausging)die Vermieter haben am 8.11. geschrieben, sie würden die Kündigung nicht anerkennen, sie sei nicht rechtskräftig. Das nachträgliche Schreiben verzögere die Kündigungsfrist um einen monat (also zum 28.02.) kann ich da noch was tun?
Leserforumvon Demenzia | Mietrecht | 4 Antworten | 03.04.2007 15:33
Welche Kündigungsfristen habe ich bzw. der Vermieter? ... Informationen Gruss, Demenzia Am 3.4.2007 von SueCologne Liebe Demenzia, ein Kündigung ist nicht zu befürchten, auch nicht wg. ... Die Kündigungsfrist würde dann 3 Monate betragen.
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