761 Ergebnisse für „kündigung ordentlich“

Leserforumvon Vollgas123 | Mietrecht | 1 Antwort | 07.01.2018 00:45
Wenn ich nun einen der Untermietder NACH Ablauf der Mindestmietdauer ORDENTLICH kündigen möchte: 1. welche Kündigungsfrist zählt dann ? ... Kündigung wegen geplantem Eigenbedarf aus, bei der 4 wöchigen Frist, die im Vertrag vereinbart ist. ... Mietrückstände von mehr als einer Monatsmiete eine fristlose Kündigung ermöglichen würden?
Leserforumvon BlackMatrix | Mietrecht | 1 Antwort | 29.08.2016 16:27
Hallo Gemeinde, ich bin in der Fülle des Mietrechts zur Kündigung von befristeten Mietverträgen noch zu keinem Ergebnis gekommen und möchte hier gerne Informationen erhalten. ... Wir haben den anfangs abgeschlossenen Mietvertrag verlängert und erst jetzt wird mir klar, dass ich nun fast gar keine Möglichkeit habe mit einer 3 monatigen, fristgerechten Kündigung.
Leserforumvon almabb | Mietrecht | 9 Antworten | 24.07.2023 14:15
Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf des o.g. ... Von dem Verzicht bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt." ... Szenario 1: - Mieter kündigt ordentlich unter Berufung auf die mit der (ungültigen) Vertragsstrafenklausel eingeräumte Möglichkeit der Kündigung [b]und[/b] ist bereit diese ungültige Vertragsstrafe zu zahlen - Vermieter akzeptiert die Kündigung --> Alles gut Szenario 2: - Mieter kündigt ordentlich unter Berufung auf die mit der (ungültigen) Vertragsstrafenklausel eingeräumte Möglichkeit der Kündigung [b]und[/b] ist bereit diese ungültige Vertragsstrafe zu zahlen - Vermieter beruft sich auf Ausschluß der ordentlichen Kündigung --> Widersprüchliche Vertragsklauseln bezüglich Kündigungsmodalitäten in Kombination mit unangemessener Benachteiligung --> Beide ungültig --> Ordentliche Kündigung ohne Vertragsstrafe rechtens Was man allerdings auch nicht außer Acht lassen sollte: Die "Vertragsstrafenklausel" ist möglicherweise gar keine verbotene Vertragsstrafenklausel.
Leserforumvon go505389-69 | Mietrecht | 4 Antworten | 13.12.2018 00:20
Hallo, wie ist die Rechtslage wenn der Mieter A im Sommer 2017 eine ordentliche Kündigung der Wohnung bekommen hat aber nie ausgezogen ist und der Vermieter in der Kündigung schon Wiederspruch gegen die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses eingelegt hat. ... Muss nun ganz normal ordentlich gekündigt werden? Am 13.12.2018 von Harry van Sell Zitat (von go505389-69):Muss nun ganz normal ordentlich gekündigt werden?
Leserforumvon C.Schiller | Mietrecht | 0 Antworten | 27.12.2007 17:50
Hier das schreiben: Ausserordentliche Kündigung des Untermietverhältnisses Hiermit kündigen wir ausserordentlich das Untermietverhältnis zwischen den Mietern Musterfrau/Mustermann und Musterjunge, da Herr Musterjunge seinen Zahlungsverpflichtungen von vier Monatsmieten nicht nachgekommen ist. Die fristlose Kündigung ist gültig ab 29.12.2007 17Uhr.Gleichzeitig kündigen wir die Untervermietung an Herrn Musterjunge ordentlich zum 30.03.2008 27.12.2007 Mustermann/Musterfrau Meine frage ist jetzt: Ist dieses schreiben was Herr Musterjunge bekommen hat korrekt. ... Wenn Herr Musterjunge bis zum 27.12. die Mieten gezahlt hat, welche ihm noch ausstehen, ist die Fristlose Kündigung dann unwirksam, und kann er dann bis zum 30.03.2008 weiterhin die Wohnung/das Zimmer bewohnen?!
Leserforumvon Heymann89 | Mietrecht | 26 Antworten | 22.09.2016 12:36
Wie lautete denn die Begründung dieser Kündigung. ... Eigentlich Gründe die für eine Fristlose Kündigung reichen . ... Am besten wäre wohl eine Kündigung nach § 573a BGB (Erleichterte Kündigung des Vermieters).
Leserforumvon margon | Mietrecht | 3 Antworten | 06.08.2010 14:01
Guten Tag, folgende Frage: Der Mieter einer Gewerbefläche ist bei der Zahlung der Miete aufgrund Umbaumaßnahmen des Vermietersin in der Vergangenheit durch Umsatzeinbruch mehr als 2 Monate in Rückstand geraten.Es kam die fristlose Kündigung mit Termin zur Räumung.Kann die Kündigung durch Zahlung der Gesamtsumme abgewendet werden?... Am 6.8.2010 von Karakorum Hi, @margon quote:Kann die Kündigung durch Zahlung der Gesamtsumme abgewendet werden? ... Dieser Fall trifft ja aber lediglich auf eine ordentlich nutzbare Mietfläche zu.
Leserforumvon else 24 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.01.2009 10:02
Hallo Leute habe eben euere Antworten zum Thema fristlose Kundigung gelesen aber das war ja schon in 2004! ... Wenn die Kündigung 2004 rechtswirksam war, sieht das heute nicht anders aus. Wer seine vertraglichen Pflichten ordentlich einhält, braucht übrigens eine fristlose Kündigung nicht zu fürchten.
Leserforumvon Marianne_K | Mietrecht | 16 Antworten | 24.10.2013 17:36
Oktober eine ordentliche Kündigung geschickt, der Vermieter will mich aber ordentlich erst zum 30 April aus dem Vertrag lassen. ... Welche Möglichkeiten habe ich außerordentlich aus dem Vertrag rauszukommen bzw. ordentlich zum 31.Dezember, da Kündigung am 1. ... April. quote:bzw. ordentlich zum 31.Dezember, da Kündigung am 1.
Leserforumvon flarnold | Mietrecht | 21 Antworten | 10.12.2016 22:44
Wenn ja, ist die Kündigung zum 28.02.17 (Kündigung wurde schon fristgerecht abgegeben) möglich oder erst ab dem 01.03.2017. ... Die Kündigung sollte eigentlich jederzeit möglich sein. ... Eine Kündigung ist erstmal nur eine Willenserklärung.
Leserforumvon ina ulla | Mietrecht | 9 Antworten | 26.03.2008 22:14
Konkret heißt das: Er kann ordentlich kündigen, wann immer er mag. ... Bei Ihrer Kündigung müssen Sie eigens darauf hinweisen, dass die Kündigung nicht auf berechtigte Interessen des Vermieters gestützt wird - so ist es gesetzlich vorgeschrieben (§ 573a Abs. 3 BGB). ... Wenn Sie sichergehen wollen, lassen Sie die Kündigung vom Gerichtsvollzieher zustellen.
Leserforumvon Chibi | Mietrecht | 2 Antworten | 03.01.2018 19:05
Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. 2. ... Die Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Leserforumvon Pentane | Mietrecht | 6 Antworten | 15.10.2020 22:34
Ansonsten ist die Kündigung der Burgen frühestens zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem du ordentlich kündigen kannst. Wie du festgestellt hast, kannst du zurzeit gar nicht ordentlich kündigen. ... Am 16.10.2020 von kathi2008 Zitat (von quiddje):Ansonsten ist die Kündigung der Burgen frühestens zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem du ordentlich kündigen kannst.
Leserforumvon ilindenau | Mietrecht | 26 Antworten | 20.03.2019 20:59
Oder wurde schon hilfsweise ordentlich gekündigt? ... Nach einer nachträglich durch Zahlung unwirksam gewordenen fristlosen Kündigung kann immer noch ordentlich gekündigt werden. https://www.frag-einen-anwalt.de/Vermieterseitige-fristgerechte-Kuendigung-nach-erfolgter-fristloser-Kuendigung-moeglich--f11193.html Am 21.3.2019 von der_böse_Vermieter Auf was soll sich denn die Kündigung berufen, wenn es keine Mietrückstände mehr gibt? ... Nachträglich (nach Zahlung) ordentlich kündigen ist mWn nicht möglich, da in dem Fall ja der Verzug nicht mehr besteht.
Leserforumvon Stefan Berlin | Mietrecht | 25 Antworten | 16.02.2015 20:58
(Übergabe 03.03.2015) Gleichzeitig wird es gem.§573 Abs.2 Nr.1 BGB wegen der bestehenden Mietschulden ordentlich zum 30.11.2015 gekündigt. ... Derzeit ist eventuell schweigen das beste, denn ordentlich gekündigt wurde man ja nicht, nur fristlos, oder? ... Der Vermieter hätte ordentlich abmahnen müssen.
Leserforumvon SteffenHa | Mietrecht | 2 Antworten | 04.02.2004 22:40
Bestreitet die Vermieterin den Zugang Ihrer Kündigung, sind Sie in Beweisnot. ... Weil Ihre Vermieterin aber in der Zwischenzeit für die Beseitigung des Schimmels sorgt, können Sie nicht mehr außerordentlich fristlos kündigen, sondern nur noch ordentlich mit entsprechender Kü-Frist. Wenn es nicht unmöglich ist, sollten Sie besser eine neue Kündigung aussprechen und bis zum Mietende die Miete mindern...und natürlich die neue Kündigung als Einschreiben/ Rückschein verschicken.;)
Leserforumvon stephan2013 | Mietrecht | 14 Antworten | 08.11.2019 23:14
Am 9.11.2019 von cauchy Zitat (von stephan2013):Es kam jetzt nur die fristlose Kündigung, als normaler Brief.Wenn da nicht irgendwas von "hilfsweise ordentlich" oder "hilfsweise fristgerecht" drin steht, dann ist das schonmal gut. § 569 (3) 2. ... Selbst wenn dann noch eine ordentliche Kündigung kommt. ... Dennoch könnte das der Grund sein, wenn der Vermieter noch nicht ordentlich gekündigt hat.
Leserforumvon C.Schiller | Mietrecht | 8 Antworten | 28.12.2007 10:20
Die fristlose Kündigung ist gültig ab 29.12.2007 17Uhr.Gleichzeitig kündigen wir die Untervermietung an Herrn Musterjunge ordentlich zum 30.03.2008 27.12.2007 Mustermann/Musterfrau Meine frage ist jetzt: Ist dieses schreiben was Herr Musterjunge bekommen hat korrekt. ... Zwar wurde die Gummilippe nun repariert aber auch dieses Schreiben mit der Kündigung kam mit. ... Ist der Grund für die Kündigung die Mängel, welche Ihr dem Vermieter gemeldet habt ?
Leserforumvon cbeyer | Mietrecht | 5 Antworten | 12.11.2006 05:24
Kündigung ist nur mit zulässigem Grund und ca. 3 Monaten Frist zulässig; eine erleichterte Kündigung ohne Begründung (analog zu Einliegerwohnungen in Zweifamilienhaus) sogar nur mit ca. 6 Monaten Frist. Für eine außerordentliche fristlose Kündigung müssen schwerwiegende schuldhafte Verstöße gegen den Mietvertrag vorliegen. ... Wenn sich das wiederholt, kann ordentlich fristgerecht (dh Frist von 3 Monaten) gekündigt werden.
Leserforumvon cassio | Mietrecht | 15 Antworten | 22.09.2010 20:46
Nun erhieleten wir mit der Begründung das wir nicht reagiert haben die Kündigung im Briefkasten (als Einwurf ohne Einschreiben). ... Wir wissen jetzt eben nicht ob die Kündigung rechtskräftig ist oder nicht. ... Mein Müll ist ordentlich entsorgt.
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