527 Ergebnisse für „kündigung kündigungsrecht“

Leserforumvon guest-12327.08.2014 18:52:52 | Mietrecht | 5 Antworten | 10.05.2010 09:06
. - Im Vertrag steht: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich "nach den gesetzlichen Vorschriften". ... Frage: Gibt es bei solch einer Kündigung eine Einspruchsmöglichkeit? ... Am 10.5.2010 von Laird Mortimer quote:Gibt es bei solch einer Kündigung eine Einspruchsmöglichkeit?
Leserforumvon fraumuffin | Mietrecht | 3 Antworten | 31.01.2014 16:17
Hallo, in meinem Mietvertrag ist ein ordentliches Kündigungsrecht beider Seiten für 24 Monate vereinbart. ... Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag des Novembers zum 31.01.2015 ----------------- "" Am 1.2.2014 von RMHV quote:Kündigung spätestens bis zum dritten Werktag des Novembers zum 31.01.2015 von Liane46 am 31.01.2014 16:46 Es gibt im Sachverhalt keinerlei Informationen, die diese Aussage rechtfertigen könnten. Ob eine Kündigung zum nächsten Monatsende nach Ablauf der Ausschlussfrist - selbstverständlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist - möglich ist oder ob die Kündigung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist erklärt werden kann, hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab. ----------------- ""
Leserforumvon djafix | Mietrecht | 6 Antworten | 09.08.2017 22:18
Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. ... Nämlich das das Ende des Verzichts auf das Kündigungsrecht der frühestmögliche Termin ist, zu dem gekündigt werden kann. ... Der Wortlaut gibt eindeutig her, dass die Kündigung erst nach dem 31.10. zulässig ist und somit eine Kündigung frühestens zum 31.01.2018 möglich ist.
Leserforumvon güry | Mietrecht | 9 Antworten | 24.11.2007 10:36
Problem ist in der unsere aktuelstem mietvertrag stehen folgendes: "a) Für den Mieter beträgt die Kündigungsfrist ausnahmslos 3 Kalendermonate. ..... c) Die Parteien vereinbaren, dass das Kündigungsrecht für beide Seiten auf die Dauer von 30 Monaten ausgeschlossen wird." ... Am 24.11.2007 von blaubär49 ... du hast dich verpflichtet, mindestens 30 monate nicht zu kündigen, also noch zwei weitere jahre nicht. und der ausschluss der kündigung ist möglich, sogar bis 4 jahre. ... hast du denn nicht gelesen, was du unterschrieben hast?? ... Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat im April 2005 entschieden, dass in einem Wohnraummietvertrag ein formularmäßiger (zwischen den Parteien nicht im einzelnen ausgehandelter) Kündigungsverzicht, auch wenn er von beiden Parteien des Mietverhältnisses erklärt wird, wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam ist, wenn die Dauer des Verzichts auf das Kündigungsrecht mehr als vier Jahre beträgt .
Leserforumvon smashi | Mietrecht | 7 Antworten | 26.06.2012 08:54
Er möchte keinen unbefristeten Vertrag mit anschließender Kündigung  wegen Eigenbedarf. ... Könnte ich dann innerhalb der Zeit eine weitere Kündigung schreiben mit einem früheren Datum? ... Die Parteien sind selbstverständlich frei darin, ein beliebiges Kündigungsrecht des Mieters zu vereinbaren.
Leserforumvon Jule88 | Mietrecht | 10 Antworten | 30.09.2007 11:55
In meinem Mietvertrag gibt es eine Klausel, das bis zu einem bestimmten Datum das ordentliche Kündigungsrecht des Mieters ausgeschlossen ist. ... Am 30.9.2007 von Kerstin1234 Der Thread "Kündigung bei Jobverlust" befasst sich mit derselben Problematik. ... Kein Mieter sollte freiwillig einen Mietvertrag unterschreiben indem er auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet!
Leserforumvon Irishka | Mietrecht | 7 Antworten | 28.11.2007 19:00
Ich habe eine Frage zur Kündigung des Mietverhältnisses. ... Unabhängig davon kann auf jeden Fall zum Ablauf der vierten Jahres die Kündigung erklärt werden." ... Was gibt es für Gründe eine außerordentliche Kündigung auszusprechen?
Leserforumvon Feechen | Mietrecht | 3 Antworten | 08.10.2004 20:25
Wenn also zum 31.08.04 gekündigt wurde, muss die Kündigung bis zum 03. ... Eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist aber nur möglich, wenn ihr mit 2 Monatsmieten in Verzug seid.
Leserforumvon Anno01975 | Mietrecht | 4 Antworten | 25.10.2018 11:14
Besteht ein Kündigungsrecht? Am 25.10.2018 von Anitari Ein Recht zur Kündigung sehe ich hier nicht. ... Dies wurde dem Vermieter verschwiegen.Ich stimme insoweit Anitari zu, dass kein Kündigungsrecht besteht, solange keine Überbelegung vorhanden ist.
Leserforumvon Prinzessin1904 | Mietrecht | 6 Antworten | 19.06.2006 15:42
Ein Anspruch auf Auswechselung besteht auf jeden Fall (LG Hamburg, NJW 1991, 1898) Ob in so einem Fall eine außerordentliche Kündigung zulässig ist, weiß ich nicht.
Leserforumvon enna81 | Mietrecht | 1 Antwort | 02.04.2022 21:07
Da die Frau selbst in dem Haus wohnt, wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihr -unabhängig von Ziffer 1- ein erleichtertes Kündigungsrecht gesetzlich eingeräumt wird. ... Da die Kündigungsfrist mit 9 Monaten schon recht lang war, wurde die Kündigung vorsorglich ohne akuten Eigenbedarf mit Berufung auf das erleichterte Kündigungsrecht ausgesprochen. Die Frage ist nun, ob damit das erleichterte Kündigungsrecht und eine spätere Kündigung ausgeschlossen ist und welche Möglichkeiten zur Kündigung es nun noch gibt, wo die Vermieterin die Vereinbarung unterschrieben hat?
Leserforumvon nienett | Mietrecht | 3 Antworten | 13.06.2016 15:46
Und muss die Kündigung besonders geschrieben werden? ... Zitat:Der Vermieter einer Wohnung innerhalb eines Zweifamilienhauses hat ein erleichtertes Kündigungsrecht Macht der Vermieter von dem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich die Kündigungsfrist um drei Monate Die Kündigungssperrfrist des § 577a BGB gilt nicht für das erleichterte Kündigungsrecht des Vermieters aus § 573a Abs.1 BGB Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben angeben, dass er die Kündigung auf § 573a Abs.1 BGB stützt Trotz der grundlos möglichen Kündigung hat der Mieter ein Widerspruchsrecht Allerdings solltet Ihr prüfen, ob im aktuellen Mietvertrag der Mieter irgendwelche Vereinbarungen bzgl. der Kündigung getroffen wurden (z.B. ... Daher würde ich empfehlen, vorher einen Anwalt für Mietrecht zu konsultieren und diesen dann nach dem Kauf auch die Kündigung schreiben zu lassen.
Leserforumvon Azulejo | Mietrecht | 5 Antworten | 23.10.2010 09:33
Habe ich da das Recht ihm eine Fristlose Kündigung zu schreiben? ... und - muss in die Fristlose Kündigung der Grund mit rein?? ... Räumungsklage quote:muss in die Fristlose Kündigung der Grund mit rein??
Leserforumvon unwissendemieterin | Mietrecht | 11 Antworten | 21.10.2016 22:49
Laut meinem Mietvertrag ist "das ordentliche Kündigungsrecht beiderseits für zwei Jahre ab Mietbeginn ausgeschlossen". ... Darf ich dann auch noch kündigen, da ich zu Vertragsabschluss Studentin war oder nicht mehr und müsste dann warten bis der Verzicht aufs ordentliche Kündigungsrecht (Oktober 2018) verstrichen ist Am 21.10.2016 von cauchy Zitat (von Harry van Sell):Den Sonderstatus "Student" kann man bei solchen Klauseln nur nutzen, solange die Parameter zutreffend sind. ... Nochmal zur Klarstellung: Es kommt nicht darauf an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung wirklich dieses besondere Maß an Mobilität eines Studenten für die Kündigung ausschlaggebend ist.
Leserforumvon MisterRight123 | Mietrecht | 3 Antworten | 30.03.2017 12:46
Hat der Vermieter sich im betreffenden Falle nur bzgl. der außerordentlichen Kündigung geäußert, oder sind die Aussagen des Vermieters im Bezug auf die fristgemäße Kündigung zu sehen? ... Bitte schicken Sie mir eine Bestätigung der Kündigung zu." ... Eine Kuendigung kann somit nicht vom ihm allein ausgesprochen werden sondern nur von der Mietergemeinschaft (also beiden Hauptmietern zusammen).
Leserforumvon pahatema | Mietrecht | 4 Antworten | 17.06.2011 10:18
Guten Tag, ich habe einen Mietvertrag in dem die Kündigung sich nach den gesetztlichen Vorschriften richtet. ... Zusätzlich zu dem Mietvertrag wurde eine Zusatzvereinbahrung unterzeichnet mit folgendem Inhalt: (1) Der Mieter verzichtet für das erste Jahr (bis 1.3.12) auf sein Kündigungsrecht. ... Ich Verzichte ja schließlich einseitig auf das Kündigungsrecht .
Leserforumvon Enny | Mietrecht | 9 Antworten | 03.06.2005 08:15
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr. ... Enny Am 3.6.2005 von Enny @GRUWO das heißt: spätestens bis zum 03.10.2005 muß die Kündigung beim Vermieter sein? ... MfG Gruwo Am 3.6.2005 von hh @Enny Es würde reichen, wenn die Kündigung am 05.10.2005 beim Vermieter ist.
Leserforumvon nachdenklich | Mietrecht | 4 Antworten | 22.09.2009 19:59
Die ordentliche Kündigung ist jedoch erstmals zum 30. ... Fordern kannst Du manches, ggfs, bekommst Du dann aber die Wohnung nicht. ----------------- "" Am 22.9.2009 von nachdenklich ok dann muss ich das wohl so hinnehmen ... -.-' würde jedoch dennoch anfragen, ob die frist bis zum 1.juli zu verkürzen wäre. eine frage noch: heißt es dass ich ab 1.juli die kündigung einreichen kann, oder dass ich 3monate vorher zu frühestens diesem zeitpunkt kündigen kann?
Leserforumvon Monique82 | Mietrecht | 15 Antworten | 11.01.2006 23:03
Die Kündigungsrecht des Mieters auf 5 Jahre auzuschließen ist nicht rechtens. ... Gerne helfen ich Ihnen bei Aufsetzung der Kündigung. ... Mann kann das Kündigungsrecht eines Mieters für die Dauer von 5 Jahren nicht ausschließen.
Leserforumvon wiesel2211 | Mietrecht | 24 Antworten | 05.08.2010 23:23
Unsere Frage wäre nun bezüglich der Kündigung: In unserem Vertrag steht unter Kündigungsfristen: 3 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind 6 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind 9 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind 12 Monate , wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Empfang der Kündigung an.
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