3.164 Ergebnisse für „kündigung kündigungsfrist“

Leserforumvon Hellskorpion | Mietrecht | 7 Antworten | 28.02.2014 18:38
Nun will der Vermieter die nächsten 3 Monate (Kündigungsfrist) von mir einklagen, wenn ich diese nicht zahle, weil er meint es sei keine Kündigung gewesen, obwohl im letzten Absatz steht, dass das Vertragsverhältnis endet, sollten die Probleme nicht abgestellt sein. Habe ich vorm Richter damit eine Chance oder muss die Kündigung wirklich seperat ausgesprochen werden? ... Du bist hier im falschen Unterforum. 2. quote:Nun will der Vermieter die nächsten 3 Monate (Kündigungsfrist) von mir einklagen, wenn ich diese nicht zahle, weil er meint es sei keine Kündigung gewesen Richtig. 3. quote:Habe ich vorm Richter damit eine Chance Nö. 4. quote:muss die Kündigung wirklich seperat ausgesprochen werden?
Leserforumvon MietLucia | Mietrecht | 5 Antworten | 23.09.2010 14:08
Nun hat sie eine fristlose Kündigung bekommen, mit gleichzeitg fristgerechter Kündigung. ... Gruss Lu Am 23.9.2010 von guest-12323.09.2010 15:15:12 --- editiert vom Admin Am 23.9.2010 von MietLucia Abgesehen von dieser Frist, ist die Kündigungsfrist nach über 10 Jahren nicht 12 Monate ?
Leserforumvon kostek | Mietrecht | 14 Antworten | 31.03.2011 10:09
Hallo, am 21.02.2011 hat unser Vermierter, aufgrund der Mängel in unserer Wohnung, einer Verkürzung der Kündigungsfrist ( zum 30.04.2011 ) zugestimmt und die Kündigung angenommen. ... Mit freundlichen Grüßen kostek ----------------- "" Am 31.3.2011 von dem User forever known as Mortinghale quote:einer Verkürzung der Kündigungsfrist ( zum 30.04.2011 ) zugestimmt und die Kündigung angenommen. ... Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate...
Leserforumvon Sonste73 | Mietrecht | 2 Antworten | 11.04.2009 12:46
Wie üblich habe ich eine 3monatige Kündigungsfrist. Ob es wohl möglich ist, schon eher aus dem Mietvertrag rauszukommen, wenn ich schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Wohnung finde? ... Am 11.4.2009 von justice005 Schimmelbefall KANN ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, aber dazu müsstet ihr eine deutliche Gesundheitsgefährung nachweisen können. ich tendiere eher dazu, euch lediglich eine fristgerechte Kündigung mit 3 monaten zuzugestehen.
Leserforumvon 2Mieter2 | Mietrecht | 8 Antworten | 28.05.2017 10:36
Die gesetzliche Kuendigungsfrist ist 3 Monate. ... Die Kuendigungsfrist fuer eine ordentliche Kündigung des VM ergibt sich gestaffelt nach der Dauer der Vertragsdauer. Die Kündigungsfrist fuer die außerordentliche Kuendigung hingegen ist 3 Monate, sofern nicht fristlos.
Leserforumvon rafcio | Mietrecht | 6 Antworten | 30.01.2007 01:26
Mietzeit und Kündigung Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2000 und endet am 31.08.2001. ... Gruß Am 30.1.2007 von justice005 Wenn die schriftliche Kündigung am Montag, den 5. ... Daher bleibe ich bei meiner Auffassung, dass eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten jeweils nur zum 31.08. eines Jahres möglich ist.
Leserforumvon lightbender | Mietrecht | 8 Antworten | 11.01.2007 00:47
Meine Fragen: Wie verhält es sich mit der Kündigungsfrist ? ... Wenn ihr am 31.03. noch nicht ausgezogen seid, und bis dahin auch nichts schriftliches bekommen habt, gilt natürlich ab erhalt der schriftlichen Kündigung die Kündigungsfrist. ... Am 12.1.2007 von avalon2006 Hatte ich glatt übersehen, daß die Kündigungsfrist ja 6 Monate beträgt.
Leserforumvon Sappho2001 | Mietrecht | 3 Antworten | 03.03.2009 21:35
Ich hätte mal eine Frage zur Kündigungsfrist! ... Die Kündigung haben sie Mitte Januar erhalten. ... Wann beginnt bzw. begann die 3-monatige Kündigungsfrist zu laufen?
Leserforumvon MirkoSch | Mietrecht | 7 Antworten | 19.06.2006 20:22
Diese Kündigungsfrist nach altem Recht gilt nur noch für den Vermieter. ... Im Regelfall (nicht immer) beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. ... Ich hoffe, dass der Vermieter die Kündigung mit einer 3-monatigen Frist bereits erhalten hat, da Du ansonsten nur noch zum 31.10. kündigen kannst.
Leserforumvon akne13 | Mietrecht | 15 Antworten | 19.04.2013 19:43
Dabei steht auf dem Mietvertrag, dass es ein einmotnatiger Kündigungsfrist besteht. ... Zur Kündigung Eine Kündigung muss in Schriftform erfolgen. ... Die Kündigung war also unwirksam.
Leserforumvon DerDaDort | Mietrecht | 5 Antworten | 15.01.2009 13:45
Allerdings habe ich darin keine Regelung zur Kündigungsfrist festgelegt. Nun hat mein Mieter mir die Kündigung geschickt und besteht darauf innerhalb von einem Monat ausziehen zu können. Meine Frage ist also, ob der Mieter auch bei keiner Regelung der Kündigungsfrist die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten muss?
Leserforumvon RickD | Mietrecht | 2 Antworten | 01.02.2010 16:13
Guten Tag, in einem Mietvertrag, der am 4.12.2001 geschlossen wurde, steht die unten zitierte Klausel zur Mietzeit und Kündigung. ... Soweit sich der Vermieter gemäß §564 Abs.2 BGB nicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist berufen kann, gilt auch für den Mieter die für den Vermieter geltende Kündigungsfrist. [...]
Leserforumvon malik00 | Mietrecht | 2 Antworten | 18.10.2009 14:57
Da ich vor drei jahren aber noch ein kind bekommen habe und jetzt 3 jahre ist wollte ich ihr ein neues zimmer einrichte und deshalb die frage ;Das ältere ehepaar wohnt seit 40 jahren in dem Haus kann ich das ehepaar kündigen und wie lange ist die kündigungsfrist ??? Danke im voraus ----------------- "" Am 18.10.2009 von Eric61 Die Kündigungsfrist für eine Eigenbedarfskündigung beträgt in diesem Fall 9 Monate. Achtung: Da es vielleicht nicht so einfach werden wird, langjährige und betagte Mieter loszuwerden, sollte die Kündigung unbedingt frist- und formgerecht entsprechend den gesetzlichen Kündigungsbestimmungen erfolgen.
Leserforumvon TiMiLeWu | Mietrecht | 5 Antworten | 02.08.2005 10:20
Also hast Du wahrscheinlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats bei dem Vermieter eingehen, damit dieser Monat bei der Kündigungsfrist noch mitzählt. ... Die Kündigungsfrist beträgt daher genau genommen nur 2 Monate und 27 Tage.
Leserforumvon Onkel-Tomm | Mietrecht | 2 Antworten | 24.07.2011 20:58
Jetzt habe ich im Mietvertrag nachgeschaut wegen der Kündigungsfrist, steht aber nur drin das die Gestzliche Kündigungsfrist greift. ... ----------------- "" -- Editiert am 24.07.2011 20:59 Am 24.7.2011 von Harry van Sell Gemäß § 573c BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten. ... Auch ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. ----------------- "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Leserforumvon Beppele | Mietrecht | 1 Antwort | 26.06.2011 06:30
Alle Laien, die wir fragten, sagten, daß es diese lange Kündigungsfrist nicht mehr gäbe, es seien immer 3 Monate. ... Der Vertrag läuft bis 31.3.2013, da die Kündigung erst nach dem 31.3.2011 einging. Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann?
Leserforumvon Marielle21007 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.11.2007 15:19
Ist es rechtens, wenn in einem Mietvertrag vereinbart wurde, dass eine Kündigung erst nach Ablauf von 3 Jahren erfolgen darf? Den Mietvertrag kenn ich nicht, und ich weiß auch nicht, wie die Formulierung genau abgefasst ist, d.h. es könnte auch drinstehen "die Kündigungsfrist beträgt 3 Jahre", was ich aber ausschließe. ... Ich hätte aber nicht gedacht, dass selbst eine Kündigungsfrist so lang sein darf.
Leserforumvon TheMomol | Mietrecht | 5 Antworten | 22.10.2004 12:17
September 01 die Kündigungsfrist des Mieters unabhängig von seiner Mietdauer grundsätzlich auf drei Monate gekürzt. Der Vermieter dagegen hat die alten Kündigungsfristen behalten, mit der Einschränkung, dass die maximale Kündigungsfrist auf neun Monate reduziert wurde. ... Am 29.10.2004 von hh Die Länge des Mietvertrages spielt bei der Frage, ob eine Kündigung durch den Vermieter unzumutbar für den Mieter ist, wesentliche keine Rolle.
Leserforumvon Hannes1984 | Mietrecht | 0 Antworten | 06.08.2010 18:56
Theoretisch geht unsere Kündigungsfrist 3 Monate nach Kündigung (Kündigung Ende Juli => Ende Oktober), jedoch haben wir uns nach der Mail unseres Vermieters darauf verlassen, dass wir Ende August ausziehen können.
Leserforumvon Grit1 | Mietrecht | 2 Antworten | 04.02.2007 11:39
Kündigungsfristen zu 1.a) und1.b)Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind, 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 5 Jahre vergangen sind, 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 8 Jahre vergangen sind, 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraumes 10 Jahre vergangen sind Können wir nach neuem Gesetz zum 31.05.2007 kündigen? ... § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. ----------------- "MfG Susanne"
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