Moin, ich habe seit dem 01.08.14 eine Wohnung gemietet, bei der im Mietvertrag eine Mindestmietzeit von 15 Monaten vereinbart wurde. ... Das alles natürlich mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. ... Das alles natürlich mit Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Ich habe 2012 einen Mietvertrag unterschrieben Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate für beide Vertragspartner. ... Da steht ja nicht, dass 36 Monate Miete gezahlt werden muss. ... Logischerweise kann ich nicht 2 Monate doppelte Miete zahlen...
HABE ich aber einen Vertrag, muß ich ihn doch jetzt mit der vereinbarten Kündigungsfrist beenden können? ... Den Mietvertrag kannst du nur ganz normal mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen (wenn keine Mindestmietzeit o.Ä. vereinbahrt war). ... Evtl könnt Ihr Euch darauf einigen, nur solange Miete zu zahlen, wie die Wohnung leer steht.
Sprich ich könnte ganz normal mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. ... Die Mindestmietdauer beträgt jedoch 24 Monate[/quote] Dann ist die Mindestmietzeit doch schon längst abgelaufen. ... Du kannst also vermutlich mit 3 monatiger Frist [u]zum 1.2.2022 [/u] kündigen.
Vielmehr können Mieter und Vermieter den Vertrag erstmals so kündigen, dass das Ende der Kündigungsfrist mit dem Ende der vereinbarten Mindestmietzeit zusammenfällt. ... Die gute Dame hat einfach den oberen Teil des Textes überlesen, welcher eindeutig sagt, es sei doch möglich so zu Kündigen, dass Kündigungsfrist und Ende der Mindestmietzeit zusammenfällt. ... Einfach Lastschrift-Mandat kündigen und ab jetzt die Miete einbehalten?
Ab wann steht mir die Miete zu? ... Wenn der Vertrag eine Mindestmietzeit enthält die noch nicht vorbei ist, musst Du damit warten. ... Sonst kannst Du gleich nach Eintrag im Grundbuch kündigen.
Hi, ich studiere jetzt in Dresden und miete unter *** seit 01. ... Könnte ich den Mietvertrag jetzt kündigen, auch wenn die Mindestmietzeit ein Jahr ist? ... (Sie haben eine Mindestmietzeit von einem Jahr zzgl. 3 monatiger Kündigungsfrist.)
Am 13.8.2005 von Stratege Nach der neuen Regelung habt Ihr nur noch 3 Monate Kündigungsfrist. ... Da muss es doch eine Chance geben, auch hier zu kündigen. Was wird sein, wenn wir einfach kündigen und nach Ablauf der 3 Monate einfach ausziehen und der VM auch keine Miete mehr bekommt.
Wohnung renoviert und nach 2 Wochen Auszug
4 von 5 Sterne
Und auch in deinem Fall beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. ... Auf jeden Fall musst Du schriftlich kündigen. ... Sonst müsstest Du, wenn der Mietvertrag zum Unglück nicht noch eine Mindestmietzeit vorgibt, drei Monate Miete bezahlen.
Jetzt hat sich der Vermieter gemeldet und meint er hätte eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. ... Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Monaten steht, dann ist das irrelevant. ... Wenn es im Vertrag KEINE Kündigungsausschlussklausel gibt (mein Freund kann sich zumindest nicht daran erinnern etwas unterschrieben zu haben, wo eine Mindestmietzeit vereinbart war), dann wären wir ja im Recht und hätten dem Vermieter eine ordentliche, fristgerecht Kündigung zum 31.5. vorgelegt (bedingt durch den extra Monat wegen der Post).
Unabhängig davon wäre interessant, wie diese Mindestmietzeit genau vereinbart wurde. ... Insbesondere spricht eine Mindestmietzeit von mehr als 6 Monaten dagegen. ... Versuch den Mietvertrag zu kündigen.
Dies heißt, ich müsse für den Mai doppelt Miete zahlen. ... Die Kündigungsfrist darf nicht verlängert werden. ... Aber im Vertrag steht: "Die Parteien vereinbaren eine Mindestmietzeit von 6 Monaten.
Ich musste die Wohnung kündigen, da ich mit meiner Frau ein Kind erwarte und eine EIN-Zimmer-Wohnung definitiv zu klein ist. ... Der Freund hat mir die Miete 1 zu 1 überwiesen, sodass ich keinen Gewinn habe und das volle Risiko trage falls etwas passiert. ... Warum hat man dann noch eine 1-Zimmer-Wohnung mit 2 Jahren Mindestmietzeit?
Am 5.2.2006 von Chylla Ein Ausschluss der Kündigung (Mindestmietzeit) ist bis zu 4 Jahren zulässig. ... Die Miete ist bis heute bezahlt nur die Kaution wurde nicht hinterlegt. ... Er meinte, er hatte auch einen Mieter, der solch einen Vertrag mit ihm hatte und da hat er sich bei seinem Rechtsanwalt mal erkundigt, ob sein Mieter mit den drei Monaten Kündigungsfrist kündigen könnte.
Man kann zwar ausziehen, bleibt aber weiterhin zur Zahlung der monatlichen Miete und Nebenkosten verpflichtet. ... Am 18.9.2005 von Chylla Ich denke schon, dass man an die Mindestmietzeit gebunden ist. ... Schreiben, dass es schlicht unmöglich ist die Miete weiter zu bezahlen (und nichts tun Vermieter ungerner wie der Miete hinterherzuklagen) Du untervermieten musst oder aber leider kündigen.
Von Freundin getrennt vor Einzug
5 von 5 Sterne
Die Kündigungsfrist des Vertrages beträgt 3 Monate jeweils zum Ende eines Quartals. ... 460 Kalt ist schon eine Hausnummer, aber 3 Monate Kündigungsfrist wären ja eh da. Will denn Deine Ex nicht kündigen ??
Am 27.06.2008 habe ich die Wohnung daraufhin mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum 30.09.2008 gekündigt. ... Das Problem: Ich habe der ARGE schriftlich zugesagt, die Wohnung bis spätestens November 2008 zu kündigen und eine günstigere Bleibe zu suchen. ... Dadurch, dass du eine Mindestmietzeit vereinbart hast, muss die Arge auch bis zum Ablauf dieser die volle Miete (und die vollen Nebenkosten) bezahlen.