Begründung: Ich hätte den Handwerker beauftragt und daher meine Kosten, ich hätte die Hausverwaltung informieren müssen. ... Auf der einen Hand hätte wohl der Hausmeisterservice eigentlich keinen Handwerker kostenpflichtig senden dürfen (also Auftrag ablehnen), andererseits habe ich mich an die Vorgaben durch den Aushang gehalten, womit für die Kosten die Hausverwaltung/der Vermieter zuständig wäre. ... Begründung: Ich hätte den Handwerker beauftragt und daher meine Kosten, ich hätte die Hausverwaltung informieren müssen.
.), Hausmeister sind wohl gleichzeitig die Handwerker die den Umbau vornehmen (ich vermute ja, das der Vermieter deren Gehalt über die Nebenkosten kompensieren möchte...) ich hoffe das reicht schon für eine Antwort, auf der ich meine weitere Vorgehensweise hin überprüfen kann. auf jeden Fall schon mal vielen Dank... ... Ansonsten: Der VM kann über die NK nur Kosten an den Mieter weitergeben, die auch tatsächlich angefallen sind. ... Ich möchte ja nicht gleich Stress machen, aber ich glaube der Vermieter ist eine ganz schön harte Nuss.
Neuer Hausmeister
3 von 5 Sterne
Der Vermieter könnte genau so gut eine externe Firma (Hausmeisterdienst) mit diesen Aufgaben beauftragen und die Kosten dafür umlegen. ... Das kann nämlich locker 90 € kosten. ... Der Ansprechpartner wäre der Vermieter.
Also, natürlich muss der Vermieter auch die Malerarbeiten übernehmen. Der Hausmeister kommt sich wohl ( wie fast alle ) wie King Georg vor. ... Im Grunde genommen muß der Vermieter Dir nur anteilige Kosten, anstatt "Neu für alt" erstatten. ----------------- "28c7h49T"
Bequemlichkeit der Handwerker ist nicht ausreichend. ... Bevor ich mich auf einen Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang (Kosten in Relation zum Nutzen) einlasse, würde ich mal bei den Nachbarn fragen, wie die das machen. ... Die Handwerker unter uns mögen das aufklären.
Sollte dieser Hausmeister nachhaltig und nachweisbar den Hausfrieden stören, wäre im Extremfall sogar eine Klage auf "Mängelbeseitigung" gegen den Vermieter möglich. ... Ich zumindest würde eine solche Klage nicht empfehlen. er stört den frieden hier wirklich ,nimmt sich sachen heraus die wirklich frech sind wir hatten hier umbau ein Handwerker musste in meine Wohung er stand daneben ,ich sagte klar und deutlich er bleibt draussen ,kurz danach stand er frech in der Wohung das sagte ich dem Vermieter ,passiert ist nichts es ging soweit schon das ich zusammen brach weil er mich so anbrüllte abends musste der notdienst kommen aber er ist immer noch hausmeister was ist mit dem mülleimer ?? ... Nein, man kann auch die Kosten der notwendigen Entsorgung durchsetzen bzw. die Differenz zwischen der Kürzung und den Kosten.
Vermieter glaubt, Mieter zahlt den Hausmeister selber. ... Normalerweise würde ich sagen: Alle drei (also Hausmeister, Vermieter und Mieter) sind "Schuld", weil sie sich nicht vor der Arbeit abgesprochen haben. ... Dann muss der Handwerker nicht erst darauf hinweisen, dass Kosten entstehen.
----------------- "" Am 10.3.2015 von Ver Bevor Du den Mangel auf Kosten des Vermieters beseitigen kannst, musst Du den Vermieter in Verzug setzen. ... Schon einmal androhen, dass nach fruchtlosen Fristablauf ein Handwerker auf seine Kosten beauftragt wird. ----------------- "" Am 10.3.2015 von guest-12323.10.2015 16:58:31 Vielleicht ist der Vermieter in Urlaub? ... Bei einer undichten Toilette ist Gefahr im Verzug, da sollten 3-4 Tage ausreichend sein. quote:Schon einmal androhen, dass nach fruchtlosen Fristablauf ein Handwerker auf seine Kosten beauftragt wird.
Woraufhin Hausmeister und Handwerker schon Scherze machten wie "Dann kommst du in die Küche und machst das Licht an, dann hast du eine neue 5 Zimmer Wohnung". ... Der Hausmeister teilte mir dann auch direkt mit das der Vermieter auf keinen Fall einen neuen Herd besorgen wird, ich soll mir selber einen kaufen. ... Der Handwerker hat aber Bilder vom Model gemacht.
Nur Probleme mit Vermieter
4,67 von 5 Sterne
Der Hausmeister ist demnach für die Gartenpflege zuständig. ... Offenbar ist dein Hausmeister nicht für den Rasen zuständig, dann kann das natürlich extra abgerechnet werden, da die Kosten ja angefallen sind. ... Das kannst du allerdings nicht, das entscheidet dein Vermieter.
Ich brauche einen Kostenvoranschlag vom Handwerker... ... Inwieweit die entstandenen Kosten später an den Mieter weitergereicht werden können ist dann eine andere Frage. ... Soll ich denn die Originalrechnung vom Handwerker einreichen?
Nur dürfte es inzwischen auch auf Mieterseite bekannt sein, dass Handwerker z.Z. nicht gerade auf dem Sprung sind, es dauert halt. ... Bezogen ist diese Aussage ,da er möchte das der hausmeister dabei ist um es zu beobachten.Dieser ist nur ein Wochentag hier vor Ort und ansonsten 200km weit weg.Die Firma die den Auftrag hat und nun alles da hat kann aber nie an dem Tag wo der Hausmeister da ist ,oder besser gesagt in dem Zeitfenster. So ist die Aussage vom Handwerker.
Die Handwerker wurden vom Vermieter beauftragt und vom Hausmeister in meine Wohnung gelassen. ... Nun meine Fragen: 1.) darf der Vermieter einfach Handwerker in meine Wohnung lassen obwohl der Mietvertrag noch läuft und die Wohnung nicht abgenommen wurde ? ... Wer bezahlt die zusätzlichen Kosten ?
Handwerker - Verschleiß). ... Dann wurde eine Firma gerufen (vom Hausmeister, der eine Absprache mit dem Vermieter gehalten hat). ... D.h. wenn die Rechnung vom Handwerker 160 € beträgt, müssen wir 100 Euro zahlen, Rest bezahlt der Vermieter?
Damit er die Kosten tragen muss???? ... Dann wäre mir erstmal egal, wer die Kosten tragen muss. ... Ein Vermieter, der es darauf anlegt, wird mit Sicherheit den Standpunkt einnehmen, dass Sie - wenn der Hausmeister nicht da ist - durchaus hätten versuchen können, den Vermieter telefonisch zu erreichen.
Hier der bisherige Ablauf: # Hausmeister mitgeteilt: Herd defekt # Hausmeister sagt Vermieter kauft keinen neuen, soll ich selber machen. Hier um Rat gefragt und mit Euren Antworten Vermieter konfrontiert. # Handwerker überprüft nun den Herd = Gas strömt weiter wenn Flamme im Backofen von selber ausgeht. # Vermieter will nun neuen Herd besorgen # Hausmeister teilt mit der neue "Standherd" ist nun da # Handwerker weigert sich neuen "Standherd" einzubauen, Tischler soll vorher Küchenplatte zersägen. # Tischler weigert sich Küchenplatte zu zersägen, da neue Herd kein Einbauherd wie der alte. # Hausmeister sagt ich soll nun mit Vermieter selber absprechen was mit dem Herd ist. # Versuche zwei Monate Vermieter zu erreichen, erfolglos. # Mein Freund versucht nun den Vermieter zu erreichen, hat nur Kollegen in der Firma am Telefon. ... Wollen meinen Vermieter informieren, wenn dieser wieder im Büro ist. # Hausmeister teilt mit, Vermieter bestellt nun Einbauherd, der bereits bestellte Standherd soll zurück.
Vermieter teilt Termine für Handwerkerarbeiten einen Tag vorher mit - muss man das als Mieter dulden
Ich bin mir absolut sicher, dass diese Vorgehensweise beabsichtigt ist, um mich zu verärgern und mir Kosten aufzubrummen, sollte ich da jetzt nicht mitspielen. ... [/quote] Nicht nur die, sondern sämtliche Kosten die das ganze verursacht. ... Am 20.7.2021 von Leo4 Wenn der Handwerker bestellt wurde und der kann nicht in die Wohnung, gehen diese Kosten auch noch auf Deine Rechnung.
Im übrigen ist nicht klar, ob der Mieter wirklich den Hausmeister beauftragen wollte, oder den Handwerker. ... Es ist völlig egal ob der Mieter "den Hausmeister" beauftragt hat oder "den Handwerker". ... Es geht beiden ja nur darum, die Kosten vom Mieter erstattet zu bekommen.
Seitdem ist wieder totale Friedhofsstille undließ sich hier nie wieder ein Handwerker blicken. ... [/quote]Vermutlich haben die Handwerker ihren Auftrag erfüllt. ... Es gab seit Jahren genügend Aktionen, von allen Mietern nicht-umlegbare Kosten trotzdem einzufordern.
Prinzipiell kann der Vermieter meiner Meinung nach auch eigene Kosten in Rechnung stellen, wenn er denn Handwerkerleistungen erbringt. ... Einfacher wäre es sicher, für sowas einfach einen Handwerker vor Ort zu beauftragen. ... Und wenn diese unterhalb der Kleinreparaturengrenze liegt und alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann der Vermieter die Kosten vom Mieter einfordern.