63 Ergebnisse für „kosten vermieter hausmeister erhöhung“

Leserforumvon Kirella | Mietrecht | 8 Antworten | 17.06.2012 13:58
In der Abrechnung ist ein Posten "Hausmeister" angegeben. ... Vor allem, da diese Erhöhung nicht begründet ist. ... Was mich aber stört, ist die "plötzliche" Erhöhung der Kosten um das 13 fache.
Leserforumvon altariq | Mietrecht | 17 Antworten | 08.08.2013 19:25
Hallo Zusammen und schönen guten Abend, in meinem Mietvertrag ist keine Rede von einem Hauswart oder Hausmeister. ... Der Vermieter kann diese Kosten entweder einzeln im Vertrag oder in einem Zusatz zum Vertrag aufzählen, oder aber er nimmt Bezug auf die Betriebskostenverordnung. ... (Diete" Am 9.8.2013 von SueCologne quote: Der Vermieter kann diese Kosten entweder einzeln im Vertrag oder in einem Zusatz zum Vertrag aufzählen, oder aber er nimmt Bezug auf die Betriebskostenverordnung.
Leserforumvon Patma | Mietrecht | 4 Antworten | 26.11.2006 13:34
Bei Vergleich mit alter Nebenkostenabrechnung, zeigt sich das zB. die Kosten für den Hausmeister erhöht wurden, Müllabfuhr usw. ... P Am 26.11.2006 von onkelfossi eine erhöhung der gesamtmiete durch die erhöhung der vorauszahlungen für die nebenkosten muss nicht vorher bekanntgegeben werden. wenn ersichtlich ist, dass die nebenkosten nicht mehr ausreichen, erhälst du in der nebenkostenabrechnung den neuen abschlagsbetrag. der vermieter ist berechtigt und auch verpflichtet dies zu tun. und du bist verpflichtet den betrag zu zahlen. eine begründung wieso oder weshalb nun der hausmeister etwas teurer geworden ist muss nicht erfolgen. vielleicht hat etwas länger gearbeitet als im jahr davor. das sind ja alles variable positionen, die nicht jedes jahr gleich viel kosten. mfg fossi Am 26.11.2006 von Eirene113 sind jetzt die Nebenkosten oder ist die Miete erhöht worden? Vielleicht hat der Hausmeister mehr Geld verlangt?
Leserforumvon wirdwerden | Mietrecht | 105 Antworten | 11.11.2010 09:25
Zusatzzeit für die Renovierung erscheint in der Jahresabrechnung für den Hausmeister als von allen zu tragenden Kosten. ... Da war im Mietvertrag angeführt (ich zitiere sinngemäß): Kosten für Hausmeister werden umgelegt. ... Und seitdem explodieren die Kosten.
Leserforumvon BettinaS | Mietrecht | 6 Antworten | 28.05.2006 07:35
Gruß Am 31.5.2006 von BettinaS Hallo, und wie ist es mit der Erhöhung der NK Pauschale? ... Die Erhöhung der Nebenkostenpauschale ist nur mit entsprechender Begründung möglich. Dass Kosten voraussichtlich in entsprechender Höhe anfallen werden, muss der Vermieter nachweisen.
Leserforumvon guest-12308.05.2019 13:48:01 | Mietrecht | 2 Antworten | 21.06.2018 06:28
Es gab keinen Grund für diese Erhöhung, der Hausmeister hat nicht mehr Arbeiten im Haus übernommen als die letzten Jahre und vor allem wurden wir nicht über diese Erhöhung informiert, sondern uns wurde der Betrag einfach als dicke Nachzahlung drauf gedrückt. Ist es nach den Worten aus meinem Vertrag zulässig, diese Pauschalen Kosten einfach ohne vorankündigkung zu erheben? ... Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt."
Leserforumvon Stefan1990m | Mietrecht | 11 Antworten | 08.05.2019 13:59
Meine Fragen dazu: 1) Wir haben jahrelang den gleichen Betrag an Hausmeister Kosten bezahlt. Bei der letzten Jahresabrechnung haben wir eine dicke Nachzahlung bekommen, aufgrund einer Erhöhung der Hausmeister Kosten. Der Hausmeister hat keinerlei Mehrleistungen erbracht und über eine deutliche Erhöhung wurden wir nie informiert.
Leserforumvon DASM | Mietrecht | 21 Antworten | 08.07.2014 12:16
Ebenso dem Hausmeister und die Familie des Mieters ist ebenfalls mit Bitte von Überbringung der Nachricht an den Vermieter an den Hausmeister herangetreten. ... Dies geschah genau nach Anweisung die durch den Hausmeister vorgeführt wurde. ... Tut er das nicht kann die Mieter diese Kosten in der Abrechnung um 15 % kürzen. ----------------- " " Am 8.7.2014 von Spezi-2 quote:Weder die Kosten einer Reparatur die der Mieter evtl. zu verschulden hat, noch die Erhöhung der Kaltmiete haben etwas in der Nebenkostenabrechnung zu suchen.
Leserforumvon AnnMcCat | Mietrecht | 3 Antworten | 03.01.2012 13:41
Was mir allerdings sauer aufstöße ist, das ich wieder 209,43€ nachzahlen soll, weil der Vermieter still und heimlich mal die Kosten für Hausmeister jährlich von 99,35€ auf 135,90€ und fürs Rasen mähen von 16,90€ auf 34,68€ erhöht hat. ... Bin ich jetzt verpflichtet dies Erhöhung für das Abrechnungsjahr 2010 zu zahlen? ... quote:Bin ich jetzt verpflichtet dies Erhöhung für das Abrechnungsjahr 2010 zu zahlen?
Leserforumvon gast0815 | Mietrecht | 3 Antworten | 31.07.2013 01:06
Die Kosten für den Aufzug und für den Hausmeister haben sich verdoppelt weitere ohne Erklärung/Begrüdung. ... Die Kosten für den Aufzug und für den Hausmeister haben sich verdoppelt weitere ohne Erklärung/Begrüdung. ... Dabei ist weder eine Änderung des Umlageschlüssels per se ein Fehler noch eine Erhöhung der Kosten gegenüber dem Vorjahr. ----------------- ""
Leserforumvon Christian1979 | Mietrecht | 10 Antworten | 21.12.2018 12:27
Die sagen wir sollen das mit dem Vermieter klären... ... Hausmeister 367€ => 405€ Teilweise wurden hier plötzlich die doppelten Kosten verlangt -- Editiert von Christian1979 am 21.12.2018 13:20 Am 21.12.2018 von AltesHaus Zitat (von Christian1979):1.) ... Hausmeister 367€ => 405€ Belege prüfen.
Leserforumvon Gothica | Mietrecht | 7 Antworten | 30.12.2008 14:19
Diese Erhöhung ist nicht nachvollziehbar und muss ebenfalls begründet werden, -es ist nicht nachvollziehbar, welche genauen Kosten in den Posten „Treppenh. Rautenstraße" einfließen, -die Posten „Außenreinigung", „Hausmeister" und „Treppenh. ... Neben wir an der Vermieter kann die Belege nicht vorweisen, was ist zu tun?
Leserforumvon go476662-15 | Mietrecht | 37 Antworten | 18.10.2017 18:02
Hierbei ist die Erhöhung allerdings nicht auf einen erhöhten Verbrauch zurückzuführen sondern scheinen durch die "Nachkalkulation" meiner Vermieterin bzgl. ihrer eigenen Betriebskosten angefallen zu sein. ... Dies stellt aus meiner Sicht allerdings eine Erhöhung von 37,5 % zur ursprünglich vereinbarten Summe dar. ... Der Vermieter muss immernoch exakt nachweisen, in welcher Höhe diese Kosten angefall
Leserforumvon badabing | Mietrecht | 6 Antworten | 09.05.2013 12:40
Grundsteuer, Hausmeister, Abfall und Versicherung, wohl aber auch mind. die 30% Raumanteil für Heizkosten) für die Wohnung anteilig vom Vermieter zu tragen sind, weil der Leerstand ja nicht zu Lasten der anderen Mieter gehen kann. ... (die Rechtsprechung schaut in beide Richtungen auf grobe Unbilligkeiten) > Grundsteuer, Versicherungen wenn sich der Vermieter nicht die Mühe gemacht hat, hier die tatsächliche Wohnraumfläche für die Kostenrechnungen anrechnen zu lassen, dann müsste er entsprechende Kosten als "Leerstandskosten" = Baukosten tragen > Hausmeister kommt drauf an - speziell durch den Umbau entstandene Hausmeister(mehr)kosten müsste der Vermieter ja durch Vorwegabzug tragen, ergo wären die restlichen Kosten nur auf die tatsächliche vermietete Wohnfläche zu verteilen ?!? ... (Diete" Am 12.5.2013 von badabing quote:"Soweit die Kosten je Einheit durch den verminderter Wohnflächen-Ansatz nicht höher geworden sind, sehe ich da keinen Anlass für Beanstandungen" Da außer Heizung/Warmwasser und Kabel alles nach Wohnfläche abgerechnet wird, ergibt sich da schon eine Erhöhung von 150 Euro im Jahr pro Wohneinheit (ohne Heizung und Kabelanschluss).
Leserforumvon Weinrebe | Mietrecht | 4 Antworten | 21.05.2014 15:14
Lediglich teilt der Hausmeister mit das diese Arbeiten durchgeführt werden und die Kosten auf die Mieter umgelegt werden. ... Die Mieterhöhung soll laut Hausmeister rund 200,00 Euro betragen. ... Demnach muss der Vermieter die Erhöhung erst mal verlangen und dann hat der Mieter im geschilderten Fall neun Monate Zeit, darüber nachzudenken.
Leserforumvon Knecht Ruprecht | Mietrecht | 10 Antworten | 29.12.2008 15:49
Bei einer nach Vertragsabschluss eintretenden Erhöhung oder Neueinführung der unter § 3 Ziff. 7 aufgeführten Betriebskosten ist der Vermieter berechtigt, die erhöhten Kosten durch einseitige, schriftliche Erklärung, in der der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird, neben der Miete und den etwa vereinbarten Betriebskosten anteilig zu erheben. ... Am 29.12.2008 von Eirene113 das sind keine neuen Posten, sondern diese Kosten hat in der Vergangenheit dein Ex-Vermieter alleine getragen. ... Aber: Da in deinen NK die Möglichkeit zum ANkreuzen der tatsächlich zu zahlenden Kosten war, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Kosten jetzt umgelegt werden dürfen.
Leserforumvon i.smith | Mietrecht | 15 Antworten | 06.05.2009 15:04
Reicht es aus, wenn der Vermieter den Mieter schriftlich auffordert zukünftig statt 100€ nun 180€ zu zahlen? ... Gibt es irgendwelche Bedingungen an die sich der Vermieter im Rahmen einer Betriebskostenvorauszahlungerhöhung halten muss? ... Hausmeister Winterdienst Abfallbeseitigung Straßenreinigung Abwasser/Niederschlagwasser Wasser Allgemein-Strom Verb.
Leserforumvon Pixel1987 | Mietrecht | 5 Antworten | 25.01.2024 00:28
Aber Nichts, keine Erhöhung wir uns gefreut. ... Am Telefon konnte mir die Frau von der Immobilien Firma Nichts sagen, ich soll mal eine E-Mail schreiben und sie klärt das mit dem Vermieter. ... Am 25.1.2024 von Pixel1987 Ja danke schonmal Den Mieterverein haben wir bereits angefragt wegen den neben kosten, weil wohl allgemein ein Fehler drin sein muss.
Leserforumvon Biscott | Mietrecht | 5 Antworten | 15.12.2016 23:56
Ich frage mich jedoch, ist die Nachzahlung eine Erhöhung? ... Heißt eine, wozu er sonst nicht verpflichtet ist, Abrechnung erstellen aus der die tatsächlichen Kosten hervor gehen. ... Z.B. wird er vermutlich bereits Ende 2015 gewusst haben, wie hoch die Nebenkosten für Versicherung, Hausmeister und diverse andere Dinge waren.
Leserforumvon SK0906 | Mietrecht | 14 Antworten | 11.10.2010 00:04
Kann man nicht irgendwie vom Vermieter eine Art "Schadenersatz" verlangen ? ... hast du den vermieter schon benachrichtigt über den schaden? ... Heute Nachmittag wird ein neuer eingebaut, auf Kosten des Vermieters.
123·4