234 Ergebnisse für „kosten mieterhöhung modernisierung mieter“

Leserforumvon scaglietti | Mietrecht | 16 Antworten | 31.07.2017 14:03
Erfolgt eine Mieterhöhung bei Modernisierung wie folgt? ... Mieterhöhung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten mit einer Frist von drei Monaten Also insgesamt mind. 6 Monate bis zur Erhöhung? ... Mieterhöhung auf Grundlage der tatsächlichen Kosten.
Leserforumvon Melanie V-Netz | Mietrecht | 9 Antworten | 19.07.2007 14:44
Und was wäre wenn der Mieter gar kein Auto hat Am 19.7.2007 von Mortinghale Liebe Melanie, das ist keine Modernisierung. ... Einzurechnen wären dann sämtliche Kosten. ... Am 19.7.2007 von Melanie V-Netz hm, nunja, könnte ein Mieter eine Mieterhöhung zur Modernisierung auch ablehnen wenn ein Balkon gebaut würde, und der Mieter sagt er könne ihn wegen Höhenangst eh nicht nutzen?
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 7 Antworten | 01.10.2010 17:35
Können die Modernisierungskosten (11% p.a.) an die Mieter umgelegt werden, mit welchen in Mietverträgen die jährlichen automatischen Mieterhöhungen vereinbart sind, wenn die sonst umlegbare Modernisierungskosten weit höher sind als die vereinbarte Mieterhöhungen ? ... und da noch der ausgeschlossene Paragraf : § 559 Mieterhöhung bei Modernisierung.(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. ----------------- ""
Leserforumvon go509029-69 | Mietrecht | 11 Antworten | 09.06.2021 18:01
Mir geht es vielmehr um die Mieterhöhung danach, weil m.E. eben keine Modernisierung und damit kein Anspruch vorliegt. ... Wenn Maßnahmen getroffen werden, die den Bewohnern/Mietern einen Nutzen bringen, sind die Kosten zu 8 % für Modernisierungs-Mieterhöhung angesetzt. ... Mängel begründen ein Recht zur Minderung, nicht aber zur Ablehnung einer berechtigten Mieterhöhung nach Modernisierung.
Leserforumvon joku | Mietrecht | 4 Antworten | 19.01.2007 14:07
Kann ich diese Leasing-Kosten (1:1 oder reduziert) meinem Mieter in den Nebenkosten weitergeben? Oder fahre ich besser, wenn ich das komplett zahle und dann eine Mieterhöhung aufgrund Modernisierung durchdrücke. ... Am 19.1.2007 von SueCologne Wo steht, dass eine Klimaanlage eine Modernisierung ist?
Leserforumvon Mythbuster | Mietrecht | 5 Antworten | 25.01.2018 20:51
Keine Erwähnung von möglicher Umlage wegen Modernisierung. ... Fast ein Jahr nach der Modernisierung wird die Mieterhöhung angekündigt. ... Für jede Maßnahme muss angegeben werden, wie diese den Wohnwert erhöht und welche Kosten entstanden sind.
Leserforumvon Frank03 | Mietrecht | 7 Antworten | 23.08.2007 14:25
zu c) Die Kosten trägt der Vermieter, sofern sie angemessen sind (§ 554 Abs. 4 BGB). ... Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung ist erst dann wirksam, wenn die Modernisierung auch durchgeführt wurde, d.h. ... Die Ankündigung der Mieterhöhung muss natürlich vorher erfolgen.
Leserforumvon Flora1970 | Mietrecht | 32 Antworten | 25.08.2016 14:49
Der Mieter schuldet die erhöhte Miete nach Modernisierung mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung. ... Ich zitiere mal aus dem ParagraphenZitat:Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. ... Diese Mieterhöhung darf sich zumindest dem Wortlaut nach nur auf bereits entstandene Kosten beziehen.
Leserforumvon jger1 | Mietrecht | 29 Antworten | 13.09.2017 15:37
Mieterhöhung gem. § 559 (Modernisierung) bedarf keiner Zustimmung des Mieters. ... Zitat (von jger1):und will die Kosten dafür auf uns Mieter umlegen. ... Am 13.9.2017 von Anitari Noch mal eine Mieterhöhung wegen Modernisierung bedarf keiner Zustimmung des Mieters.
Leserforumvon qfilmmark | Mietrecht | 10 Antworten | 21.02.2013 22:51
Gut, aber selbst wenn ich EUR 5k abziehe, obwohl die Fenster nicht wirklich alt waren komme ich auf eine astronomische Mieterhöhung! ... Es stellt sich doch tatsächlich die Frage: Was hat man davon, wenn die Mieter nach der Mieterhöhung ausziehen und bekommt man die gleiche Miete bei Neuvermietung, hier eine KM von 870 Euro für 65 qm ??? ... Und das hat ein normaler Mieter nicht annähernd an Heizkosten. von werner_r am 22.02.2013 07:55 Mag sein, ist aber für die Mieterhöhung nach Modernisierung kein relevanter Aspekt.
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 11 Antworten | 21.01.2008 10:39
3) Wurde der Mieter schon im Mietvertrag über die Höhe der Mieterhöhung informiert? 4) Wann wurde der Mieter über die Modernisierung informiert? ... 6) Ist dem Schreiben eine genaue Aufstellung der Kosten beigefügt, aus der sich die Mieterhöhung ermitteln lässt?
Leserforumvon karamel | Mietrecht | 6 Antworten | 25.10.2004 11:16
Aber wenn er die Kosten sowieso auf uns umlegen kann, ist das Angebot natürlich hinfällig. ... Seufzende Grüße karamel Am 25.10.2004 von ikarus02 Der Austausch einer häßlichen Badewanne, neue Kacheln oder Armaturen usw. sind KEINE Modernisierung, die eine Mieterhöhung rechtfertigen. ... Am 26.10.2004 von alida Außerdem kann man nach einer Modernisierung nicht beides, 11% Umlage der Modernisierungskosten und allgemeine Mieterhöhung auf Vergleichsmiete; es geht nur entweder - oder.
Leserforumvon mietmaus | Mietrecht | 3 Antworten | 10.07.2014 23:16
Die Modernisierung soll einerseits Energie für die Mieter einsparen, andererseits ist dadurch die Reparatur der Kamine nicht nötig. ... Der Mieter verpflichtet sich außerdem die Baustelle auf eigene Kosten freizumachen und evtl. ... Die genaue Höhe der Mieterhöhung wird Ihnen nach Vorliegen der endgültigen Kosten und nach Vorstandsbeschluss mitgeteilt.
Leserforumvon markus2010 | Mietrecht | 16 Antworten | 09.05.2008 21:19
Tatsächlich kann er 11% der Kosten der Modernisierung auf den Mieter umlegen. ... Ersetzt er also die komplette Heizung, aber zur tatsächlichen Einsparung von Energie trägt nur der Brenner bei oder ein anderes, einzelnes Element, dann kann er auch nur diese Kosten mit 11% auf den Mieter umlegen. ... vor allem der teil: kosten für die instandhaltung, modernisierung einer heizung muss er abziehen?
Leserforumvon esoul | Mietrecht | 35 Antworten | 01.09.2021 22:29
Kann der Mieter die Mieterhöhung womöglich abwehren? ... Insbesondere dürfen in der Regel nicht die kompletten Kosten angesetzt werden. ... Auch werden bei den Kosten notwendige Erhaltungsarbeiten abgezogen.
Leserforumvon pa451882-76 | Mietrecht | 2 Antworten | 05.10.2018 11:14
Darf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegen oder ist das ein geplanter Austausch und wegen dem Gesetz zur Verpflichtung diese auszutauschen dann nicht umlegbar? -- Editiert von pa451882-76 am 05.10.2018 11:23 Am 6.10.2018 von Lolle Zitat (von pa451882-76):Darf er das als Modernisierung auf die Mieter umlegenJA Zitat (von pa451882-76):oder ist das ein geplanter Austausch und wegen dem Gesetz zur Verpflichtung diese auszutauschen dann nicht umlegbar?... "die Modernisierungsmaßnahme auf Grund von Umständen durchgeführt wurde, die der Vermieter nicht zu vertreten hatte" Es gilt aber hier (wie bei jeder Mieterhöhung wegen Modernisierung), dass die Kosten für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen von den umzulegenden Modernisierungskosten abzusetzen sind.
Leserforumvon jo.hannes | Mietrecht | 5 Antworten | 30.04.2017 23:53
Hallo, Ich habe eine Verständnisfrage wegen der Härtefallregelung bei Modernisierung (Mieterhöhung). ... Mieter bekommt Hartz IV. ... Die Kosten dafür dürfen umgelegt werden, weil Herstellung des ortsüblichen Zustand.
Leserforumvon mieter0815123 | Mietrecht | 2 Antworten | 26.10.2018 23:30
Mein Anliegen betrifft eine Mieterhöhung um 11% jährlich, gemessen an den Kosten für eine neue Gastherme, bei der sich meine Vermieterin auf §§ 555b ff BGB beruft. ... Demnach würde es sich um eine reine Modernisierung handeln. ... Nach meinem Verständnis liegt demnach eine modernisierende Instandhaltung vor und keine reine Modernisierung, sodass man die Erhaltungskosten vorher abziehen müsste, ehe eine Umlage auf mich als Mieter vorgenommen wird.
Leserforumvon L_weber | Mietrecht | 7 Antworten | 24.04.2012 14:02
Eine Mieterhöhung um 11% der anteiligen Modernisierungskosten soll erfolgen. ... Der Mieter darf die Modernisierung nicht ablehnen, weil er sie nicht benötigt oder nicht nutzen will. ... Möchtest du wissen, ob die Mieterhöhung rechtens ist?
Leserforumvon kagre | Mietrecht | 5 Antworten | 02.11.2006 11:22
HAllo, bei uns steht eine größere Modernisierung, die ca. 7 monate dauern soll, an. ... Wenn Dir dadurch Kosten entstehen, müssen diese vom Vermieter ersetzt werden. ... Daher weiß ich, dass sie einen vertrag, bzw. schreiben unter die nase gelegt bekommen haben, wo eben u.a. drinn steht, dass der mieter sich mit baubeginn ende nov. 06 einvertsanden erklärt, die mieterhöhung von ca. 75 euro akzeptiert usw... die 75 euro mieterhöhung basieren z.b. auch nur auf einer kostenschätzung. das heißt doch eigentlich, wenn die ganze modernisierung teuerer wird, steigt die mieterhöhung ja auch, oder???
123·5·10·12