80 Ergebnisse für „klage mahnverfahren“

Leserforumvon TheWire | Mietrecht | 18 Antworten | 27.06.2023 14:50
Um ein einfaches Mahnverfahren zu haben überlege ich jetzt folgendes. ... Ist das mit den Fristen so korrekt und würde das Mahnverfahren erleichtern? ... Daher wird auch oft geschrieben wenn ein Widerspruch zu erwarten ist sollte man gleich den Weg der Klage gehen, da u.a. so unnötig Zeit verschwendet wird.
Leserforumvon 27Kiwi | Mietrecht | 4 Antworten | 19.03.2009 18:25
Hallo,ich habe vorhin bei meinem Onkel ein Schreiben seiner Wohnungsgesellschaft gefunden,und leider habe ich keine Ahnung,was das bedeuten soll: "Wie angekündigt haben wir aufgrund des ausstehenden Betrages in Höhe von 311 Euro mit gleichem Arbeitsgang das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet." ... Der Antragsteller muss/kann Klage auf zahlung erheben, die sache wird ans zuständige Gericht abgegeben. 5.
Leserforumvon Segler1974m | Mietrecht | 4 Antworten | 23.12.2007 17:17
Hallo und guten Tag, kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren auch für ausstehende Miete (6 wochen überfällig) einleiten? ... Bei Mieten ist das immer der Fall: Bürgerliches Gesetzbuch § 286 BGB, Verzug des Schuldners *) (1) 1 Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. 2 Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) 1 Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. 2 Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) 1 Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. 2 ----- Amtlicher Hinweis: Diese Vorschrift dient zum Teil auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.
Leserforumvon maiskölbchen | Mietrecht | 25 Antworten | 05.03.2023 10:20
Guten Morgen, wo finde ich ein Klagemusterschreiben für eine Klage zur Auszahlung der Kaution ? ... Also, Mahnbescheid beantragen und wenn der Vermieter Widerspruch einlegt, dann Klage. ... Also nicht nochmal extra klage oder ?
Leserforumvon JuraL2000 | Mietrecht | 7 Antworten | 18.12.2021 20:35
Vermieter erhebt Klage auf Räumung u. ... Vermieter strengt noch während der laufenden Berufungsfrist ein gerichtliches Mahnverfahren an, um den Mietrückstand doch noch [u]nach[/u] Räumungsurteil einzutreiben.... Vermieter strengt noch während der laufenden Berufungsfrist ein gerichtliches Mahnverfahren an, um den Mietrückstand doch noch nach Räumungsurteil einzutreiben.
Leserforumvon guest-12321.09.2016 19:36:03 | Mietrecht | 7 Antworten | 18.06.2016 12:30
Nun, einige Tage später erhielt der Mieter Post vom Amtsgericht, weil der Vermieter die Miete einfordert, also ein Mahnverfahren. ... Die sofortige neue Klage zeigt, dass der Vermieter die Nase voll hat und dient möglicherweise auch als Vorbereitung der Kündigung (Annahme). ... Der Zeitpunkt der Zahlung stand fest, der Mieter zahlte nicht, Verzug ist eingetreten, Mahnverfahren korrekt.
Leserforumvon braut21 | Mietrecht | 29 Antworten | 17.09.2021 11:57
Welche Konsequenzen kann ich ihr schon androhen - nicht mehr, als ihr bisher schon drohen: Mahnverfahren. ... [/quote] Bei einem noch so jungen Menschen würde ich auf jeden Fall ein Mahnverfahren einleiten. ... Bei einer Klage vor Gericht, bei einem vollstreckbaren Titel liegen die Verzugszinsen bei aktuell 4,12 %.
Leserforumvon user0206 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.05.2016 15:56
Ich habe ja die Klage gewonnen und somit einen Titel erwirkt. ... -statt ein Mahnverfahren einzuleiten würde ich eher zum Klagen tendieren.
Leserforumvon fb417788-86 | Mietrecht | 7 Antworten | 29.06.2015 10:34
Was passiert, wenn der Untervermieter auf ein eingeleitetes Mahnverfahren weiterhin nicht reagiert oder Widerspruch einlegt. ... Nur zum Verständnis: Wenn die TS z.B. eine Klage einreicht, auf Rückzahlung der "Restkaution", würde dann der einfache Hinweis der Untervermieterin auf die Nebenkostenabrechnung 2014 ausreichen, damit der Richter die Klage abweist? ... Komme ich nun mit einem Online-Mahnverfahren hier weiter?
Leserforumvon ratlos44 | Mietrecht | 4 Antworten | 11.04.2007 16:55
Am 11.4.2007 von hh C hat sofort die Möglichkeit, das Mahnverfahren einzuleiten. ... Sinnvoll wäre jedoch, das Mahnverfahren erst dann einzuleiten, wenn die Mieter auch mit der Mai-Miete in Verzug sind, da ansonsten ein zweites Mahnverfahren erforderlich ist. ... Inwiefern die "Fristlose" gerechtfertigt gewesen wäre, hätte im Zweifelsfall (und bei Klage des VM) ein Gericht entschieden.
Leserforumvon docstra | Mietrecht | 2 Antworten | 28.12.2003 01:30
Dann wäre die Mahnung nämlich nach einer gewissen Wartezeit als zugegangen zu behandeln und du könntest das Mahnverfahren einleiten/klagen. ... So wie es sich anhört, kommst Du aber um ein Mahnverfahren/Klage nicht rum, scheinbar will sie ja wohl partout nicht zahlen.
Leserforumvon Noogie | Mietrecht | 5 Antworten | 22.11.2005 08:01
Da der Vermieter sich bereits schriftlich geweigert hat, das Geld zurückzuzahlen kannst Du direkt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. ... Am 22.11.2005 von Noogie Hallo Danke für die Info, um, die andere Frage WARUM zu beantworten derzeit steht eigentlich nichts offen, ich hatte nur Streit mit dem Vermieter wegen angeblicher nichtbezahlung der Miete 2001-2002 das aber durch Gericht abgewiesen worden ist, da ich die Miete anhand meiner Kontoauszüge bzw.schriftlicher Bestätigung der Bank das die Miete überwiesen worden ist bezahlt habe die Klage ist abgwiesen worden. Gruß Jürgen ----------------- " " Am 22.11.2005 von Noogie Nochmal hallo habt Ihr da diverse Urteile oder so in eurem Programm derzeit kann ich leider nicht dagegen an und Mahnverfahren das dauert zu lange und ich hatte auch keine rechtliche Unterstützung im Internet gefunden bezüglich der Sache hkennt jemand einen Link oder so.
Leserforumvon mpb992277 | Mietrecht | 7 Antworten | 09.06.2022 10:35
Klage. ... Klage.... Klage.
Leserforumvon Richfield | Mietrecht | 1 Antwort | 23.03.2016 15:48
Die späteren Gespräche haben zu keiner Einigung geführt, so dass ein Mahnverfahren beantragt wurde. ... Auch bei Androhung einer Klage, wurde nicht daraufhingewiesen diese an den Eigentümer zu richten ist. Naiv genug wurde die Klage dann auch gegen den Verwalter erhoben.
Leserforumvon TheWire | Mietrecht | 3 Antworten | 27.02.2017 10:47
Ist die Klage 1x an das das Ehepaar, beide Namen aufgeführt, zu richten oder an jede Person? ... Bei vielen Klagen habe ich gesehen, dass sie sich auf einen vollstreckbaren Titel berufen, also die Mietschuld durch das Mahnverfahren bestätigt wurde. Ist das eine Voraussetzung für die Klage?
Leserforumvon jimmy95 | Mietrecht | 11 Antworten | 18.09.2018 18:18
Gilt das auch im Mahnverfahren ???? ... Gilt das auch im Mahnverfahren ???? ... Eine Klage ist dann nicht erforderlich.
Leserforumvon Frakor | Mietrecht | 4 Antworten | 04.01.2005 17:11
Kommt es zu einer Klage? ... Eine eventuelle Klage wirst Du verlieren. ... Die Kosten für das Mahnverfahren musst Du übrigens jetzt schon tragen.
Leserforumvon Wolle9 | Mietrecht | 28 Antworten | 16.04.2018 14:42
Das Problem dabei ist, dass die Klage dann nicht exakt dem vorherigen Mahnverfahren entspricht. ... Habe ich schon mit einem Mahnverfahren. ... Habe ich schon mit einem Mahnverfahren.
Leserforumvon haze | Mietrecht | 7 Antworten | 07.01.2009 14:36
Welche Möglichkeiten hat der Vermieter, kann er ein Mahnverfahren beginnen oder kann er den Mieter mit Hilfe eines Anwaltes direkt verklagen? ... ABER es ist von grund auf keinerlei mahnverfahren eingeleitet worden, weder mahnungen vom vermieter noch sonst woher! ... sagen wir die zahlung des mieters steht seit 4 wochen aus - der mieter nimmt sich einen anwalt. kann er nun direkt klage erheben oder muss er den mieter erstmal mahnen. und wenn nun der mieter nach der ersten mahnung den prozess scheut und zahlt, muss er dann auch die anwaltskosten zahlen?
Leserforumvon Squisher | Mietrecht | 7 Antworten | 31.03.2006 14:20
Eine Klage wäre hier nicht angebracht. ... Daher würde ich empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren ohne Anwalt einzuleiten. ... Am 1.4.2006 von Squisher Hallo, wenn ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleite, welche Kosten kommen da auf mich zu?
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