Der Makler hat mich damals zwar darauf hingewiesen, dass ich diese zu zahlen habe aber nach meinem Einzug kam keine Forderung mehr. Nun wollte ich ordentlich kündigen aber der Vermieter hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, dass er erst meine Kündigung akzeptiert, wenn er die Kaution erhalten hat. ... ----------------- " " Am 25.11.2009 von Zahlen-Dreher @Scalar: Der Vermieter hätte ja mal schon längst auf sein Recht bestehen können und die Kaution von mir einzufordern.
Die Kosten hierfür (Farbe + Arbeit) trägt der Vermieter." ... Am 23.12.2007 von Morthingale ob man, wenn man bei Einzug renoviert hat Ich muß es noch einmal wiederholen: Die Kosten hierfür (Farbe + Arbeit) trägt der Vermieter. ... Ich habe einfach die Befürchtung, dass unser VM uns unsere Kaution nicht zurück gibt.
Bei Ihrem Einzug vor 20 Jahren hat sie die Kaution an eine Hausverwaltung überwiesen, die im Namen aller Eigentümer sowohl Kaution als auch Mieten erhielt und diese an die Eigentümer weiterleitete. ... Derjenige, der bei Mietvertragsende Vermieter war, muss somit die Kaution zurückzahlen. ... Dann war der Verkäufer noch Vermieter und der hat auch die Kaution zurückzuzahlen.
Der Vermieter weigert sich mir eine Zahl zu nennen. ... Ist der Vermieter verpflichtet mir eine Zahl zu nennen? ... Zitat:Ist der Vermieter verpflichtet mir eine Zahl zu nennen?
Der Vermieter darf die Bank aussuchen. ... Wenn die Kaution mit 0,5% verzinst wurde, dann ist das ausreichend. ... Bei meinem Einzug hat mich der VM gefragt, ob ich eine mehrjährige Festanlage möchte für mehr Zinsen.
Anpassung der Nebenkosten durch Vermieter
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Da die Betriebskosten nicht nach Kopfzahl/ Personenzahlen abgerechnet würden, sondern nach der Wohnfläche, spielt die Zahl der Mieter weniger eine Rolle. ... Wurde dem Vermieter der Einzug von zwei Personen bei Anmietung der Wohnung mitgeteilt? ... Wurde dem Vermieter der Einzug von zwei Personen bei Anmietung der Wohnung mitgeteilt?
Die Toilette war sogar bei ihrem Einzug voller "Urinstein". Laut Vermieter müssten sie nur ordentlich schrubben. ... Damit dürfte der Vermieter vor Gericht recht schlechte Karten haben.
Und habe Mieter (b) gesagt, dass beim Einzug und im Mietvertrag stehen, dass Mieter (b) die Miete und Kaution zahlen muss. ... Februar 2010 war dann der Einzug. ... Februar 2010 war dann der Einzug.
Diese waren aber schon bei Einzug vorhanden und damals erfolgte auch ein Hinweis (mündlich) an den Vermieter, dieser meinte er würde sich das vermerken, denn es gab ein Übernahmeprotokoll des Vormieters in dem diese Mängel weil sie wohl schon seit Jahren bestanden und nicht wirklich nennenswert sind nicht gesondert vermerkt waren. ... Daher sind die Werte von 1300,- erstens durch die falsche qm-Zahl nicht korrekt und zweitens auch nur eine Schätzrechnung und keine tatsächlichen Kosten. ... Wie lange könnte nun der VM generell die Kaution einbehalten?
Gruß Am 1.6.2005 von Mussil Wenn im Protokoll die Anzahl der Schlüssel aufgeführt wurde und genau diese Anzahl an den Vermieter wieder übergeben wurde, haben Sie Ihre "Pflicht" erfüllt. ... Am 1.6.2005 von karamel Wenn du beim Einzug nicht moniert hast, dass du nicht die im Mietvertrag genannte Zahl Schlüssel erhalten hast und das auch nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, wirst du wohl schlechte Karten haben. ... Schließlich müsstest Du ja Deine Kaution, bzw. die abgezogenen paar EUR einklagen.
Der Vermieter hat 2000€ Kaution verlangt, damit er dies in den Mietvertrag schreiben kann. ... Nach 2 Tagen sind wir zu ihm und haben gesagt, dass wir den Vertrag nicht akzeptieren können und wollten unsere Kaution zurück. ... Deshalb haben wir dem Vermieter ein wenig vertraut.
[/i] Zustand: Das Bad und eine Gasttoilette wurden vor dem Einzug im August 2022 renoviert. ... 2) Hat der Vermieter noch eine Kaution vom Mieter? ... Ein Teil der Kaution (270 EUR) wurde vom Vermieter einbehalten.
Wir sollen keine Kaution bezahlen, der Fußboden, einen Kaminofen und die Küche dürfen wir uns aussuchen, wird aber von denen bezahlt. ... Aber wenn er dann später mal euer Vermieter ist, wird es sicherlich anstrengend werden. ... - Wenn die Nebenkosten nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, dann bekommt ihr nach der jährlichen Abrechnung entweder Geld zurück oder muß was nachzahlen. - Denkt daran, beim Einzug alle Zählerstände (Strom, Wasser, Heizung) zu notieren und vom Vermieter (bzw. dem Sohn) unterschreiben zu lassen. ----------------- "" Am 26.2.2014 von HeHe Kompliziert ist dein Problem nicht, wie schon geschrieben: Der Vertrag ist gemacht!
Wobei es dann aller Wahrscheinlichkeit nach Probleme mit der Kaution geben wird. ... Am 28.11.2016 von fb454626-83 ja der Vermieter wurde bei Einzug direkt und schriftlich drauf aufmerksam gemacht. ... Ist dort Raum für die Eintragung einer Zahl, oder stand da eine Zahl die durchgestrichen wurden oder was anderes ?
Im Mietvertrag besteht bezügl. der Kaution nichts. ... Wenn du nur 1 Jahr dort wohnst--- War die Wohnung bei Einzug renoviert? ... Ist bis dahin keine Abrechnung der Kaution erfolgt, fordert man diese mit gerichtsfester Mitteilung ein und bei weiterer Weigerung wird der säumige Vermieter halt verklagt.
Ach ja, Kaution bekomme ich doch auch noch die Hälfte zurück, da jeder am Anfang bei Einzug die Hälfte gezahlt hat..oder? ... Ich wohn doch dann ab 01.02 nicht mehr da und zahl für 2 Monate die Nebenkosten weiter?! ... Nach Ende des "alten" Mietvertrags zahlt der Vermieter theoretisch die Kaution an euch beide oder an einen von euch aus.
Vielen Dank schon mal Frage 1: Ist es eine MUSS oder KANN Regelung für den Vermieter, Sparbücher bei Neueinzug für die Kaution abzuschließen? ... Frage 3: Im Mietvertrag ist keine qm² Zahl festgehalten. ... Also hätte ich 2-4 qm² seit Einzug zuviel gezahlt?
Dann stünde m.E. eine Klage gegen den Vermieter an. ... Dann stünde m.E. eine Klage gegen den Vermieter an. ... Daher war vor dem Einzug eine entsprechende Einordnung des Mietzins nicht möglich Und der Vermieter hätte die örtliche Vergleichsmiete nach nicht-veröffentlichtem Mietspiegel über seine Glaskugel wissen müssen?
(Ich habe mal gehört, ein Vermieter darf dem Mieter den Einzug des Partners nicht verweigern.) ... wohnst du da schon seit sechs Monaten, ohne dem Vermieter deinen Einzug mitgeteilt zu haben? Euer Vermieter muss auch die Nebenkosten für nun zwei Personen anpassen. quote:Ich habe mal gehört, ein Vermieter darf dem Mieter den Einzug des Partners nicht verweigern.
Kammerjäger wäre wohl effektiver, aber auch kostspieliger (ist aber Sache des Vermieters den zu bezahlen, wenn der Befall schon vor Eurem Einzug da war). ... Kannst Du mal eine Zahl in EUR + qm der Wohnung angeben ?? ... So jetzt aber wieder zum eigentlichen Thema: Was kann ich Mietrechtlich bei meiner Käferplage tun ohne meine Kaution am Ende zu riskieren????