49 Ergebnisse für „kaution vermieter vormieter hausverwaltung“

Leserforumvon Bertone-Fahrerin | Mietrecht | 15 Antworten | 01.02.2023 17:35
Ich habe heute Post bekommen von meiner ehemaligen Hausverwaltung. ... Wie gesagt, laut Mietvertrag unrenoviert und mit Laminatübernahme vom Vormieter. ... [/quote] Zusammen mit dem Vermieter erstellt?
Leserforumvon pipapo123 | Mietrecht | 22 Antworten | 09.01.2018 22:12
--> Die Provision ging an die Hausverwaltung, bei der der Vormieter der Geschäftsführer war/ist. ... Viele Grüße pipapo123 Am 10.1.2018 von cauchy Zitat (von pipapo123):--> In meinem Mietvertrag steht die Hausverwaltung als Vermieter --> Im Mietvertrag des Eigentümers steht der Vormieter, der gleichzeitig Geschäftsführer der Hausverwaltung ist/war, im Mietvertrag Okay. Damit ist diese Hausverwaltung dein Vermieter.
Leserforumvon fb535122-60 | Mietrecht | 11 Antworten | 04.01.2020 18:38
Und die Kaution vorerstan den Vormieter bezahlt, wurde von der Hausverwaltung mündlich richtig gestimmt; was wohl heißen soll, diese wurde richtig an den Vermieter überschrieben. .Zitat (von Harry van Sell):Genauer gesagt einen angemessenen Teil der Kaution. ... Zitat (von fb535122-60):daher hatte ich die Kaution an dem Vormieter gezahlt (damals hatte die Hausverwaltung mündliche richtig gestimmt). Oh, hoffentlich hat der VORmieter die Kaution an den VERmieter weitergeleitet.
Leserforumvon Yaann | Mietrecht | 14 Antworten | 12.02.2021 17:59
Einen Vertrag zwischen Vermieter und Vormieter, der die Zahlung des Nachmieters an den Vormieter als schuldbefreiend für die Rückzahlung der Kaution festlegt. ... Einen Vetrag zwischen Vermieter und Nachmieter, der eine Zahlung des Nachmieters an den Vormieter als schuldbefreiend für die Bezahlung der Kaution festlegt. ... Eine Zahlung ohne Rechtsgrund von der Hausverwaltung an den Vormieter. 5.
Leserforumvon fb568172-10 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.01.2021 10:05
Hallo, In der WG in die ich im April eingezogen bin wird die Kaution wie mir vom Vormieter des Zimmers mitgeteilt wurde intern weitergegeben. ... Schon allein da ich es weder von der Hausverwaltung noch vom nächsten Mieter ehrlich einfordern kann. ... Bleibt nur zu hoffen, dass Du Deine Kaution vom Vormieter auch wieder bekommst.
Leserforumvon guest-12322.01.2019 13:14:16 | Mietrecht | 2 Antworten | 22.01.2019 09:00
Heute habe ich diese Situation mit meiner Vormieter diskutiert. Und sie hat mir Bescheid gegeben, dass dieser Vermieter keine Kaution zurückzahlt. ... Und sie hat mir Bescheid gegeben, dass dieser Vermieter keine Kaution zurückzahlt.
Leserforumvon schlumpel | Mietrecht | 36 Antworten | 14.07.2008 13:40
Der Vermieter beruft sich darauf, dass die Hausverwaltung den Zustand der Wohnung bei Einzug nicht kannte. Der Vermieter verlangt nun 2800,- Euro sowie die Einbehaltung der Kaution ! ... Kann der Vermieter nach Beauftragung einer Hausverwaltung im Nachhinein noch Forderungen stellen ?
Leserforumvon guest-12313.10.2020 17:48:25 | Mietrecht | 0 Antworten | 12.10.2020 10:30
Unsere WG: - alle vier Hauptmieter - Auszug/Einzug neuer Mitbewohner wird über eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag geregelt - Nachmieter überweist die 600 € Kaution dem Vormieter - Ich habe 12 Jahre in der WG gelebt und ziehe jetzt aus - Da der Mietvertrag nicht aufgelöst wird meinte die Hausverwaltung sie zahlt meinen Zinsanteil nicht aus aber ich kriege Info über den momentanen Kontostand und wir sollen das untereinander regeln Dazu zwei Fragen: - Gibt es da ne Möglichkeit das unkompliziert fair für alle zu regeln - Bzw. ist der Vermieter nicht evtl. doch verpflichtet mir meinen Zinsanteil auszuzahlen Ich weiß jetzt noch nicht um wie viel Geld es dabei geht schätze mal +-100 €.
Leserforumvon neelelele | Mietrecht | 7 Antworten | 05.11.2023 19:01
Schriftlich haben wir nur den Zettel, wo alle Schäden aufgelistet sind und der Vermerk, dass diese durch die Kaution der Vermieter ausgeglichen werden. ... [quote=neelelele]Schriftlich haben wir nur den Zettel, wo alle Schäden aufgelistet sind und der Vermerk, dass diese durch die Kaution der Vermieter ausgeglichen werden.... Und logischerweise entnommen aus der Kaution der Vormieter, wie oben bereits geschrieben.
Leserforumvon c0bain | Mietrecht | 33 Antworten | 21.01.2020 00:50
(Sept. 19) Der Vermieter behält also meine Kaution zurück bis er das fehlende drittel der vereinbarten Kaution erhält. ... So hatten ich und meine Vormieter es seit Jahren bei wechseln erlebt.... Bei einem neuen Mietvertrag sollte die zahlung der Kaution an den Vormieter nur dann erfolgen, wenn der Vermieter dies nachweisbar so bestätigt und das anerkennt.
Leserforumvon guest-12313.10.2020 17:48:25 | Mietrecht | 2 Antworten | 12.10.2020 10:28
Unsere WG: - alle vier Hauptmieter - Auszug/Einzug neuer Mitbewohner wird über eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag geregelt - Nachmieter überweist die 600 € Kaution dem Vormieter - Ich habe 12 Jahre in der WG gelebt und ziehe jetzt aus - Da der Mietvertrag nicht aufgelöst wird meinte die Hausverwaltung sie zahlt meinen Zinsanteil nicht aus aber ich kriege Info über den momentanen Kontostand und wir sollen das untereinander regeln Dazu zwei Fragen: - Gibt es da ne Möglichkeit das unkompliziert fair für alle zu regeln - Bzw. ist der Vermieter nicht evtl. doch verpflichtet mir meinen Zinanteil auszuzahlen Ich weiß jetzt noch nicht um wieviel Geld es dabei geht schätze mal +-100 €. ... Am 12.10.2020 von Solan196 Zitat (von go560270-51):- Bzw. ist der Vermieter nicht evtl. doch verpflichtet mir meinen Zinanteil auszuzahlen Der wäre dann wie hoch?
Leserforumvon claudi700 | Mietrecht | 32 Antworten | 24.10.2007 10:27
irgendwas umgeschmissen haben o. ä. die dame hat parkett in der wohnung, lt. vormieter wurde das nicht ordnungsgemäß verlegt (dämmschicht zu dünn). ich habe somit jeden schritt von ihr gehört und eben auch alles von ihren katzen. ich hatte die mieterin mehrmals darauf hingewiesen, daß ich die miete mindern werde, sollte die lärmbelästigung nicht aufhören. auch die hausverwaltung hatte ich informiert. im juli/august hatte ich die schn... voll und habe die miete gemindert (vorankündigung an eigentümer, kopie an hausverwaltung). so, und nun meint die eigentümerin, sie kann sich das geld einfach wieder holen... claudi Am 24.10.2007 von claudi700 nochmal hallo, es ging um 10 % der gesamtmiete, insgesamt 65,20 euro. die eigentümerin hat nun einfach 66 euro von der kaution abgezogen! ... Wer will denn wissen, ob die Minderungshöhe gerechtfertigt ist, der Mieter oder Vermieter? ... Solange das nicht geklärt ist, ist die Kaution in voller Höhe auszuzahlen (evt.
Leserforumvon Stuppsnase | Mietrecht | 27 Antworten | 26.09.2009 22:09
Das Parkett wurde uns zugesichert wird kurz nach unserem Einzug neu gemacht, da der Vormieter sogar seine komplette Kaution für diese Arbeiten beim Vermieter belassen musste. ... Erst das hineinlegen eines Thermometers brachte Klarheit darüber, dass dort wohl etwas defekt war Parkett = der Zustand war bekannt (uns wurde beim Einzug zugesichert er wird in der "nächsten Zeit" behoben), der Vormieter musste die gesamte Kaution dafür beim Vermieter belassen. ... Wir werden einfach fristgerecht kündigen und die Hausverwaltung auf den nicht haltbaren Zustand mit der Dusche hinweisen.
Leserforumvon Global | Mietrecht | 3 Antworten | 19.12.2012 16:23
Damals gab es einen Vormieter. ... Der Vermieter wirkte am Übergabetag unseriös. ... Der Vermieter machte den Vorschlag die Kaution vom Vormieter zu übernehmen.
Leserforumvon Stivikiwi | Mietrecht | 11 Antworten | 05.07.2013 00:08
Oder kann ich es einfach über die Hausverwaltung organisieren? ... ----------------- "" Am 5.7.2013 von Scappler quote:Du hast an den Vormieter die Kaution gezahlt ? ... Da darf der neue Mieter die Kaution noch einmal an den Vermieter/Makler zahlen.
Leserforumvon amz457102-96 | Mietrecht | 2 Antworten | 07.01.2017 21:18
Die Vormieter haben darauf hin ein Hausverbot der Marklerin erteilt und die Hausverwaltung in CC gesetzt. Es meldete sich ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, zum schlichten. ... Kann der Vermieter die zurückgehalte Miete mit der Kaution verrechnen?
Leserforumvon Commo1977 | Mietrecht | 4 Antworten | 31.08.2004 13:48
In Gesprächen mit den Nachbarn stellte sich heraus, daß die Vormieter wegen des Schimmels ausgezogen sind, die Hausverwaltung über den Schimmel bescheid wüsste und jedoch nichts dagegen unternimmt. ... Ich habe bisher allerdings weder Miete noch Kaution gezahlt. ... Ansonsten die Kaution und die Miete vorerst nicht zahlen...erklärt in eurem Schreiben damit, dass dieser erhebliche Mangel bewusst vom Vermieter / Hausveraltung verschwiegen wurde und ihr somit getäuscht wurdet und ihr deshalb vom Mietvertrag zurücktreten werdet.
Leserforumvon Squashkid | Mietrecht | 4 Antworten | 28.09.2006 15:32
Am 28.08. erfolgte die Wohnungsabnahme durch die Hausverwaltung. ... Am 28.9.2006 von wald-hase 1) Wenn der Nachmieter schon eingezogen ist und etwas sogar noch bei Auszug des Vormieters für in Ordnung befunden wurde, wird man dem Vormieter kein Verschulden an dem Schaden nachweisen können (was der Vermieter ja tun müßte). ... Schreib denen das und setze eine Frist zur Rückzahlung der Kaution.
Leserforumvon Dominik76 | Mietrecht | 10 Antworten | 28.03.2011 14:34
Dies lief über eine Hausverwaltung, der Vermieter hat den Vertrag auch noch nicht im Original unterschrieben da dieser bis 3.4.11 in Urlaub ist. Bei Unterzeichnung musste ich die Kaution direkt bezahlen und habe auch einen Satz Schlüssel bekommen. 1 Satz Schlüssel hat noch der Vormieter und 1 Satz Schlüssel der Vermieter. ... Das Problem ist auch die Wohnung in der ich zur Zeit wohne ist zum 30.04.11 gelündigt das heisst ich kann es mir nicht leisten erstmal 2-3 wochen zu warten ob der Vermieter etwas unternimmt. ----------------- "" Am 28.3.2011 von IM_Christine quote:Bei Unterzeichnung musste ich die Kaution direkt bezahlen Von derartigen hastigen Maßnahmen kann man nur abraten.
Leserforumvon willow4 | Mietrecht | 4 Antworten | 25.05.2011 12:07
Tapeziert wurde vor 1 Jahr von der Hausverwaltung; der Vormieter hatte fluchtartig die Wohnung verlassen inkl. ... Frage Hab ich eher Anspruch auf die Kaution / Teil davon oder muss ich bis nächstes Jahr April warten? ... Die Forderung nach einer kompletten Auszugsrenovierung nach nur 13 Monaten ist unwirksam. zu Frage 2.: Auf eine sofortige Rückgabe der kaution kann der Mieter nur dann bestehen, wenn der Vermieter die mängelfreie Rückgabe bescheinigt.
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