66 Ergebnisse für „kaution geld mieter zurückfordern“

Leserforumvon ganea | Mietrecht | 3 Antworten | 22.02.2007 11:43
Nachdem ich die Kaution zurückfordern wollte, hat mich mein Vermieter darauf hingewiesen, dass die Wohnung bei Auszug fachgrecht gestrichen werden musste. ... Als Student fehlt mir auch schlicht das Geld einen Anwalt einzuschalten. ... Von der Kaution darf er nur die Nachzahlung der Betriebskosten abziehen, keine Kosten für Schönheitsreparaturen!
Leserforumvon Slavonia | Mietrecht | 29 Antworten | 09.07.2009 09:12
Ist eine Vereinbarung wonach der Mieter die Kaution "Abwohnen" darf zulässig. ... Gibt der Mieter dem Vermieter Geld zum Fliesenkauf (das Geld soll nach der Vorstellung aller Beteiligten gerade nicht wie bei einer Kaution nach § 551 BGB verwand werden), dann liegt tatsächlich ein Darlehen oder eine Kostenbeteiligung vor, auch wenn die als „Kaution" bezeichnet wird. ... Mit dem Stichwort „Kaution" ist dem Mieter
Leserforumvon fb568172-10 | Mietrecht | 5 Antworten | 07.01.2021 10:05
Ich habe damit Geld überwiesen was ich im Zweifelsfall bei Auszug nicht zurück erhalte. ... Fakt ist, ich habe jetzt Geld überwiesen was seinem Zweck nicht zugeführt wurde und möchte das deshalb gern zurück haben. ... Wenn vereinbart wurde, dass er 1/3 der Gesamtkaution der WG an den alten Mieter zahlt, dann hat er offenbar zuviel gezahlt und kann das zuviel gezahlte zurückfordern.
Kaution+Mieterdarlehen 1 von 5 Sterne
Leserforumvon Xianzai | Mietrecht | 19 Antworten | 06.10.2006 17:18
Guten Tag, Ist es zulässig, dass Kaution und Mieterdarlehen das Dreifache der Kaution übersteigen? ... Am 7.10.2006 von guest123-616 --- editiert vom Admin Am 7.10.2006 von guest123-2128 --- editiert vom Admin Am 7.10.2006 von Xianzai Guten Tag, sollte man Zahlen, Einziehen und das Mieterdarlehen zurückfordern? ... Das Geld würde ich dem Vermieter auf keinen Fall geben.
Leserforumvon Janina84 | Mietrecht | 13 Antworten | 28.06.2004 10:13
Am 28.6.2004 von stwe Der Mieter ist zur Teilzahlung berechtigt (§ 551 II S. 1 BGB), kann aber per Formularklausel dazu verpflichtet werden, die Kaution in einem Betrag zu zahlen. ... Diese kann er jederzeit in Asnpruch nehemen, erhält das Geld dann von der Bank und diese würde es von Euch zurückfordern. ... Zu beachten ist hier, daß die Mieter ohnehin schon mit einer Rate im Rückstand ist.
Leserforumvon philosoph32 | Mietrecht | 22 Antworten | 27.12.2019 11:58
Dadurch bekommt der Mieter zwar immernoch keine Kaution zurück. ... Der Mieter hinterlegt z.Teil eine ganze Menge Geld an Kautionn, was ja sein Eigentum bis zur Rückgabe bzw.Abrechnung bleibt. Und da darf der Mieter schon wissen wo bzw.sein Geld an- gelegt ist.
Leserforumvon mieter.13th | Mietrecht | 3 Antworten | 22.02.2015 08:43
Gruß mieter.13th Am 22.2.2015 von guest-12322.02.2015 19:16:55 Hallo Mieter.13th Wann genau seid ihr denn Ausgezogen. ... Und wir haben 02.2015 und er hatte noch immer die Kaution? ... Also ich würde das vom Vermieter einbehaltene Geld schnellstmöglich und schriftlich per Postweg unter Übergabe/ Einwurf Bestätigung durch die Post zurückfordern.
Leserforumvon wildwaterwind | Mietrecht | 11 Antworten | 15.05.2006 13:22
Ich würde auch die Kaution umgehend zurückfordern mit der Androhung rechtlicher Schritte. ... Und darauf hoffen, dass die Mieter zu doof oder zu eingeschüchtert sind ihr Recht durchzusetzen? ... Dann Anfang Juli die Kaution zurückfordern.
Leserforumvon Saskia123123 | Mietrecht | 20 Antworten | 20.02.2017 14:59
Beim Mieter eben muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine Kaution gezahlt wurde. ... Beim Mieter eben muss ein Nachweis erbracht werden, dass eine Kaution gezahlt wurde. ... Am 20.2.2017 von AltesHaus Na ja ... bevor ich etwas vom VM zurückfordern kann, muss ich beweisen, dass ich es gegeben habe, in dem Fall die Kaution.
Leserforumvon tobi123 | Mietrecht | 95 Antworten | 06.06.2007 15:54
Kann ich die Kaution von dem Vermieter anfordern oder muss ich mir die Kaution von dem jetzigen Mieter, in dem Fall mein Ex-Freund, holen? ... ich werde versuchen, dass der ex das geld dem vermieter überweist, somit könnt ich an mein geld ran kommen? ... dass er die kaution an den VM überweist und ich das geld vom VM oder er mir direkt überweist?
Leserforumvon NadineDieudonne | Mietrecht | 21 Antworten | 10.01.2006 11:24
Dann können die Mieter die volle Kaution bezahlen. ... Der Mieter bekommt das Geld als Darlehn und muß dieses zurückzahlen. ... Viele Vermieter führen aber solche Regelungen in Ihren Mietverträgen, da die meisten Mieter heutzutage nicht soviel Geld haben, um die Kaution in einer Summe zahlen zu können.
Leserforumvon guest-12330.08.2015 11:38:25 | Mietrecht | 17 Antworten | 21.07.2014 22:33
Dieser - nach schriftlichem Angebot an den Mieter direkt durch den Mieter selbst auch beauftragt - wechselte die Scheibe und stellte die Rechnung an den Mieter. ... Die Kaution ist aber wohl (auch) für den Ausgleich von Schäden gedacht, die der Mieter verursacht hat? ... VM hat jetzt einen eigenen Anspruch gegen den M, den er mit der Kaution verrechnen kann. #2 ist nötig, weil der M sonst immer noch schuldbefreiend an den Handwerker leisten und von dir den einbehaltenen Kautionsanteil zurückfordern könnte, dann hast du den Ärger, das Geld wiederum vom Handwerker zu bekommen. ----------------- "" Am 22.7.2014 von guest-12330.08.2015 11:38:25 Ich möchte das nicht "unbedingt" so machen, mir war allerdings wichtig ob und wie es überhaupt möglich sein könnte - um bei der Übergabe der Wohnung entsprechend auf Konsequenzen hinweisen zu können.
Leserforumvon Koenig Arthur | Mietrecht | 11 Antworten | 09.01.2014 19:58
(zahlt Kaution und 1. ... Das JC muß die Miete vom Mieter zurückfordern. ... Und der neue Mieter hat absolut NULL mit dem Mietverhältnis und der Miete des alten Mieters zu tun. ----------------- "" Am 10.1.2014 von guest-12320.09.2014 20:57:52 quote:Wenn das Amt direkt an den Vermieter gezahlt hat, kann es auch direkt vom Vermieter das Geld zurückfordern.
Leserforumvon TumadieMoerchen | Mietrecht | 22 Antworten | 31.01.2015 18:05
Kann ich nun neben der Kaution auch alle Nebenkostenvorrauszahlungen seit 01.01.2012 zurückfordern? ... Bleiben noch 1000 Euro Kaution übrig, die tatsächlich offen sind. ... Diese Nr mit der Rückforderung der NK ist ja auch sehr verlockend, bloß, dass man das Geld nicht behalten kann.
Leserforumvon TobiasT | Mietrecht | 10 Antworten | 02.08.2013 14:24
Wir trafen uns in der Wohnung und auf einmal wollte sie mir Geld von der Kaution abziehen. ... Man muss bedenken das zu diesem Zeitpunkt schon 4 Monate ein neuer Mieter dort wohnte. ... Und was Du an Leistungen in der Wohnung erbracht hast, solltest Du auch zurückfordern!
Leserforumvon jennymilky | Mietrecht | 19 Antworten | 24.07.2013 11:47
Hallo, sind diese sechs Monate , die Mieter angeblich Zeit haben, ein Freifahrtsschein? ... Wenn sich keiner gerührt hat Kaution vollumfänglich zurückfordern ----------------- "Wenn ein Mann im Wald spaziert und keine Frau ist in der Nähe - ist er dann trotzdem im Unrecht?" ... Akt)] " Am 25.7.2013 von Harry van Sell quote:Wenn bei der letzten NK-Abrechnung ein Guthaben von 100.- entstanden ist entbehrt es der Grundlage, von der Kaution Geld für zu erwartende Nachzahlungen einzubehalten.
Leserforumvon neueruser04 | Mietrecht | 5 Antworten | 02.11.2005 15:33
Der Vermieter hat einen Teil der Kaution einbeahlten mit dem Hinweis auf die nächste Heizkostenabrechnung. ... Also MUSS ich einfach die nächste Abrechnung abwarten bis ich den Rest der Kaution nebst Zinsen zurückfordern kann !?... Die Zinsen, die in dem Zeitraum anfallen, werden natürlich zugunsten des Mieters (dem gehört das Geld ja) verrechnet.
Leserforumvon go381054-29 | Mietrecht | 7 Antworten | 08.01.2014 17:17
Nach unserem Auszug vor ein paar Monaten habe ich dann die restlichen 150€ ans Amt überwiesen, woraufhin das Jobcenter die Kaution zur Auszahlung an den Mieter freigegeben hat. ... Die Frage ist nun, ob der Gläubiger den kompletten Betrag pfänden darf oder ob die Hälfte der Kaution nicht eigentlich mir zusteht, da der Anspruch ja nur gegenüber einem der Mieter besteht. ? ... Falls der Gläubiger das eingezogen hat, kannst du das Geld, Quittung hast du, ggf. über § 771 ZPO vom Gl. zurückfordern.
Leserforumvon go478559-20 | Mietrecht | 58 Antworten | 16.11.2017 15:21
Wenn sich später herausstellt, dass ihr die Kaution beweisbar schon gezahlt habt, dann könnt ihr diese Extrazahlung wieder zurückfordern oder mit der Miete verrechnen. ... Immer, wenn es um Geld geht, wirds aber gefährlich. ... Ihr habt offenbar einiges Geld in die Wohnung gesteckt und eine geringe Miete.
Leserforumvon 123456789recht | Mietrecht | 12 Antworten | 28.07.2010 15:01
Damit behält er das Geld (oder jedenfalls so viel, wie er fordern darf) und C muss im Innenverhältnis von A sein Geld zurückfordern. ... Dann kann er sein Geld vom Vermieter zurückfordern, so geht das schließlich nicht. Ansonsten: Geld von A zurückfordern.
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