1.308 Ergebnisse für „jahr mietvertrag nebenkosten“

Leserforumvon Lichtgestalt | Mietrecht | 9 Antworten | 21.02.2009 14:54
Hallo zusammen, angenommen, Mieter M hat mit Vermieter V einen Mietvertrag abgeschlossen, der ab April 2008 gilt. Nun erhält M von V die Betriebskostenabrechnung, in der Nebenkosten wie die Grundsteuer etc. auf M umgelegt werden, als hätte er das ganze Jahr 2008 in der Wohnung gelebt. ... Müßte etwa jemand, der erst im Dezember 2008 eingezogen wäre, auch für das ganze Jahr 2008 Nebenkosten nachzahlen?!
Leserforumvon batavusfahrer1 | Mietrecht | 19 Antworten | 05.07.2010 18:43
Wir haben einen Mietvertrag 2005 unterzeichnet, wo u.a die Nebenkosten aufgeschlüsselt sind ( bzw die angekreuzt, die enthalten sind ) Dort steht u.a. ... Wozu schließt man einen Mietvertrag ab, wenn die Zahlen darin nicht realistisch sind und man jedes Jahr 300 Euro nachzahlen muß? ... Im Mietvertrag steht doch Nebenkosten 150 Euro und was enthalten ist lt.
Leserforumvon meimic29 | Mietrecht | 4 Antworten | 24.01.2010 20:33
Nunmehr habe ich nach Durchsicht der Unterlagen gemerkt, daß mir pro Jahr ca. 900 Euro durch die Lappen gehen. ... Und zwölf Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes soll ich nichts mehr fordern können. wobei ich die städtischen Nebenkosten alle drei Monate zu zahlen habe ich die Gebäudeversicherung einmal im Jahr. ... Wäre dankbar für Hilfe... ----------------- " " -- Editiert am 24.01.2010 20:45 Am 25.1.2010 von Harry van Sell Was genau steht denn bezüglich der Nebenkosten / Betriebskosten im Mietvertrag?
Leserforumvon ChrisD | Mietrecht | 5 Antworten | 24.01.2015 00:06
Nach guten einem Jahr kam dann die Rechung für die Hauskosten und das hatte mein lieber Onkel wohl unterschätzt. ... Jetzt drohen sie mir mit "offiziellen" Schritten und meinen für die 3 Monate im neuen Jahr wären auch noch mal 2000€ fällig. ... Es war ein "einfacher" Zettel auf dem nur stand Nebenkosten für 2013.
Leserforumvon MaxiTobi | Mietrecht | 2 Antworten | 11.11.2003 17:07
Ja Ja, die lieben Nebenkosten. ... Im Mietvertrag wurde eine vierteljährliche Vorauszahlung der Nebenkosten in Höhe von ca 300,- DM (=150,00 Euro) vereinbart. Dies geschah so, daß hinter der Auflistung der Nebenkosten (Standard-Mietvertrag) eine Klammer gesetzt wurde und der Betrag eingetragen wurde.
Leserforumvon freilassinger1963 | Mietrecht | 5 Antworten | 19.05.2009 21:14
Auziehen würden wir ja gerne wir haben aber einen Jahresmietvertrag unterschrieben der sich von Jahr zu Jahr verlängert. Achso habe keine Rechtsschutzversicherung und kann desweegen zu keinem Anwalt gehen -- Editiert am 19.05.2009 21:18 Am 19.5.2009 von guest-12324.08.2009 16:50:38 --- editiert vom Admin Am 19.5.2009 von Michael32 Was steht denn im Mietvertrag zu den Nebenkosten ? ... Dabei muss berücksichtige werden, dass letztes Jahr das Heizöl sehr teuer war.
Leserforumvon NK258 | Mietrecht | 12 Antworten | 15.04.2024 21:07
Letztes Jahr wollte er die Nebenkosten um 25€ erhöhen (Inflation etc). ... Hat mein Vermieter die Nebenkosten letztes Jahr dann zu Unrecht angehoben? ... Ich überweise 555€, da der Vermieter letztes Jahr das Ganze ja erhöht hat.
Leserforumvon Michael32 | Mietrecht | 22 Antworten | 25.02.2008 21:57
Hallo, kurze Frage: Wenn im MV eine Miete x + Heizkostenpauschale y vereinbart ist und weiter nichts, bedeutet dies, daß mit der Miete auch die Nebenkosten abgegolten sind ?? ... Letztere wurde letztes Jahr erhöht vom VM und dies wurde vom Mieter auch akzeptiert. ... Eine Grundlage wäre eine Vereinbarung im Mietvertrag.
Leserforumvon guest-12317.02.2010 16:07:56 | Mietrecht | 8 Antworten | 05.02.2010 20:47
Wie genau das jetzt in deinem Mietvetrag steht weiß ich ja nicht, bei uns sind diese Kosten in den Nebenkosten mit drin, außer Kabel, das zahlen wir selber.Wenn du diese Kosten aufs Jahr rechnest, kommt das alles hin. ----------------- "" Am 6.2.2010 von justice005 Über die Nebenkosten wird nur dann abgerechnet, wenn im Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart ist. ... Irgendwelche mündlichen Abreden parallel zu einem schriftlichen Mietvertrag sind immer höchst zweifelhaft, vor allem dann, wenn sie dem schriftlichen Mietvertrag widersprechen. Im Zweifel bedarf es der Beweisführung, was tatsächlich vereinbart war. ----------------- "justice" Am 6.2.2010 von Trapper John quote:Über die Nebenkosten wird nur dann abgerechnet, wenn im Mietvertrag eine Nebenkostenvorauszahlung vereinbart ist.
Leserforumvon fd | Mietrecht | 7 Antworten | 23.10.2007 10:26
Hallo Zusammen, wir haben Gestern unser Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 bekommen. ... Diese Kosten wurden nicht im Mietvertrag vereinbart. ... Die Wörter Nebenkosten bzw.
Leserforumvon Brian Peschke | Mietrecht | 0 Antworten | 05.11.2002 20:09
Im letzten Jahr habe ich einen Mietvertrag mit einer Heiz- und Warmwasservorauszahlung von 60,- DM abgeschlossen. ... Hätte ich von den wahren Nebenkosten gewußt, hätte ich mir die Unterschrift noch einmal überlegt.
Leserforumvon Moralphilosophi | Mietrecht | 3 Antworten | 05.03.2006 08:13
Hat mein Vermieter das Recht die Kosten für die Reinigung auf meine Nebenkosten zu schlagen? ... Was steht denn im Mietvertrag drin ? ... Bis vor einem Jahr wurde das Treppenhaus durch die Mieter im Monatsrytmus selber gereinigt.
Leserforumvon Pemac | Mietrecht | 4 Antworten | 29.05.2020 13:04
Ich muss dazu sagen, ich bin bereits vor einem Jahr ausgezogen. ... So, nun hat er mir endlich die Abrechnung der Nebenkosten präsentiert, viel zu hoch und vor allem falsch. ... Weshalb sollte ich jetzt Grundsteuer bezahlen, wenn ich es in all der Zeit nicht getan habe, seit einem Jahr woanders wohne und keinen Mietvertrag mit ihm geschlossen habe.
Leserforumvon flotz | Mietrecht | 14 Antworten | 23.02.2011 08:49
Das heisst Grundmiete 460 € zusätzlich 110 € Nebenkosten. Gestern bekam ich eine Nachzahlung von ca. 1450 € (Gesamt 2650 € fürs Jahr). ... Prüfe mal genau, was in deinem Mietvertrag an umlagefähigen Kosten genannt ist und was auf der Abrechnung aufgeführt ist.
Leserforumvon St.Claire | Mietrecht | 4 Antworten | 03.02.2010 20:57
Wir wohnen jetzt über ein Jahr in der Wohnung. ... Was ist aber mit den Nebenkosten? ... „…Aufgrund von Erhöhungen..." , „...erhöht werden..." - dies sind jedoch neue Nebenkosten.
Leserforumvon frogger13 | Mietrecht | 12 Antworten | 02.02.2009 09:11
ich habe im jahre 1998 einen (unbefristeten) mietvertag für eine wohnung abgeschlossen. im mietvertrag war ein pauschal betrag für die nebenkosten von 60 dm vereinbart.es sind aber keine zähler für wasser, gas und strom installiert gewesen, so dass eine genaue abrechnung nicht möglich war. es gibt auch noch einen 2ten mieter (mit dem gleichen mietvertrag wie ich) und der vermieter selber wohnt im haus. inzwischen sind einige jahre ins land gezogen und es gab fast jedes jahr ein problem mit den nebenkosten. wir haben uns immer zu dritt zusammengesetzt und die nebenkosten besprochen bzw. aufgeteilt (soweit es geht-meist aber gedrittelt). dazu wurde der abschlagsbetrag für die gemeinde angepasst und anteilig auf die miete aufgeschlagen. es hat nie eine detaillierte nebenkostenabrechnung für uns mieter gegeben. inzwischen gibt es zumindest stromzähler, so dass die stromkosten real aufzuteilen sind. nun ist es fürs jahr 2008 zu etwas "merkwürdigen" zahlen gekommen, die wir aber aufgrund fehlender zähler nicht nachvollziehen können. frage ist nun: welche rechte hat man als mieter ? kann man eine dateillierte nebenkosten abrechnung verlangen ? ... er kann dann nur die miete erhöhen um nächstes jahr auf der sicheren seite zu sein....oder ?
Leserforumvon rudi rüssel | Mietrecht | 0 Antworten | 24.05.2002 18:09
Hallo, nach einem "Vorschlag" unseres Vermieters 12/00, die alten Mietvertragstexte durch zeitgemäße zu ersetzen (alt: Nebenkosten lediglich Aufzug, Wasser, Heizung; neu: alle Nebenkosten -> rückwirkend f. d. Jahr 2000, dafür bis 2003 keine Mieterhöhung), einer anschließenden Mieterversammlung (Infogespräch), folgte 04/02 diese Ergänzung (sollte schon 01/01 kommen, evtl., falls man einverstanden wäre, unterschrieben werden) und auch gleich die Nebenkostennachzahlung nach "neuem Vertrag". Nach unserer Mittelung, wir hätten keiner Vertragsänderung zugestimmt (alter Mietvertrag: § 20 Ziff. 2: muss schriftlich folgen), war sein Kommentar: Alle Mieter hätten auf der Mieterversammlung dem zugestimmt, außerdem: § 20 Ziff. 2 ist nur eine Formabrede, keine gesetzl. vorgeschriebene Schriftform.
Leserforumvon Unglücksrabe | Mietrecht | 3 Antworten | 17.07.2005 18:37
Auszug aus dem Mietvertrag: Vorauszahlungen je Monat, die 1 mal pro Jahr abgerechnet werden: Abwasser, Kalt- und Warmwasser, Heizung, Allgmeinstrom, Kaminkehrer = ... ... Nebenkosten die als feste Pauschale nicht abgerechnet werden: Kabelanschluss = ... ... Das sind pro Jahr € 200 oder € 250 Versicherungsbeitrag wenn alle gleich viel bezahlen (50 % Mieter und 50 % Vermieter).
Leserforumvon Andreea Arambasa | Mietrecht | 6 Antworten | 23.07.2007 21:54
Im Mietvertrag haben wir kein Umgang mit dem Thema festgestellt. ... Am 23.7.2007 von guest123-1299 --- editiert vom Admin Am 24.7.2007 von SueCologne Hallo Andrea, hast Du zu den Nebenkosten im Mietvertrag gar nichts geregelt? ... Problemlos kannst Du die Nebenkosten daher erst erhöhen, wenn die erste Abrechnung für ein komplettes Jahr vorliegt und sich daraus eine entsprechende Nachzahlung ergibt.
Leserforumvon Vidro | Mietrecht | 9 Antworten | 05.04.2022 20:56
Der Anteil an Nebenkosten ist nicht bekannt, der Mietvertrag war nicht aufgeschlüsselt nach Kaltmiete und Nebenkosten. ... [Quote]m Mietvertrag fehlt die Aufschlüsselung der bisherigen Nebenkosten. ... [quote=Vidro]Der Anteil an Nebenkosten ist nicht bekannt, der Mietvertrag war nicht aufgeschlüsselt nach Kaltmiete und Nebenkosten.
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