83 Ergebnisse für „hauptmieter frist mitbewohner wohnung“

Leserforumvon Roomaan | Mietrecht | 7 Antworten | 28.08.2013 02:15
Zudem ist auch ein anderer Mitbewohner ausgezogen und wir haben ein neuen Mitbewohner. ... Es ist eine 4er WG 2. 3 sind Hauptmieter, einer hat noch keinen Vertrag 3. ... Das ist aber mit keiner Frist verbunden.
Leserforumvon Sanctus17 | Mietrecht | 1 Antwort | 10.04.2009 13:59
Ich hatte gestern schon einen Beitrag geschrieben und hätte nun aber noch eine Frage: Ich wohne in einer 2er-WG und habe mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag abgeschlossen. Dieser war bis Ende März dieses Jahres befristet weil der Hauptmieter dann eigentlich ausziehen wollte. ... Dieses will mein Mitbewohner nun nutzen um mich innerhalb von 4 Wochen aus der Wohnung zu haben.
Untermieter aus der Wohnung 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon automat1kk | Mietrecht | 11 Antworten | 05.01.2018 14:44
Wenn ich Hauptmieter sein sollte, wären meine Mitbewohner beides Untermieter von mir. ... Wenn ich Hauptmieter sein sollte, wären meine Mitbewohner beides Untermieter von mir. ... Wenn ich Hauptmieter sein sollte, wären meine Mitbewohner beides Untermieter von mir.
Leserforumvon stickysticks | Mietrecht | 5 Antworten | 13.02.2010 11:18
Hallo, ich stecke hier mit meinem WG-Mitbewohner zusammen in einer schwierigen Sache wegen unserem neuen Mitbewohner (3er-WG). ... ;-) Im Februar kam wieder keine Miete, deshalb haben wir ihm jetzt nochmals mit letzter Frist zum 13.2. ... und können wir ihm morgen durch Schlosstausch den Zugang zur Wohnung nehmen ohne uns rechtlich allzusehr in die Nesseln zu setzen?
Leserforumvon fb392735-1 | Mietrecht | 69 Antworten | 29.06.2014 15:11
Hallo, ich habe seit 3 Monaten einen neuen Mitbewohner, der mittlerweile in einer tiefen Krise steckt.Vorweg: Wir sind zu zweit und beide Hauptmieter. ... Will nämlich nicht aus dieser Wohnung raus! ... Da hier ja in gegenseitigem Einvernehmen gehandelt wird, kann jede beliebige Frist ausgehandelt werden.
Leserforumvon Slulia | Mietrecht | 13 Antworten | 22.12.2017 18:24
Hauptmieter nicht in der Wohnung weilt und bei Ablehnung die Bitte um Begründung, wie es rechtlich vorgesehen ist. ... Jetzt werden noch mehr Dokumente wie meine 3 Gehaltsnachweise verlangt ob ich denn als alleiniger Hauptmieter die Wohnung bezahlen könnte und dann überlegen sie weiter. ... Frist auf eine formelle Zustimmung zur Untermiete wurde ignoriert.
Leserforumvon sunnice | Mietrecht | 16 Antworten | 17.07.2022 19:26
[/quote] Zur Kündigung haben wir im Vertrag stehen, dass der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten. ... [/quote]Hat nur nichts mit dem Mietvertrag der Wohnung zu tun, in dem die vier Personen als Hauptmieter gemeinsam eingetragen sind. Am 18.7.2022 von vundaal76 Die Frage ist, was der Hauptmieter machen darf/kann, wenn die anderen 3 Hauptmieter ihm den Zugang zu der Wohnung verweigern.
Leserforumvon fb466964-12 | Mietrecht | 9 Antworten | 01.06.2017 09:45
Als ich damals eingezogen bin und eine WG gegründet habe, haben wir leider 2 Hauptmieter vereinbart und nicht mich als Hauptmieter und den Mitbewohner als Untermieter festgelegt. ... Da dürfte der Hauptmieter zwar ohne Begründung dem Untermieter kündigen, hätte aber eine Frist von 6 Monaten einzuhalten. ... Vielleicht ist der LEGALE Versuch, den Mitbewohner aus der Wohnung raus zu kriegen ja moralisch mehr als gerechtfertigt.
Leserforumvon Dampfeisen | Mietrecht | 12 Antworten | 16.04.2018 18:28
Hallo, ich wohne momentan in einer Zweier WG, in der beide Parteien Hauptmieter sind. ... Vertraglich besteht eine Frist über drei Monate. ... Abgesehen davon bleibt der Teilnehmer dann in der Haftung für die Wohnung.
Leserforumvon Heldengesucht | Mietrecht | 6 Antworten | 13.08.2009 16:48
Wir haben sie teilweise renoviert, einige Sachen angeschafft und sind beide Hauptmieter. ... Kann mein Mitbewohner so einfach einen Teil der Wohnung kündigen, wenn die Zimmer nicht einzeln vermietet sind? ... Könnte ich denn mit ihm vertraglich vereinbaren, dass er statt innerhalb der 3-Monats-Frist zum Ende des September kündigt?
Leserforumvon Argentum | Mietrecht | 12 Antworten | 01.08.2015 15:52
Die dortige Frist sollte man am schnellsten und einfachsten erreichen können. ... Es gibt keinen Hauptmieter. ... Es gibt keinen Hauptmieter.
Leserforumvon Heinrich11 | Mietrecht | 7 Antworten | 02.07.2015 16:23
Allerdings ebenso seinen Anspruch, auf ein Zimmer in der Wohnung. ... Zitat (von Heinrich11):Momentan bewohne ich eine 2er WG als alleiniger Hauptmieter, mein "alter" Mitbewohner (hat keinen Mietvertrag, unmöbiliertes Zimmer bezogen) Natürlich hat er einen. ... Einzige Ausnahme, da Du mit dem Mieter die Wohnung bewohnst, § 573a BGB.
Leserforumvon Terraeizo | Mietrecht | 10 Antworten | 24.04.2017 11:46
Hallo liebe Forumsgemeinde, ich wohne in einer 2er WG (beides Hauptmieter der gesamten Wohnung), bzw mittlerweile 3er, da die Freundin meines Mitbewohners bei uns eingezogen ist. ... Ich habe dieser Bitte mit der Bedingung zugestimmt, dass wir direkt den Mietvertrag mit einer Frist von vier Monaten kündigen. ... Seien A und B Hauptmieter der Wohnung und V der Vermieter.
Leserforumvon Volvetis | Mietrecht | 13 Antworten | 23.08.2020 13:49
Die Frist zum 31.08. ist also reine Kulanz. ... Wohnt der Vermieter/Hauptmieter auch mit in der WG? ... Wohnt der Vermieter/Hauptmieter auch mit in der WG?
Leserforumvon jenny141 | Mietrecht | 14 Antworten | 02.12.2014 02:43
Würde ich nun ohne die Zustimmung von meinem Mitbewohner das Zimmer untervermieten, welche Möglichkeiten hätte er dann, dieses Verhältnis zu unterbinden und den Untermieter aus der Wohnung zu schaffen? ... Würde ich meinen Mitbewohner nicht über die Untervermietung informieren und den Untervermieter als Besucher darstellen, welche Möglichkeiten hätte er dann, den Untermieter aus der Wohnung zu schaffen? ... Er könnte dann ja als Freund, also Besucher, bei mir oder bei meiner dritten Mitbewohnerin (ebenfalls hauptmieter. ja sorry wir sind eine 3er-wg, ich wollte es nicht so kompliziert machen) weiterwohnen. geht das?
Leserforumvon AlexSoti | Mietrecht | 7 Antworten | 13.01.2016 23:05
Der Hauptmieter der Wohnung möchte nun die Kaution länger als 14 Tage einbehalten, da die Schäden am Boden zuerst durch den Vermieter geprüft werden müssen. Ist dies rechtens, obwohl im Untermietvertrag eine Frist festgelegt wurde? ... Zitat:Der Hauptmieter der Wohnung möchte nun die Kaution länger als 14 Tage einbehalten, da die Schäden am Boden zuerst durch den Vermieter geprüft werden müssen.
Leserforumvon lilli01 | Mietrecht | 3 Antworten | 09.05.2006 20:36
Hallo liebe leutz, ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen: Ich wohne in einer WG mit zwei Mitbewohnern und stehe mit einem dieser Mitbewohner als Hauptmieter im Mietvertrag. ... Muss ich den Mitbewohner weiter wohnen lassen in der Wohnung, wenn der Mietvertrag neu aufgelegt wird und ich alleinige Mieterin bin. ... Ihr könnt die Wohnung nur gemeinsam kündigen mit der normalen gesetzlichen Frist von 3 Monaten (wenn im Mietvertrag kein Kündigungsausschluss vereinbart wurde). 3.
Leserforumvon wohnungstim | Mietrecht | 1 Antwort | 03.06.2004 18:21
Hallo, ich wohnte zur Untermiete in einer WG und habe nun die Wohnung übernommen, da die ehemaligen Hauptmieter ausgezogen sind. D.h. die Vermieter der Wohnung wissen, dass die WG in veränderter Besetzung in der Wohnung wohnt (ich habe mir neue Mitbewohner gesucht) und wir haben die Schlüssel von den ehemaligen Hauptmietern der WG übernommen. Der Vermieter hat eine schriftliche Kündigung von den ehemaligen Hauptmietern erhalten (allerdings mit 1 statt 3 Monaten Frist) und ich habe mich beim Vermieter als neuer Hauptmieter vorgestellt, und mündlich die Aussage bekommen, dass er mich als neuen Hauptmieter akzeptiert.
Leserforumvon Jack28 | Mietrecht | 14 Antworten | 23.01.2024 07:10
Und zwar geht es um meine wg in der ich lebe, in der ich der Hauptmieter bin. Ich habe einen Mitbewohner, arbeitslos und werdender vater. 2,5 Zimmer Wohnung, wovon er ein Zimmer mit ca 15 qm gemietet hat. ... Falls dies etwas zur Lage beiträgt, mein Mitbewohner ist übrigens schwer drogenabhängig.
Leserforumvon edien | Mietrecht | 10 Antworten | 08.05.2011 11:30
Hallo, wir haben zu zweit eine WG gegründet (Wohnung neu bezogen, renoviert und ausgestattet: Waschmaschine, Spülmaschine etc.) und uns dann einen dritten Mitbewohner gesucht, der das kleinste Zimmer bezogen hat. Wir stehen alle drei als Hauptmieter im Mietvertrag. ... Und wie oben geschrieben stehen wir alle drei als Hauptmieter im Mietvertrag mit dem Vermieter drinnen.
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