93 Ergebnisse für „gekündigt korrekt umzug vermieter“

Leserforumvon Philsebames | Mietrecht | 4 Antworten | 11.03.2010 00:57
Nach dem Umzug bis zum 1.1.2010 habe ich die Wohnungsübergabe an den Vermieter zum 8.1. hinter mich gebracht. seit dem habe ich keinerlei zugriff auf die Wohnung und der Vermieter bucht weiter fleißig die WARMmiete von meinem konto ab. ... Nach dem Umzug bis zum 1.1.2010 habe ich die Wohnungsübergabe an den Vermieter zum 8.1. hinter mich gebracht." ... Korrekt?
Leserforumvon wardpa | Mietrecht | 6 Antworten | 02.12.2007 23:04
Mir wurde kürzlich meine Mietwohnung gekündigt. ... Ist die Kündigung so korrekt? ... Ich könnte jetzt 2 Monate vor Ende des Studiums gut auf einen Umzug verzichten...
Leserforumvon lukas0105 | Mietrecht | 12 Antworten | 18.09.2005 08:31
So müsste es klappen. ----------------- "Chylla" Am 18.9.2005 von Sunbee 1 @lukas0105 nö, ich seh das anders. es gibt doch das neue mietrecht, das besagt, dass auch zeitverträge mit einer frist von 3 monaten gekündigt werden können. außerdem, lies mal §575.hat der vermieter dir schriftlich dargelegt warum er einen 4 jahresvertrag gemacht hat? ... wieso bin ich dann ausm vertrag gekommen, auch umzug in andere stadt wegen arbeit danke für die antwort! ... Aber wohl kaum korrekt - das Amt kann ja nichts dafür, dass man einen kündigungsausschluss unterschrieben hat.
Leserforumvon flow23 | Mietrecht | 1 Antwort | 03.01.2007 11:00
hallo, ich hab eine frage. ich habe zum 31.12.2006 meine wohnung gekündigt, hatte den umzug am 21.12. schon abgeschlossen. ich habe dem vermieter gesagt, dass die abnahme am 23.12. erfolgen kann, habe aber am selben tag auf den 30.12. verschoben, verschieben müssen, da mein Maler nicht konnte und ich die wohnung selber streichen musste. am 28.12. zog schon die nachmieterin ein, ohne mein wissen oder zustimmung. der vermieter, in vertretung immobilienmakler/objektbetreuer sagte, es wäre statthaft, da der mietvertrag am 31.12.00:00 beginnt und da der 31.12. ein sonntag und der 1.1. ein feiertag ist....ginge es, dass die dame früher einzieht. ist das korrekt?
Leserforumvon MartinSchmitt | Mietrecht | 3 Antworten | 27.05.2013 17:50
Nur hat der Hauptmieter schon beim Vermieter der Wohnung gekuendigt, weswegen er ihr ja das Zimmer gar nicht weiter vermieten koennte, selbst wenn er wollte. ... Ist das korrekt? ... Korrekt.
Leserforumvon teraplam | Mietrecht | 40 Antworten | 21.03.2020 14:32
Hallo, wir haben unsere Wohnung zum 30.04 gekündigt. ... Am 21.3.2020 von guyfromhamburg Zitat (von teraplam):wir haben unsere Wohnung zum 30.04 gekündigt. ... Richtig, wir habe auch selber gekündigt zum 30.04, hatte aber gehofft das unser alter Vermieter durch die aktuelle Situation Verständnis hat, aber leider nein.
Leserforumvon Vanille0102 | Mietrecht | 11 Antworten | 04.07.2012 22:21
Man wird fristlos gekündigt und fertig. ... Vollkommen korrekt. ... Und nein, mein Umzug wurde an mehreren Tagen gemacht.
Leserforumvon Michael.Sch. | Mietrecht | 15 Antworten | 08.03.2008 09:51
aus gesundheitlichen gründen ist ein umzug unmöglich. der mieter schwebt in lebensgefahr. ... Weiterhin ist aber auch zu betrachten, inwiefern diese Kündigung Glaubwürdigkeit erlangt, auch vor Gericht, da vorab schon einmal ohne Erfolg mit einem anderen Grund gekündigt wurde. ... Räumen lassen per Gerichtsvollzieher kann der Vermieter übrigens erst, wenn er ein Urteil in der Hand hat, dass die Wohnung als gekündigt gilt.
Leserforumvon unknownboy | Mietrecht | 31 Antworten | 09.07.2014 07:55
BGH sehr wohl fristlos gekündigt werden. ... Hat sie aber nicht getan. ----------------- "" Am 9.7.2014 von Michael32 Naja, habe eben gesehen, dass die Vermieter eh schon ordentlich zum 31.07.2014 gekündigt hatten wg. der mehrmals verspäteten Mietzahlung. ... Der Mieter hat doch schon vorher gekündigt also ist doch kein Anwalt nötig ?
Leserforumvon Scrooge | Mietrecht | 40 Antworten | 03.07.2018 18:59
So lange der Mietvertrag nicht gekündigt wird, habt Ihr einen Anspruch auf Rückkehr in die alte Wohnung. ... - usw Zitat (von Scrooge):muß die Adresse beim Amt geändert werdenKlar, ihr müsste ja korrekt an eurem Hauptwohnsitz gemeldet sein. ... Zitat:Klar, ihr müsste ja korrekt an eurem Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Leserforumvon Andy Schweiger | Mietrecht | 132 Antworten | 08.06.2005 18:32
Ich kann Ihren Vermieter irgendwie verstehen.... ... : So ein böser Vermieter, dem sollte es man mal richtig zeigen. ... Dein Vermieter hat sich für Öl entschieden.
Leserforumvon RapunzelPurzel | Mietrecht | 30 Antworten | 25.02.2008 22:11
Muss er seine Möbel lagern, muss der Vermieter zahlen. ... Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, und diese wurde von mir und von RA Müller korrekt beantwortet. ... Wie wäre es mit einem Umzug in den Smalltalk Bereich.
Leserforumvon Stefan-L.E. | Mietrecht | 14 Antworten | 14.11.2010 13:27
November gekündigt. Nach mündlicher Zusage von meinen neuen Vermieter könnte ich am 20. ... Ich habe auch schon den Umzug geplant (Lkw usw.)
Leserforumvon Yahyohmah | Mietrecht | 15 Antworten | 03.06.2008 14:46
Ich würde ausziehen, aber nur wenn der Vermieter mir was zum erneuten Umzug was dazu steuert. ... Ist die wenigstens formell korrekt erstellt? ... Mit welcher Frist wurde zu wann gekündigt?
Leserforumvon NaiverDoktor | Mietrecht | 10 Antworten | 20.05.2018 16:19
Laut Aussage des Energieversorgers ist sein Vorgehen vollkommen korrekt. ... Ich schlage vor, Sie lassen sich hier einmal von einem Fachmann beraten davon ausgehend, dass Sie bei Umzug den Vertrag ordentlich gekündigt haben? ... Am 22.5.2018 von NaiverDoktor Zitat (von AltesHaus):davon ausgehend, dass Sie bei Umzug den Vertrag ordentlich gekündigt haben?
Leserforumvon Knäcke | Mietrecht | 8 Antworten | 17.09.2007 20:30
In diesem Fall muß sich der Mieter mit seinem jetzigen Vermieter auseinandersetzen. Vielleicht läßt sich der Vermieter ja auf eine Nachmieterregelung ein.... ... Am 17.9.2007 von Mortinghale Korrekt formuliert.
Leserforumvon KellyL | Mietrecht | 4 Antworten | 19.03.2023 08:28
Den meisten Mietparteien ist ein Umzug in Sachen Ersatzwohnraum nicht möglich. ... Auch der Umzug selbst, ist nicht stämmbar. ... Unser Verhältnis zum Vermieter war immer gut und wir gehen auch jetzt respektvoll miteinander um, auch wenn der gute Mann der festen Überzeugung ist, dass 3 Monate Kündigungsfrist korrekt sind.
Leserforumvon Geschaedigt | Mietrecht | 33 Antworten | 17.10.2015 05:13
Die Kündigungsfrist für Vermieter beträgt gemäß BGB §573c Abs. 1 mindestens 3 Monate. ... Wurde dem Mieter gekündigt muß er spätestens zum Ende der Kündigungs- bzw. ... Am 19.10.2015 von JenAn Zitat:Das ist für den Vermieter sicherlich unwirksam, Korrekt.
Leserforumvon polodriverin | Mietrecht | 12 Antworten | 11.10.2006 08:06
Es liegt folgender Fall vor: Ich habe unseren Mietern im Mai zum 31.10.2006 wegen Eigenbedarf gekündigt. ... Bis auf, dass wir sie nicht auf ihr Widerrufsrecht aufmerksam gemacht haben, müsste die Kündigung korrekt sein. ... Und ein Umzug ist teuer, sie kann ihn sich vielleicht gar nicht leisten.
Leserforumvon ibibo77 | Mietrecht | 58 Antworten | 31.03.2018 22:35
Der Vermieter möchte jetzt, dass ich den Betrag zahlen soll. ... Der Vermieter hat meine Daten an das Inkasso Büro weiter gegeben. ... Zitat:Und der Vermieter ist raus: Dass der Vermieter die Stromkosten nicht bezahlen muss ist doch völlig unstrittig.
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