532 Ergebnisse für „frist tür wohnung“

Leserforumvon picasso181 | Mietrecht | 7 Antworten | 19.05.2007 13:30
Es ist eine Tür nicht auffindbar. ... Hier ist aber keine starre Frist vereinbart worden. ... Die Tür musst Du auf jeden Fall ersetzen.
Leserforumvon srhdtzl | Mietrecht | 13 Antworten | 24.11.2014 18:29
Wurde irgendwas aus der Wohnung entfernt? ... Am 24.11.2014 von srhdtzl Aus der Wohnung wurde nichts entfernt. ... Das Wort "fristlos" beinhaltet die Abwesendheit jedweder Frist... quote:Es ist deutlich sichtbar, dass die Tür aufgebrochen wurde.
Leserforumvon MathiasR | Mietrecht | 8 Antworten | 01.01.2007 09:48
Er hätte ja dann auch einen höheren Preis ansetzen können, was automatisch mein Vorauszahlung für die anderen Nebenkosten mindert. 3: In meinen Mietvertrag steht, dass zu meiner Wohnung ein Kellerraum gehört. ... vor allem würde ich dem vm eine frist setzen, dir einen vertragsgemäßgen keller zur verfügung zu stellen. ... Damit wäre die Frist verstrichen und er kann keine Nachzahlung mehr verlangen.
Leserforumvon schiefernagel | Mietrecht | 8 Antworten | 24.02.2006 12:21
Die Eingangstür in unserer Wohnung ist nicht richtig dicht, da kalte Luft hereinströmt. ... Dafür ist es erforderlich, den Vermieter unverzüglich über den Mißstand zu informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Sollte er den Mangel innerhalb dieser Frist nicht beseitigen, können Sie die Miete mindern.
Leserforumvon Milonguita | Mietrecht | 6 Antworten | 11.06.2011 15:13
Hallo zusammen, ich bin vor knapp einem Monat von Stuttgart nach Leipzig gezogen und habe vor einer Woche meine alte Wohnung an meine Vermieterin übergeben. ... Die Wohnung haben wir gemeinsam besichtigt und dabei keine Mängel festgestellt. ... Kann ich hier eine Frist setzen, damit das Ganze endlich mal abgeschlossen ist?
Leserforumvon ichbinshh33 | Mietrecht | 19 Antworten | 08.01.2012 17:37
Ist nun mal so, dass Du ihr eine Frist setzen musst zum Ausziehen. ... quote:kann ich sie einfach der wohnung verweisen und ihre sachen vor die tür stellen? ... Sachen Packen und vor die Tür stellen, Schloß auswechseln.
Leserforumvon DerRitter | Mietrecht | 51 Antworten | 31.08.2009 00:09
Die gesetzte Frist zur Behebung des Mangels an der Mietsache läuft am 01.09.2009 um 0 Uhr ab. ... Tenor: Ist doch nicht unser Problem, daß die Tür jetzt kaputt ist. ... Das kommt auf die Beschädigung der Tür an.
Leserforumvon edy | Mietrecht | 6 Antworten | 02.08.2013 11:29
Kann ich ihm, nach angemessener Frist den Zugang zur Wohnung verweigern ( A will ihn nicht mehr in seiner Wohnung). lg edy ----------------- "Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch." -- Editiert edy am 02.08.2013 11:30 Am 2.8.2013 von xxsirodxx Das ist Sache zwischen den Brüdern. Der Mieter kann versuchen seinen Bruder mit Hilfe der Polizei vor die Tür zu setzen. ... quote:Kann ich ihm, nach angemessener Frist den Zugang zur Wohnung verweigern ( A will ihn nicht mehr in seiner Wohnung).
Leserforumvon amz475042-84 | Mietrecht | 5 Antworten | 21.09.2017 16:03
Hallo, ich wohne jetzt seit knapp einem halben Jahr in meiner Wohnung. ... Worauf ich hinauswill: Versuch erstmal festzustellen, ob du die Zusage des Vermieters beweisen kannst oder ob die Tür ein normales, ungefärdetes Duschen nicht ermöglicht. ... Auch bei Ablauf der Frist bist du meiner Meinung nach nicht berechtigt, die Duschtür selber reparieren zu lassen und dem Vermieter diese Reparatur in Rechnung zu stellen.
Leserforumvon max2384 | Mietrecht | 10 Antworten | 01.04.2019 10:53
Guten Tag, also ich bin Ende Juni 2018 aus der Wohnung ausgezogen, sehr spontan und schnell, sodass der neue Mieter rein kann. ... Eine im Rechtsstreit wenig strittige Formulierung des Vermieters wäre eine Frist von 14 Tagen mit konkreter Datumsbenennung und verbunden mit der Ankündigung die Wohnung nach Ablauf der Frist auf Kosten des Mieters räumen zu lassen. ... Denn zunächst schuldet der ehemalige Mieter nur die Räumung der Wohnung.
Leserforumvon murmelschnecke | Mietrecht | 31 Antworten | 06.03.2013 15:09
Muss ich die Tür immer öffnen wenn ich da bin? ... Ich würde eine neue Wohnung suchen. ... Gerade wegen diesem Manko würde ich mir sowieso auch eine neue Wohnung suchen.
Leserforumvon J.Kwack | Mietrecht | 22 Antworten | 03.01.2013 10:42
Wir sind am 14.04.2011 aus dieser Wohnung ausgezogen und sollen nun für den Zeitraum 01.01.2011 - 14.04.2011 Nebenkosten nachzahlen. ... Hierzu zählt auch wenn der VM es mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt, dir im Kasten oder unter die Tür durchschiebt. ... Hierzu zählt auch wenn der VM es mit einem Zeugen, der den Inhalt kennt, dir im Kasten oder unter die Tür durchschiebt.
Leserforumvon rudelbildung | Mietrecht | 105 Antworten | 21.07.2010 16:51
Dazu sollte ihm kürzeste Frist (höchstens zwei Tage) gesetzt werden, danach würde ich selbst Schlüsseldienst beauftragen und Kosten mit der rückständigen Miete gleich verrechnen. ... Die WOhnung gehört dem Vermietr und nicht dem Mieter, oder ?? ... Die WOhnung gehört dem Vermietr und nicht dem Mieter, oder ??
Leserforumvon mandy-2106 | Mietrecht | 21 Antworten | 11.11.2010 19:18
Hallo Nehmen wir mal an, dass Person A eine Wohnung gemietet hat. ... Der Vermieter hat nach einer schriftlichen Frist dafür zu sorgen, dass der Schaden behoben wird. ... Sie haben die Verklebung gesehen und waren bei der Übergabe der Wohnung und bei dem Übergabeprotokoll damit einverstanden, also Pech.
Leserforumvon nele2 | Mietrecht | 7 Antworten | 28.10.2005 12:21
Wenn ja, welche Frist ist real - 3 Monate? ... Am 28.10.2005 von Dreamer66 das Treppenhaus wird ja eigentlich nicht zur Wohnung mitvermietet. In welcher Form ist die Wohnqualität der Wohnung beeinträchtigt?
Leserforumvon cawero2 | Mietrecht | 3 Antworten | 13.03.2015 08:14
Konkret sieht der defekt so aus: Man kann die Klinke (innen) nach unten drücken, aber dies hat keinerlei Effekt auf das Öffnen der Tür. Die Tür lässt sich also nur noch durch den Schlüssel öffnen. ... Zu Problem zwei: Einbehalten der Vorauszahlungen ist kaum noch möglich, da die Wohnung zu Ende April gekündigt ist.
Leserforumvon go504428-12 | Mietrecht | 6 Antworten | 27.11.2018 14:28
War es denn ein Haustürgeschäft, d.h. der Vermieter stand einfach vor der Tür und Du hast dann sofort unterschrieben? ... Ich war auf dem Sprung und der Vermieter auf dem Weg zu meiner Wohnung. ... Von dieser gesetzlichen Frist hatte ich auch Kenntnis allerdings bin ich davon ausgegangen, dass das Mietverhältnis dann beim Wechsel des Eigentum quasi von Null angefangen hat.
Leserforumvon Zauberelfe | Mietrecht | 3 Antworten | 12.01.2007 03:15
Hallo Wir haben folgendes problem...wir haben unsere wohnung zum 31.01.2007 gekündigt weil wir eigentlich ein Haus gefunden haben zur miete..der vermieter sagte uns mündlich zu da er von uns daten haben wollte für den mietvertrag wie er sagte. wir schickten ihm auch die sachen die er wollte. dann verlangte er schriftliche bestätigung das wir keine eidesstaatliche versicherung abgeschlossen haben wir haben das auch bestätigt das es nicht der fall ist..es war alles in ord er sagte das er die tage den mietvertrag zu schickt das war im DEZ. und kurz vor silvester kam ein brief von ihm mit ABsage weil er in scheidung lebt und seine frau viel lieber das haus verkaufen möchte und er würde unsere adresse an den nächsten vermieter gerne geben wenn der neue vermieter nicht darin wohnt...jetzt haben wir12 januar und wir haben keine wohnung am 31.01 müssen wir raus..Kann der Vermieter uns einfach vor die tür setzen? oder könnte man nicht irgendwie die frist verlängern 1 monat bis wir eine wohnung gefunden haben? ... Zeuge in dem falle wäre der mieter der noch da drin wohnt weil er hat seine wohnung so gekündigt das wir keine probleme haben mit unserer alten wohnung und er mit seiner wohnung das keiner irgendwie auf der strecke bleibt.. wir sind dabei eine neue wohnung zu finden...nur das muss plötzlich passieren.. erst wohnung finden dann kündigen das merke ich mir glaub ich jetzt ein leben lang ----------------- " "
Leserforumvon bobo1979 | Mietrecht | 9 Antworten | 11.06.2014 11:50
Ich habe wirklich die Wohnung im schlechten Zustand angenommen, viele Schäden haben wir nicht weiter verfolgt, weil der Kontakt zu dem Mieter sehr nervenauftreibend ist. ... Ich habe vor zum Anwalt zu gehen, aber ich habe den Mieter bis 15.06.2014 die Frist gegeben, die Schäden zu beseitigen und möchte mich vorab etwas informieren. ... Aber die Schäden an der Tür waren nicht und das stand beim Übergabe dabei, alle sowohl Verkäufer, Mieter und wir haben unterschrieben, das diese zu beseitigen sind bzw. nachbessern, ich erwarte keine neue Tür!
Leserforumvon guest-12317.11.2015 12:25:59 | Mietrecht | 9 Antworten | 17.11.2015 10:40
Da unsere Tür so undicht ist, können wir in der gesamten Wohnung alle Gespräche mitverfolgen. ... Die netten Gäste müssen von uns ständig ermahnt werden, da sie -warum auch immer- vor unserer Wohnung rauchen und ihre Zigaretten auch vor unsere Tür werfen. ... Mietminderung erst, wenn die Mängel nach fruchtlosem Verstreichen der Frist nicht beseitigt wurden.
123·5·10·15·20·25·27