149 Ergebnisse für „frist kündigung kündigungsfrist mangel“

Leserforumvon kostek | Mietrecht | 14 Antworten | 31.03.2011 10:09
Hallo, am 21.02.2011 hat unser Vermierter, aufgrund der Mängel in unserer Wohnung, einer Verkürzung der Kündigungsfrist ( zum 30.04.2011 ) zugestimmt und die Kündigung angenommen. ... Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate... ... Also will er, dass wir uns an die gesätzliche Frist halten.
Leserforumvon akne13 | Mietrecht | 15 Antworten | 19.04.2013 19:43
Dabei steht auf dem Mietvertrag, dass es ein einmotnatiger Kündigungsfrist besteht. ... Zur Kündigung Eine Kündigung muss in Schriftform erfolgen. ... Die Kündigung war also unwirksam.
Leserforumvon fb464520-33 | Mietrecht | 10 Antworten | 26.04.2017 02:36
Wie so oft gab ed eine massenbesichtigung , wo mir und meiner Mutter nicht alle Mängel aufgefallen sind , da wir 13.Personen in einer 47qm2 Wohnung waren zur Besichtigung. ... Ausziehen kann man immer ohne irgend eine Frist. ... Zitat (von Anitari):Ausziehen kann man immer ohne irgend eine Frist.
Leserforumvon schelm | Mietrecht | 23 Antworten | 08.02.2008 18:31
Anders gefragt: Ist meine Kündigung zum 31. ... Die gesetzlich vorgeschriebene Frist ist einzuhalten, also wohl 3 Monate. -- Editiert von Dinsche am 09.02.2008 18:09:10 Am 9.2.2008 von Morthingale Die gesetzlich vorgeschriebene Frist ist einzuhalten, also wohl 3 Monate. ... Das macht er aber nicht, wenn er mit einer Frist von 3 Monaten kündigt.
Leserforumvon Krümel40 | Mietrecht | 5 Antworten | 04.01.2005 11:09
Falls der Betrieb des Kamins zur Beheizung der Wohnung nicht erforderlich ist, dann handelt es sich zwar um einen Mangel, der jedoch nicht zur fristlosen Kündigung berechtigt. ... Die erste Frist in bezug auf Kamin war am 15.12.04 abgelaufen, die wegen den anderen Mängeln am 31.12.04. ... Am 5.1.2005 von hh Mängel, die seit fast 2 Jahren bekannt sind, berechtigen sowieso nicht mehr zu einer fristlosen Kündigung.
Leserforumvon Mima123mitglied | Mietrecht | 8 Antworten | 21.08.2020 16:28
Eine Kündigung wird durch eine falsche Frist nicht unwirksam. ... Am 21.8.2020 von Solan196 Ok, muss der VM innerhalb einer gewissen Frist den Mangel heilen? ... Es gibt bei einer falsch angegebenen Kündigungsfrist keinen Mangel, der geheilt werden müsste.
Leserforumvon Emes | Mietrecht | 4 Antworten | 27.07.2007 16:24
Am 27.7.2007 von hh Außerordentlich fristlos bzw. mit verkürzter Kündigungsfrist kann ein Mieter nur kündigen, wenn Mängel bestehen, die die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar machen. ... Eine Kündigung zum 31.10. ist doch noch möglich. Am 27.7.2007 von blaubär49 ... eine ao kündigung - aus diesen gründen - ist nicht möglich, der ordentlichen ist der vorzug zu geben. die ao kündigung setzt schon ein gehöriges maß an unzumutbarkeit voraus. hier sind es doch einfache mängel - und wenn der vm die nicht beheben will, gibt es das mittel der kürzung, im fall der nk-abrechnung auch die verweigerung / einbehalt der vorauszahlung
Leserforumvon fb366440-90 | Mietrecht | 3 Antworten | 19.06.2013 22:19
Der Vertrag wurde mündlich verlängert, es wurde aber keine Frist oder sonstige Einzellheiten vereinbart. ... Nachts bis 3-4uhr morgens laute Musik und Gerede aus der Kneipe (wegen Mangel an Klimaanlage und offener Eingangstür). ... Kann ich gemäß dem Fall eine außerordentliche Kündigung eingehen?
Leserforumvon go339009-3 | Mietrecht | 11 Antworten | 09.05.2012 13:56
Am 9.5.2012 von go339009-3 Okay, das mit der Frist kann ich verstehen, wobei, ach egal. ... Wenn du nachweislich zur Behebung der Mängel aufgefordert hast und trotz einer dabe gesetzten angemessenen Frist nichts passierte, kannst du wegen Unzumutbarkeit des Mietverhältnisses, sicherheitshalber nach einer zweiten Nachfrist mit Androhung der fristlosen Kündigung, eben fristlos kündigen und ausziehen. ... ----------------- "" Am 9.5.2012 von Ilsa1939 Die fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn es objektiv unzumutbar ist, in der Wohnung bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist (hier wohl drei weitere Monate) zu wohnen.
Schimmel-Kündigungsfrist? 4,5 von 5 Sterne
Leserforumvon deni87991 | Mietrecht | 4 Antworten | 11.09.2006 13:22
Wir haben den Mangel angezeigt und Fotos gemacht. ... Am 11.9.2006 von Knuba FRISTLOSE Kündigung Folgende Gründe erlauben sogar eine fristlose Kündigung: Die Wohnung kann aufgrund schwerster Mängel nicht mehr so genutzt werden, wie es der Mietvertrag eigentlich vorsieht. ... Der Mieter muss jedoch den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt haben.
Leserforumvon René83 | Mietrecht | 24 Antworten | 14.09.2009 20:20
Danach kann ich laut seiner Information ausziehen, da ein Mangel der in gesetzter Frist nicht beseitigt wird ein Grund für eine fristlose Kündigung ist. ... Danach kann ich laut seiner Information ausziehen, da ein Mangel der in gesetzter Frist nicht beseitigt wird ein Grund für eine fristlose Kündigung ist. ... Das muss aber schon ein gravierender Mangel sein.
Leserforumvon David G. | Mietrecht | 10 Antworten | 15.12.2003 17:46
Frist setzen, damit der die Mängel beseitigen kann. ... Ausnahmsweise ist die Frist entbehrlich, wenn von vornherein klar ist, dass der Mangel nicht beseitigt werden kann oder der sich erstlich und entgültig weigert, Abhilfe zu schaffen. ... Frist setzen, damit der die Mängel beseitigen kann.
Leserforumvon Luca25 | Mietrecht | 10 Antworten | 31.08.2011 19:37
Schimmel, Feuchtigkeit und Heizung stellen einen Mangel da. ... Ob der Rest so gravierend ist, dass er eine fristlose Kündigung rechtfertigt, kann von hier nicht beurteilt werden. ... Kann man in der Aufforderung zur Mangelbeseitigung eine Frist setzen und eine bei Nichterfüllung beabsichtigte Mietminderung oder fristlose Kündigung ankündigen ?
Leserforumvon sabi70 | Mietrecht | 9 Antworten | 20.01.2004 08:56
Sind keine genannt, oder wird lediglich auf die gesetzliche Regelung verwiesen (ohne daß die Fristen konkret genannt werden ) gilt auch bei Altverträgen die neue Frist ( 3 Monate Frist unabhängig von der Mietdauer ). ... Am 20.1.2004 von sabi70 Das steht da: „Die Kündigung ist spätestens am 3. ... Vor so einer fristlosen Kündigung musst Du aber dem Vermieter den Mangel mitgeteilt haben mit einer angemessenen Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels.
Leserforumvon zelicc | Mietrecht | 3 Antworten | 15.02.2004 18:39
Gibt es eine möglichkeit aus dem Mietvertrag ohne Frist auszusteigen (Mietaufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung) ??? ... Oder möchtest du nur nicht deine Kündigungsfrist einhalten, weil du gerade jetzt und kurzfristig eine neue Wohnung gefunden hast? Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn du vorher die Mängel benannt und zu deren Beseitigung, mit Fristsetzung, mehrfach aufgefordert hast.
Leserforumvon Antares51 | Mietrecht | 9 Antworten | 18.01.2016 22:26
Wäre eine fristlose Kündigung zum 01.02.16 aufgrund der genannten Mängel möglich? ... Wäre eine fristlose Kündigung zum 01.02.16 aufgrund der genannten Mängel möglich? ... Aber eine fristlose Kündigung ist nicht dazu da, die Kündigungsfrist zu umgehen, wenn es dem Mieter gerade gelegen kommt.
Leserforumvon LordAnubis | Mietrecht | 6 Antworten | 25.11.2013 13:49
Dass wir die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten müssen weiß ich. ... Mängel aus, um eine solche Kündigung "anzudrohen"? ... Mängel aus, um eine solche Kündigung "anzudrohen"?
Leserforumvon fb399766-41 | Mietrecht | 4 Antworten | 11.01.2017 11:36
Lange Rede kurzer Sinn, kann ich dem Vermieter eine fristlose Kündigung zum 28.02.2017 zukommen lassen (einen Monat hätte ich noch gerne, um die Wohnung zu renovieren) behelfsmäßig drei Monate Frist, oder rechtfertigen die Mängel keine fristlose Kündigung? Am 11.1.2017 von Ver Zitat (von fb399766-41):oder rechtfertigen die Mängel keine fristlose Kündigung? ... Am 11.1.2017 von fb399766-41 Zitat (von Ver):Zitat (von fb399766-41):oder rechtfertigen die Mängel keine fristlose Kündigung?
Leserforumvon zarmu | Mietrecht | 5 Antworten | 08.10.2014 20:47
Am 9.10.2014 von Anitari quote:Ich habe das Mietverhältnis gekündigt Hoffentlich frist- und formgerecht. ... In dem Vertrag steht keine Kündigungsfrist. ... Am 10.10.2014 von Anitari quote:In dem Vertrag steht keine Kündigungsfrist.
Leserforumvon johann93s | Mietrecht | 26 Antworten | 15.01.2021 18:44
Muss ich erneut eine Frist zur Behebung des Mangels setzen, bevor ich die Kündigung einreiche? Und wenn ja, welche Frist müsste ich einhalten? ... Zitat (von johann93s):Muss ich erneut eine Frist zur Behebung des Mangels setzen, bevor ich die Kündigung einreiche?
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