325 Ergebnisse für „bgb mieter mieterhöhung schreiben“

Leserforumvon vermiterausleidenschaft | Mietrecht | 11 Antworten | 31.01.2020 14:01
Wenn ich § 558b (3) BGB richtig verstehe, könnte der Vermieter Klage auf Zustimmung einreichen und dabei das Schreiben noch einmal einreichen. ... Konkret § 558b Abs. 3 BGB. ... Warum übergibt man das Schreiben nicht persönlich und spricht die Mieterhöhung auch direkt an.
Leserforumvon HyperionOne | Mietrecht | 7 Antworten | 21.06.2016 13:13
Im Februar 2016 habe ich dem Mieter schriftlich (per Einschreiben) eine Mieterhöhung um 5% (12,16 €/qm) zum 1.6.2016 angekündigt. ... Am 21.6.2016 von cauchy § 558b (2) BGB gibt erstmal prinzipiell die Richtung vor. ... Am 21.6.2016 von HyperionOne Im Schreiben vom Februar wurde die Mieterhöhung als reguläre Mieterhöhung angekündigt.
Leserforumvon pal377118-89 | Mietrecht | 10 Antworten | 28.01.2016 19:12
Er beruft sich allein auf das BGB. ... Er beruft sich allein auf das BGB. ... Zusätzlich wurde vereinbart, dass; "Schutzmaßnahmen bei Weiterverkauf bewohnter Wohnungen Wird eine bewohnte Wohnung weiterverkauft, dann erhält der Mieter die Zusicherung seiner Rechte aus der Sozialcharta nochmals durch ein eigenhändig unterzeichnetes Schreiben.
Leserforumvon Menegon | Mietrecht | 11 Antworten | 21.01.2008 10:39
Die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist geregelt in den §§ 558 bis 558 e BGB. ... 3) Wurde der Mieter schon im Mietvertrag über die Höhe der Mieterhöhung informiert? ... 6) Ist dem Schreiben eine genaue Aufstellung der Kosten beigefügt, aus der sich die Mieterhöhung ermitteln lässt?
Leserforumvon Deal2909 | Mietrecht | 11 Antworten | 14.05.2008 19:23
Ist die Mieterhöhung somit unwirksam? ... Nachzulesen hier: http://www.immopilot.de/Mieter/Mieterhohung/hauptteil_mieterhohung.html Am 14.5.2008 von mina37 Die Mieterhöhung und Vorauszahlungsanpassung (ist auch im Sinne des Mieters, da er ja später weniger nachzahlen muss - daher sogar einseitige Anpassunsaufforderung ob vom Mieter oder Vermieter wirksam!) ... Mit Schreiben vom 08.05.2008 darf die Miete zum 01.08.2008 erhöht werden.
Leserforumvon spatzgel | Mietrecht | 2 Antworten | 28.02.2013 13:01
Der Vermieter ist ja berechtigt max. 20 % der Grundmiete zu erhöhen, wenn sich der Mietzins innerhalb der letzten 15 Monate nicht verändert hat (§ 558 Abs. 1 BGB). ... Weiterhin sind wie die einzigsten Mieter, die eine Mieterhöhung erhalten haben, ist also dazu noch reine Willkür des Vermieters, was daran liegt, dass es zwischen uns und dem Vermieter zu einem Rechtsstreit kam, welcher nun abgeschlossenen ist. ... Wie gehe ich jetzt weiter um mit dem Genehmigungsverlangen/Schreiben meines Vermieters, vorausgesetzt die Mieterhöhung ist so in diesem Umfang nicht gerechtfertigt?
Leserforumvon mudia | Mietrecht | 0 Antworten | 18.05.2014 22:53
Ein Vermieter möchte über einen Anwalt die Zustimmung zu einer Mieterhöhung erlangen. Der Anwalt schreibt dem Mieter im März. Die Mieterhöhung soll im Juni fällig werden.
Leserforumvon Clod | Mietrecht | 7 Antworten | 14.10.2004 18:10
Das Schreiben kannst Du ignorieren. ... Rechtlich notwendig ist so ein Schreiben aber nicht. ... § 558b BGB (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen.
Leserforumvon leonardo2 | Mietrecht | 14 Antworten | 06.08.2012 10:45
Der Vermieter schreibt in seinem Schreiben in der Überschrift: Mieterhöhung gemäß § 557 BGB Nach der Begrüßung schreibt er: .......Gemäß § 558 BGB durchgeführt werden, wenn:........... ... Damit gelten die 3, nicht die 2 Monate Frist. ----------------- "" Am 6.8.2012 von leonardo2 @Anjuli123 Die 20% Mieterhöhung war mit Schreiben vom 17.07.2012 und gilt ab dem 01.10.2012 . ... Oben habe ich vergessen zu schreiben: Wir hatten alle 3 Jahre eine Mieterhöhung um jeweils 20%.
Leserforumvon lancelot78 | Mietrecht | 4 Antworten | 03.04.2017 14:30
Hallo Forengemeinde, mein Vermieter hat mir ein kleines Schreiben mit einer Mieterhöhung geschrieben das sehr fehlerhaft ist. ... Zitat (von lancelot78):Muss ich auf dieses Schreiben überhaupt reagieren, Wenn das Mieterhöhungsverlangen die Voraussetzungen aus § 558a BGB nicht erfüllt, so gilt § 558b (3) BGB. ... Reden wir wirklich über eine Mieterhöhung nach § 558 BGB?
Leserforumvon Nicoli1977 | Mietrecht | 2 Antworten | 16.05.2014 19:12
Hallo zusammen, wir haben am 14.04.2014 das Schreiben der Mieterhöhung zugestellt bekommen und wurden aufgefordert bis Ende Juni zuzustimmen. ... Grüße Nicole ----------------- "" Am 17.5.2014 von Eric61 Dieses Sonderkündigungsrecht ist in § 561 BGB geregelt. Der Mieter kann es unter Hinweis auf die Mieterhöhung aussprechen bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens, im vorliegenden Fall muss die Kündigung dem Vermieter also bis 30.6. vorliegen.
Leserforumvon Hoshek | Mietrecht | 9 Antworten | 02.08.2018 13:34
Er könnte also eine Klage auf Mieterhöhung mit einem entsprechend korrigierten Mieterhöhungsverlangen gewinnen, wenn der Mieter diesem nicht rechtzeitig zustimmt. ... Wenn die Formvorschriften aus § 558a BGB erfüllt sind aber die verlangte Mieterhöhung zu hoch berechnet wurde, dann sollte der Mieter reagieren. ... Wenn die Formvorschriften aus § 558a BGB erfüllt sind aber die verlangte Mieterhöhung zu hoch berechnet wurde, dann sollte der Mieter reagieren.
Leserforumvon H. Odensack | Mietrecht | 5 Antworten | 07.11.2019 20:18
Die Zustimmungsfrist beträgt mindestens 2 Monate, so dass das schon mal eine Prüfung wert wäre (§ 558b Abs. 2 BGB). ... MWSt. für den Anwalt bezahlt und der dann irgendeinen Fehler im Mieterhöhungsverlangen gefunden hat und die Mieterhöhung zurückweist. 3 Monate später kommt dann ein neues wirksames Schreiben mit einer Mieterhöhung von 12%, sagen wir mal 60€/Monat. Dann hat der Mieter durch das Einschalten eines Anwaltes genau welchen Vorteil erreicht?
Leserforumvon Andre1981 | Mietrecht | 9 Antworten | 11.08.2012 03:07
In den Schreiben wurde die (freiwillige) Mieterhöhung mit einer Menge nutzloser Paragraphen-Zitate aufgebläht, so daß die Schreiben bei den Mietern offensichtlich die gewünschte Wirkung erzielten. ... In den Schreiben wurde die (freiwillige) Mieterhöhung mit einer Menge nutzloser Paragraphen-Zitate aufgebläht, so daß die Schreiben bei den Mietern offensichtlich die gewünschte Wirkung erzielten. ... Einfach mal bei Google "§557 BGB freiwillige Mieterhöhung LEG" eingeben.
Leserforumvon guest-12302.07.2017 11:59:47 | Mietrecht | 17 Antworten | 01.07.2017 13:09
Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. ... ... Sonst sind solche Schreiben nur Altpapier ... ... Ihr könntet auch den 01.01.1900 oder den 27.12.3292 schreiben.
Leserforumvon broder2 | Mietrecht | 6 Antworten | 30.12.2007 10:27
Guten Tag, am 28.12.2007 werden dem Mieter einer Wohnung drei Schreiben des neuen Eigentümers (vorher Zwangsverwaltung) zugestellt: - Mitteilung der neuen Kontoverbindung - Kündigung zum 31. ... Der Aspekt, die Miete "von jetzt auf gleich" erhöhen zu wollen, ist mir noch nicht klar aus den BGB-Paragraphen. ... Wie sollte der Mieter auf die Mieterhöhung reagieren?
Leserforumvon boxxter | Mietrecht | 6 Antworten | 30.01.2015 10:01
Wann wird dann die Mieterhöhung und in welchem Monat, bei nicht Reklamierung bzwl Widerspruch, fällig? ... ----------------- " " Am 30.1.2015 von boxxter Ich komme erst heute abend an das Schreiben. ... Der Mieter muss explizit zustimmen und zwar nach § 558b BGB innerhalb von zwei Monaten: quote:Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen.
Leserforumvon Speedy Gonzales | Mietrecht | 14 Antworten | 21.05.2012 12:13
Es ist keine Frist enthalten und ich meine dass BGB §558b eine ausdrückliche Zustimmung (notfalls konkludent, d.h. ... Es handelt sich um eine Maisonette-Wohnung Baujahr 1989 mit vielen Schrägen. ----------------- "" Am 21.5.2012 von cobold64 Zunächst sollten Sie das Schreiben, in dem Ihr Vermieter die Mieterhöhung ankündigt, auf dessen Rechtswirksamkeit prüfen lassen (z.B. beim Mieterschutzbund). ... Nur wenn der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtlich einklagen will, gelten die ganzen Vorschriften, die dieses Schreiben nicht ansatzweise beinhaltet. also, wenn man keine Mieterhöhung haben will: Einfach diesem Wunsch des Vermieters nicht zustimmen.
Leserforumvon Doxi | Mietrecht | 6 Antworten | 06.04.2015 18:19
Am 12.12.13 habe ich eine Mieterhöhung von 40€ bekommen. ... Am 6.4.2015 von Spezi-2 wenn es eine Mieterhöhung nach § 558 BGB war, ist die mehrfache (mehrmonatige) Zahlung wohl als Anerkenntnis zu werten, welches jetzt nicht mehr angefochten werden kann. ... Ist der Mieter einverstanden, dann ist das ok.
Leserforumvon Santorin2001 | Mietrecht | 5 Antworten | 30.08.2019 14:15
Hallo, wir haben im Juli ein Schreiben von der Verwaltung erhalten mit einer Mieterhöhung, die auch begründet scheint. ... Formal würde ich schreiben, daß ihr der Mieterhöhung nicht zustimmt. ... In Absatz 2 heisst es " Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen.
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