481 Ergebnisse für „bgb miete mietminderung recht“

Leserforumvon tom254 | Mietrecht | 13 Antworten | 25.02.2014 12:47
mehr z.B. unter http://www.mietminderung.org/mietminderung-wegen-silberfischen-in-der-wohnung/ ----------------- "Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt" Am 25.2.2014 von tom254 @Lolle aber, das kann doch nicht angehen, dass man da kein Recht auf Mietminderung hat ?! ... Folglich müsste ich doch dann laut Urteil (20-25 Stk.) ein Recht auf Mietminderung haben, oder ?
Leserforumvon altona01 | Mietrecht | 9 Antworten | 05.01.2005 23:37
Es gibt nur das Recht zur Mietminderung. ... Es gibt nur das Recht zur Mietminderung... Das Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB besteht neben dem Recht auf Mietminderung.
Leserforumvon Rose78 | Mietrecht | 14 Antworten | 30.01.2008 16:39
und Miete mindern. ... Ihrer Mietminderung fehlt die rechtliche Grundlage. ... die Grundlage ist meiner Meinung nach das BGB, Mängel an der Mietsache.
Leserforumvon Scat | Mietrecht | 22 Antworten | 05.11.2007 16:07
Juli 2003 - VIII ZR 274/02) Im Urteil heißt es im Abschnitt III. 2. a): "Zahlt er dennoch zunächst über einen längeren Zeitraum und ohne jeden Vorbehalt die Miete ungekürzt weiter, kann er zwar - soweit ihm, wie im Regelfall beim heutigen Kenntnisstand der beteiligten Kreise anzunehmen, sein Recht zur Herabsetzung der Miete bekannt ist - die "Überzahlung" nicht zurückfordern (§ 814 BGB). ... September 2001 geschlossen worden ist, in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a.F. sein Recht zur Minderung der Miete verloren, weil er den Mangel längere Zeit nicht gerügt und die Miete ungekürzt und vorbehaltlos weiter gezahlt hat, so verbleibt es hinsichtlich der bis zum 1. ... Insoweit beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter wegen eines Mangels der Wohnung die Miete mindern kann, ausschließlich nach § 536c BGB.
Leserforumvon Mathman | Mietrecht | 24 Antworten | 26.10.2007 19:49
Am 7.11.2007 von Savage650 Hi, Mietminderung immer von der KALTMIETE. ... Genau darauf achten, dass die Mietminderung nicht aufgerechnet wird. ... Nach der gesetzlichen Regelung des § 536 BGB ist der Mieter von der Entrichtung der Miete vollständig befreit, solange die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch infolge eines Mangels aufgehoben ist.
Leserforumvon navas | Mietrecht | 16 Antworten | 02.06.2017 17:29
Miete abzieht. ... Da kann man dann ggfs. keine Mietminderung durchführen, dass steht auch so in § 536 Satz.3 BGB, da für unerhebliche Minderung der Tauglichkeit eine Mietminderung außer Betracht bleibt. ... Wenn also insgesamt 2 MM angefallen ist fällt das Beil, genauso wäre es zb, wenn zuerst das Recht auf Mietminderung bestand, aber du dem Vermieter nicht die Gelegenheit - durch Hinweis- gibst oder ihn zb nicht in die Wohnung lässt, um den Mangel gründlich zu beheben, dann verliert man sein Recht auf Mietminderung und
Leserforumvon MSOYO | Mietrecht | 10 Antworten | 18.12.2013 19:52
Wir haben alle Nachweise (Originalkopien, Einschreibebelege und Quittierung) Nun meine Frage: Hat die Hausverwaltung jetzt einfach so ein Anrecht die fehlende Miete nachzufordern inklusive Mahngebühr,oder steht das Recht eher auf unseren Seite? ... Wir haben die Miete für 2 Monate und 5 Tage um 20% gemindert ~250€. ... Die Verwaltung möchte etwas von euch, nicht umgekehrt. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon icecycle | Mietrecht | 6 Antworten | 30.08.2013 12:40
Ja, da auch nachträglich die Miete gekürzt werden kann. ... BGB § 536c ... (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. ... quote:Ja, da auch nachträglich die Miete gekürzt werden kann.
Leserforumvon connyberlin | Mietrecht | 12 Antworten | 15.11.2005 10:02
kann ich die miete mindern?? ... Ausserdem musst man beachten, dass man nach 536c BGB eine Hinweisobligenheit unterliegt. ... Die Mietminderung ist auch nicht als Schwert gedacht.
Leserforumvon Max H. | Mietrecht | 10 Antworten | 13.05.2020 09:38
Die Miete ist gemäß BGB § 536 für die Dauer der Gebrauchsbeeinträchtigung angemessen nach dem Grad der Gebrauchsbeeinträchtigung gemindert. ... BGB § 536c auch nachgekommen ist. ... Wie sind eure Erfahrungen, sollte ich auf mein Recht bestehen, obwohl ich ein gutes Mieter-/ Vermieterverhältnis anstrebe?
Leserforumvon sportlich | Mietrecht | 7 Antworten | 04.11.2010 09:12
Am 4.11.2010 von sportlich Ja, es besteht vielleicht kein Anspruch aus materiellem Recht auf einen Austausch der Fenster. ... Wenn man von einem Vertrag ausgeht wird man die nächste Frage stellen müssen: sollte der Einbau der neuen Fenster für den Mieter kostenlos erfolgen oder sollte die Miete nach § 559 BGB erhöht werden. ... BGB - Rücktritt. § 323 ff.
Leserforumvon el torro | Mietrecht | 8 Antworten | 13.04.2007 11:54
Für die Zeit im März, wo die neuen Fenster eingebaut sind, habe ich die anteilige Mietminderung rückgängig gemacht und ihm den Betrag überwiesen. ... Am 13.4.2007 von SueCologne Richtig, weil: § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.
Leserforumvon Tobojoho | Mietrecht | 14 Antworten | 18.04.2018 13:29
Mietminderung ist nach §536 BGB lediglich eine Verminderung des zu zahlenden Mietzinses. ... Am 18.4.2018 von AltesHaus So wie ich das verstanden habe möchte der TE, dass der Miete ihm dias Recht auf Mietminderung abtritt (ist mMn nicht möglich, aber genau weiß ich es nicht) und dann gegen den VM vorgehen. ... Spinnen wir das weiter: Ein Mieter hätte das Recht, die Miete seiner 1-Zimmer-Wohnung um 10% zu mindern.
Leserforumvon ommel2 | Mietrecht | 6 Antworten | 12.07.2006 14:01
Heute habe ich nun der Vewaltung eine Mietminderung um 10 % ab Juli (ich zahle immer erst am 15. die Miete) angekündigt, da noch immer nix passiert ist. ... Hab jedenfalls 10% abgezogen und denke, dass ich im Recht bin....Was meint Ihr? ... Von daher zur Klarstellung: Die Mietminderung nach § 536 BGB setzt einzig die Mängelanzeige nach § 536c voraus (vgl.
Leserforumvon Kriegsbeil | Mietrecht | 6 Antworten | 19.02.2014 18:46
Das ist die Mietminderung. ... Du siehst, dass das weder recht noch gerecht ist. ... Dass er euch mit 30% abspeisen will, ist eine Frechheit. ----------------- " Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB."
Leserforumvon Sommernacht123 | Mietrecht | 7 Antworten | 27.04.2013 15:07
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Mietminderung. Und zwar musste ich recht schnell feststellen, dass nach Einzug die Haustür nicht sachgerecht funktioniert beziehungsweise sie schlichtweg defekt war/ist. ... Pflicht ist zunächst einmal Mängelanzeige und damit verbunden Aufforderung zur Abhilfe mit Fristsetzung. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html Die Miete ist je nach Mass der Gebrauchsbeeinträchtigung automatisch ab Bestehen des Mangels gemindert (vorausgesetzt der Mangel wurde dem Vermieter angezeigt).
Leserforumvon diefreh | Mietrecht | 3 Antworten | 07.05.2013 09:26
Hallo an alle, Wenn Baumassnahmen angeküdigt wurden und die Frist der Baumassnahme in der Ankündigung im tollerierbaren Bereich von maximal 4 Wochen beträgt, dass man sozusagen von dem Recht an Mietminderung nicht Gebrauch macht, sich aber aktuell die Lage so verhält, dass die Baumassnahmen nach nunmahr 9 Monaten immer noch nicht abgeschlossen sind und eigentlich bis dato nur 10 Tage aktiv gearbeitet wurde, frage ich mich, kann man im Nachhinein Miete mindern, da durch die nicht abgeschlossene Baumassnahme Teile der Wohnung nicht voll genutzt werden können. Danke, der diefreh ----------------- "diefreh" Am 7.5.2013 von Lolle "kann man im Nachhinein Miete mindern" Unter Umständen, da die Miete sich nach Gesetz entsprechend dem Grad der Gebrauchsbeeinträchtigung mindert. d.h. für 10 Tage von 9 Monaten ... oder wie müssen wir uns die Gebrauchsbeeinträchtigung denn vorstellen? ... lies mal hier http://rechtsanwalt-aabadi.de/MietrechtMinderung.html aber beachte: "Eine vorbehaltlose Zahlung über einen längeren Zeitraum könnte im Einzelfall dazu führen, daß darin später ein stillschweigender Verzicht auf das Minderungsrecht oder aber die Verwirkung desselben nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, § 242 BGB, gesehen wird." ----------------- ""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.
Leserforumvon ACGirl | Mietrecht | 3 Antworten | 14.09.2008 16:44
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht.
Leserforumvon LocRock | Mietrecht | 5 Antworten | 29.03.2014 13:05
Sprich: Dusche war 3 Monate nicht nutzbar, es wurden aber nur 50€ Miete gemindert. Können A und B aufgrund einer Mietminderungstabelle, die 20-33% Mietminderung nennen, NACHTRÄGLICH noch Miete mindern und entsprechend für April / Mai / Juni weniger überweisen? ... Aber eigentlich gilt generell: Mietminderung nachträglich nicht möglich, es sei denn man hat vorher angekündigt, dass man sich die Minderung vorbehält bzw. die Miete unter Vorbehalt zahlt.
Leserforumvon InLege | Mietrecht | 19 Antworten | 09.03.2018 14:03
Kommt auf die Höhe an: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/bgh-staerkt-recht-des-vermieters-bei-unberechtigter-mietminderung Zitat hieraus: Zitat: für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist Am 9.3.2018 von InLege Zitat (von Anitari):Sobald ein Betrag in Höhe von 2 MM zusammengekommen ist darf der VM fristlos kündigen. ... ein Zurückbehaltungsrecht schließt den Verzug und damit die Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB aus. ... >Liegt ein nur geringfügiger Mangel (Bagatellmangel) i.S.v. § 536 Abs. 1 S.3 BGB vor, scheidet die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts von vornherein aus, § 320 Abs. 2 BGB.
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